PSD KundenstammVertrag 0 0 0 PSD Kundennummer Berater Vermittler A 2 2 VK wird von der Bank ausgefüllt * = Pflichtangaben. Bitte füllen Sie die mit einem * gekennzeichneten Felder aus. Persönliche Angaben 1. Kontoinhaber Herr Frau Titel 0 PSD Kundennummer Name, Vorname* (Bitte alle Vornamen angeben!) Geburtsname* Straße, Hausnummer* PLZ, Ort* Geburtsdatum* Geburtsort/Geburtsland (Angabe Geburtsland, sofern nicht Deutschland)* 0 0 Gebietsfremd Staatsangehörigkeit* Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig) Telefon privat Telefon geschäftlich Telefon mobil Steuerausländer/in E-Mail Familienstand*: ledig verheiratet Berufliche Stellung*: Angestellter Arbeiter verwitwet Beamter getrennt lebend Hausfrau/-mann Beruf* geschieden Rentner eingetr. Lebenspartnersch. eheähnl. Gemeinsch. Pensionär Arbeitgeber* Persönliche Angaben 2. Kontoinhaber Herr Titel Frau 0 PSD Kundennummer Name, Vorname* (Bitte alle Vornamen angeben!) Geburtsname* Straße, Hausnummer* PLZ, Ort* Geburtsdatum* Geburtsort/Geburtsland (Angabe Geburtsland, sofern nicht Deutschland)* Staatsangehörigkeit* Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig) Telefon privat Telefon geschäftlich 0 0 Gebietsfremd Telefon mobil Steuerausländer/in E-Mail Familienstand*: ledig verheiratet Berufliche Stellung*: Angestellter Arbeiter verwitwet Beamter getrennt lebend Hausfrau/-mann Beruf* geschieden Rentner eingetr. Lebenspartnersch. eheähnl. Gemeinsch. Pensionär Arbeitgeber* Zustimmung gesetzlicher Vertreter1) Bitte legen Sie Kopien der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des/der gesetzlichen Vertreter bei. Name, Vorname des 1. gesetzlichen Vertreters Geburtsdatum Kundennummer bei der PSD Bank Name, Vorname des 2. gesetzlichen Vertreters Geburtsdatum Kundennummer bei der PSD Bank Der/Die gesetzliche(n) Vertreter stimmt/stimmen der Eröffnung von Konten mit Ausnahme von Depots zu. Diese Konten werden auf Guthabenbasis geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen soll(en) Vertretungsberechtigt sein die gesetzlichen Vertreter gemeinsam2). jeder der gesetzlichen Vertreter allein; dies gilt auch für die Eröffnung weiterer Konten, für Verfügungen über und Schließung sämtlicher bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank. Das alleinige Verfügungsrecht eines Elternteils kann der andere Elternteil jederzeit widerrufen. Die Bank behält sich vor, im Einzelfall die Zustimmung beider Eltern einzuholen. der alleinige gesetzliche Vertreter3). Der gesetzliche Vertreter unterliegt den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen nach dem BGB, die gegebenenfalls eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich machen. Dieses Verfügungsrecht erlischt mit Volljährigkeit des Kontoinhabers. Der Minderjährige soll ohne gesonderte Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Kontoverfügungen vornehmen dürfen. Das Verfügungsrecht des Minderjährigen kann jederzeit – auch durch einen Elternteil allein – widerrufen werden. 1) Die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder steht im Regelfall beiden Eltern gemeinschaftlich zu; bei Vormundschaft besondere gesetzliche Vorschriften beachten. 2) Im Falle dieser Verfügung ist die Teilnahme am PSD TelefonService und PSD OnlineBanking nicht möglich. Verfügungen können nur gemeinsam durch Barauszahlung bei der PSD Bank erfolgen. 3) Bitte Nachweis beifügen. Per Post: PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG, Postfach 51 20, 76033 Karlsruhe 990008 Stand: 06/2015 1 von 4 Original für die PSD Bank Informationen zum Kundenstammvertrag Der Kundenstammvertrag ist ein Vorvertrag, der sich auf die Kontoführung aller gegenwärtigen und künftigen Konten des Kunden bei der Bank zu den im Kundenstammvertrag festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen bezieht. Er dient dazu, das Verfahren zwischen der Bank und dem Kunden auch beim Vorhandensein mehrerer Konten und Anlageformen zu vereinfachen. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Der Abschluss des Kundenstammvertrags begründet für den Kunden keine Zahlungsverpflichtung und für die Bank keine Leistungsverpflichtungen. Geldwäschegesetz Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz: Ich versichere/Wir versichern, dass ich/wir für die gesamte Kundenverbindung unter der o. a. Kundennummer im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handle/handeln. Selbstauskunft US-Quellensteuer (FATCA) -zutreffendes bitte ankreuzen- Ich bin Staatsangehöriger der USA und/oder Ich bin in den USA steuerlich ansässig und/oder der 2. Kontoinhaber ist Staatsangehöriger der USA der 2. Kontoinhaber ist in den USA steuerlich ansässig Information zum Einlagensicherungssystem Gesetzliches Einlagensicherungssystem der PSD Banken BVR Institutssicherung GmbH 1 Sicherungsobergrenze 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2 Mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“; die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR 2 Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person oder mehreren anderen Personen Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016, 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 4 Währung der Erstattung EUR Kontaktdaten BVR Institutssicherung GmbH Schellingstraße 4 10785 Berlin Tel.: 030 2021 – 0 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen http://www.bvr-institutssicherung.de 5 Erläuterungen 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Fall einer Insolvenz werden alle Einlagen bis zu 100.000 EUR vom Einlagensicherungssystem erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Abs 2 bis 4 EinSiG sind Einlagen über 100.000 EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über http://www.bvr-institutssicherung.de. 4 Haben Sie die Erstattung innerhalb der genannten Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über http://www.bvr-institutssicherung.de. 5 Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Einwilligung zu Anrufen und E-Mails Von Ihrer PSD Bank können Sie selbstverständlich erwarten, dass wir aktiv mit Ihnen in Kontakt bleiben. Dabei wollen und müssen wir auch verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für eine telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen benötigen wir zum Beispiel Ihre Einwilligungserklärung. Bitte lesen Sie deshalb den nachstehenden Text genau durch und geben Sie uns Ihre Einwilligungserklärung. Einwilligung zu Anrufen und E-Mails der PSD Bank zu eigenen Produkten und Produkten von Verbund- und Kooperationspartnern Ich/wir willige(n) ein, durch die PSD Bank oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen zu Finanz- und Versicherungsprodukten (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukte) der PSD Bank oder ihrer unten aufgeführten Verbund- und Kooperationspartner angerufen und per E-Mail kontaktiert zu werden. Einwilligung zu Anrufen und E-Mails von Verbundpartnern der PSD Bank zu deren Produkten Ich/wir willige(n) ein, durch Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank oder ein von einem Verbund- oder Kooperationspartner beauftragtes Unternehmen zu Angeboten des jeweiligen Verbundpartners angerufen und per E-Mail kontaktiert zu werden. Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank sind zurzeit: – Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall – Union Asset Management Holding AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt/Main – Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt – R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt – TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg – BGV / Badische Versicherungen, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – widerrufen werden. 990008 Stand: 06/2015 2 von 4 Einwilligung zur Datenübermittlung Ihre PSD Bank arbeitet im Interesse einer umfassenden Beratung mit Verbund- und Kooperationspartnern zusammen. Dabei wollen und müssen wir auch datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für die Übermittlung Ihrer Daten an die Verbund- und Kooperationspartner benötigen wir zum Beispiel Ihre Einwilligung. Bitte lesen Sie deshalb den nachstehenden Text genau durch und geben Sie uns Ihre Einwilligungserklärung. Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung zwischen der Bank und ihren Verbund- und Kooperationspartnern Diese Erklärung ist freiwillig und ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis mit der Bank. Ich/wir willige(n) ein, dass die PSD Bank ihren Verbund- und Kooperationspartnern bzw. deren zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt, damit mich/uns auch die Verbund- und Kooperationspartner bzw. deren zuständige Außendienstmitarbeiter in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukte) der PSD Bank oder ihrer Verbund- und Kooperationspartner umfassend beraten können. Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank sind zurzeit: – Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall – Union Asset Management Holding AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt/Main – Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt – R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt – TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg – BGV / Badische Versicherungen, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe Übermittelt werden (einzelne Datenkategorien können gestrichen werden): – Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten) – Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten) – Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten) – Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) – Kredite (Produktart, Salden, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) – Depotwerte (Kurswert oder vergleichbare Daten) In diesem Rahmen entbinde ich/entbinden wir die PSD Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Ich erkläre mich mit der Datenübermittlung zu diesen genannten Voraussetzungen einverstanden (falls nicht zutreffend bitte streichen). Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – widerrufen werden. Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden. SCHUFA-Erklärung Ich/Wir willige/n ein, dass die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung, die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits, die Beantragung und die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt. Unabhängig davon wird die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG oder Dritter erforderlich ist und – die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder – ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder – das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG fristlos gekündigt werden kann und die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie/n ich/wir die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln. Bedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und die Sonderbedingungen für die jeweils in Anspruch genommene Leistung der PSD Bank. Die AGB und die Sonderbedingungen erkenne ich/erkennen wir an. Die Bedingungen können unter www.psd-kn.de eingesehen werden. Unterschriften Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Daten und den Erhalt der Information zum Einlagensicherungssystem. Ort, Datum 990008 Stand: 06/2015 Unterschrift 1. Kontoinhaber (ggf. gesetzlicher Vertreter) 3 von 4 Unterschrift 2. Kontoinhaber (ggf. gesetzlicher Vertreter) Wird vom Berater/Mitarbeiter der PSD Bank ausgefüllt Legitimationsprüfung für den 1. Kontoinhaber bzw. den Vater/gesetzlichen Vertreter gemäß § 154 Abgabenordnung Die Unterschrift unter dieser Kontoeröffnung Er/Sie hat sich ausgewiesen durch wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet. Personalausweis wurde von mir geprüft. Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort gültig bis Legitimationsprüfung für den 2. Kontoinhaber bzw. die Mutter/gesetzlichen Vertreter gemäß § 154 Abgabenordnung Die Unterschrift unter dieser Kontoeröffnung Er/Sie hat sich ausgewiesen durch wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet. Personalausweis wurde von mir geprüft. Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort gültig bis Legitimationsprüfung für den Minderjährigen gemäß § 154 Abgabenordnung Er/Sie hat sich ausgewiesen durch Geburtsurkunde Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort Ort/Datum Kinderausweis Personalausweis Reisepass gültig bis Unterschrift des Beraters/Mitarbeiters der PSD Bank Bitte Kopie des Legitimationspapiers bzw. der Legitimationspapiere beifügen. Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten (Oder-Konten) Einzelverfügungsrecht der Kontoinhaber (Oder-Konto) 1. Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt: - über das jeweilige Guthaben sowie über etwa den Kontoinhabern gemeinsam eingeräumte Kredite auf dem vorstehend angegebenen Konto zu verfügen und darüber hinaus vorübergehende Überziehungen im banküblichen Rahmen herbeizuführen; - weitere Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots mit Einzelverfügungsberechtigung für die Kontoinhaber zu den getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen; die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten; - Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse sowie Wertpapieraufstellungen, sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten das Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen; - im Fall des Ablebens eines der Kontomitinhaber über das jeweilige Guthaben auch ohne Mitwirkung der Erben zu verfügen; eine Auflösung oder Umschreibung wird die Bank nur zulassen, wenn alle überlebenden ursprünglichen Kontomitinhaber dies verlangen (vgl. Nummer 5). 1.1 Kreditverträge und Kontoüberziehungen Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zulasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. 1.2 Termingeschäfte Zum Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften zulasten der Gemeinschaftskonten bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern. 1.3 Erteilung und Widerruf von Vollmachten Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. 1.4 Kontoauflösung Eine Auflösung der Gemeinschaftskonten kann nur durch alle Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen. Eine Ausnahme hiervon besteht im Todesfall eines Kontoinhabers (vgl. Nummer 5). 990008 Stand: 06/2015 4 von 4 Stand: 08/2012 2. Gesamtschuldnerische Haftung Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. 3. Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber – aus Beweisgründen möglichst schriftlich – widerrufen. In diesem Fall können alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich über die Gemeinschaftskonten verfügen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten. 4. Kontomitteilungen Kontomitteilungen werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z. B. bei Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen), wird die Bank die Mitteilung an die im Vertrag angegebene Postanschrift versenden. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher Maßnahmen werden jedem Kontoinhaber zugeschickt. Jeder Kontoinhaber kann verlangen, dass auch ihm künftig alle Kontomitteilungen zusätzlich übermittelt werden. 5. Tod eines Kontoinhabers Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügen.
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