Volksbote AMTSBLATT FÜR DIE STADT OELSNITZ/ERZGEB. Freitag, den 18. Dezember 2015 / 26. Jahrgang / Nr. 14 AUS DEM STADTGESCHEHEN Ute Dietrich Ausklang Komm, lass' uns jene Stille schmecken, die mit dem Schnee darniederfällt! Sieh, all die weißen Flocken decken die Schatten zu auf dieser Welt. Die Träume gehen heimlich ein und aus, umhüllt von Zimtduft und von Kerzenschein. Nach Kindheit riecht das ganze Haus, nach Weihrauch und nach Gänseklein. Gemächlich rinnt die Zeit durch unsre Hände, im Punschtopf kocht Gemütlichkeit, schon wieder geht ein Jahr zu Ende, uns streift ein Hauch der Ewigkeit. Foto: Fotoclub Oelsnitz/Erzgebirge, Thomas Fritzsche – Impression Weihnachtsmarkt 2015 Frohe Weihnacht ... und ein gut zu bewältigendes neues Jahr 2016 gespickt mit viel Freude und guten Begegnungen, mit wahren Freunden und viel Frucht. Mit Worten, die Halt und Segen für andere bringen und mit der Fähigkeit über sich selbst lachen zu können. ...wünsche ich Ihnen auch im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. Bernd Birkigt, Bürgermeister C M Y K Oelsnitzer Volksbote Seite 2 18. Dezember 2015 WEIHNACHTEN 2015 Rafik Schami Die Geburt – Eine Weihnachtsgeschichte Es war oder es war nicht eine Frau namens Mariam Aladra. Sie studierte in Mainz Philosophie und Geschichte und hoffte, nach dem baldigen Abschluss des Studiums in ihre Stadt Bir Sait im Westjordanland zurückkehren und dort Geschichte unterrichten zu können, denn nichts wird in Arabien so geliebt und missverstanden wie Geschichte – aber das ist eine andere Geschichte. Mariams Stipendium war so knapp bemessen, dass sie alleine nach Deutschland gekommen war. Doch trotzdem konnte sie etwas Geld sparen, das sie Monat für Monat ihrem Mann überwies, denn mit dem ersparten Geld ließ sich eine kleine Werkstatt in Bir Sait einrichten. Und jedes Jahr im März fuhr Mariam nach Hause, um ihre Sehnsucht nach ihrem Mann, ihren Eltern und Freunden, und sei es auch nur für ein paar Wochen, zu stillen. Und Mariam fand den Frühling in Bir Sait am schönsten. Das ging Jahr für Jahr so, aber im letzten Jahr merkte sie kurz nach ihrer Rückkehr nach Deutschland, dass sie schwanger war. Sie rief ihren Mann an und teilte ihm die Nachricht mit. Er weinte vor Freude am Telefon und bat sie, nichts mehr zu sparen und lieber sich zu verwöhnen. Von nun an schrieb ihr Mann jede Woche zwei Briefe, einen an seine Frau und einen an seinen Cousin Jusuf Alnadschar, der schon seit einer Ewigkeit in Kaiserslautern studierte. Er beschwor den Cousin bei der Seele seines verstorbenen Vaters, auf Mariam aufzupassen und sie öfter zu besuchen. Und so trafen sich Mariam und Jusuf häufig. Mariam empfand große Freude über den neu belebten Kontakt zu dem schmächtigen und redseligen Cousin, der zudem ein exzellenter Koch und Geschichtenerzähler war. Es verging keine Woche, ohne dass sie sich besuchten. So auch Anfang Januar dieses Jahres. Es war zwar ein eiskalter Tag, aber Mariam fühlte sich so wohl, dass sie beschloss, Jusuf zu besuchen. Sie wollte sich verwöhnen lassen und Jusufs neue Liebe kennenlernen, von der er seit zwei Wochen schwärmte. Er hege, erzählte er, einen Plan, das sinnlose Studium endlich aufzugeben und in Mannheim ein ganz besonderes Restaurant zu eröffnen. Nur fünf, sechs Tische. Er würde kochen, seine Freundin Claire bedienen und jede Nacht würde er den Gästen zum Abschied eine Geschichte erzählen. Claire sei von der Idee begeistert. Es wurde ein geselliger Abend. Die beiden hatten in der kleinen Küche wahre Wunderwerke für Mariam gezaubert. Und Jusuf hatte nicht übertrieben, Claire war ein herzerfri- schender Mensch. Mariam lachte viel. Aber plötzlich, während sie wieder einmal lachte, spürte sie einen stechenden und ziehenden Schmerz im Unterleib und wusste sofort, dass die Geburt unmittelbar bevorstand. Es war zwar ihre erste Schwangerschaft, doch irgendetwas in ihr sagte mit sicherer Stimme: Es ist soweit! Die Wehen kamen schnell und heftig. Jusuf, besorgt um die Gesundheit seiner Verwandten, bot ihr an, sie nach Mainz in die Klinik zu fahren und bei ihr zu bleiben. Er zappelte herum wie ein aufgeregtes Küken. Und deshalb sagte seine Freundin, als sie aus der Tür gingen, leise, aber mit Bestimmtheit zu ihm: „Lass mich fahren, du bist viel zu nervös!“ Sie fuhren über die Landstraße von Kaiserslautern nach Mainz. Es war kurz nach neun und die Nacht klar und eiskalt. Raureif glitzerte auf der Straße, als wollte er die Sterne des Himmels spiegeln. Mariam biss die Zähne zusammen und schämte sich, den Cousin so durcheinandergebracht zu haben, dass er trotz der Kälte ohne Jacke ins Auto gesprungen war. Kreidebleich schaute er sie an und fragte auf Deutsch: „Wie geht's?“ Mariam musste trotz ihrer Schmerzen schallend lachen, weil Jusuf hörbar mit den Zähnen klapperte. Sie wollte ihn beruhigen, doch brachte sie kein Wort über die Lippen, sondern lachte nur und lachte und fühlte plötzlich bei ihrem Lachanfall, dass die Geburt ihres Kindes nun keine Sekunde mehr hinausgezögert werden konnte. „Halt an. Das Kind kommt“, sagte Mariam und empfand merkwürdigerweise keine Schmerzen mehr, sondern eine Art Rausch. Alles war fern und still. Claire fuhr an den Straßenrand und brachte das Auto unter eine Brücke zum Stehen. „Lass die Warnblinkanlage an“, riet Jusuf leise und half Mariam aus ihrem dicken Mantel. „Im Kofferraum ist eine Decke“, sagte Claire. Als Jusuf sie holen wollte, stieß er sich dabei vor lauter Aufregung so heftig den Kopf an der Kofferraumhaube, dass er an der Stirn blutete. Mariam fing an zu pressen. Jusuf rannte los, um Hilfe zu holen. Er wusste nicht wohin, traf aber bald auf ein etwas heruntergekommenes Haus nahe der Brücke, in dem einige Lichter brannten. Er drückte auf alle Klingeln. Mehrere Männer und Frauen schauten zum Fenster hinaus. Mit ängstlichen und misstrauischen Blicken musterten sie den blutenden Araber. „Was iss’n los, Mann?“ fragte ein Afrikaner auf Englisch, und Jusuf war zum ersten Mal im Leben seinem Englischlehrer dankbar. „Die Frau meines Cousins bekommt gerade unter der Brücke ein Kind. Bitte helft uns!“ Und als hätte er die fragenden Blicke der Bewohner verstanden, zeigte er auf seine Wunde und sagte verlegen lächelnd: „Ich hab mich vor Aufregung am Kopf verletzt. Bitte helft uns. Wir brauchen warmes Wasser, Tücher und Decken.“ Und er hüpfte beim Reden vor Aufregung und Kälte von einem Fuß auf den anderen. Eine Afrikanerin, eine Vietnamesin und eine blonde Russin eilten, gefolgt von ihren Männern und Kindern, Jusuf nach, und schon nach wenigen Schritten konnten sie vom Hang aus Mariam und Claire neben dem Auto sehen. Und während die drei Frauen den Hang hinter Jusuf hinuntergingen, liefen die Männer ins Haus zurück, um Decken und warme Kleider zu besorgen. Ein Vietnamese schleppte in einer Holzkiste die ganzen ärmlichen Reserven aus der Küche an: Joghurt, Thymian, Salz, Brot und Butter. Gleich darauf kam ein Perser mit einer großen Kanne Tee und alle standen um ein kleines Feuer, das Jusuf unter der Brücke entfacht hatte. Die Kinder sammelten Holz und warfen es fröhlich in die Flammen. Und dann hörten sie alle plötzlich den ersten Schrei, mit dem jedes neugeborene Kind einen Stern in den Himmel ruft. Ein Landstreicher in einem alten Fellmantel torkelte den Hang hinunter und hob seine Weinflasche: „Zum Wohl!“ rief er und wäre dabei fast über seinen großen schwarzen Hund gestolpert. Unten angekommen, erkundigte er sich nach dem Grund der Versammlung, und als er das Baby sah, fing er an zu weinen und eine nicht enden wollende Geschichte von seinem Sohn zu erzählen, den ihm der Staat weggenommen habe. Zwischendurch machte er eine Pause und beruhigte die Kinder, die Angst vor seinem Hund hatten. „Er ist kinderlieb wie ich“, sagte er und streichelte ihn. Plötzlich näherte sich ein Streifenwagen der Polizei und hielt in einiger Entfernung. Zwei Polizisten stiegen aus und kamen langsam näher. C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 3 Oelsnitzer Volksbote WEIHNACHTEN 2015 „Was ist hier los?“ fragte der ältere. „Eine Geburt“, antwortete Jusuf. „Eine Geburtstagsparty. Fast wie Weihnachten!“ bekräftigte der Penner und nahm einen kräftigen Schluck. „Und wer hat das Feuer gemacht?“ fragte der junge Polizist. „Der Vater“, antwortete Mariam in Decken gehüllt aus dem Innern des Wagens. „Sind Sie der Vater?“ fragte der jüngere Polizist Jusuf höflich. „Nein, nein. Der Vater ist mein Cousin. Er heißt Ruh Elkudus. Er hat das Feuer ange- zündet und löste sich wie ein Geist in Luft auf.“ Der ältere Polizist lachte und schüttelte den Kopf. Er beugte sich zu Mariam und dem Kind hinunter und sagte: „Ich rufe sofort einen Ambulanzwagen. Die Klinik ist nicht weit. Alles Gute!“ Er drehte sich um und hielt beim Anblick der Ausländer inne, die ihre Hände am Feuer wärmten. „Und das sind die Königinnen und Könige aus dem Morgenland“, sagte Jusuf, und seine Aufregung legte sich bei zunehmender Wärme und der Gewissheit über den guten Zustand von Mariam und ihrem Sohn. „Aber in der Bibel waren es doch nur drei Könige!“ rief der ältere Polizist und lachte. „Oh, es waren bestimmt mehr als drei, und warum die Königinnen nicht genannt wurden, ist eine andere Geschichte“, antwortete die Russin. Alle lachten, und auch die Ausländer und der junge Polizist, die den Witz nicht verstanden, stimmten in das Lachen ein. © Rafik Schami, 1995 Illustration: Barbara Trapp (www.bt-kunst.de) ■ Ein Mord in Damaskus und eine Liebe, die Leben rettet n seinem großen neuen Roman erzählt Rafik Schami von der Macht der Liebe. Von einer Liebe, die Mut und Tapferkeit gibt, die verjüngt und die Leben retten kann. Als Mädchen ist Sophia heftig in Karim verliebt, doch zum Ehemann nimmt sie nicht ihn, sondern einen reichen Goldschmied. Als Karim allerdings einige Jahre später unschuldig unter Mordverdacht gerät, rettet sie ihm das Leben. Wann immer sie ihn braucht, verspricht er, wird er ihr künftig beistehen. Viele Jahre vergehen. Sophias einziger Sohn Salman ist nach Italien emigriert, wo er es zu Glück und Wohlstand gebracht hat. Doch die Wunde des Exils schmerzt, und deshalb beschließt er kurz vor dem Arabischen Frühling, nach Damaskus zu reisen, um seine alten Eltern wiederzusehen. Überall wird er herzlich begrüßt, nur sein Cousin Elias, inzwischen ein hoher Geheimdienstoffizier, hat noch eine Rechnung mit ihm offen. Plötzlich entdeckt Salman sein Fahndungsfoto in der Zeitung und muss un- tertauchen. Seine Mutter Sophia aber erinnert sich an ihren Freund Karim, der im Alter noch eine neue Liebe gefunden hat. Jetzt wird sich zeigen, ob er sein Versprechen einlösen kann. Rafik Schami wurde 1946 in Damaskus geboren und lebt seit 1971 in Deutschland. Seit 2002 ist er Mitglied der Bayerischen Akademie der Schönen Künste. Schamis Werk wurde in zahlreiche Sprachen übersetzt und vielfach ausgezeichnet. Bei Hanser erschienen zuletzt Die dunkle Seite der Liebe (Roman, 2004), Das Geheimnis des Kalligraphen (Roman, 2008) und Die Frau, die ihren Mann auf dem Flohmarkt verkaufte (2011). Rafik Schami, Sophia oder Der Anfang aller Geschichten Carl Hanser Verlag 2015, Roman, 480 Seiten ISBN 978-3-446-24941-7, Euro 24,90 [D] 25,60 [A] AKTUELLES STADTGESCHEHEN ■ Anerkennung beim Sächsischen Landeswettbewerb 2015 für das Bahnhofsgebäude Oelsnitz /Erzgeb. Beim 15. Landeswettbewerb Ländliches Bauen im Freistaat Sachsen 2015 wurde die denkmalgerechte Sanierung des Bahnhofsgebäudes mit einer Anerkennung ausgezeichnet. Bei diesem alle zwei Jahre durchgeführten Wettbewerb, der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt wurde, wurden 163 realisierte Bauten im Ländlichen Raum Sachsens eingereicht. In verschiedenen Kategorien wurden 12 Preise, 5 Sonderpreise und 9 Anerkennungen verliehen. Ausgezeichnet werden dabei die Bauherren und planenden Architekten und Ingenieure gleichermaßen. Foto: HEINE • REICHOLD – Architekten und Ingenieure C M Y K Bei unserem Bahnhofsgebäude würdigte die Jury im Besonderen die geglückte Rettung und neue Belebung des ortsbildprägenden Gebäudes und dessen vorbildliche denkmalgerechte Sanierung. Darüber hinaus wurden die einfachen, aber wirkungsvollen Ansätze einer barrierefreien Nutzbarmachung des Erdgeschosses gelobt und das flexible Nutzungskonzept, das sowohl während der Landesgartenschau als Ausstellungs- und Verwaltungsgebäude funktionierte als auch in der Nachnutzung als Vereinsgebäude zum Tragen kommt. Die verliehene Emailleplakette wurde bereits am Gebäude angebracht. Wir danken auf diesem Weg auch dem ausführenden Büro HEINE • REICHOLD | Architekten und Ingenieure aus Lichtenstein. Die Sanierung des Gebäudes wurde mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Oelsnitzer Volksbote Seite 4 SERVICE 18. Dezember 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Einladung zur Stadtratssitzung Nächster Termin Amtsblatt Das nächste Amtsblatt erscheint am 29. Januar 2016. Redaktionsschluss ist am Donnerstag, 21. Januar 2016. Wir bitten zu beachten, dass alle Artikel die später in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. eingehen, nicht mehr für dieses Amtsblatt berücksichtigt werden können. ABO-Service für Amtsblatt Möchten Sie gern das Amtsblatt der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. bequem nach Hause? Diese Möglichkeit bietet der ABO-Service der Riedel KG, Tel. 037208/876-100, Fax 037208/876-299. Sie über- Alle interessierten Bürger werden für Donnerstag, den 28. Januar 2016 zu der Sitzung des Stadtrates von Oelsnitz/Erzgeb. in den Ratssaal der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. eingeladen. (Bitte benutzen Sie den Hintereingang.) Birkigt Bürgermeister ■ Einladung zu den Ausschusssitzungen Alle interessierten Bürger werden für Donnerstag, den 14. Januar 2016 zu den Sitzungen der Beschließenden Ausschüsse in den Ausstellungsraum „Graue Schule“, Rathausplatz 4 der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. eingeladen. geben ausreichend frankierte und beschriftete A-4 Umschläge – die Riedel KG versendet ohne weitere Aufpreise an Sie. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Frau oder Herrn Riedel. Birkigt Bürgermeister Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. Rathausplatz 1 • 09376 Oelsnitz / Erzgeb. Telefon: 03 72 98 / 38 0 • Telefax: 03 72 98 / 38 33 e-mail: [email protected] www.oelsnitz-erzgeb.de Diese Veröffentlichungen tragen lediglich informativen Charakter. Änderungen sind vorbehalten. Die verbindlichen Angaben (Datum, die Tagesordnung, Beginn der Sitzungen sowie weitere Informationen) entnehmen Sie bitte entsprechend § 3 Abs. 1 der Bekanntmachungssat- Satz und Druck-Organisation: Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-SchenkerStraße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299 e-mail: [email protected] Es gilt die Preisliste 03/2010. Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister, für den übrigen Inhalt das Redaktionskollegium. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Riedel KG zung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. den Verkündungstafeln an folgenden Standorten: 1. 2. 3. 4. Rathaus, Hauptgebäude/ Erdgeschoss Rathaus an der Hofseite, Gartenhaus Grundschule I, Obere Hauptstraße 68 a Ecke Bahnhofstraße/ August-Bebel-Straße 5. Bahnhofstraße 64, Tankstelle 6. 7. 8. 9. 10. 11. Lohwaldstraße, Bereich Kinderspielplatz Untere Hauptstraße 93, Bushaltestelle Pflockenstraße 33, Parkplatz Hartensteiner Straße 95 Oberwürschnitzer Straße 53 Pestalozziplatz Öffnungszeiten Bürgerservice und Standesamt: Öffnungszeiten Stadtkasse: Dienstzeiten Rathaus: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Mo: Di: Mi: Do: Mo: 07:15 - 12:00 u. 12:30 - 15:45 Uhr geschlossen 08:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr geschlossen 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr sowie jeden 1. und 3. Samstag im Monat (nur Bürgerservice) 08:30 - 11:30 Uhr Fr: geschlossen 08:00 - 12:00 Uhr geschlossen 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr Di: 07:15 - 12:00 u. 12:30 - 15:45 Uhr Mi: 07:15 - 12:00 u. 12:30 - 15:45 Uhr Do: 07:15 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 07:15 - 12:00 u. 12:30 - 14:00 Uhr ■ Bekanntgabe der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vom 01.10.2015 (Kurzfassung) Beschluss: 77/2015 Beschluss zum Umbau des Landesgartenschaugeländes für die Nachnutzung Beschluss: 78/2015 Entwurfsbilligungs- und Auslegungsbeschluss im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Kleinsiedlungsgebiet an der Oberwürschnitzer Straße“ in Oelsnitz/Erzgeb. – Entwurf vom September 2015 C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 5 Oelsnitzer Volksbote ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Bekanntgabe der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vom 05.11.2015 (Kurzfassung) ■ Bekanntgabe der Beschlüsse der Sitzung des Betriebsausschusses vom 12.11.2015 (Kurzfassung) Beschluss: 82/2015 Beschluss: 2015/64 3. Änderung der Satzung der „Stiftung – lebendige Stadt Oelsnitz im Kaufantrag für das Flurstück Nr. 344/a der Gemarkung OberErzgebirge“ würschnitz, gelegen Am Höhlholz Beschluss: 2015/65 Beschluss: 83/2015 Beschluss 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigen- Verkauf des Flurstücks Nr. 26 a der Gemarkung Oelsnitz, gelegen Obere Hauptstraße betrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“ Beschluss: 2015/66 Beschluss: 84/2015 Verkauf des Flurstücks Nr. 2107/237 der Gemarkung Oelsnitz, WaldBeschluss zur Förderung der Sanierungsmaßnahmen im Vereinshaus bad „Zum Anker“ des Erzgebirgischen Heimatvereines Oberoelsnitz e.V. Beschluss: 2015/67 Verkauf des Flurstücks Nr. 1117/17 der Gemarkung Oelsnitz, gelegen An der Alten Schule ■ Bekanntgabe der Beschlüsse der Sitzung des Betriebsausschusses vom 08.10.2015 (Kurzfassung) Beschluss: 2015/51 Bestätigung des Forstlichen Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 (Kommunalwald) Beschluss: 2015/68 Verkauf des Flurstücks Nr. 1121/36 der Gemarkung Oelsnitz, gelegen Grenzstraße Beschluss: 2015/69 Verkauf eines Teilstücks des Flurstücks Nr. 178/29 der Gemarkung Oberwürschnitz, gelegen Am Wasserbett Beschluss: 2015/70 Verkauf eines Teilstücks des Flurstücks Nr. 178/29 der Gemarkung Oberwürschnitz, gelegen Am Wasserbett Beschluss: 2015/52 Kaufantrag für das Flurstück Nr. 1117/15 der Gemarkung Oelsnitz, geBeschluss: 2015/71 legen Goethestraße Ankauf der Flurstücke Nr. 42, 41 und 736 der Gemarkung Oelsnitz, geBeschluss: 2015/53 Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1748/2015 der Notarin Heim- legen Obere Hauptstraße bold, Rödlitz vom 9.09.15 zum Teilstück des Flurstücks Nr. 239/10 der Beschluss: 2015/72 Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1448/15 des Notars Dr. Gergaut, Gemarkung Oelsnitz, gelegen Unt. Hauptstraße Crimmitschau vom 3.11.15 zu den Flurstücken Nr. 241/11 und 241/13 Beschluss: 2015/54 Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1021/2015 des Notars Dr. Ger- der Gemarkung Oelsnitz, gelegen Lugauer Straße gaut, Crimmitschau vom 13.08.15 zum Flurstück Nr. 1742/37 der Ge- Beschluss: 2015/73 markung Oelsnitz, gelegen Baugebiet Am Förstersteig Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1747/15 der Notarin Heimbold, Rödlitz vom 9.09.15 zu dem Flurstück Nr. 2107/162 der Gemarkung Beschluss: 2015/55 Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 981/2015 des Notars Dr. Ger- Oelsnitz, gelegen Waldbad gaut, Crimmitschau vom 06.08.2015 zum Flurstück Nr. 1742/21 der Beschluss: 2015/74 Gemarkung Oelsnitz, gelegen Baugebiet Am Förstersteig Antrag des Eigentümers Flurstück Nr. 2/14 der Gemarkung Oberwürschnitz auf Eintragung einer Dienstbarkeit am Flurstück Nr. 178/11 Beschluss: 2015/56 Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 2107/189 der Gemar- der Gemarkung Oberwürschnitz kung Oelsnitz (Waldbad) Beschluss: 2015/75 Ankauf der Flurstücke Nr. 1306/2, 1834 und 1833 der Gemarkung Beschluss: 2015/57 Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 2107/120 der Gemar- Oelsnitz, gelegen Pflockenstraße kung Oelsnitz mit Wegeanteil Flurstück Nr. 2107/76 der Gemarkung Oelsnitz (Waldbad) Beschluss: 2015/58 Kaufantrag für ein Teilstück des 2107/223 der Gemarkung Oelsnitz (Waldbad) C M Y K ■ Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. für das Jahr 2014 Beschluss: 2015/59 Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 2107/223 in Verbindung Gemäß § 99 Abs. 3 SächsGemO liegt der Beteiligungsbericht der Stadt mit dem Weganteil Flurstück Nr. 2107/90 der Gemarkung Oelsnitz Oelsnitz/Erzgeb. für das Jahr 2014 in der Zeit vom 04.01.2016 bis (Waldbad) 12.01.2016 zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Rathausplatz 1, Haus 1, EG in der Kämmerei, zur Einsichtnahme öfBeschluss: 2015/60 Aufhebung des Beschlusses Nr. 2014/09 vom 11.08.2014 des Be- fentlich aus. triebsausschusses Dienstzeiten Rathaus: Beschluss: 2015/61 Montag: 07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 15:45 Ausschreibung der Flurstücke Nr. 517/1 und 518 der Gemarkung OelsDienstag: 07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 15:45 nitz, gelegen K.-Beck-Straße Mittwoch: 07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 15:45 Beschluss: 2015/62 Donnerstag: 07:15 bis 12:00 u. 13.00 bis 18:00 Ankauf der Flurstücke Nr. 32, 1310 und 1305/2 der Gemarkung Oels- Freitag: 07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 14:00 nitz, gelegen Obere Hauptstraße/Pflockenstraße Müller, SB Kämmerei Oelsnitzer Volksbote Seite 6 18. Dezember 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken Aufgrund von § 73 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in seiner Sitzung am 26.11.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen: Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 2. Geltungsbereich 3. Entgeltpflicht 4. Entgeltschuldnerin/Entgeltschuldner 5. Entstehung und Fälligkeit 6. In-Kraft-Treten 6. In-Kraft-Treten Die Entgeltordnung tritt am 22.02.2016 mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken vom 17.12.2001 außer Kraft. Oelsnitz/Erzgeb., 08.12.2015 Bernd Birkigt, Bürgermeister Anlage: Nutzungsentgelte für die Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken Anlage: Nutzungsentgelte für die Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken 1. Allgemeines Für die Nutzung der schulischen Einrichtungen zu nichtschulischen Zwecken kann die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. im Rahmen dieser Entgeltordnung auf Antrag ihre schulischen Einrichtungen für Vereine, Sportund Freizeitgruppen, Einzelpersonen zur Verfügung stellen. Die Schulsportstätten stehen vorrangig dem Schulsport und den Ganztagsangeboten zur Verfügung. Für die noch verbleibenden Übungsstunden mit Ausnahme von Wochenenden, Feiertagen und Schulferien ist die Nutzung durch Vereine, Sport- und Freizeitgruppen bis maximal 22:00 Uhr gestattet. Die Überlassung der Schulsporthallen wird durch Erstellung von Belegungsplänen geregelt. Anträge sind immer zu Beginn des neuen Schuljahres zu stellen. Die schulische Nutzung hat Vorrang. Speisesäle und Klassenzimmer können auf Antrag nur außerhalb der Nutzung durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. Im Antrag ist die Art der Veranstaltung sowie die vorgesehene Personenzahl anzugeben, sowie ein Verantwortlicher zu benennen. Für eine Nutzung an Wochenenden oder Feiertagen ist eine Einzelfallentscheidung durch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. erforderlich. 2. Geltungsbereich Diese Entgeltordnung gilt für die Schulen in Schulträgerschaft der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.: Goethe-Schule; Schule des Friedens, TurleyOberschule 3. Entgeltpflicht Für die Nutzung der schulischen Einrichtungen zu nicht schulischen Zwecken wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach beiliegender Übersicht (Anlage). 4. Entgeltschuldnerin/Entgeltschuldner Schuldnerin/Schuldner des Entgeltes ist die Antragsstellerin/der Antragssteller oder der/die zur Zahlung der Leistung gesetzlich Verpflichtete. 5. Entstehung und Fälligkeit Der Entgeltanspruch entsteht mit Abschluss eines Nutzervertrages, welcher die Benutzerkonditionen insgesamt regelt. Das Entgelt wird nach Nutzung der schulischen Einrichtungen fällig. Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt durch Rechnungslegung. Die Entgeltschuldnerinnen/Entgeltschuldner haben zur Rechnungslegung vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen. Anlage Nutzungsengelte Für die Nutzung der Schulsporthallen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. werden folgende Entgelte erhoben: 1.1 Schulsporthallen Turley-Oberschule, Turleyring 37 Grundschule Goethe-Schule, Obere Hauptstr. 68 a Grundschule des Friedens, Oberwürschnitzer Str. 19 ortsansässige Vereine . . . . . . . . 8,00 Euro je Stunde auswärtige Vereine . . . . . . . . . 11,00 Euro je Stunde Sport- und Freizeitgruppen . . . 11,00 Euro je Stunde Kinder und Jugendliche 50 % Ermäßigung Einzelpersonen: Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . 5,50 Euro je Stunde Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,50 Euro je Stunde 1.2 Duschanlagen aller o.g. Schulsportanlagen Einzellösung je eine Dusche wird durch Einwurf einer Duschmarke in Betrieb gesetzt 1,00 Euro je Regelzeit 1.3 Speisesäle 8,00 Euro je Stunde 1.4 Klassenzimmer 8,00 Euro je Stunde Als Vereine gelten rechtsfähige eingetragene Vereine. Als Gruppen von Kindern und Jugendlichen gelten solche Gruppen, deren Angehörige mindestens zu 75 Prozent das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die gewerbliche Nutzung erhebt die Stadt doppeltes Entgelt (außer für 1.2.). Die Entgelte erhöhen sich auf 200 Prozent, wenn die Benutzung an Sonn- und Feiertagen stattfindet (außer für 1.2). Für Schulen und Kindertagesstätten anderer Trägerschaften werden Entgelte nach „Vereinen“ erhoben. Jede angebrochene Stunde gilt als volle Stunde. Weitere Informationen unter www.oelsnitz-erzgeb.de C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 7 Oelsnitzer Volksbote ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“ Auf Grund §§ 4 und 95 a der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in seiner Sitzung am 05.11.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“ vom 11.04.2014 (öffentlich bekannt gemacht im „Oelsnitzer Volksboten“ am 27. Juni 2014) beschlossen: Artikel 1 (1) In § 2 wird der Inhalt des Punktes 4 gestrichen. (2) Die Nummerierung des Punktes 5 wird geändert in „4.“. Artikel 2 § 11 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt: „In Anlehnung an die Haushaltsplanung der Gemeinde kann der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan für zwei Wirtschaftsjahre, nach Jahren getrennt, aufstellen.“. ■ Hinweis zur Bekanntmachung Für die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“ ergeht folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Artikel 3 Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. ausgefertigt: Oelsnitz/Erzgeb., 10.12.2015 Oelsnitz/Erzgeb., 10.12.2015 Birkigt, Bürgermeister Birkigt, Bürgermeister ■ Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890), erlässt die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. nach Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2015 folgende Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen §1 Geltungsbereich §2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten §3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Besprühen §4 Benutzung öffentlicher Brunnen und Wasserbecken §5 Tierhaltung §6 Verunreinigung durch Tiere §7 Tierfütterungsverbot §8 Rattenbekämpfung §9 Abspritzen von Fahrzeugen, Reinigungsvorgänge und Ölwechsel C M Y K Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen § 10 Schutz der Nachtruhe § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. Lärm aus Gast-, Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Benutzung von Sport- und Spielstätten Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen § 16 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen § 17 Abbrennen von offenen Feuern, Feuerwerke § 18 Verhalten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern § 19 Hausnummern Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen § 20 Zulassung von Ausnahmen § 21 Ordnungswidrigkeiten § 22 Verhältnis zu anderen Vorschriften § 23 Inkrafttreten Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen § 1 – Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Sie gilt auf allen öffentlichen Straßen und insbesondere auch auf Flächen der Grün- und Erholungsanlagen im Sinne der nachstehenden Begriffsbestimmungen. Oelsnitzer Volksbote Seite 8 18. Dezember 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. (2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch Halden, Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten § 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Besprühen (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen, Bemalungen oder Besprühungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z.B. Litfasssäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften, Bemalen und Besprühen speziell dafür zugelassener Flächen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. (3) Die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. § 4 – Benutzung öffentlicher Brunnen und Wasserbecken Öffentliche Brunnen und öffentliche Wasserbecken dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu trinken bzw. zu verunreinigen. § 5 – Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf den Flächen gemäß § 2 nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des § 2 dieser Verordnung, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen. (4) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugängigen Kinderspiel- und Sportplätzen sowie Liegewiesen fernzuhalten. (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten nicht für Blindenführerhunde. (6) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie die Vorgenannten durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. § 6 – Verunreinigung durch Tiere (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i. S. v. § 2 dieser Verordnung durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. (2) Die entgegen Abs. 1 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Tierhalter bzw. -führer hat ein geeignetes Hilfsmittel (z. B. Plastiktüte, Schachtel) für Aufnahme und Transport von Tierkot mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. § 7 – Tierfütterungsverbot Tauben und streunende Tiere dürfen im öffentlichen Bereich gemäß § 2 dieser Verordnung nicht gefüttert werden. § 8 Rattenbekämpfung (1) Sowohl die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft als auch deren tatsächliche Nutzer sind verpflichtet, die dort auftretenden Ratten zu bekämpfen. Die Feststellung von Rattenbefall und die eingeleiteten Maßnahmen sind der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Vor Beginn der Rattenbekämpfung sind Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Unrat von allen Ratten leicht zugänglichen Orten zu entfernen. (3) Rattengift als Vertilgungsmittel ist so auszulegen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet werden. Die Vertilgungsmittel dürfen im Freien oder in geschlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht unbeaufsichtigt ausgelegt werden. Auf die Auslegung ist durch auffallende Warnzettel hinzuweisen. Die Warnung muss das verwendete Präparat enthalten und den Wirkstoff nennen sowie für den Fall der Vergiftung von Haustieren das Gegenmittel bezeichnen. (4) Nach der Beendigung der Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit hierzu geeigneten Mitteln (z. B. Zement) zu verschließen und sonstige Vorkehrungen zu treffen, die einen neuen Rattenbefall unmöglich machen oder diesen erschweren. (5) Wer zur Bekämpfung von Rattenbefall verpflichtet ist, hat den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Rattenbekämpfung das Betreten seines Grundstückes zu gestatten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Bei einer allgemein angeordneten Rattenbekämpfung hat er ferner das Auslegen von Vertilgungsmitteln auf seinem Grundstück zu dulden. (6) Die allgemein angeordnete Rattenbekämpfung kann einem oder mehreren Schädlingsbekämpfungsunternehmen übertragen werden. Die Kosten der Bekämpfung haben die nach Abs. 1 Verpflichteten zu tragen. (7) Auf Antrag können von der Ortspolizeibehörde bei allgemein angeordneten Rattenbekämpfungen solche Grundstücke von der Bekämpfung ausgenommen werden, auf denen der Verfügungsberechtigte diese durch sachkundige Personen selbst ausführen lässt. § 9 – Abspritzen von Fahrzeugen, Reinigungsvorgänge und Ölwechsel (1) Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen nach § 2 dieser Polizeiverordnung ist verboten. (2) Reinigungsvorgänge, bei denen Motoröl, Kraftstoff, Schmieröl oder Kaltreiniger in die Kanalisation, das Grundwasser und das Erdreich gelangen können, sind auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen nach § 2 dieser Polizeiverordnung verboten. (3) Der Ölwechsel ist auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen nach § 2 dieser Verordnung verboten. Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen § 10 – Schutz der Nachtruhe Die Nachtruhezeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. § 11 – Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten Private Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, dürfen über die Bestimmungen des § 10 hinaus in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden. Zu den privaten Haus- und Gartenarbeiten gehören zum Beispiel: – der Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Laubbläsern, – das Häckseln von Gartenabfällen – der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 9 Oelsnitzer Volksbote ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN – – – – – – das Hämmern das Sägen das Bohren das Trennschleifen das Holzspalten das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und Ähnlichem § 12 – Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. § 13 – Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten oder Veranstaltungsräumen (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Gast- und Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen. (3) Die Bestimmungen des § 10 bleiben von dieser Regelung unberührt. § 14 – Benutzung von Sport- und Spielstätten Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden. § 15 – Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verboten. (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. C M Y K Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen § 16 – Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen (1) Auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von § 2 dieser Polizeiverordnung ist es verboten (a) aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln vor, insbesondere wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will; (b) durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen; (c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen; (d) Abfall außerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Behältnisse wegzuwerfen, liegenzulassen oder abzulagern; (e) die Notdurft zu verrichten. (2) Die Benutzung von Glasbehältnissen, das Rauchen sowie das Wegwerfen von Tabakwaren oder Teilen davon (z. B. Zigarettenkippen) auf Kinderspielplätzen ist verboten. § 17 – Abbrennen von offenen Feuern, Feuerwerke (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. (2) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Wärmefeuer in befestigten Feuerstätten oder in handelsüblichen Grillgeräten außerhalb von öffentlichen Straßen und von Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des § 2 dieser Verordnung. (3) Für das Abbrennen des Feuers ist gut abgelagertes, trockenes und naturbelassenes Holz oder handelsübliches Grillmaterial (z. B. Grillbriketts, Holzkohle) zu verwenden. Naturbelassenes Holz im Sinne dieser Polizeiverordnung ist Holz, welches lediglich einer dem Abs. 2 bis Abs. 4 zweckentsprechenden mechanischen Bearbeitung (Spalten und Sägen) unterzogen wurde und vorher keiner anderweitigen Verwendung gedient hat. Das Feuer ist so abzubrennen, dass hierbei keine unzumutbaren Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug, entstehen. (4) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen u.s.w. sein. (5) Das Abbrennen von Feuerwerken ist genehmigungspflichtig und bedarf eines besonderen Anlasses. Geburtstage gelten nicht als besondere Anlässe. Die Abbrennzeit für Feuerwerke endet 22.00 Uhr. (6) Absatz 5 gilt nicht für den 31.12. und den 01.01. § 18 – Verhalten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, 1. zu nächtigen, 2. Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren zu überklettern, 3. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können, 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzuzünden, 5. bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an stark feuergefährdeten Orten zu rauchen oder mit offenen Flammen zu hantieren, 6. Pflanzen, Erde, Sand oder Steine zu entfernen, 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschädigen, zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen, zu zerstören oder zu entfernen, 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder in ihnen zu fischen, 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren, 10. Parkwege zu befahren oder auf ihnen Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Rollstühle mit Elektromotor unter Beachtung des dort stattfindenden Besucherverkehrs; eine weitere Nutzung der Parkwege etwa durch das Befahren mit Rollerskates, Skateboards o. Ä. hat zu unterbleiben, wenn dadurch andere gefährdet oder erheblich belästigt werden, 11. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und der dafür gekennzeichneten Flächen zu betreten, 12. außerhalb der dafür ausgewiesenen Wege zu reiten, 13. die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte von Kindern, die älter als 12 Jahre sind, zu benutzen, es sei denn, dass eine durch die Ortspolizeibehörde angebrachte Beschilderung am Spielplatz die Benutzung durch ältere Kinder gestattet, 14. auf Kinderspielplätzen Hunde mitzuführen. Oelsnitzer Volksbote Seite 10 18. Dezember 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern § 19 – Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar am, über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen § 20 – Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 21 – Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet, bemalt oder besprüht, 2. entgegen § 4 öffentliche Brunnen oder Wasserbecken nicht bestimmungsgemäß nutzt, sie beschmutzt, das Wasser trinkt oder verunreinigt, 3. entgegen § 5 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden, 4. entgegen § 5 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere auf öffentlichen Flächen gemäß § 2 dieser Verordnung nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen, 5. entgegen § 5 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt, 6. entgegen § 5 Abs. 4 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Liegewiesen oder Kinderspiel- und Sportplätzen fernhält, 7. entgegen § 5 Abs. 6 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 8. entgegen § 6 Abs. 2 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt, 9. entgegen § 6 Abs. 3 ein geeignetes Behältnis zur Aufnahme des abgelagerten Hundekotes nicht vorweist bzw. nicht mit sich führt, 10. entgegen § 7 Tiere füttert, 11. entgegen § 8 Abs. 1 auftretenden Rattenbefall auf eigenen bzw. tatsächlich genutzten bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht bekämpft oder die Feststellung von Rattenbefall und die eingeleiteten Maßnahmen der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 12. entgegen § 8 Abs. 2 Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Unrat von allen Ratten leicht zugänglichen Orten nicht entfernt, 13. entgegen § 8 Abs. 3 Rattengift als Vertilgungsmittel so auslegt, dass Menschen und Tiere gefährdet werden, 14. entgegen § 8 Abs. 4 nach der Beendigung der Rattenbekämpfung die Rattenlöcher mit hierzu geeigneten Mitteln nicht verschließt oder nicht sonstige Vorkehrungen trifft, die einen neuen Rattenbefall unmöglich macht oder diesen erschwert, 15. entgegen § 8 Abs. 5 als Verpflichteter zur Bekämpfung von Rattenbefall den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Ratten- bekämpfung das Betreten seines Grundstückes nicht gestattet oder die entsprechende Auskunft auf Verlangen nicht erteilt, 16. entgegen § 9 Abs. 1 Fahrzeuge abspritzt, 17. entgegen § 9 Abs. 2 Reinigungsvorgänge vornimmt, 18. entgegen § 9 Abs. 3 Ölwechsel durchführt, 19. entgegen § 10, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 20 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört, 20. entgegen § 11 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr oder 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen durchführt, 21. entgegen § 12 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, 22. entgegen § 13 Abs. 1 und 2 aus Gast-, Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 23. entgegen § 14 Sport- oder Spielstätten benutzt, 24. entgegen § 15 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft, 25. entgegen § 15 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt, 26. entgegen § 15 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt, 27. entgegen § 16 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, Abfall außerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert, die Notdurft verrichtet, 28. entgegen § 16 Abs. 2 auf Kinderspielplätzen Glasbehältnisse benutzt, raucht oder Tabakwaren bzw. Teile davon (z.B. Zigarettenkippen) wegwirft, 29. entgegen § 17 Abs. 1 und 2 ein Feuer abbrennt, ohne dazu eine Erlaubnis zu besitzen, 30. anderes als in § 17 Abs. 3 genanntes Holz bzw. handelsübliches Grillmaterial verwendet, 31. entgegen § 17 Abs. 5 Feuerwerke abbrennt, 32. entgegen § 18 Nr. 1 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nächtigt, 33. entgegen § 18 Nr. 2 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Wegsperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen oder Sperren überklettert, 34. entgegen § 18 Nr. 3 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen betreibt, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden, 35. entgegen § 18 Nr. 4 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzündet, 36. entgegen § 18 Nr. 5 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an stark feuergefährdeten Orten raucht oder mit offenen Flammen hantiert, 37. entgegen § 18 Nr. 6 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Pflanzen, Erde, Sand oder Steine entfernt, 38. entgegen § 18 Nr. 7 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen, Müllbehälter und andere Einrichtungen beschädigt, beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt, zerstört oder entfernt, 39. entgegen § 18 Nr. 8 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder in ihnen fischt, 40. entgegen § 18 Nr. 9 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt, außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 11 Oelsnitzer Volksbote ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 41. entgegen § 18 Nr. 10 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Parkwege befährt, Fahrzeuge abstellt oder mit Rollerblades, Skateboards o. ä. fährt, wenn dadurch andere gefährdet oder erheblich belästigt werden, 42. entgegen § 18 Nr. 11 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und der dafür gekennzeichneten Flächen betritt, 43. entgegen § 18 Nr. 12 außerhalb der dafür ausgewiesenen Wege reitet, 44. entgegen § 18 Nr. 13 die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte benutzt und älter als 12 Jahre ist, 45. entgegen § 18 Nr. 14 auf Kinderspielplätzen Hunde mitführt. 46. entgegen § 19 Abs. 1 als Hauseigentümer das Gebäude nicht mit der festgesetzten Hausnummer versieht, 47. entgegen § 19 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 19 Abs. 2 anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 20 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 1 und 2 SächsPolG und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in den zurzeit gültigen Fassungen mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 Euro geahndet werden. § 22 – Verhältnis zu anderen Vorschriften Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie von sonstigen Rechtsnormen höheren Ranges, insbesondere aus dem Sächsischen Polizeigesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Sächsischen Straßengesetz, dem Sächsischen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden einschl. der dazu erlassenen Verordnung, dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Sächsischen Gaststättengesetz, dem Sächsischen Versammlungsgesetz, der Sächsischen Bauordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Sächsischen Nachbarrechtsgesetz bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung unberührt. § 23 – Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 16.12.2005 außer Kraft. ausgefertigt: Oelsnitz/Erzgeb., den 27.11.2015 Birkigt, Bürgermeister ■ Hinweis zur Bekanntmachung Für die vorstehende Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern ergeht folgender Hinweis: Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Birkigt, Bürgermeister ■ 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Auf Grund § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in seiner Sitzung am 27.08.2015 mit der Mehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 24.07.2009 (öffentlich bekannt gemacht im „Oelsnitzer Volksboten“ am 31.07.2009), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.03.2014 (öffentlich bekannt gemacht im „Oelsnitzer Volksboten“ am 28.03.2014) beschlossen: ■ Vorbemerkung: Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer. C M Y K Artikel 1 § 5 Abs. 2 wird um folgenden Punkt ergänzt: „7. die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro pro Zuwendungsvorgang. Dabei werden alle Zuwendungen eines Zuwen- dungsgebers zum gleichen Zeitpunkt als ein Zuwendungsvorgang betrachtet.“. Artikel 2 Der Inhalt des § 10 wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Beigeordneter Der Stadtrat bestellt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister einen hauptamtlichen Beigeordneten. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 4 SächsGemO ist entsprechend anzuwenden.“. Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Oelsnitz/Erzgeb., am 28.08.2015 Birkigt, Bürgermeister Oelsnitzer Volksbote Seite 12 18. Dezember 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Hinweis zur Bekanntmachung Für die vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. ergeht folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Oelsnitz/Erzgeb., den 28.08.2015 Birkigt, Bürgermeister ■ Öffentliche Bekanntmachung der Widmung einer Straße Der Technische Ausschuss der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 auf Grundlage des § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) in der aktuellen Fassung die Widmung eines Teilstückes folgender Straße beschlossen: Bezeichnung: Teilstück der Straße „An der Alten Schule“ Flurstücke: Teilflächen jeweils aus den Fl.-Nr. 1104 n, 1105/12 und 1105/16 alle Gemarkung Oelsnitz Lage: Neuoelsnitz Anfangspunkt: Grenze zum Fl.-Nr. 1105/10 Gemarkung Oelsnitz (Grundstück Heinrich-Braun-Straße 15) Endpunkt: Fl.-Nr. 1431 Gemarkung Oelsnitz (Straße An der Alten Schule) Auf Grundlage des Beschlusses ergehen nachstehende Verfügungen: I. Widmungsverfügung (Aktenzeichen: W-650.041.10082015-01) 1. Inhalt der Widmungsverfügung: 1.1 Die oben näher bezeichnete Straße wird als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b SächsStrG gewidmet. 1.2 Widmungsbeschränkungen: keine 1.3 Träger der Straßenbaulast: Stadt Oelsnitz/Erzgeb. 2. Wirksamwerden: Die Widmungsverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung wirksam. 3. Gründe für die Widmung: Herstellung einer verkehrsmäßigen Erschließung von Wohnbauland II. Eintragungsverfügung (Aktenzeichen: E-650.041.10082015-01) 1. Inhalt der Eintragung: 1.1 Einstufung: Widmung zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b SächsStrG Widmungsbeschränkungen: keine 1.2 Straßenname: Teilstück der Straße „An der Alten Schule“ 1.3 Flurstücknummer: Teilfläche aus Fl.-Nr. 343/4 der Gemarkung Oberwürschnitz sowie Teilfläche aus Fl.-Nr. 1143/48 der Gemarkung Oelsnitz 1.4 Anfangspunkt: Grenze zum Fl.-Nr. 1105/10 Gemarkung Oelsnitz (Grundstück Heinrich-Braun-Straße 15) 1.5 Endpunkt: Fl.-Nr. 1431 Gemarkung Oelsnitz (Straße An der Alten Schule) 1.6 Länge: 0,110 km 1.7 Träger der Straßenbaulast: Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Anlage zur Widmungs- und Eintragunsverfügung Teilstück An der Alten Schule vom 10.08.2015 (Az. Widmung: W-650.041.30112015-01, Az. Eintragung: E-650.041.30112015-01) Die Widmungsverfügung und die Eintragungsverfügung sowie das Bestandskarteiblatt für die bezeichnete Straße können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Haus I, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Sowohl gegen die vorstehende Widmungsverfügung als auch gegen die vorstehende Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. einzulegen. Oelsnitz/Erzgeb., den 30.11.2015 Birkigt, Bürgermeister 2. Wirksamwerden: Die Eintragungsverfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfü- Anlage: Lageplan (ohne Maßstab) mit dargestellter gewidmeter Fläche gung wirksam. C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 13 Oelsnitzer Volksbote LANDESGARTENSCHAU Verkauf: Buchhandlung Wortschatz, Bahnhofstraße 20 Stadtbibliothek, Rudolf-Breitscheid-Str. 1 Geschäftsstelle Landesgartenschau, Lutherstraße 29 Bürgerservice Stadtverwaltung, Rathausplatz 4 C M Y K in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. Oelsnitzer Volksbote Seite 14 18. Dezember 2015 Telefon-Durchwahlverzeichnis der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. Rathausplatz 01, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. und Telefonnummern der Schulen sowie andere Rufnummern ■ 1. Stadtverwaltung Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Bürgermeister Bernd Birkigt Frau Mozygemba (03 72 98) 38 0 (03 72 98) 38 33 http://www.oelsnitz-erzgeb.de [email protected] Rufnummer Sekretärin Bürgermeister 38 - 11 Stellvertretender Bürgermeister Herr Barnickel Beigeordneter 38 - 11 Fachbereich Hauptamt/Finanzen: Frau Hans Fachbereichsleiterin Frau Lohse Sachgebietsleiterin Finanzen Frau Otto SB Allg. Verwaltung/Schulen Frau Brautzsch SB Sitzungsdienst/Versicherungen Frau Vogel SB Sitzungsdienst Frau Rammler SB Personalwesen Herr Uebigau EDV/SB Hauptamt Frau Grahmann SB Registratur Frau Dohle Ltrn. Stadtbibliothek Frau Drummer Mitarbeiterin Bibliothek Frau Oppe Kassenverwalterin Frau Brunner SB Finanzen/Fördermittel Frau Demmler SB Steuern Frau Müller SB Kämmerei 38 - 13 38 - 14 38 - 18 38 - 42 38 - 30 38 - 45 38 - 31 38 - 25 38 - 59 38 - 59 38 - 41 38 - 35 38 - 40 38 - 39 Ordnungsamt (Rathausplatz 4) Frau Tippmer Ordnungsamt Frau Kurze Gemeindl. Vollzugsbedienstete Frau Bauer Ordnungsamt / Vollstreckung 38 - 58 38 - 51 38 - 28 Bürgerservice / Standesamt (Rathausplatz 4) Frau Hanelt Sachgebietsleiterin Bürgerservice Frau Löst Bürgerservice Frau Heinzig Bürgerservice Frau Kempe Bürgerservice Frau Tschorsch Standesbeamtin 38 - 36 38 - 99 38 - 50 38 - 99 38 - 44 Bauverwaltung Herr Illmann Herr Trülzsch Frau Treml 38 - 29 38 - 21 38 - 22 Sachgebietsleiter Bauverwaltung Mitarbeiter Bauamt SB Bauverwaltung Eigenbetrieb „Technische Verwaltung“ Frau Griebel Betriebsleitung/SB Liegenschaften 38 - 60 Herr Mehner Technischer Bereichsleiter 38 - 20 Frau Bothendorf SB Liegenschaften 38 - 24 ■ 2. Schulen Grundschule I – Goetheschule Frau Auerswald Schulleiterin Frau Teufel Sekretärin Öffnungszeiten des Sekretariats: E-Mail: Internet: 037298 12802 037298 12802 Fax: 037298 12802 Montag–Dienstag: 07:45 Uhr–10:00 Uhr Mittwoch–Donnerstag: 11:45 Uhr–14:30 Uhr Freitag: 11:30 Uhr–13:00 Uhr [email protected] www.goetheschule-oelsnitz.de „Grundschule des Friedens“ OT Neuwürschnitz Frau Müller Schulleiterin 037296 3382 Frau Teufel Sekretärin 037296 3382 Fax: 037296 87300 Öffnungszeiten Montag 11:30 Uhr–16:00 Uhr des Sekretariats: Dienstag 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Mittwoch–Donnerstag: 07:30 Uhr–10:30 Uhr Freitag: 07:30 Uhr–10:00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.grundschule-neuwuerschnitz.de Turley-Oberschule Herr Siegel Frau Hartlich Schulleiter Sekretärin 037298 13144 037298 13144 Fax: 037298 13135 Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag–Freitag: 07:30 Uhr – 14:00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.turley-oberschule-oelsnitz.de ■ 3. Wohnungsbaugesellschaft mbH Telefon: Fax: Internet: E-Mail: 037298 338-0 037298 338-190 www.wgo-oelsnitz-erzgebirge.de [email protected] Herr Hojenski Frau Raith Geschäftsführer Sekretariat Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 Uhr–12.00 Uhr, 13.00 Uhr–15.00 Uhr 9.00 Uhr–12.00 Uhr, 13.00 Uhr–15.00 Uhr geschlossen 9.00 Uhr–12.00 Uhr, 13.00 Uhr–17.30 Uhr 9.00 Uhr–12.00 Uhr Lehrschwimmanlage 338-110 Telefon: 037298 301280 & 301281 Fax: 037298 301288 Bereich Stadthalle: Bürozugang: Stadthalle Oelsnitz (Seiteneingang Inn. Neuwieser Str.) Erdgeschoss Postanschrift: Rathausplatz 3, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. Öffnungszeiten TICKETSHOP: MO + Mi geschlossen DI 09:00 Uhr–12:00 Uhr und 13:00 Uhr–15:00 Uhr DO 09:00 Uhr–12:00 Uhr und 13:00 Uhr–18:00 Uhr FR 09:00 Uhr–12:00 Uhr Telefon: 037 298 - 170 7-0 Fax: 037 298 - 170 727 E-Mail: [email protected] ■ 4. andere Rufnummern Herr Jacob Zweckverband Hoffeld 037295 5216 Fax: 037295 5243 Herr Müller, Friedensrichter 037298 170728 Sprechzeiten: jeden 1. Do. im Monat 17:00–19:00 Uhr Stadthalle (Seiteneingang aus Richtung Sparkasse) ■ 5. Landesgartenschau Oelsnitz/Erzgeb. gemeinnützige GmbH Lutherstraße 29, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. Geschäftsführer: Jochen Heinz, Antje Lohse Tel.: 037298 30750, Fax 037298 307525; Mail: [email protected] www.landesgartenschau-oelsnitz.de C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 15 Oelsnitzer Volksbote INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS ■ Termine „Oelsnitzer Volksbote“ 2016 des Schutzbedürfnisses der unbegleiteten minderjährigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch das Diakonische Werk Stollberg e. V. Redaktionsschluss 21.01.2016 18.02.2016 16.03.2016 21.04.2016 19.05.2016 16.06.2016 21.07.2016 18.08.2016 22.09.2016 20.10.2016 17.11.2016 08.12.2016 Wir bitten um Ihre Unterstützung: Für die in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Flüchtlingsfamilien sammeln wir gut erhaltene Kleidung. • Wo? Die Kleiderkammer befindet sich in der Stadthalle, Aufgang Ticketshop • Wann? An jedem Donnerstag (ausgenommen der 24.12.2015 und 31.12.2015) von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr Annahme der Spenden von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Ausgabe an die Asylsuchenden Erscheinungstermin 29.01.2016 26.02.2016 24.03.2016 29.04.2016 27.05.2016 24.06.2016 29.07.2016 26.08.2016 30.09.2016 28.10.2016 25.11.2016 16.12.2016 Was wird gebraucht: Winterkleidung für junge Menschen und Kinder, besonders für Männer in kleineren Größen (46 + 50) Winterschuhe, Sportschuhe, evtl. sogar Fußballschuhe, Handtücher, bunte Bettwäsche, Spannbettlaken Stand: 15.12.2015 – Änderungen vorbehalten. Bitte achten Sie immer Teller, Tassen und Töpfe auf die Veröffentlichungstermine in der Ausgabe des Vormonats. Bitte alles in gutem Zustand! Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Nummer: 037298/12775 (Pfarramt). Die Organisatoren der ev.-luth. Kirchgemeinde bedanken sich für Ihre Mithilfe. ■ Aktuelles zum Thema Asyl Auch wenn die Medien in den letzten Wochen nicht mehr so intensiv über in Deutschland ankommende Asylbewerber berichtet haben wie noch im September und Oktober, reißt die Flüchtlingsanzahl nicht ab. Im Jahr 2015 hat der Erzgebirgskreis bisher ca. 2.100 Personen aufgenommen. Nach der Zuweisungsprognose der Landesdirektion Sachsen muss der Erzgebirgskreis in diesem Jahr noch ca. weitere 1.100 Personen aufnehmen (Stand: 49. KW). Verantwortlich für die Unterbringung ist der Landkreis. Die Städte und Gemeinden sind jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Derzeit leben in Oelsnitz/Erzgeb. 46 Flüchtlinge. Sie kommen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, Pakistan, Mazedonien, Serbien, Somalia und der Russischen Föderation. Nach der Zuteilungsquote des Landkreises hat die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. im Jahr 2015 und 2016 jeweils 113 Personen aufzunehmen. Vorrangiges Ziel ist dabei die dezentrale Unterbringung. Dankenswerterweise haben viele private Vermieter hierzu dem Landkreis bereits Wohnungen angeboten. Jedoch ist nicht jede Wohnung tatsächlich auch geeignet. Um das Ziel einer dezentralen Unterbringung auch weiterhin zu verfolgen bitten wir daher um weitere Angebote. Der Wohnraum sollte dabei über eine Zentralheizung und elektrische Kochmöglichkeit verfügen. Vermieter, die entsprechenden Wohnraum bereitstellen wollen, können sich jederzeit gern an das Landratsamt Erzgebirgskreis ([email protected], Tel. 03733 8315103 oder 1011) oder die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. ([email protected], Tel. 037298 3877) wenden. Ausführliche Informationen zur Unterbringung, über das Verfahren, die Kosten/Fördermöglichkeiten oder den rechtlichen Hintergrund können Sie über das Landratsamt des Erzgebirgskreises, Referat Ordnungsangelegenheiten, erfragen. Dies kann per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 03733 831-5103 oder 1011 erfolgen. C M Y K Aufruf an die Oelsnitzer Vereine Welche Angebote/Möglichkeiten der Integration sind in den einzelnen Vereinen vorstellbar? Welche Trainingszeiten werden angeboten, mit welchem Angebot? Senden Sie uns bitte Ihre Informationen an die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. – Hauptverwaltung oder per E-Mail an: [email protected] Gern können Sie diese Gelegenheit auch nutzen, ihren Verein mit seinen Freizeitmöglichkeiten insgesamt noch bekannter zu machen. Arbeitskreis Integration der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Das Bauamt informiert ■ Baustelle mit Straßensperrung „Obere Hauptstraße“ Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hiermit zeitnah darüber in Kenntnis setzen, dass voraussichtlich im Zeitraum zwischen März und Oktober 2015 die „Obere Hauptstraße“ im Bereich zwischen der Einmündung „Fröhnerweg“ und der Einmündung „Rudolf-Breitscheid-Straße“ grundhaft ausgebaut wird. Parallel dazu erfolgt die Neuerrichtung straßenbegleitender Gehwege im Bauabschnitt, während durch die zuständigen Versorgungsträger die Kanal- und Trinkwasserleitungsanlagen erneuert werWie bereits in der letzten Ausgabe des „Oelsnitzer Volksboten“ infor- den und eine Erdverlegung der Stromkabel durchgeführt wird. Damit miert, hat das Landratsamt des Erzgebirgskreises im Verwaltungsge- wird nunmehr der letzte Bauabschnitt an dieser Straße im Bereich der bäude der CAP Oelsnitz GmbH am Turleyring kurzfristig eine zentrale Ortsdurchfahrt realisiert und ein baulicher Lückenschluss vollzogen. Verteilerstelle für Asylbewerber eingerichtet. Dort kommen i.d.R. ein Mal wöchentlich die dem Erzgebirgskreis aus den Erstaufnahmeein- Die Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt. Die offizielle Umrichtungen des Freistaates Sachsen zugewiesenen Asylbewerber an leitung erfolgt über die „Pflockenstraße“ sowie die „Innere Neuwieser und werden am gleichen Tag in die Unterkünfte in den einzelnen Kom- Straße“. munen des Landkreises verteilt. Organisiert wird dies von der Ausländerbehörde im Landratsamt des Erzgebirgskreises und verläuft rei- Wir bitten alle Bürger dies zu beachten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Die betroffenen Anwohner werden zeitnah durch das baubungslos. Das Jugendamt des Landkreises richtet ein Kinderheim im Berufs- ausführende Unternehmen zu Details der Ausführung und des Bauschulzentrum an der Badstraße ein. Dieses dient ab Februar 2016 auch ablaufs informiert. der Unterbringung von ca. 40 Kindern und Jugendlichen, die ohne Begleitung nach Deutschland gekommen sind und hier betreut werden müssen. Die Organisation des Ankommens, die Betreuung, VersorWeitere Informationen unter www.oelsnitz-erzgeb.de gung und sozialpädagogische Unterstützung sowie die Sicherstellung Oelsnitzer Volksbote Seite 16 18. Dezember 2015 INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS ■ Stadt Oelsnitz/Erzgeb. stellt ihre Stromversorgung komplett auf Ökostrom um Wenn am 1. Januar 2016 „als leuchtendes Beispiel“ in Oelsnitz/Erzgeb. Foto: Arndt Gaube die Straßenbeleuchtung sowie ab 4. Januar die öffentlichen Gebäude wie Schulen und Rathäuser in Betrieb gehen, brechen neue Zeiten an. Die Stadt Oelsnitz im Erzgebirge ist sich bei klimaschutzrelevanten Entscheidungen ihrer Vorbildwirkung bewusst und hat sich für die Etablierung eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzmanagements entschieden. Ziel des Energiemanagements ist unter anderem die Reduzierung der CO2-Belastung durch überlegten Energieeinsatz bei allen kommunalen Energieverbrauchern. Neben Energieeinsparungskonzepten setzt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der envia Mitteldeutsche Energie AG ab 1. Januar 2016 bewusst auf den vollständigen Einsatz von umweltfreundlichem Ökostrom bei allen kommunalen Stromverbrauchern. Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Bioenergie stehen als Energieträger nahezu unendlich zur Verfügung – im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern Erdöl, Kohle und Erdgas. Die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern ist klimafreundlich, umwelt- und ressourcenschonend und erzeugt keine radioaktiven Abfälle. Daher spielen erneuerbare Energien für die Zukunft eine entscheidende Rolle. im Jahr (also rund 8 Cent je Einwohner), welche durch die Einführung des Energiemanagements und damit verbundener Einsparungen egaliKonkret geht es in Oelsnitz/Erzgeb. um ca. 860.000 Kilowattstunden siert werden sollen. Im Vordergrund steht die Vorbildwirkung: „Wir wolpro Jahr und damit verbunden um 516.000 kg CO2-Einsparung. len hiermit bewusst Vorbild für private und andere öffentliche Nutzer Die Mehrkosten für die Stadt belaufen sich auf rund 850,00 Euro netto sein“, sagt Bürgermeister Bernd Birkigt. ■ Vorbereitung eines touristischen Stadtplanes von Oelsnitz/Erzgeb. Gradierwerk Oelsnitz Foto: Landesgartenschau gGmbH Auf Anregung des Stadtrates bereitet die Stadtverwaltung die Herausgabe eines touristischen Stadtplans im Jahr 2016 vor. Auf dem Plan sollen alle touristischen Attraktionen der Stadt visualisiert und verortet werden. Das werden z. B. Bergbaumuseum, Glückauf Turm, Gradierwerk, Waldbad, aber auch Rudolphbrunnen auf dem Marktplatz, Straßenbahnmodell, Senkungsstele und vieles mehr sein. Ziel ist es außerdem alle Möglichkeiten zur Übernachtung, Gaststätten und Cafés einzutragen. Bei den Ferienwohnungen und Gästezimmern sind der Verwaltung nur die gewerblichen Betriebe genau bekannt. Gern würden wir auch allen weiteren Anbietern die Chance einräumen sie mit aufzunehmen und zukünftig über ein Stadtmarketing noch bekannter machen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur kostenlosen Eintragung und informieren Sie das Hauptamt über Ihre Angebote. ■ Sprechstunde Friedensrichter: Jeden ersten Donnerstag im Monat, jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr, finden die regelmäßigen Sprechstunden des Friedensrichters statt (Tel.: 037298 170728). Das Büro befindet sich in der Stadthalle. Benutzen Sie bitte den Seiteneingang aus Richtung Sparkasse (Rampe). Am 24.12.2015 und 31.12.2015 bleibt die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. geschlossen. An diesen beiden Tagen, als auch am Samstag, dem 2. Januar 2016 bleibt auch der Bürgerservice geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 17 Oelsnitzer Volksbote INFORMATIONEN ANDERER STELLEN UND BEHÖRDEN Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bereitschaftsdienst Trinkwasser Havarietelefon 24h: 03763 / 405 405 www.rzv-glauchau.de ■ Sprechstunde der Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Oelsnitz Frau Maria Stengel, Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, führt jeden 4. Donnerstag im Monat in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr für die Einwohner der Stadt Oelsnitz kostenlos eine Sprechstunde durch. Das Büro befindet sich in der Stadthalle. Benutzen Sie bitte den Seiteneingang aus Richtung Sparkasse (Rampe). WAD GmbH ➜ Havarie- und Bereitschaftsdienst Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefonnummer 0172 3578636 zu benachrichtigen. ■ Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) Sehr geehrte Tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2016 ist der 01.01.2016. C M Y K Sie ist sowohl Ansprechpartnerin in allen Fragen der Rentenversicherung als auch bei der Kontenklärung und Antragstellung aller Arten von Renten behilflich. Dieser Service kann auch telefonisch individuell vereinbart werden; Frau Stengel erreichen Sie unter der Telefonnummer 037296/84865. ■ Neue Fahrpläne treten am 13.12.2015 in Kraft Am Sonntag, dem 13. Dezember 2015, tritt der neue Jahresfahrplan in Kraft. Auch in diesem Jahr wird es bei allen Verkehrsunternehmen Anpassungen der Fahrtzeiten, kleine Änderungen der Linienführung oder Änderungen von Haltestellennamen geben. Diese Anpassungen wurden in die elektronische Fahrplanauskunft eingearbeitet und sind in den neuen Fahrplanbüchern zu finden, welche ab voraussichtlich 7. Dezember 2015 in den Servicestellen der Verkehrsunternehmen und im VMS-Kundenbüro verkauft werden. Der Einzelfahrplan für eine Region (Stadt Chemnitz und Umland, Landkreis Mittelsachsen, Erzgebirgskreis und Landkreis Zwickau) kostet weiterhin 2,00 Euro, der Schuber mit allen 4 Fahrplanbüchern 7,00 Euro. Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH ■ 4. Pendleraktionstag Erzgebirge Die Meldebögen werden Ende Dezember 2015 an die uns bekannten am 28. Dezember 2015 bietet Jobs in der Heimat! Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis Anfang 2016 keinen Meldebogen erhalten haben, mel- Der 4. Pendleraktionstag Erzgebirge findet am Montag, 28.12.2015, den Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse. von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Technologieorientierten Gründer- und Dienstleistungszentrum Annaberg statt. Damit wird unter dem Motto Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des „Marktplatz-Arbeit im Erzgebirge“ in Kooperation mit der Agentur für Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz Arbeit und der IHK Chemnitz – Region Erzgebirge das bewährte Kon(SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der zept der vergangenen Jahre fortgeführt. Angesprochen werden sollen Sächsischen Tierseuchenkasse. in den Weihnachtstagen vor allem jene Fachkräfte, die ihre Wurzeln im Erzgebirge haben, aber momentan nicht hier leben oder arbeiten. Sie Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftli- haben sonst in ihrem Alltag selten die Gelegenheit fernab der Heimat chen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig bei bestehendem Rückkehrwunsch sich direkt im Erzgebirge vor Ort von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei über berufliche Perspektiven zu informieren. An diesem Pendleraktidem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. onstag bekommen sie die Chance, direkt und unkompliziert mit Chefs und Personalverantwortlichen Kontakte zu knüpfen. Selbstverständ■ Bitte unbedingt beachten: lich sollen sich aber auch jene angesprochen fühlen, die derzeit täglich Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsort jenseits der Erzgebirgsgrenzen pendeln: www.wfe-erzgebirge.de/pendler www.tsk-sachsen.de. Unabhängig von dem Aktionstag Ende Dezember lohnt sich täglich ein Auf unseren Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- Blick in das Fachkräfteportal Erzgebirge. Unter www.fachkraefte-erzund Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die gebirge.de offerieren hier über 140 erzgebirgische Unternehmen untereinzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter schiedlichster Branchen täglich mehr als 300 freie Stellen. Damit zählt Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 das regionale Stellenportal zu den größten und erfolgreichsten OnlineJobbörsen Sachsens. Das Fachkräfteportal Erzgebirge ist ausschließJahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen. lich ein Angebot von erzgebirgischen Unternehmen – ohne jegliche Zeitarbeitsfirmen, Personaldienstleister oder anonyme Angebote. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts ■ Mehr Informationen bei: Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Herr Jan Kammerl E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de Telefon: 03733 145110, E-Mail: [email protected] Oelsnitzer Volksbote Seite 18 STADTBIBLIOTHEK 18. Dezember 2015 KIRCHENNACHRICHTEN Rudolf-Breitscheid-Straße 1 09376 Oelsnitz/ Erzgeb. Telefon: 037298 38-59 Fax: 037298 38-62 E-Mail: [email protected] ■ NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE Öffnungszeiten Stadtbibliothek: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 13.00 – 18.00 Donnerstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 13.00 – 18.00 jeden 1. Samstag im Monat 09:00 Uhr – 12:00 Uhr ■ Unsere Gottesdienste über Weihnachten und den Jahreswechsel: Sonntag, 20.12.15 (4. Advent), 09.30 Uhr – Gottesdienst Freitag, 25.12.15 (1. Weihnachtsfeierag), 09.30 – Gottesdienst Sonntag, 27.12.15, 9.30 Uhr – Gottesdienst Donnerstag, 31.12.15 (Silvester), 16.00 Uhr – Abschluss-Gottesdienst Freitag, 01.01.16 (Neujahr) – k e i n Gottesdienst Sonntag, 03.01.16, 09.30 Uhr – Gottesdienst Liebe Nutzer das Jahr neigt sich dem Ende zu und auch Ihre Stadtbibliothek hält ab dem 21.12.2015-03.01.2016 einen kleinen Winterschlaf. Doch gemeinsam starten wir mit Ihnen ab dem 04.01.2016 in das neue Jahr 2016. Die erste Samstagsöffnung ist der 09.01.2016. Gemeinde Oelsnitz/Erzgeb. Rudolf-Breitscheid-Straße 64 Wir laden herzlich dazu ein. ■ Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oelsnitz (Baptisten) Bahnhofstraße 24, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. Tel: 037298/ 2165; www.baptisten-oelsnitz.de Bitte beachten Sie, dass ab Januar 2016 die neuen Gebühren anfallen. Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen: Sonntag 03.01. 9:00 Gebetsandacht Wir freuen uns auf ein weiteres schönes Jahr 9:30 Gottesdienst, Kindergottesdienst mit Ihnen und wünschen eine Montag 04.01. 19:30 Gemeindeleitung besinnliche Weihnachtszeit und einen Dienstag 05.01. 19:30 Gebetsabend guten Rutsch in das neue Jahr 2016. Mittwoch 06.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis, 0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus) Sonntag 10.01. 9:00 Gebetsandacht 9:30 Gottesdienst mit Abendmahl, Kindergottesdienst Für eine neue Fotoausstellung unter dem Motto: Mittwoch 13.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis, 0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus) 19:30 Allianzgebetsabend, Brüdergemeinde Ihre schönsten Fotos Donnerstag 14.01. 19:30 Allianzgebetsabend, Landeskirchliche der Landesgartenschau Gemeinschaft Freitag 15.01. 19:30 Allianzgebetsabend, Baptistengemeinde nehmen wir ab Anfang Januar 2016 gerne Fotos entgegen. (Mindest- Sonntag 17.01. 9:30 Allianz-Abschlussgottesdienst größe 30 cm x 20 cm oder größer) Christuskirche Dienstag 19.01. 19:30 Krankengebet Mittwoch 20.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis, Wir würden uns freuen, wenn zahlreiche 0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus) Fotografien bei uns eingehen! Sonntag 24.01. 9:30 Gebetsandacht 10:00 ER.SIE.ES.-family Gottesdienst und Ab Februar 2016 werden wir dann in den anschließend Mittagessen, Räumen der Bibliothek Ihre Fotografien zeigen. Kindergottesdienst Mittwoch 27.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis, 0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus) Donnerstag 28.01. 15:00 Seniorentreff „60 plus/minus“ 19:30 Arbeitskreis Gottesdienst-Gestaltung Sonntag 31.01. 9:00 Gebetsandacht 9:30 Gottesdienst, Kindergottesdienst Pastor Daniel Marsic Anzeigen ■ Landeskirchliche Gemeinschaft Neuoelsnitz, An der alten Schule 18 (Kirchgemeindesaal) • Gemeinschaftsstunde sonntags, 17:00 Uhr Riedel-Verlag & Druck KG 037208/876100 C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 19 Oelsnitzer Volksbote KIRCHENNACHRICHTEN ■ Gottesdienste der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Oelsnitz/E. Wir laden Sie recht herzlich zu den sonntäglichen Gottesdiensten und den Gemeindeveranstaltungen in unsere Gemeinde Oelsnitz und Neuoelsnitz ein. Sonntag, 20.12.2015 – 4. Advent Christuskirche Oelsnitz 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst gleichz. Kindergottesdienst Donnerstag, 24.12.2015 – Heiliger Abend Christuskirche Oelsnitz 14.30 Uhr und 16.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel der Erwachsenen Kreuzkirche Neuoelsnitz 16.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel der Kinder Samstag, 26.12.2015 – 2. Weihnachtstag Christuskirche Oelsnitz 09.30 Uhr Musikalischer Festgottesdienst Sonntag, 27.12.2015 – 1. Sonntag nach Weihnachten Kreuzkirche Neuoelsnitz 09.30 Uhr Predigtgottesdienst gleichz. Kindergottesdienst Donnerstag, 31.12.2015 – Altjahresabend Christuskirche Oelsnitz 16.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Freitag, 01.01.2016 – Neujahr Gemeindesaal Neuoelsnitz 15.00 Uhr Andacht mit Kirchenkaffee Sonntag, 03.01.2016 – 2. Sonntag nach Weihnachten Christuskirche Oelsnitz 09.30 Uhr Musikalischer Gottesdienst mit dem Gospelchor Mittwoch, 06.01.2016 – Epiphanias Kreuzkirche Neuoelsnitz 18.00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels anschließend Gemeindeweihnachtsfeier Sonntag, 10.01.2016 – 1. Sonntag nach Epiphanias Kreuzkirche Neuoelsnitz 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst gleichz. Kindergottesdienst Sonntag, 17.01.2016 – Letzter Sonntag nach Epiphanias Christuskirche Oelsnitz 09.30 Uhr Abschlussgottesdienst der Allianzgebetswoche gleichz. Kindergottesdienst Sonntag, 24.01.2016 – Septuagesimae Kreuzkirche Neuoelsnitz 09.30 Uhr Predigtgottesdienst gleichz. Kindergottesdienst C M Y K ■ Gemeindekreise in Oelsnitz: Kirchenchor: dienstags, 19.30 Uhr, im Pfarrsaal Pfarrhaus Oelsnitz Kleine Schätze: mittwochs, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, in der Baptistengemeinde Bahnhofstraße, ab Januar im Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz Posaunenchor: mittwochs, 19.00 Uhr, im Pfarrsaal Pfarrhaus Oelsnitz Kurrende: donnerstags, 16.45 Uhr, im Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz Gospelchor: donnerstags, 19.30 Uhr, im Pfarrsaal Pfarrhaus Oelsnitz Flötenkreis: donnerstags, 17.45 Uhr, im Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz Junge Gemeinde: freitags, 19.00 Uhr „Blaue Stunde“: – Mittwoch, 06.01., 18.00 Uhr, Krippenspiel in Neuoelsnitz, – Dienstag, 19.01., 19.30 Uhr, Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz Frauen- und Männerkreis: Donnerstag, 28.01., 14.30 Uhr, im Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz Tanzabend: Samstag, 16.01., 19.00 Uhr, im Pfarrsaal Oelsnitz ■ Gemeindekreise in Neuoelsnitz: musikalische Früherziehung im Kindergarten: freitags, 9.30 Uhr, Frauenkreis: Dienstag, 26.01., 14.30 Uhr Ehepaarkreis: Freitag, 29.01.,19.30 Uhr ■ Lutherkirchgemeinde Neuwürschnitz ■ Gottesdienste: Neujahr – Freitag, 1. Januar 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst für Beutha und Neuwürschnitz Kirche Beutha 2. Sonntag nach dem Christfest – Sonntag, 3. Januar 10.00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels der Kinder Kirchsaal Epiphanias – Mittwoch, 06.01.2016 18.00 Uhr Lutherkirche Wieder bei uns zu Gast: Dr. Büchner – alias Frank Grünert Sagenhafte Weihnacht Der kuriose Sprachforscher Dr. Konrad Büchner wird mit seinen kuriosen und besinnlichen Geschichten und Ritualen von Weihnachten erzählen. So erfahren Sie, wie der Glühwein in den Fläming kam, wie der Adventskalender unserer Ahnen aussah, das die Weihnachtspyramide aus dem Fläming stammt und wie ein kleines Mädchen durch das „Wunder von Belzig“ in einer kalten Weihnachtsnacht doch nicht erfror. Dazwischen wird ein Weihnachtslied gesungen, auf Schnökendöns, also so, wie die Alten früher im Fläming sangen. 1. Sonntag nach Epiphanis – Sonntag, 10.01.2016 10.00 Uhr Predigtgottesdienst Kirchsaal Letzter Sonntag nach Epiphanis – Sonntag, 17.01.2016 10.00 Uhr Abschlussgottesdienst zur Allianzgebetswoche Kirchsaal Septuagesimea – Sonntag, 24.01.2016 10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Kirchsaal Sexagesimea – Sonntag, 31.01.2016 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst für Beutha und Neuwürschnitz Kirche Beutha ■ Gottesdienste und Veranstaltungen der Katholischen Kirche St. Barbara Oelsnitz Freitag, Sonntag, Mittwoch, Donnerstag, Sonntag, Donnerstag, Sonntag, Donnerstag, Sonntag, Donnerstag, 01.01. 03.01. 06.01. 07.01. 10.01. 14.01. 17.01. 21.01. 24.01. 28.01. 10.30 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 17.30 Uhr 9.00 Uhr 17.30 Uhr 9.00 Uhr 17.30 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr Sonntag, 31.01. 9.00 Uhr Hl. Messe Wort-Gottes-Feier Hl. Messe Hl. Messe Hl. Messe Hl. Messe Hl. Messe Hl. Messe Wort-Gottes-Feier Hl. Messe, anschließend Seniorenfrühstück Hl. Messe Oelsnitzer Volksbote Seite 20 KIRCHENNACHRICHTEN 18. Dezember 2015 AUS DEN VEREINEN ■ Gemeinde Christi Oelsnitz – Gemeinde nach dem Vorbild des neuen Testaments Obere Hauptstr. 6, 09376 Oelsnitz, Nansenstraße 1, D-09376 Oelsnitz/Erzgebirge Telefon: 037298 12627 Wir geben bekannt und laden Sie herzlich ein zu folgenden Versammlungen: • • • • Jeden Sonntag, 9:30 Uhr, Anbetung mit Abendmahl und Wortver- • kündigung • Zur gleichen Zeit Kinderstunden für jüngere und ältere Kinder Jeden Dienstag, 15:00 Uhr, Hausbibelkreise in Oelsnitz/E. und • Stollberg Jeden Mittwoch, 19:00 Uhr, Bibelstunde und Gebetsstunde Jeden 2. Donnerstag, 15:00 Uhr, Hausbibelkreis in Niederwürschnitz • • ■ Evang.-Freikirchl. Gemeinde Neuoelsnitz • Brüdergemeinde Dr.-Otto-Nuschke-Straße 97 09376 Oelsnitz | www.efg-oelsnitz-erzgeb.de ■ Herzlich laden wir Sie zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Gottesdienste: • • • sonntags 09:00 Uhr 10:00 Uhr Abendmahl Gottesdienst Bibelstunde: jeden Mittwoch im Monat, um 19:30 Uhr Gebetsstunde: jeden 1. Mittwoch im Monat, um 19:30 Uhr Seniorenkreis „58+“: jeden 4. Dienstag im Monat, um 14:30 Uhr ■ Landeskirchliche Gemeinschaft Oelsnitz Gottesdienst: Montag, d. 04.01.16 um 10.00 Uhr im Betreuten Wohnen Pflockenstr. 44 Singen: Mittwoch, d. 06.01.16 um 13.30 Uhr im Betreuten Wohnen Pflockenstr. 44 Seniorengymnastik: jeden Dienstag 9.30 Uhr und jeden Donnerstag 14.00 Uhr im Betreuten Wohnen, Pflockenstr. 44 Montag, d. 11.01.16 um 14.00 Uhr in der Sozialstation Obere Hauptstr. 6 Schwimmen: Montag, d. 25.01.16 um 12.30 Uhr ab Parkplatz Betreutes Wohnen Basteln: Mittwoch, d. 13.01.16 um 14.00 Uhr im Betreuten Wohnen, Pflockenstr. 44 Bowling: Mittwoch, d. 20.01.16 um 16.30 Uhr im Betreuten Wohnen Pflockenstr. 44 ■ Veranstaltungen des ambulanten Hospizdienstes Telefon (037298 / 3100 oder 0171 / 6913448) • • Treffen der ehrenamtlichen Hospizhelfer: Montag, d. 25.01.16 um 18.30 Uhr im Veranstaltungsraum des Betreuten Wohnens Begegnungsnachmittag für trauernde Angehörige: Montag, d. 18.01.16 um 14.00 Uhr im Veranstaltungsraum des Betreuten Wohnens Allen Patienten, Förderern und Freunden der Johanniter wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr. Obere Hauptstraße 15a ■ Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen! • • • • • Kreativkreis: Mittwoch, 20.01.16 um 15.00 Uhr Jugendstunde: mittwochs um 19.00 Uhr Jungscharstunde: sonntags um 17.00 Uhr Bibelstunde: mittwochs um 19.30 Uhr am 06.01.16 Vorstandssitzung Gemeinschaftsstunde mit Sonntagschule: sonntags, um 17.00 Uhr, am 17.01.2016 Abschlussgottesdienst der Allianzwoche Wir wünschen allen unseren Gartenmitgliedern sowie Gästen des Vereinsheims ein gemütliches Weihnachtsfest, schöne Feiertage und für das neue Jahr viel Gesundheit und Glück. KGV „Alte Staatsstraße“ e.V. Die Allianzgebetswoche findet vom 13.01. bis 17.01.2016 statt! C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 21 Oelsnitzer Volksbote AUS DEN VEREINEN ■ 6. Budenzauber des Oelsnitzer Fußballclubs Zum mittlerweile sechsten Mal veranstaltet der Oelsnitzer Fußballclub an den ersten beiden Januar-Wochenenden des Jahres 2016 seinen inzwischen traditionellen „Budenzauber“. Was ursprünglich einmal 2011 klein anfing, nämlich mit jeweils einem Turnier für die damaligen F- und E-Junioren, hat sich ganz schön gemausert. Mittlerweile fragen Vereine aus der Region bei uns an, ob sie an unserem gut organisierten Turnier teilnehmen dürfen. Von den Kleinsten bis zu den „Altgedienten“ laden alle Mannschaften des Vereins zum Hallenkick ein. Wir dürfen Mannschaften aus dem Erzgebirgskreis, den Kreisen Zwickauer Land und Mittelsachsen, aus Chemnitz und dem Vogtland sowie aus Thüringen begrüßen. Wie in den vergangenen Jahren auch, findet die Veranstaltung in der Dreifeldhalle des Carl-von-Bach-Gymnasiums in Stollberg statt. Antennenverein Neuwürschnitz w.V. Mitgliederversammlung für das Jahr 2015 Sehr geehrte Mitglieder, unsere Mitgliederversammlung für das Jahr 2015 findet am 30.01.2016, 10:00 Uhr im Soziokulturellen Zentrum (SKZ) Neuwiese statt. Die Tagesordnung finden Sie ab ca. 11.01.2016 im Kabelkanal des Vereins, im Regionalfernsehen ERZ TV sowie im Internet auf der Homepage des Vereins http://antenneneuwiese.de.tl – wir bitten um rege Teilnahme. Ein frohes Weihnachtsfest und beste Wünsche für das neue Jahr. Der Vorstand ■ Der Zeitplan sieht wie folgt aus: • Samstag, 2. Januar 2016 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr Turnier der C-Junioren (Jahrgang 2001 und jünger) 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Turnier der Alten Herren (Ü35) • Sonntag, 3. Januar 2016 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr Turnier der 2. Männer 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Turnier der 1. Männer • Samstag, 9. Januar 2016 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr Turnier der Bambini (Jahrgang 2009 und jünger) 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Turnier der F-Junioren (Jahrgang 2007 und jünger) • Sonntag, 10. Januar 2016 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr Turnier der E-Junioren (Jahrgang 2005 und jünger) • 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Turnier der D-Junioren (Jahrgang 2003 und jünger) Die Verpflegung wird in gewohnter Weise von den Eltern der Nachwuchsmannschaften des Vereins organisiert. Der Erlös kommt dem Fußballnachwuchs des OFC zugute. Wir laden alle interessierten Oelsnitzer ein, unsere Mannschaften – egal ob jung oder alt – zu unterstützen. Ohne die Hilfe der Sponsoren kann solch eine Veranstaltung nicht auf die Beine gestellt werden. Dafür möchten wir uns im Voraus recht herzlich bei den Firmen bedanken. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Vereinshomepage www.oelsnitzer-fc.de. Olaf Bahlcke Jugendleiter und Organisation Oelsnitzer Fußballclub e. V. Anzeigen C M Y K Oelsnitzer Volksbote Seite 22 18. Dezember 2015 AUS DEN VEREINEN Der Erzgebirgische Heimatverein Oberoelsnitz e.V. ■ HELAU – Fasching mit dem OOCV Für den erfolgreichen Auftakt der fünften Jahreszeit in der Saison 2015/2016 möchten wir uns bei all unseren treuen Fans noch einmal recht herzlich bedanken. Wir hoffen, Euch im Februar wieder bei uns begrüßen zu dürfen. Der Kartenvorverkauf für unsere Veranstaltungen hat bereits begonnen. dankt seinen Mitgliedern und Freunden herzlichst für ihre aktive Mitarbeit und den Sponsoren für die erneute Unterstützung unserer Vorhaben im Jahre 2015. Bedanken möchten wir uns auch bei den Besuchern unserer Veranstaltungen. Für die bevorstehende Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen schöne Stunden im Kreise Ihrer Fa- Am 30.01.2016 sowie am 06.02.2016 Fasching mit dem OOCV im milien und Zeit zur Erholung, sowie ein Ratssaal Oelsnitz. glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Die Karten sind vom 14.12.2015 bis 31.12.2015 zu den Öffnungszeiten Der Vorstand im „Spielzeug-Eck“ Dietel, August-Bebel-Straße 9 in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. erhältlich. Außerdem ist am 09.01.2016 und 16.01.2016 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine telefonische Vorbestellung unter der Sie suchen 037298 2406 möglich. Wir wünschen all unseren Freunden und Gästen eine noch ein Weihnachtsgeschenk? besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Rutsch Wir haben die Idee! ins neue Jahr und freuen uns, bald wieder mit Euch zu feiern. Benefizveranstaltung am 27.02.2016 in der Stadthalle Oelsnitz/ Eure Närrinnen und Narren vom OOCV Erzgeb., Beginn: 18 Uhr – nach Programm TANZ Die Eintrittskarten – Preis 14,50 Euro – sind erhältlich bei: – EDEKA Verkaufsstelle Neuwürschnitz – Gaststätte „Zum Anker“ Oberoelsnitz – 037298 17540 – Stadthalle Oelsnitz TICKETSHOP – 037298 17070 Die Benefizveranstaltung wird gestaltet von: Oelsnitzer Blasmusikanten – Silke Fischer – New Meadows Neuwürschnitz – Band „freeline“ Lößnitz – Kinder der Goethe-Schule Oberoelsnitz – Tanzgruppen des OberOelsnitzer Carneval Verein Die Gaststätte „Zum Anker“ und der Erzgebirgische Heimatverein laden herzlichst ein zur Mettenschicht am 20.12.2015, 14 Uhr bis 18 Uhr auf dem Außengelände des Vereinshauses „Zum Anker“ wollen wir mit Ihnen die Vorweihnachtszeit gemütlich ausklingen lassen. Der Posaunenchor der evang.-luth. Kirchgemeinde Oelsnitz unterhält mit weihnachtlichen Klängen. Die gastronomische Betreuung sichern unser Gastwirt und der Heimatverein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gaststätte ist auch geöffnet! STADTPOESIE Helga Zehrfeld Weihnacht Stille schwebt aus allen Wolken wie in Watte liegt die Stadt lichterhell und voller Frieden. Glücklich jeder Mensch hienieden der hier ein Zuhause hat. Wir laden alle Interessenten zur Literaturwerkstatt in die Oelsnitzer Gaststätte „Zum Brunnen“ am 05.01.2016, 18:30 Uhr, sehr herzlich ein. C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 23 Oelsnitzer Volksbote INFORMATIONEN VOLKSSOLIDARITÄT ■ Veranstaltungsplan Januar 2016 Seniorenclub der Volksolidarität Westerzgebirge e.V. Oelsnitz/Erzgeb. Kaffeekännchen im Grüsser ■ Kontakt und nähere Informationen: Bergbaumuseum Oelsnitz/ Erzgeb. | Tel.: 037298/9394-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.bergbaumuseum-oelsnitz.de ■ Schließzeit 2016 im Bergbaumuseum Oelsnitz/ Erzgebirge Der gesamte Museumsbereich des Bergbaumuseums Oelsnitz/Erzgebirge bleibt vom 11. Januar bis 01. Februar 2016 geschlossen. Diese Zeit soll genutzt werden, um die Maschinen und Anlagen zu warten und zu reparieren sowie die verschiedenen Ausstellungsbereiche gründlich zu reinigen. Nach 365 Tagen fast ununterbrochener Öffnung sind diese Arbeiten dringend nötig. Ab dem 2. Februar 2016, 10:00 Uhr freuen wir uns dann wieder auf unsere Besucher. ■ Modellbahnbörse am Sonntag 10. Januar 2016, 10:00 Uhr – 14:00 Uhr Zu den folgenden Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein: • Montag, 04.01. 13:00 Uhr Kegelnachmittag • Mittwoch, 06.01. 10:30 Uhr Gymnastik und Gedächtnistraining • Sonntag, 10.01. 14:00 Uhr Kaffeeklatsch • Montag, 11.01. 13:00 Uhr Kegelnachmittag • Mittwoch, 13.01. 10:30 Uhr Gymnastik und Gedächtnistraining 18:00 Uhr Diashow „Radtouren an deutschen Flüssen“ (mit Andre Carlowitz) • Montag, 18.01. 13:00 Uhr Kegelnachmittag • Mittwoch, 20.01. 10:30 Uhr Gymnastik und Gedächtnistraining • Montag, 25.01. 13:00 Uhr Kegelnachmittag • Dienstag, 26.01. 14:00 Uhr Klubnachmittag mit musikalischer Unterhaltung • Mittwoch, 27.01. 10:30 Uhr Gymnastik und Gedächtnistraining • Sonntag, 28.01. 14:00 Uhr Kaffeeklatsch Mit der Modellbahnbörse eröffnet das Bergbaumuseum Oelsnitz das Veranstaltungsjahr 2016. Viel Spaß! Wir laden alle Modellbahnbauer und solche, die es werden wollen und Freunde dieser Technik ein, in die phantastische Welt fahrbarer Minia- Besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch turen, ausgefallenen Zubehörs oder kompletter Sets einzutauchen. ins neue Jahr wünscht das Team der Volkssolidarität. Händler und Aussteller warten mit umfangreichen Sortimenten zum Kaufen oder Tauschen. Sie möchten eine Familienfeier oder Trauerfeier durchführen? Wenden Ob Loks, Wagen oder Straßenbahnen, ob Figuren, Landschaftsmaterial oder Gebäude – auf der Modellbahnbörse im Bergbaumuseum Sie sich an uns! (Telefon: 12751) Oelsnitz/Erzgeb. wird man fündig. Auch Freunde der Modellautos kommen auf ihre Kosten. Natürlich gibt ■ Essen auf Rädern: es für die Modellbahn von der Spur Z über N bis zur Spur HO alles zu Wählen Sie täglich ein frisch zubereitetes Mittagessen aus. kaufen. Wir bieten an: 3 verschiedene warme Menüs Foto: J. Reichelt 2 kalte Menüs, 1 Diätmenü Informieren Sie sich unter Volkssolidarität e.V. Oelsnitz Telefon 12751 C M Y K Nikolausausfahrt nach Gelenau Foto: Volkssolidarität Oelsnitz/Erzgeb. Oelsnitzer Volksbote Seite 24 18. Dezember 2015 NEUES AUS DEN KINDERTAGESSTÄTTEN NEUES AUS DEN SCHULEN ■ Oma- und Opa-Tag in der Kinderkrippe Schillergarten In der ersten und zweiten Dezemberwoche haben wir unsere lieben Omis und Opis zu uns in den Schillergarten eingeladen. Herausgeputzt und aufgeregt begrüßten wir wilden Hummeln, Speckerspatzen, Krabbelkäfer und Glühwürmchen unsere Großeltern in den Gruppenzimmern. Liebevoll weihnachtlich gedeckte Tische, Kerzenschein und selbst ge- schen auf diesem neues Jahr. backene Plätzchen waren vorbereitet. Wir haben gemeinsam gesungen und Ihr habt sogar bei unseren Fingerspielen mitgemacht. Das war toll! Danach haben wir eng aneinander gekuschelt gaaanz viele leckere Plätzchen gegessen. Ihr habt Euch unsere Gruppenzimmer angeschaut und wir haben miteinander gespielt. Schön, liebe Omis und Opis, dass Ihr da wart! Ihr habt immer für uns Zeit, helft auch mal bei Kummer oder wenn Mama und Papa auf der Arbeit sind. Dafür sagen wir Danke! Wir wünschen allen Eltern, Großeltern und unseren Kindern eine besinnliche Weihnachtszeit. Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen und für das nächste Jahr wünschen wir uns allen Gesundheit, Zusammenhalt und vor allem FRIEDEN! Die Grundschule I Goethe-Schule bedankt sich bei Herrn Bachmann und dem gesamten Team des „Ankers“ für die Unterstützung bei der Durchführung der Weihnachtsfeiern. Die Schüler und Lehrer der Grundschule wünWeg ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Fotos: Grundschule I Das Team der Kinderkrippe Schillergarten S. Göschel | 09376 Oelsnitz/E. | Untere Hauptstraße 105 Telefon 037298/13732 | E-Mail: [email protected] Ein frohes Weihnachtsfest und einen fleißigen Weihnachtsmann, sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen wir, die Kinder der Tagespflege, sowie die Tagesmuttis Sabine und Monika allen Eltern und Ämtern. Danke für das bisher entgegengebrachte Vertrauen. Tagesmuttis Sabine und Monika Anzeigen Anzeigen Riedel-Verlag & Druck KG 037208/876100 C M Y K 18. Dezember 2015 Seite 25 Oelsnitzer Volksbote WIR GRATULIEREN Der Bürgermeister der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gratuliert ganz herzlich allen Jubilaren des Monats Januar und wünscht noch viele schöne Jahre im Kreise ihrer Lieben. Giersich, Hedwig Nebe, Lisa Klemm, Friedrich Schmitz, Christine Kunze, Fritz Anders, Joachim Uhlig, Kurt Müller, Margaretha Bochmann, Erika Gurtner, Heide Landgraf, Magda Pechmann, Werner Hüller, Liane Hoyer, Erika Gräber, Ingeburg Horn, Jutta Zierold, Peter Bochmann, Regina 70. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 85. Geburtstag 80. Geburtstag 90. Geburtstag 70. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 80. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag Köhler, Günther Kretzschmar, Hans Tevini, Judith Bergner, Helga Keil, Joachim Kreißel, Wolfgang Georgi, Helga Elste, Günter Kellner, Reiner Schuster, Regina Heinzig, Margot Börner, Monika Lorenz, Herbert Prokosch, Lieselotte Magerl, Johann Vogel, Gisela Oppe, Christa 01.01.1946 02.01.1941 03.01.1941 04.01.1946 06.01.1941 07.01.1941 08.01.1931 08.01.1936 09.01.1926 09.01.1946 10.01.1926 10.01.1926 10.01.1936 13.01.1931 14.01.1931 15.01.1931 16.01.1941 17.01.1936 80. Geburtstag 75. Geburtstag 90. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 95. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag 17.01.1936 17.01.1941 19.01.1926 20.01.1946 21.01.1946 22.01.1941 22.01.1946 23.01.1941 23.01.1941 23.01.1941 24.01.1941 26.01.1941 27.01.1936 27.01.1936 28.01.1921 30.01.1941 31.01.1936 Herzlichen Glückwunsch zu folgenden Ehejubiläen! Dr. Beetz, Walter und Marianne Heidel, Manfred und Regina Hofmann, Bernd und Rita Krauß, Lotar und Irmgard Flemming, Rainer und Anita Fußgänger, Helmut und Anita Kuniß, Lothar und Irene Köhler, Günther und Rita Günther, Horst und Karin 65 59 53 62 52 60 61 59 54 06.01.1951 07.01.1957 09.01.1963 11.01.1954 11.01.1964 14.01.1956 15.01.1955 19.01.1957 20.01.1962 Küchler, Harry und Ruth 60 Roßner, Ralf und Ute 53 21.01.1956 21.01.1963 Hascher, Rolf und Inge 58 25.01.1958 Mozygemba, Rainer und Ursula 53 26.01.1963 Löwa, Lothar und Christine 60 28.01.1956 Weise, Reiner und Ruth 60 28.01.1956 Mädler, Frieder und Brigitte 55 28.01.1961 Hänig, Reiner und Christel 51 30.01.1965 Anzeigen C M Y K Ihr Anzeigentelefon: 037208/876-100 – Riedel – Verlag & Druck KG Oelsnitzer Volksbote Seite 26 18. Dezember 2015 BEREITSCHAFTSDIENSTE (ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!) Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Bereitschaftsdienst der Zahnärzte für den Bereich Oelsnitz, Lugau, Hohndorf, Niederwürschnitz und Erlbach-Kirchberg Der Notdienst findet in der angegebenen Praxis immer von 9.00–11.00 Uhr statt! 19.12.15 20.12.15 24.12.15 25.12.15 26.12.15 27.12.15 Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages • Mittwoch, Freitag: 14.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages • Sonnabend, Sonntag, Feiertag und Brückentag (z. B. zwischen Wochenende und Feiertag) 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages. Dipl.-Stom. H. Fleischer A.-Bebel-Str. 38, 09399 Niederwürschnitz Tel.: 037296/6295 Dipl.-Stom. S. Schmidt Gartenstr. 10, 09385 Lugau Tel. 037295/ 2576 Dr. med. N. Schramm Untere Hauptstr. 4a, 09376 Oelsnitz Tel. 037298/ 2547 ZA U. Straube Stollberger Str. 20, 09385 Lugau Tel. 037295 / 41449 28.12.15, 14:00 – 17:00 Uhr! Dr. med. U. Tischendorf W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz Tel.: 037298/ 2625 29.12.15 Dr. med. U. Tischendorf W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz Tel.: 037298/ 2625 30.12.15 Gemeinschaftspraxis ZÄ Bauer Lutherstr. 15, 09376 Oelsnitz Tel.: 037298/ 12441 31.12.15 ZA W. Langhammer K.-Liebknecht-Str. 24, 09376 Neuoelsnitz Tel. 037298/ 12584 01.01.16 Dipl. Stom. H. Vettermann Mittlerer Anger 5, 09376 Neuwürschnitz Tel. 037296 / 3045 02.01.16 03.01.16 Dipl.-Stom. A.Tschöpe W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz Tel.037298/ 2618 09.01.16 10.01.16 Dr. med. U. Pierer Hauptstr. 41, 09394 Hohndorf Tel.: 037298/ 2577 16.01.16 17.01.16 ZÄ Apostel Dorfstr. 113a, 09385 Erlbach-Kirchberg Tel.: 037295/3133 23.01.16 24.01.16 Gemeinschaftspraxis ZÄ Tischendorf W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz Tel.: 037298/ 2625 30.01.16 31.01.16 Dipl.-Stom. K. Heidrich Poststr. 2, 09385 Lugau Tel.: 037295/2516 Rufnummer: 116 117 oder 03741 457232 Die Notrufnummer ist die 112 Apotheken-Notdienstbereitschaft Zeitraum 21.12.15 - 26.12.15 26.12.15 - 28.12.15 28.12.15 - 01.01.16 01.01.16 - 04.01.16 04.01.16 - 11.01.16 11.01.16 - 18.01.16 18.01.16 - 25.01.16 25.01.16 - 01.02.16 Dienstbereite Apotheken Montag-Freitag Sonnabend Sonntag/Feiertag von 08.00 - 08.00 Uhr von 08.00 - 08.00 Uhr von 08.00 - 08.00 Uhr Park-Apotheke Lugau Adler-Apotheke Thalheim Uranus-Apotheke Stollberg Bären-Apotheke Stollberg Aesculap-Apotheke Oelsnitz Neue Apotheke Niederwürschnitz Adler-Apotheke Thalheim Apotheke am Rathaus Thalheim Telefon: 037295 41626 Telefon: 03721 84194 Telefon: 037296 3795 Telefon: 037296 3717 Telefon: 037298 12523 Telefon: 037296 6406 Telefon: 03721 84194 Telefon: 03721 84394 Anzeigen C M Y K
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