Amtsblatt

Amtsblatt
für den Landkreis Neu-Ulm
Nr. 33
Neu-Ulm, den 02. Oktober
Jahrgang 2015
Inhalt
Seite
Ehrung für besondere Verdienste auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung
Verleihung einer Kommunalen Verdienstmedaille
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Ehrung für besondere Verdienste auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung
Verleihung von Kommunalen Dankurkunden
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Sitzung des Kreisausschusses
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Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm – untere Bauaufsichtsbehörde –
gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung
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Warnung der Bevölkerung
Probealarm der Sirenenanlagen in weiten Teilen Bayerns am 21.10.2015 um 11.00 Uhr
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Ausbildungsplätze bei der Bayerischen Polizei
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Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich
3,30 Euro zuzüglich Porto.
Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen.
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Amtsblatt Nr. 33/2015
Ehrung für besondere Verdienste auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung
Verleihung einer Kommunalen Verdienstmedaille
Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr hat
Herrn Franz Josef Wolfinger,
Mitglied des Stadtrats Senden
die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze verliehen.
Mit der Verleihung der Kommunalen Verdienstmedaille werden die Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung gewürdigt, die sich Herr Wolfinger in langjähriger Betätigung auf kommunalpolitischer Ebene erworben hat.
Zu dieser hohen Auszeichnung gratuliere ich im Namen des Landkreises Neu-Ulm und auch ganz persönlich
sehr herzlich!
gez.
Thorsten Freudenberger
Landrat
LABl NU S. 86/2015
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Ehrung für besondere Verdienste auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung
Verleihung von Kommunalen Dankurkunden
Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr hat
Herrn Bürgermeister Roland Biesenberger
Erster Bürgermeister des Marktes Buch und Mitglied des Kreistags Neu-Ulm
und
Herrn Anton Leger
Dritter Bürgermeister der Stadt Senden
die Kommunale Dankurkunde verliehen.
Mit der Kommunalen Dankurkunde sprach der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr seinen Dank und seine Anerkennung für das langjährige verdienstvolle Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung aus.
Zu diesen besonderen Auszeichnungen gratuliere ich im Namen des Landkreises Neu-Ulm und auch ganz persönlich sehr herzlich!
gez.
Thorsten Freudenberger
Landrat
LABl NU S. 86/2015
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Amtsblatt Nr. 33/2015
Sitzung des Kreisausschusses
Am Freitag, 9. Oktober 2015, 09.00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Kreisausschusses statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 10.07.2015
2.
Erdgasbezug für die Liegenschaften des Landkreises Neu-Ulm und für die Kliniken der Kreisspitalstiftung
Weißenhorn für die Jahre 2016 bis 2018;
Europaweite öffentliche Ausschreibung
3.
Strombezug für die Liegenschaften des Landkreises Neu-Ulm und für die Kliniken der Kreisspitalstiftung
Weißenhorn für die Jahre 2016 bis 2017;
Europaweite öffentliche Ausschreibung
4.
Neustrukturierung des Allgäu-Airports;
Beteiligung des Landkreises Neu-Ulm an einer Grundbesitzgesellschaft auf dem Konversionsgelände des
ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg
5.
Informationen und Anfragen
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Az. 0142
LABl NU S. 87/2015
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Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm – untere Bauaufsichtsbehörde –
gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung
Anlage 1 Das Landratsamt Neu-Ulm – untere Bauaufsichtsbehörde – hat mit dem, diesem Amtsblatt als Anlage 1 beigefügten Bescheid vom 23.09.2015, Az. 31-6024.2-20150575, Herrn Özkan Yagcioglu, Memminger Straße 39,
89264 Weißenhorn, die Baugenehmigung zur Erweiterung des Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 238 der Gemarkung Weißenhorn erteilt.
Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 NeuUlm, Zimmer 235, bei Herrn Luther, während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt.
Az. 31-6024.2-20150575
LABl NU S. 87/2015
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Warnung der Bevölkerung
Probealarm der Sirenenanlagen in weiten Teilen Bayerns am 21.10.2015 um 11.00 Uhr
Mit einem Heulton von einer Minute Dauer wird am Mittwoch, den 21. Oktober 2015, um 11.00 Uhr in weiten
Teilen Bayerns die Auslösung des Sirenenwarnsystems geprobt.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre
Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
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Amtsblatt Nr. 33/2015
Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung
auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Weitere Informationen zum Probealarm, insbesondere zu den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Bayer. Staatsministerium unter:
http://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/
index.php
abrufbar.
Az. 0975.1
LABl NU S. 87/2015
gez. Thorsten Freudenberger, Landrat
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BEKANNTMACHUNGEN ANDERER
BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN!
Bayerische Polizei
96052 Bamberg, 29.09.2015
Pödeldorfer Straße 77/79
Ausbildungsplätze bei der Bayerischen Polizei
Anlage 2
Die Bayerische Polizei bietet für das Einstellungsjahr 2016 zahlreiche Ausbildungsplätze an. Nähere Angaben
hierzu sind dem als Anlage 2 beigefügten Infoblatt zu entnehmen.
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