Volksbote Dezember 2015 - Stadt Oelsnitz/Erzgebirge

Volksbote
AMTSBLATT FÜR DIE STADT OELSNITZ/ERZGEB.
Freitag, den 18. Dezember 2015 / 26. Jahrgang / Nr. 14
AUS DEM STADTGESCHEHEN
Ute Dietrich
Ausklang
Komm, lass' uns jene Stille schmecken,
die mit dem Schnee darniederfällt!
Sieh, all die weißen Flocken decken
die Schatten zu auf dieser Welt.
Die Träume gehen heimlich ein und aus,
umhüllt von Zimtduft und von Kerzenschein.
Nach Kindheit riecht das ganze Haus,
nach Weihrauch und nach Gänseklein.
Gemächlich rinnt die Zeit durch unsre Hände,
im Punschtopf kocht Gemütlichkeit,
schon wieder geht ein Jahr zu Ende,
uns streift ein Hauch der Ewigkeit.
Foto: Fotoclub Oelsnitz/Erzgebirge, Thomas Fritzsche – Impression Weihnachtsmarkt 2015
Frohe Weihnacht ...
und ein gut zu bewältigendes neues Jahr 2016 gespickt mit viel Freude und
guten Begegnungen, mit wahren Freunden und viel Frucht. Mit Worten, die Halt und Segen
für andere bringen und mit der Fähigkeit über sich selbst lachen zu können.
...wünsche ich Ihnen auch im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.
Bernd Birkigt, Bürgermeister
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WEIHNACHTEN 2015
Rafik Schami
Die Geburt – Eine Weihnachtsgeschichte
Es war oder es war nicht eine Frau namens
Mariam Aladra. Sie studierte in Mainz Philosophie und Geschichte und hoffte, nach
dem baldigen Abschluss des Studiums in
ihre Stadt Bir Sait im Westjordanland zurückkehren und dort Geschichte unterrichten zu können, denn nichts wird in Arabien
so geliebt und missverstanden wie Geschichte – aber das ist eine andere Geschichte.
Mariams Stipendium war so knapp bemessen, dass sie alleine nach Deutschland gekommen war. Doch trotzdem konnte sie etwas Geld sparen, das sie Monat für Monat
ihrem Mann überwies, denn mit dem ersparten Geld ließ sich eine kleine Werkstatt
in Bir Sait einrichten. Und jedes Jahr im
März fuhr Mariam nach Hause, um ihre
Sehnsucht nach ihrem Mann, ihren Eltern
und Freunden, und sei es auch nur für ein
paar Wochen, zu stillen. Und Mariam fand
den Frühling in Bir Sait am schönsten.
Das ging Jahr für Jahr so, aber im letzten
Jahr merkte sie kurz nach ihrer Rückkehr
nach Deutschland, dass sie schwanger war.
Sie rief ihren Mann an und teilte ihm die
Nachricht mit. Er weinte vor Freude am Telefon und bat sie, nichts mehr zu sparen und
lieber sich zu verwöhnen. Von nun an
schrieb ihr Mann jede Woche zwei Briefe,
einen an seine Frau und einen an seinen
Cousin Jusuf Alnadschar, der schon seit einer Ewigkeit in Kaiserslautern studierte. Er
beschwor den Cousin bei der Seele seines
verstorbenen Vaters, auf Mariam aufzupassen und sie öfter zu besuchen.
Und so trafen sich Mariam und Jusuf häufig.
Mariam empfand große Freude über den
neu belebten Kontakt zu dem schmächtigen und redseligen Cousin, der zudem ein
exzellenter Koch und Geschichtenerzähler
war. Es verging keine Woche, ohne dass sie
sich besuchten. So auch Anfang Januar
dieses Jahres. Es war zwar ein eiskalter
Tag, aber Mariam fühlte sich so wohl, dass
sie beschloss, Jusuf zu besuchen. Sie wollte sich verwöhnen lassen und Jusufs neue
Liebe kennenlernen, von der er seit zwei
Wochen schwärmte. Er hege, erzählte er,
einen Plan, das sinnlose Studium endlich
aufzugeben und in Mannheim ein ganz besonderes Restaurant zu eröffnen. Nur fünf,
sechs Tische. Er würde kochen, seine
Freundin Claire bedienen und jede Nacht
würde er den Gästen zum Abschied eine
Geschichte erzählen. Claire sei von der Idee
begeistert.
Es wurde ein geselliger Abend. Die beiden
hatten in der kleinen Küche wahre Wunderwerke für Mariam gezaubert. Und Jusuf hatte nicht übertrieben, Claire war ein herzerfri-
schender Mensch. Mariam lachte viel. Aber
plötzlich, während sie wieder einmal lachte,
spürte sie einen stechenden und ziehenden
Schmerz im Unterleib und wusste sofort,
dass die Geburt unmittelbar bevorstand.
Es war zwar ihre erste Schwangerschaft,
doch irgendetwas in ihr sagte mit sicherer
Stimme: Es ist soweit! Die Wehen kamen
schnell und heftig. Jusuf, besorgt um die
Gesundheit seiner Verwandten, bot ihr an,
sie nach Mainz in die Klinik zu fahren und bei
ihr zu bleiben. Er zappelte herum wie ein
aufgeregtes Küken. Und deshalb sagte seine Freundin, als sie aus der Tür gingen, leise, aber mit Bestimmtheit zu ihm: „Lass
mich fahren, du bist viel zu nervös!“ Sie fuhren über die Landstraße von Kaiserslautern
nach Mainz. Es war kurz nach neun und die
Nacht klar und eiskalt. Raureif glitzerte auf
der Straße, als wollte er die Sterne des Himmels spiegeln. Mariam biss die Zähne zusammen und schämte sich, den Cousin so
durcheinandergebracht zu haben, dass er
trotz der Kälte ohne Jacke ins Auto gesprungen war. Kreidebleich schaute er sie an und
fragte auf Deutsch: „Wie geht's?“ Mariam
musste trotz ihrer Schmerzen schallend lachen, weil Jusuf hörbar mit den Zähnen
klapperte. Sie wollte ihn beruhigen, doch
brachte sie kein Wort über die Lippen, sondern lachte nur und lachte und fühlte plötzlich bei ihrem Lachanfall, dass die Geburt ihres Kindes nun keine Sekunde mehr hinausgezögert werden konnte.
„Halt an. Das Kind kommt“, sagte Mariam
und empfand merkwürdigerweise keine
Schmerzen mehr, sondern eine Art Rausch.
Alles war fern und still. Claire fuhr an den
Straßenrand und brachte das Auto unter eine Brücke zum Stehen.
„Lass die Warnblinkanlage an“, riet Jusuf
leise und half Mariam aus ihrem dicken
Mantel. „Im Kofferraum ist eine Decke“,
sagte Claire. Als Jusuf sie holen wollte, stieß
er sich dabei vor lauter Aufregung so heftig
den Kopf an der Kofferraumhaube, dass er
an der Stirn blutete.
Mariam fing an zu pressen. Jusuf rannte los,
um Hilfe zu holen. Er wusste nicht wohin,
traf aber bald auf ein etwas heruntergekommenes Haus nahe der Brücke, in dem einige
Lichter brannten. Er drückte auf alle Klingeln. Mehrere Männer und Frauen schauten
zum Fenster hinaus.
Mit ängstlichen und misstrauischen Blicken
musterten sie den blutenden Araber. „Was
iss’n los, Mann?“ fragte ein Afrikaner auf
Englisch, und Jusuf war zum ersten Mal im
Leben seinem Englischlehrer dankbar. „Die
Frau meines Cousins bekommt gerade unter der Brücke ein Kind. Bitte helft uns!“ Und
als hätte er die fragenden Blicke der Bewohner verstanden, zeigte er auf seine Wunde
und sagte verlegen lächelnd: „Ich hab mich
vor Aufregung am Kopf verletzt. Bitte helft
uns. Wir brauchen warmes Wasser, Tücher
und Decken.“ Und er hüpfte beim Reden vor
Aufregung und Kälte von einem Fuß auf den
anderen. Eine Afrikanerin, eine Vietnamesin
und eine blonde Russin eilten, gefolgt von
ihren Männern und Kindern, Jusuf nach,
und schon nach wenigen Schritten konnten
sie vom Hang aus Mariam und Claire neben
dem Auto sehen.
Und während die drei Frauen den Hang hinter Jusuf hinuntergingen, liefen die Männer
ins Haus zurück, um Decken und warme
Kleider zu besorgen. Ein Vietnamese
schleppte in einer Holzkiste die ganzen ärmlichen Reserven aus der Küche an: Joghurt,
Thymian, Salz, Brot und Butter. Gleich darauf kam ein Perser mit einer großen Kanne
Tee und alle standen um ein kleines Feuer,
das Jusuf unter der Brücke entfacht hatte.
Die Kinder sammelten Holz und warfen es
fröhlich in die Flammen. Und dann hörten
sie alle plötzlich den ersten Schrei, mit dem
jedes neugeborene Kind einen Stern in den
Himmel ruft.
Ein Landstreicher in einem alten Fellmantel
torkelte den Hang hinunter und hob seine
Weinflasche: „Zum Wohl!“ rief er und wäre
dabei fast über seinen großen schwarzen
Hund gestolpert. Unten angekommen, erkundigte er sich nach dem Grund der Versammlung, und als er das Baby sah, fing er
an zu weinen und eine nicht enden wollende
Geschichte von seinem Sohn zu erzählen,
den ihm der Staat weggenommen habe.
Zwischendurch machte er eine Pause und
beruhigte die Kinder, die Angst vor seinem
Hund hatten. „Er ist kinderlieb wie ich“, sagte er und streichelte ihn.
Plötzlich näherte sich ein Streifenwagen der
Polizei und hielt in einiger Entfernung. Zwei
Polizisten stiegen aus und kamen langsam
näher.
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WEIHNACHTEN 2015
„Was ist hier los?“ fragte der ältere.
„Eine Geburt“, antwortete Jusuf.
„Eine Geburtstagsparty. Fast wie Weihnachten!“ bekräftigte der Penner und nahm
einen kräftigen Schluck.
„Und wer hat das Feuer gemacht?“ fragte
der junge Polizist.
„Der Vater“, antwortete Mariam in Decken
gehüllt aus dem Innern des Wagens.
„Sind Sie der Vater?“ fragte der jüngere Polizist Jusuf höflich.
„Nein, nein. Der Vater ist mein Cousin. Er
heißt Ruh Elkudus. Er hat das Feuer ange-
zündet und löste sich wie ein Geist in Luft
auf.“
Der ältere Polizist lachte und schüttelte den
Kopf. Er beugte sich zu Mariam und dem
Kind hinunter und sagte: „Ich rufe sofort einen Ambulanzwagen. Die Klinik ist nicht
weit. Alles Gute!“ Er drehte sich um und
hielt beim Anblick der Ausländer inne, die
ihre Hände am Feuer wärmten.
„Und das sind die Königinnen und Könige
aus dem Morgenland“, sagte Jusuf, und
seine Aufregung legte sich bei zunehmender Wärme und der Gewissheit über den
guten Zustand von Mariam und ihrem Sohn.
„Aber in der Bibel waren es doch nur drei
Könige!“ rief der ältere Polizist und lachte.
„Oh, es waren bestimmt mehr als drei, und
warum die Königinnen nicht genannt wurden, ist eine andere Geschichte“, antwortete die Russin. Alle lachten, und auch die
Ausländer und der junge Polizist, die den
Witz nicht verstanden, stimmten in das Lachen ein.
© Rafik Schami, 1995
Illustration: Barbara Trapp
(www.bt-kunst.de)
■ Ein Mord in Damaskus und eine Liebe, die Leben rettet
n seinem großen neuen Roman erzählt Rafik
Schami von der Macht der Liebe. Von einer
Liebe, die Mut und Tapferkeit gibt, die verjüngt
und die Leben retten kann.
Als Mädchen ist Sophia heftig in Karim verliebt,
doch zum Ehemann nimmt sie nicht ihn, sondern einen reichen Goldschmied. Als Karim allerdings einige Jahre später unschuldig unter
Mordverdacht gerät, rettet sie ihm das Leben.
Wann immer sie ihn braucht, verspricht er, wird
er ihr künftig beistehen. Viele Jahre vergehen. Sophias einziger
Sohn Salman ist nach Italien emigriert, wo er es zu Glück und Wohlstand gebracht hat. Doch die Wunde des Exils schmerzt, und deshalb beschließt er kurz vor dem Arabischen Frühling, nach Damaskus zu reisen, um seine alten Eltern wiederzusehen. Überall wird er
herzlich begrüßt, nur sein Cousin Elias, inzwischen ein hoher Geheimdienstoffizier, hat noch eine Rechnung mit ihm offen. Plötzlich
entdeckt Salman sein Fahndungsfoto in der Zeitung und muss un-
tertauchen. Seine Mutter Sophia aber erinnert sich an ihren Freund
Karim, der im Alter noch eine neue Liebe gefunden hat. Jetzt wird
sich zeigen, ob er sein Versprechen einlösen kann.
Rafik Schami wurde 1946 in Damaskus geboren und lebt seit 1971
in Deutschland. Seit 2002 ist er Mitglied der Bayerischen Akademie
der Schönen Künste. Schamis Werk wurde in zahlreiche Sprachen
übersetzt und vielfach ausgezeichnet. Bei Hanser erschienen zuletzt Die dunkle Seite der Liebe (Roman, 2004), Das Geheimnis des
Kalligraphen (Roman, 2008) und Die Frau, die ihren Mann auf dem
Flohmarkt verkaufte (2011).
Rafik Schami,
Sophia oder Der Anfang aller Geschichten
Carl Hanser Verlag 2015,
Roman, 480 Seiten
ISBN 978-3-446-24941-7,
Euro 24,90 [D] 25,60 [A]
AKTUELLES STADTGESCHEHEN
■ Anerkennung beim Sächsischen Landeswettbewerb 2015 für das Bahnhofsgebäude Oelsnitz /Erzgeb.
Beim 15. Landeswettbewerb Ländliches
Bauen im Freistaat Sachsen 2015 wurde
die denkmalgerechte Sanierung des
Bahnhofsgebäudes mit einer Anerkennung ausgezeichnet. Bei diesem alle zwei
Jahre durchgeführten Wettbewerb, der
vom Sächsischen Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt
wurde, wurden 163 realisierte Bauten im
Ländlichen Raum Sachsens eingereicht.
In verschiedenen Kategorien wurden 12
Preise, 5 Sonderpreise und 9 Anerkennungen verliehen. Ausgezeichnet werden
dabei die Bauherren und planenden Architekten und Ingenieure gleichermaßen. Foto: HEINE • REICHOLD – Architekten und Ingenieure
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Bei unserem Bahnhofsgebäude würdigte die Jury im Besonderen die
geglückte Rettung und neue Belebung des ortsbildprägenden Gebäudes und dessen vorbildliche denkmalgerechte Sanierung. Darüber hinaus wurden die einfachen, aber wirkungsvollen Ansätze einer barrierefreien Nutzbarmachung des Erdgeschosses gelobt und das flexible
Nutzungskonzept, das sowohl während der Landesgartenschau als
Ausstellungs- und Verwaltungsgebäude funktionierte als auch in der
Nachnutzung als Vereinsgebäude zum Tragen kommt.
Die verliehene Emailleplakette wurde bereits am Gebäude angebracht.
Wir danken auf diesem Weg auch dem ausführenden Büro HEINE •
REICHOLD | Architekten und Ingenieure aus Lichtenstein.
Die Sanierung des Gebäudes wurde mit Mitteln
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
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SERVICE
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Einladung zur Stadtratssitzung
Nächster Termin Amtsblatt
Das nächste Amtsblatt erscheint am 29. Januar 2016. Redaktionsschluss ist am Donnerstag, 21. Januar 2016. Wir bitten zu beachten, dass alle Artikel die später in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. eingehen, nicht mehr für
dieses Amtsblatt berücksichtigt werden können.
ABO-Service für Amtsblatt
Möchten Sie gern das Amtsblatt der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. bequem nach Hause? Diese Möglichkeit bietet der ABO-Service der Riedel KG, Tel.
037208/876-100, Fax 037208/876-299. Sie über-
Alle interessierten Bürger werden für Donnerstag, den 28. Januar 2016 zu der Sitzung des
Stadtrates von Oelsnitz/Erzgeb. in den Ratssaal der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. eingeladen. (Bitte
benutzen Sie den Hintereingang.)
Birkigt
Bürgermeister
■ Einladung zu den Ausschusssitzungen
Alle interessierten Bürger werden für Donnerstag, den 14. Januar 2016 zu den Sitzungen der
Beschließenden Ausschüsse in den Ausstellungsraum „Graue Schule“, Rathausplatz 4 der
Stadt Oelsnitz/Erzgeb. eingeladen.
geben ausreichend frankierte und beschriftete A-4
Umschläge – die Riedel KG versendet ohne weitere Aufpreise an Sie. Bitte wenden Sie sich dazu
direkt an Frau oder Herrn Riedel.
Birkigt
Bürgermeister
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.
Rathausplatz 1 • 09376 Oelsnitz / Erzgeb.
Telefon: 03 72 98 / 38 0 • Telefax: 03 72 98 / 38 33
e-mail: [email protected]
www.oelsnitz-erzgeb.de
Diese Veröffentlichungen tragen lediglich informativen Charakter. Änderungen sind vorbehalten. Die verbindlichen Angaben (Datum, die Tagesordnung, Beginn der Sitzungen sowie weitere Informationen) entnehmen Sie bitte entsprechend § 3 Abs. 1 der Bekanntmachungssat-
Satz und Druck-Organisation:
Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-SchenkerStraße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf
Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299
e-mail: [email protected]
Es gilt die Preisliste 03/2010. Verantwortlich für
den amtlichen Teil ist der Bürgermeister, für den
übrigen Inhalt das Redaktionskollegium.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Riedel KG
zung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. den Verkündungstafeln an folgenden Standorten:
1.
2.
3.
4.
Rathaus, Hauptgebäude/ Erdgeschoss
Rathaus an der Hofseite, Gartenhaus
Grundschule I, Obere Hauptstraße 68 a
Ecke Bahnhofstraße/
August-Bebel-Straße
5. Bahnhofstraße 64, Tankstelle
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Lohwaldstraße, Bereich Kinderspielplatz
Untere Hauptstraße 93, Bushaltestelle
Pflockenstraße 33, Parkplatz
Hartensteiner Straße 95
Oberwürschnitzer Straße 53
Pestalozziplatz
Öffnungszeiten Bürgerservice und Standesamt:
Öffnungszeiten Stadtkasse:
Dienstzeiten Rathaus:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Mo: 07:15 - 12:00 u. 12:30 - 15:45 Uhr
geschlossen
08:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
geschlossen
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr
sowie jeden 1. und 3. Samstag im Monat (nur Bürgerservice)
08:30 - 11:30 Uhr
Fr:
geschlossen
08:00 - 12:00 Uhr
geschlossen
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
Di:
07:15 - 12:00 u. 12:30 - 15:45 Uhr
Mi:
07:15 - 12:00 u. 12:30 - 15:45 Uhr
Do: 07:15 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr
Fr:
07:15 - 12:00 u. 12:30 - 14:00 Uhr
■ Bekanntgabe der Beschlüsse
der Sitzung des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vom 01.10.2015 (Kurzfassung)
Beschluss: 77/2015
Beschluss zum Umbau des Landesgartenschaugeländes für die Nachnutzung
Beschluss: 78/2015
Entwurfsbilligungs- und Auslegungsbeschluss im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Kleinsiedlungsgebiet an der Oberwürschnitzer Straße“ in Oelsnitz/Erzgeb. – Entwurf vom September
2015
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Bekanntgabe der Beschlüsse
der Sitzung des Stadtrates der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
vom 05.11.2015 (Kurzfassung)
■ Bekanntgabe der Beschlüsse
der Sitzung des Betriebsausschusses vom 12.11.2015
(Kurzfassung)
Beschluss: 82/2015
Beschluss: 2015/64
3. Änderung der Satzung der „Stiftung – lebendige Stadt Oelsnitz im Kaufantrag für das Flurstück Nr. 344/a der Gemarkung OberErzgebirge“
würschnitz, gelegen Am Höhlholz
Beschluss: 2015/65
Beschluss: 83/2015
Beschluss 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigen- Verkauf des Flurstücks Nr. 26 a der Gemarkung Oelsnitz, gelegen
Obere Hauptstraße
betrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“
Beschluss: 2015/66
Beschluss: 84/2015
Verkauf des Flurstücks Nr. 2107/237 der Gemarkung Oelsnitz, WaldBeschluss zur Förderung der Sanierungsmaßnahmen im Vereinshaus bad
„Zum Anker“ des Erzgebirgischen Heimatvereines Oberoelsnitz e.V.
Beschluss: 2015/67
Verkauf des Flurstücks Nr. 1117/17 der Gemarkung Oelsnitz, gelegen
An der Alten Schule
■ Bekanntgabe der Beschlüsse
der Sitzung des Betriebsausschusses vom 08.10.2015
(Kurzfassung)
Beschluss: 2015/51
Bestätigung des Forstlichen Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016
(Kommunalwald)
Beschluss: 2015/68
Verkauf des Flurstücks Nr. 1121/36 der Gemarkung Oelsnitz, gelegen
Grenzstraße
Beschluss: 2015/69
Verkauf eines Teilstücks des Flurstücks Nr. 178/29 der Gemarkung
Oberwürschnitz, gelegen Am Wasserbett
Beschluss: 2015/70
Verkauf eines Teilstücks des Flurstücks Nr. 178/29 der Gemarkung
Oberwürschnitz, gelegen Am Wasserbett
Beschluss: 2015/52
Kaufantrag für das Flurstück Nr. 1117/15 der Gemarkung Oelsnitz, geBeschluss: 2015/71
legen Goethestraße
Ankauf der Flurstücke Nr. 42, 41 und 736 der Gemarkung Oelsnitz, geBeschluss: 2015/53
Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1748/2015 der Notarin Heim- legen Obere Hauptstraße
bold, Rödlitz vom 9.09.15 zum Teilstück des Flurstücks Nr. 239/10 der Beschluss: 2015/72
Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1448/15 des Notars Dr. Gergaut,
Gemarkung Oelsnitz, gelegen Unt. Hauptstraße
Crimmitschau vom 3.11.15 zu den Flurstücken Nr. 241/11 und 241/13
Beschluss: 2015/54
Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1021/2015 des Notars Dr. Ger- der Gemarkung Oelsnitz, gelegen Lugauer Straße
gaut, Crimmitschau vom 13.08.15 zum Flurstück Nr. 1742/37 der Ge- Beschluss: 2015/73
markung Oelsnitz, gelegen Baugebiet Am Förstersteig
Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 1747/15 der Notarin Heimbold,
Rödlitz vom 9.09.15 zu dem Flurstück Nr. 2107/162 der Gemarkung
Beschluss: 2015/55
Bestätigung des Kaufvertrages URNr. 981/2015 des Notars Dr. Ger- Oelsnitz, gelegen Waldbad
gaut, Crimmitschau vom 06.08.2015 zum Flurstück Nr. 1742/21 der Beschluss: 2015/74
Gemarkung Oelsnitz, gelegen Baugebiet Am Förstersteig
Antrag des Eigentümers Flurstück Nr. 2/14 der Gemarkung Oberwürschnitz auf Eintragung einer Dienstbarkeit am Flurstück Nr. 178/11
Beschluss: 2015/56
Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 2107/189 der Gemar- der Gemarkung Oberwürschnitz
kung Oelsnitz (Waldbad)
Beschluss: 2015/75
Ankauf der Flurstücke Nr. 1306/2, 1834 und 1833 der Gemarkung
Beschluss: 2015/57
Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 2107/120 der Gemar- Oelsnitz, gelegen Pflockenstraße
kung Oelsnitz mit Wegeanteil Flurstück Nr. 2107/76 der Gemarkung
Oelsnitz (Waldbad)
Beschluss: 2015/58
Kaufantrag für ein Teilstück des 2107/223 der Gemarkung Oelsnitz
(Waldbad)
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■ Öffentliche Auslegung
des Beteiligungsberichtes der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. für das
Jahr 2014
Beschluss: 2015/59
Kaufantrag für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 2107/223 in Verbindung Gemäß § 99 Abs. 3 SächsGemO liegt der Beteiligungsbericht der Stadt
mit dem Weganteil Flurstück Nr. 2107/90 der Gemarkung Oelsnitz Oelsnitz/Erzgeb. für das Jahr 2014 in der Zeit vom 04.01.2016 bis
(Waldbad)
12.01.2016 zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.,
Rathausplatz 1, Haus 1, EG in der Kämmerei, zur Einsichtnahme öfBeschluss: 2015/60
Aufhebung des Beschlusses Nr. 2014/09 vom 11.08.2014 des Be- fentlich aus.
triebsausschusses
Dienstzeiten Rathaus:
Beschluss: 2015/61
Montag:
07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 15:45
Ausschreibung der Flurstücke Nr. 517/1 und 518 der Gemarkung OelsDienstag:
07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 15:45
nitz, gelegen K.-Beck-Straße
Mittwoch:
07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 15:45
Beschluss: 2015/62
Donnerstag:
07:15 bis 12:00 u. 13.00 bis 18:00
Ankauf der Flurstücke Nr. 32, 1310 und 1305/2 der Gemarkung Oels- Freitag:
07:15 bis 12:00 u. 12:30 bis 14:00
nitz, gelegen Obere Hauptstraße/Pflockenstraße
Müller, SB Kämmerei
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen
der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken
Aufgrund von § 73 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO)
vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl.
S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in seiner Sitzung am 26.11.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Geltungsbereich
3. Entgeltpflicht
4. Entgeltschuldnerin/Entgeltschuldner
5. Entstehung und Fälligkeit
6. In-Kraft-Treten
6. In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung tritt am 22.02.2016 mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die
Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. zu
nichtschulischen Zwecken vom 17.12.2001 außer Kraft.
Oelsnitz/Erzgeb., 08.12.2015
Bernd Birkigt, Bürgermeister
Anlage:
Nutzungsentgelte für die Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt
Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken
Anlage:
Nutzungsentgelte für die Nutzung schulischer Einrichtungen der Stadt
Oelsnitz/Erzgeb. zu nichtschulischen Zwecken
1. Allgemeines
Für die Nutzung der schulischen Einrichtungen zu nichtschulischen
Zwecken kann die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. im Rahmen dieser Entgeltordnung auf Antrag ihre schulischen Einrichtungen für Vereine, Sportund Freizeitgruppen, Einzelpersonen zur Verfügung stellen.
Die Schulsportstätten stehen vorrangig dem Schulsport und den
Ganztagsangeboten zur Verfügung. Für die noch verbleibenden
Übungsstunden mit Ausnahme von Wochenenden, Feiertagen und
Schulferien ist die Nutzung durch Vereine, Sport- und Freizeitgruppen
bis maximal 22:00 Uhr gestattet. Die Überlassung der Schulsporthallen wird durch Erstellung von Belegungsplänen geregelt. Anträge sind
immer zu Beginn des neuen Schuljahres zu stellen. Die schulische
Nutzung hat Vorrang.
Speisesäle und Klassenzimmer können auf Antrag nur außerhalb der
Nutzung durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. Im Antrag ist
die Art der Veranstaltung sowie die vorgesehene Personenzahl anzugeben, sowie ein Verantwortlicher zu benennen. Für eine Nutzung an
Wochenenden oder Feiertagen ist eine Einzelfallentscheidung durch
die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. erforderlich.
2. Geltungsbereich
Diese Entgeltordnung gilt für die Schulen in Schulträgerschaft der
Stadt Oelsnitz/Erzgeb.: Goethe-Schule; Schule des Friedens, TurleyOberschule
3. Entgeltpflicht
Für die Nutzung der schulischen Einrichtungen zu nicht schulischen
Zwecken wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes richtet sich
nach beiliegender Übersicht (Anlage).
4. Entgeltschuldnerin/Entgeltschuldner
Schuldnerin/Schuldner des Entgeltes ist die Antragsstellerin/der Antragssteller oder der/die zur Zahlung der Leistung gesetzlich Verpflichtete.
5. Entstehung und Fälligkeit
Der Entgeltanspruch entsteht mit Abschluss eines Nutzervertrages,
welcher die Benutzerkonditionen insgesamt regelt. Das Entgelt wird
nach Nutzung der schulischen Einrichtungen fällig. Die Aufforderung
zur Zahlung erfolgt durch Rechnungslegung.
Die Entgeltschuldnerinnen/Entgeltschuldner haben zur Rechnungslegung vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen.
Anlage
Nutzungsengelte
Für die Nutzung der Schulsporthallen der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. werden folgende Entgelte erhoben:
1.1 Schulsporthallen
Turley-Oberschule, Turleyring 37
Grundschule Goethe-Schule, Obere Hauptstr. 68 a
Grundschule des Friedens, Oberwürschnitzer Str. 19
ortsansässige Vereine . . . . . . . . 8,00 Euro je Stunde
auswärtige Vereine . . . . . . . . . 11,00 Euro je Stunde
Sport- und Freizeitgruppen . . . 11,00 Euro je Stunde
Kinder und Jugendliche 50 % Ermäßigung
Einzelpersonen:
Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . 5,50 Euro je Stunde
Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,50 Euro je Stunde
1.2 Duschanlagen
aller o.g. Schulsportanlagen
Einzellösung je eine Dusche wird durch Einwurf einer Duschmarke in
Betrieb gesetzt
1,00 Euro je Regelzeit
1.3 Speisesäle
8,00 Euro je Stunde
1.4 Klassenzimmer
8,00 Euro je Stunde
Als Vereine gelten rechtsfähige eingetragene Vereine.
Als Gruppen von Kindern und Jugendlichen gelten solche Gruppen,
deren Angehörige mindestens zu 75 Prozent das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
Für die gewerbliche Nutzung erhebt die Stadt doppeltes Entgelt (außer
für 1.2.).
Die Entgelte erhöhen sich auf 200 Prozent, wenn die Benutzung an
Sonn- und Feiertagen stattfindet (außer für 1.2).
Für Schulen und Kindertagesstätten anderer Trägerschaften werden
Entgelte nach „Vereinen“ erhoben.
Jede angebrochene Stunde gilt als volle Stunde.
Weitere Informationen unter www.oelsnitz-erzgeb.de
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■ 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
„Technische Verwaltung“
Auf Grund §§ 4 und 95 a der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel
18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat
der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in seiner Sitzung am
05.11.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“ vom 11.04.2014 (öffentlich bekannt gemacht
im „Oelsnitzer Volksboten“ am 27. Juni 2014) beschlossen:
Artikel 1
(1) In § 2 wird der Inhalt des Punktes 4 gestrichen.
(2) Die Nummerierung des Punktes 5 wird geändert in „4.“.
Artikel 2
§ 11 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt:
„In Anlehnung an die Haushaltsplanung der Gemeinde kann der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan für zwei Wirtschaftsjahre, nach Jahren
getrennt, aufstellen.“.
■ Hinweis zur Bekanntmachung
Für die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. „Technische Verwaltung“
ergeht folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
4. vor Ablauf der Jahresfrist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
ist.
Artikel 3
Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
ausgefertigt: Oelsnitz/Erzgeb., 10.12.2015
Oelsnitz/Erzgeb., 10.12.2015
Birkigt, Bürgermeister
Birkigt, Bürgermeister
■ Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung,
zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern
Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17
Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember
2013 (SächsGVBl. S. 890), erlässt die Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
nach Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2015 folgende Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen
sowie über das Anbringen von Hausnummern:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen
§1
Geltungsbereich
§2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten
§3
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Besprühen
§4
Benutzung öffentlicher Brunnen und Wasserbecken
§5
Tierhaltung
§6
Verunreinigung durch Tiere
§7
Tierfütterungsverbot
§8
Rattenbekämpfung
§9
Abspritzen von Fahrzeugen, Reinigungsvorgänge und
Ölwechsel
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Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen
§ 10 Schutz der Nachtruhe
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
Musikinstrumenten u. ä.
Lärm aus Gast-, Veranstaltungsstätten oder
Versammlungsräumen
Benutzung von Sport- und Spielstätten
Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen
Abfallbehältern
Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 16 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen
§ 17 Abbrennen von offenen Feuern, Feuerwerke
§ 18 Verhalten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
§ 19 Hausnummern
Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
§ 20 Zulassung von Ausnahmen
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 23 Inkrafttreten
Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt
Oelsnitz/Erzgeb. Sie gilt auf allen öffentlichen Straßen und insbesondere auch auf Flächen der Grün- und Erholungsanlagen im Sinne der
nachstehenden Begriffsbestimmungen.
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§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem
öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
(2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
dienen. Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch Halden, Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten
§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Besprühen
(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen, Bemalungen oder
Besprühungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung
oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist
an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 oder von Bahnanlagen
aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z.B. Litfasssäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften, Bemalen und Besprühen speziell dafür zugelassener Flächen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und
Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.
(3) Die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 4 – Benutzung öffentlicher Brunnen und Wasserbecken
Öffentliche Brunnen und öffentliche Wasserbecken dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten,
sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu trinken bzw. zu verunreinigen.
§ 5 – Tierhaltung
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen,
Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf den
Flächen gemäß § 2 nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede
Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die
zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des § 2 dieser Verordnung, soweit es
sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
(4) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugängigen
Kinderspiel- und Sportplätzen sowie Liegewiesen fernzuhalten.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten nicht für Blindenführerhunde.
(6) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie die Vorgenannten durch Körperkraft,
Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.
§ 6 – Verunreinigung durch Tiere
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.
S. v. § 2 dieser Verordnung durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
(2) Die entgegen Abs. 1 durch Tiere verursachten Verunreinigungen
sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
(3) Der Tierhalter bzw. -führer hat ein geeignetes Hilfsmittel
(z. B. Plastiktüte, Schachtel) für Aufnahme und Transport von
Tierkot mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
§ 7 – Tierfütterungsverbot
Tauben und streunende Tiere dürfen im öffentlichen Bereich gemäß
§ 2 dieser Verordnung nicht gefüttert werden.
§ 8 Rattenbekämpfung
(1) Sowohl die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft als auch deren
tatsächliche Nutzer sind verpflichtet, die dort auftretenden Ratten
zu bekämpfen. Die Feststellung von Rattenbefall und die eingeleiteten Maßnahmen sind der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(2) Vor Beginn der Rattenbekämpfung sind Abfallstoffe, vor allem
Küchen- und Futterabfälle, Müll und Unrat von allen Ratten leicht
zugänglichen Orten zu entfernen.
(3) Rattengift als Vertilgungsmittel ist so auszulegen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet werden. Die Vertilgungsmittel
dürfen im Freien oder in geschlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht unbeaufsichtigt ausgelegt werden. Auf die Auslegung ist durch auffallende Warnzettel hinzuweisen. Die Warnung muss das verwendete Präparat enthalten und den Wirkstoff nennen sowie für den Fall der Vergiftung von Haustieren
das Gegenmittel bezeichnen.
(4) Nach der Beendigung der Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit hierzu geeigneten Mitteln (z. B. Zement) zu verschließen und sonstige Vorkehrungen zu treffen, die einen neuen Rattenbefall unmöglich machen oder diesen erschweren.
(5) Wer zur Bekämpfung von Rattenbefall verpflichtet ist, hat den
Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Rattenbekämpfung das Betreten seines Grundstückes zu gestatten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Bei einer allgemein angeordneten Rattenbekämpfung hat er ferner das Auslegen von Vertilgungsmitteln
auf seinem Grundstück zu dulden.
(6) Die allgemein angeordnete Rattenbekämpfung kann einem
oder mehreren Schädlingsbekämpfungsunternehmen übertragen
werden. Die Kosten der Bekämpfung haben die nach Abs. 1 Verpflichteten zu tragen.
(7) Auf Antrag können von der Ortspolizeibehörde bei allgemein angeordneten Rattenbekämpfungen solche Grundstücke von der
Bekämpfung ausgenommen werden, auf denen der Verfügungsberechtigte diese durch sachkundige Personen selbst ausführen
lässt.
§ 9 – Abspritzen von Fahrzeugen, Reinigungsvorgänge
und Ölwechsel
(1) Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und in
Grün- und Erholungsanlagen nach § 2 dieser Polizeiverordnung
ist verboten.
(2) Reinigungsvorgänge, bei denen Motoröl, Kraftstoff, Schmieröl
oder Kaltreiniger in die Kanalisation, das Grundwasser und das
Erdreich gelangen können, sind auf öffentlichen Straßen und in
Grün- und Erholungsanlagen nach § 2 dieser Polizeiverordnung
verboten.
(3) Der Ölwechsel ist auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen nach § 2 dieser Verordnung verboten.
Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen
§ 10 – Schutz der Nachtruhe
Die Nachtruhezeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In
dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe
mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
§ 11 – Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten
Private Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören,
dürfen über die Bestimmungen des § 10 hinaus in der Zeit von 20.00
Uhr bis 07.00 Uhr sowie in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden.
Zu den privaten Haus- und Gartenarbeiten gehören zum Beispiel:
– der Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Laubbläsern,
– das Häckseln von Gartenabfällen
– der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
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das Hämmern
das Sägen
das Bohren
das Trennschleifen
das Holzspalten
das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und Ähnlichem
§ 12 – Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
Musikinstrumenten u. ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt
werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt
insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien
und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch
entsprechen,
b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.
§ 13 – Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten
oder Veranstaltungsräumen
(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Gast- und
Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im
Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls
geschlossen zu halten.
(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch
für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen.
(3) Die Bestimmungen des § 10 bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 14 – Benutzung von Sport- und Spielstätten
Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als
50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von
22.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden.
§ 15 – Benutzung von Wertstoffcontainern
und sonstigen Abfallbehältern
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter
(Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis
07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verboten.
(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf
oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen
Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
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Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 16 – Aggressives Betteln und andere
öffentliche Beeinträchtigungen
(1) Auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen im
Sinne von § 2 dieser Polizeiverordnung ist es verboten
(a) aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt bei besonders
aufdringlichem Betteln vor, insbesondere wenn der Bettler dem
Passanten den Weg zu verstellen versucht oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner,
wenn der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will;
(b) durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden
Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen;
(c) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen;
(d) Abfall außerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Behältnisse wegzuwerfen, liegenzulassen oder abzulagern;
(e) die Notdurft zu verrichten.
(2) Die Benutzung von Glasbehältnissen, das Rauchen sowie das
Wegwerfen von Tabakwaren oder Teilen davon (z. B. Zigarettenkippen) auf Kinderspielplätzen ist verboten.
§ 17 – Abbrennen von offenen Feuern, Feuerwerke
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich.
(2) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Wärmefeuer in befestigten Feuerstätten oder in handelsüblichen Grillgeräten außerhalb von öffentlichen Straßen und von Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des § 2 dieser Verordnung.
(3) Für das Abbrennen des Feuers ist gut abgelagertes, trockenes
und naturbelassenes Holz oder handelsübliches Grillmaterial (z. B.
Grillbriketts, Holzkohle) zu verwenden.
Naturbelassenes Holz im Sinne dieser Polizeiverordnung ist
Holz, welches lediglich einer dem Abs. 2 bis Abs. 4 zweckentsprechenden mechanischen Bearbeitung (Spalten und Sägen) unterzogen wurde und vorher keiner anderweitigen Verwendung gedient
hat. Das Feuer ist so abzubrennen, dass hierbei keine unzumutbaren Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug,
entstehen.
(4) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen u.s.w. sein.
(5) Das Abbrennen von Feuerwerken ist genehmigungspflichtig und bedarf eines besonderen Anlasses. Geburtstage gelten nicht als besondere Anlässe. Die Abbrennzeit für Feuerwerke endet 22.00 Uhr.
(6) Absatz 5 gilt nicht für den 31.12. und den 01.01.
§ 18 – Verhalten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt,
1. zu nächtigen,
2. Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen
oder Sperren zu überklettern,
3. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu
treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher
belästigt werden können,
4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu
verändern oder aufzugraben und ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Feuer anzuzünden,
5. bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an stark feuergefährdeten Orten zu rauchen oder mit offenen Flammen zu hantieren,
6. Pflanzen, Erde, Sand oder Steine zu entfernen,
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere
Einrichtungen zu beschädigen, zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen, zu zerstören oder zu entfernen,
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder in ihnen zu fischen,
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb
der dafür gekennzeichneten Flächen zu reiten, zu zelten, zu baden
oder Boot zu fahren,
10. Parkwege zu befahren oder auf ihnen Fahrzeuge abzustellen; dies
gilt nicht für Rollstühle mit Elektromotor unter Beachtung des dort
stattfindenden Besucherverkehrs; eine weitere Nutzung der Parkwege etwa durch das Befahren mit Rollerskates, Skateboards o. Ä.
hat zu unterbleiben, wenn dadurch andere gefährdet oder erheblich belästigt werden,
11. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und der dafür gekennzeichneten Flächen zu betreten,
12. außerhalb der dafür ausgewiesenen Wege zu reiten,
13. die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte von
Kindern, die älter als 12 Jahre sind, zu benutzen, es sei denn, dass
eine durch die Ortspolizeibehörde angebrachte Beschilderung am
Spielplatz die Benutzung durch ältere Kinder gestattet,
14. auf Kinderspielplätzen Hunde mitzuführen.
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Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
§ 19 – Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag,
an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt festgesetzten
Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus
einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in
einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar am, über oder neben dem
Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an
der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei
Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
§ 20 – Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die
Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 21 – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene
Flächen beschriftet, bemalt oder besprüht,
2. entgegen § 4 öffentliche Brunnen oder Wasserbecken nicht
bestimmungsgemäß nutzt, sie beschmutzt, das Wasser trinkt
oder verunreinigt,
3. entgegen § 5 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet
werden,
4. entgegen § 5 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere auf öffentlichen Flächen gemäß § 2 dieser Verordnung nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,
5. entgegen § 5 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint
ist bzw. einen Maulkorb trägt,
6. entgegen § 5 Abs. 4 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen
Liegewiesen oder Kinderspiel- und Sportplätzen fernhält,
7. entgegen § 5 Abs. 6 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
8. entgegen § 6 Abs. 2 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt,
9. entgegen § 6 Abs. 3 ein geeignetes Behältnis zur Aufnahme
des abgelagerten Hundekotes nicht vorweist bzw. nicht mit
sich führt,
10. entgegen § 7 Tiere füttert,
11. entgegen § 8 Abs. 1 auftretenden Rattenbefall auf eigenen
bzw. tatsächlich genutzten bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht bekämpft
oder die Feststellung von Rattenbefall und die eingeleiteten
Maßnahmen der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
12. entgegen § 8 Abs. 2 Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Unrat von allen Ratten leicht zugänglichen
Orten nicht entfernt,
13. entgegen § 8 Abs. 3 Rattengift als Vertilgungsmittel so auslegt, dass Menschen und Tiere gefährdet werden,
14. entgegen § 8 Abs. 4 nach der Beendigung der Rattenbekämpfung die Rattenlöcher mit hierzu geeigneten Mitteln nicht
verschließt oder nicht sonstige Vorkehrungen trifft, die einen neuen Rattenbefall unmöglich macht oder diesen erschwert,
15. entgegen § 8 Abs. 5 als Verpflichteter zur Bekämpfung von Rattenbefall den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Ratten-
bekämpfung das Betreten seines Grundstückes nicht gestattet oder die entsprechende Auskunft auf Verlangen nicht erteilt,
16. entgegen § 9 Abs. 1 Fahrzeuge abspritzt,
17. entgegen § 9 Abs. 2 Reinigungsvorgänge vornimmt,
18. entgegen § 9 Abs. 3 Ölwechsel durchführt,
19. entgegen § 10, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 20
zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar
stört,
20. entgegen § 11 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00
Uhr oder 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen durchführt,
21. entgegen § 12 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden,
22. entgegen § 13 Abs. 1 und 2 aus Gast-, Veranstaltungsstätten
oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt,
durch den andere unzumutbar belästigt werden,
23. entgegen § 14 Sport- oder Spielstätten benutzt,
24. entgegen § 15 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr
bis 07.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen Wertstoffe in die
dafür vorgesehenen Behälter einwirft,
25. entgegen § 15 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,
26. entgegen § 15 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in
Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,
27. entgegen § 16 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw.
Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr
als unvermeidbar beeinträchtigt, Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, Abfall außerhalb der dafür zur Verfügung
stehenden Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert, die
Notdurft verrichtet,
28. entgegen § 16 Abs. 2 auf Kinderspielplätzen Glasbehältnisse
benutzt, raucht oder Tabakwaren bzw. Teile davon (z.B. Zigarettenkippen) wegwirft,
29. entgegen § 17 Abs. 1 und 2 ein Feuer abbrennt, ohne dazu eine Erlaubnis zu besitzen,
30. anderes als in § 17 Abs. 3 genanntes Holz bzw. handelsübliches Grillmaterial verwendet,
31. entgegen § 17 Abs. 5 Feuerwerke abbrennt,
32. entgegen § 18 Nr. 1 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nächtigt,
33. entgegen § 18 Nr. 2 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Wegsperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen
oder Sperren überklettert,
34. entgegen § 18 Nr. 3 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen
betreibt, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher
belästigt werden,
35. entgegen § 18 Nr. 4 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder ohne Genehmigung der
Ortspolizeibehörde Feuer anzündet,
36. entgegen § 18 Nr. 5 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bei angezeigten Waldbrandwarnstufen und an stark feuergefährdeten Orten raucht oder mit offenen Flammen hantiert,
37. entgegen § 18 Nr. 6 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Pflanzen, Erde, Sand oder Steine entfernt,
38. entgegen § 18 Nr. 7 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen,
Müllbehälter und andere Einrichtungen beschädigt, beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt, zerstört oder entfernt,
39. entgegen § 18 Nr. 8 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder in ihnen fischt,
40. entgegen § 18 Nr. 9 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt, außerhalb
der dafür gekennzeichneten Flächen reitet, zeltet, badet oder
Boot fährt,
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
41. entgegen § 18 Nr. 10 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Parkwege befährt, Fahrzeuge abstellt oder mit Rollerblades, Skateboards o. ä. fährt, wenn dadurch andere gefährdet
oder erheblich belästigt werden,
42. entgegen § 18 Nr. 11 in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und der dafür gekennzeichneten
Flächen betritt,
43. entgegen § 18 Nr. 12 außerhalb der dafür ausgewiesenen Wege reitet,
44. entgegen § 18 Nr. 13 die auf Kinderspielplätzen aufgestellten
Turn- und Spielgeräte benutzt und älter als 12 Jahre ist,
45. entgegen § 18 Nr. 14 auf Kinderspielplätzen Hunde mitführt.
46. entgegen § 19 Abs. 1 als Hauseigentümer das Gebäude nicht
mit der festgesetzten Hausnummer versieht,
47. entgegen § 19 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht
unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend
§ 19 Abs. 2 anbringt.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 20 zugelassen worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 1 und 2 SächsPolG
und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) in den zurzeit gültigen Fassungen mit einer Geldbuße von
mindestens 5,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro, bei fahrlässigen
Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 Euro geahndet werden.
§ 22 – Verhältnis zu anderen Vorschriften
Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie von sonstigen Rechtsnormen höheren Ranges, insbesondere aus dem Sächsischen Polizeigesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den
dazu erlassenen Verordnungen, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz,
der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung
von pflanzlichen Abfällen, dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen,
dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Sächsischen
Straßengesetz, dem Sächsischen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden einschl. der dazu erlassenen Verordnung, dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Sächsischen Gaststättengesetz, dem Sächsischen Versammlungsgesetz, der Sächsischen
Bauordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Sächsischen Nachbarrechtsgesetz bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung
unberührt.
§ 23 – Inkrafttreten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in
Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 16.12.2005 außer Kraft.
ausgefertigt: Oelsnitz/Erzgeb., den 27.11.2015
Birkigt, Bürgermeister
■ Hinweis zur Bekanntmachung
Für die vorstehende Polizeiverordnung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz
vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von
Hausnummern ergeht folgender Hinweis:
Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, gelten
ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der Jahresfrist
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Birkigt, Bürgermeister
■ 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Auf Grund § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel
18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat
der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in seiner Sitzung am
27.08.2015 mit der Mehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
24.07.2009 (öffentlich bekannt gemacht im „Oelsnitzer Volksboten“ am 31.07.2009), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.03.2014 (öffentlich bekannt gemacht im
„Oelsnitzer Volksboten“ am 28.03.2014) beschlossen:
■ Vorbemerkung:
Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und
Männer.
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Artikel 1
§ 5 Abs. 2 wird um folgenden Punkt ergänzt:
„7. die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder
ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro pro Zuwendungsvorgang. Dabei werden alle Zuwendungen eines Zuwen-
dungsgebers zum gleichen Zeitpunkt als ein Zuwendungsvorgang betrachtet.“.
Artikel 2
Der Inhalt des § 10 wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
„Beigeordneter
Der Stadtrat bestellt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister einen
hauptamtlichen Beigeordneten. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 4 SächsGemO ist entsprechend anzuwenden.“.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt: Oelsnitz/Erzgeb., am 28.08.2015
Birkigt, Bürgermeister
Oelsnitzer Volksbote
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18. Dezember 2015
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Hinweis zur Bekanntmachung
Für die vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Oelsnitz/Erzgeb. ergeht folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der Jahresfrist
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Oelsnitz/Erzgeb., den 28.08.2015
Birkigt, Bürgermeister
■ Öffentliche Bekanntmachung der Widmung einer Straße
Der Technische Ausschuss der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 auf Grundlage des § 6 des Straßengesetzes für
den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) in
der aktuellen Fassung die Widmung eines Teilstückes folgender Straße
beschlossen:
Bezeichnung:
Teilstück der Straße „An der Alten Schule“
Flurstücke:
Teilflächen jeweils aus den Fl.-Nr. 1104 n, 1105/12
und 1105/16 alle Gemarkung Oelsnitz
Lage:
Neuoelsnitz
Anfangspunkt: Grenze zum Fl.-Nr. 1105/10 Gemarkung Oelsnitz
(Grundstück Heinrich-Braun-Straße 15)
Endpunkt:
Fl.-Nr. 1431 Gemarkung Oelsnitz (Straße An der Alten Schule)
Auf Grundlage des Beschlusses ergehen nachstehende Verfügungen:
I.
Widmungsverfügung
(Aktenzeichen: W-650.041.10082015-01)
1. Inhalt der Widmungsverfügung:
1.1 Die oben näher bezeichnete Straße wird als Ortsstraße gemäß
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 b SächsStrG gewidmet.
1.2 Widmungsbeschränkungen: keine
1.3 Träger der Straßenbaulast: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
2. Wirksamwerden:
Die Widmungsverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung
wirksam.
3. Gründe für die Widmung:
Herstellung einer verkehrsmäßigen Erschließung von Wohnbauland
II. Eintragungsverfügung
(Aktenzeichen: E-650.041.10082015-01)
1. Inhalt der Eintragung:
1.1 Einstufung: Widmung zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b
SächsStrG
Widmungsbeschränkungen: keine
1.2 Straßenname: Teilstück der Straße „An der Alten Schule“
1.3 Flurstücknummer: Teilfläche aus Fl.-Nr. 343/4 der Gemarkung
Oberwürschnitz sowie Teilfläche aus Fl.-Nr. 1143/48 der Gemarkung Oelsnitz
1.4 Anfangspunkt: Grenze zum Fl.-Nr. 1105/10 Gemarkung Oelsnitz (Grundstück Heinrich-Braun-Straße 15)
1.5 Endpunkt: Fl.-Nr. 1431 Gemarkung Oelsnitz
(Straße An der Alten Schule)
1.6 Länge: 0,110 km
1.7 Träger der Straßenbaulast: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Anlage zur Widmungs- und Eintragunsverfügung Teilstück An der Alten
Schule vom 10.08.2015 (Az. Widmung: W-650.041.30112015-01, Az.
Eintragung: E-650.041.30112015-01)
Die Widmungsverfügung und die Eintragungsverfügung sowie das Bestandskarteiblatt für die bezeichnete Straße können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.,
Haus I, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Sowohl gegen die vorstehende Widmungsverfügung als auch gegen
die vorstehende Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats
nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. einzulegen.
Oelsnitz/Erzgeb., den 30.11.2015
Birkigt, Bürgermeister
2. Wirksamwerden:
Die Eintragungsverfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfü- Anlage:
Lageplan (ohne Maßstab) mit dargestellter gewidmeter Fläche
gung wirksam.
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Oelsnitzer Volksbote
LANDESGARTENSCHAU
Verkauf:
Buchhandlung Wortschatz, Bahnhofstraße 20
Stadtbibliothek, Rudolf-Breitscheid-Str. 1
Geschäftsstelle Landesgartenschau, Lutherstraße 29
Bürgerservice Stadtverwaltung, Rathausplatz 4
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in 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
in 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
in 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
in 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
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Telefon-Durchwahlverzeichnis der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.
Rathausplatz 01, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
und Telefonnummern der Schulen sowie andere Rufnummern
■ 1. Stadtverwaltung
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Bürgermeister
Bernd Birkigt
Frau Mozygemba
(03 72 98) 38 0
(03 72 98) 38 33
http://www.oelsnitz-erzgeb.de
[email protected]
Rufnummer
Sekretärin Bürgermeister
38 - 11
Stellvertretender Bürgermeister
Herr Barnickel
Beigeordneter
38 - 11
Fachbereich Hauptamt/Finanzen:
Frau Hans
Fachbereichsleiterin
Frau Lohse
Sachgebietsleiterin Finanzen
Frau Otto
SB Allg. Verwaltung/Schulen
Frau Brautzsch
SB Sitzungsdienst/Versicherungen
Frau Vogel
SB Sitzungsdienst
Frau Rammler
SB Personalwesen
Herr Uebigau
EDV/SB Hauptamt
Frau Grahmann
SB Registratur
Frau Dohle
Ltrn. Stadtbibliothek
Frau Drummer
Mitarbeiterin Bibliothek
Frau Oppe
Kassenverwalterin
Frau Brunner
SB Finanzen/Fördermittel
Frau Demmler
SB Steuern
Frau Müller
SB Kämmerei
38 - 13
38 - 14
38 - 18
38 - 42
38 - 30
38 - 45
38 - 31
38 - 25
38 - 59
38 - 59
38 - 41
38 - 35
38 - 40
38 - 39
Ordnungsamt (Rathausplatz 4)
Frau Tippmer
Ordnungsamt
Frau Kurze
Gemeindl. Vollzugsbedienstete
Frau Bauer
Ordnungsamt / Vollstreckung
38 - 58
38 - 51
38 - 28
Bürgerservice / Standesamt (Rathausplatz 4)
Frau Hanelt
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Frau Löst
Bürgerservice
Frau Heinzig
Bürgerservice
Frau Kempe
Bürgerservice
Frau Tschorsch
Standesbeamtin
38 - 36
38 - 99
38 - 50
38 - 99
38 - 44
Bauverwaltung
Herr Illmann
Herr Trülzsch
Frau Treml
38 - 29
38 - 21
38 - 22
Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Mitarbeiter Bauamt
SB Bauverwaltung
Eigenbetrieb „Technische Verwaltung“
Frau Griebel
Betriebsleitung/SB Liegenschaften 38 - 60
Herr Mehner
Technischer Bereichsleiter
38 - 20
Frau Bothendorf
SB Liegenschaften
38 - 24
■ 2. Schulen
Grundschule I – Goetheschule
Frau Auerswald
Schulleiterin
Frau Teufel
Sekretärin
Öffnungszeiten
des Sekretariats:
E-Mail:
Internet:
037298 12802
037298 12802
Fax: 037298 12802
Montag–Dienstag: 07:45 Uhr–10:00 Uhr
Mittwoch–Donnerstag: 11:45 Uhr–14:30 Uhr
Freitag: 11:30 Uhr–13:00 Uhr
[email protected]
www.goetheschule-oelsnitz.de
„Grundschule des Friedens“ OT Neuwürschnitz
Frau Müller
Schulleiterin
037296 3382
Frau Teufel
Sekretärin
037296 3382
Fax: 037296 87300
Öffnungszeiten
Montag 11:30 Uhr–16:00 Uhr
des Sekretariats:
Dienstag 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch–Donnerstag: 07:30 Uhr–10:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr–10:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.grundschule-neuwuerschnitz.de
Turley-Oberschule
Herr Siegel
Frau Hartlich
Schulleiter
Sekretärin
037298 13144
037298 13144
Fax: 037298 13135
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag–Freitag: 07:30 Uhr – 14:00 Uhr
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.turley-oberschule-oelsnitz.de
■ 3. Wohnungsbaugesellschaft mbH
Telefon:
Fax:
Internet:
E-Mail:
037298 338-0
037298 338-190
www.wgo-oelsnitz-erzgebirge.de
[email protected]
Herr Hojenski
Frau Raith
Geschäftsführer
Sekretariat
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9.00 Uhr–12.00 Uhr, 13.00 Uhr–15.00 Uhr
9.00 Uhr–12.00 Uhr, 13.00 Uhr–15.00 Uhr
geschlossen
9.00 Uhr–12.00 Uhr, 13.00 Uhr–17.30 Uhr
9.00 Uhr–12.00 Uhr
Lehrschwimmanlage
338-110
Telefon: 037298 301280 & 301281
Fax:
037298 301288
Bereich Stadthalle:
Bürozugang:
Stadthalle Oelsnitz (Seiteneingang
Inn. Neuwieser Str.) Erdgeschoss
Postanschrift:
Rathausplatz 3, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Öffnungszeiten TICKETSHOP:
MO + Mi geschlossen
DI
09:00 Uhr–12:00 Uhr und 13:00 Uhr–15:00 Uhr
DO
09:00 Uhr–12:00 Uhr und 13:00 Uhr–18:00 Uhr
FR
09:00 Uhr–12:00 Uhr
Telefon: 037 298 - 170 7-0
Fax:
037 298 - 170 727
E-Mail: [email protected]
■ 4. andere Rufnummern
Herr Jacob
Zweckverband Hoffeld
037295 5216
Fax: 037295 5243
Herr Müller, Friedensrichter
037298 170728
Sprechzeiten: jeden 1. Do. im Monat 17:00–19:00 Uhr
Stadthalle (Seiteneingang aus Richtung Sparkasse)
■ 5. Landesgartenschau Oelsnitz/Erzgeb.
gemeinnützige GmbH
Lutherstraße 29, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Geschäftsführer: Jochen Heinz, Antje Lohse
Tel.: 037298 30750, Fax 037298 307525; Mail: [email protected]
www.landesgartenschau-oelsnitz.de
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Oelsnitzer Volksbote
INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS
■ Termine „Oelsnitzer Volksbote“ 2016
des Schutzbedürfnisses der unbegleiteten minderjährigen Kinder und
Jugendlichen erfolgt durch das Diakonische Werk Stollberg e. V.
Redaktionsschluss
21.01.2016
18.02.2016
16.03.2016
21.04.2016
19.05.2016
16.06.2016
21.07.2016
18.08.2016
22.09.2016
20.10.2016
17.11.2016
08.12.2016
Wir bitten um Ihre Unterstützung:
Für die in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Flüchtlingsfamilien sammeln
wir gut erhaltene Kleidung.
• Wo? Die Kleiderkammer befindet sich in der Stadthalle, Aufgang
Ticketshop
• Wann? An jedem Donnerstag (ausgenommen der 24.12.2015 und
31.12.2015)
von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr Annahme der Spenden
von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Ausgabe an die Asylsuchenden
Erscheinungstermin
29.01.2016
26.02.2016
24.03.2016
29.04.2016
27.05.2016
24.06.2016
29.07.2016
26.08.2016
30.09.2016
28.10.2016
25.11.2016
16.12.2016
Was wird gebraucht:
Winterkleidung für junge Menschen und Kinder, besonders für Männer
in kleineren Größen (46 + 50) Winterschuhe, Sportschuhe, evtl. sogar
Fußballschuhe, Handtücher, bunte Bettwäsche, Spannbettlaken
Stand: 15.12.2015 – Änderungen vorbehalten. Bitte achten Sie immer Teller, Tassen und Töpfe
auf die Veröffentlichungstermine in der Ausgabe des Vormonats.
Bitte alles in gutem Zustand! Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Nummer: 037298/12775 (Pfarramt).
Die Organisatoren der ev.-luth. Kirchgemeinde bedanken sich für Ihre
Mithilfe.
■ Aktuelles zum Thema Asyl
Auch wenn die Medien in den letzten Wochen nicht mehr so intensiv
über in Deutschland ankommende Asylbewerber berichtet haben wie
noch im September und Oktober, reißt die Flüchtlingsanzahl nicht ab.
Im Jahr 2015 hat der Erzgebirgskreis bisher ca. 2.100 Personen aufgenommen. Nach der Zuweisungsprognose der Landesdirektion Sachsen muss der Erzgebirgskreis in diesem Jahr noch ca. weitere 1.100
Personen aufnehmen (Stand: 49. KW). Verantwortlich für die Unterbringung ist der Landkreis. Die Städte und Gemeinden sind jedoch zur Mitwirkung verpflichtet.
Derzeit leben in Oelsnitz/Erzgeb. 46 Flüchtlinge. Sie kommen aus
Syrien, dem Irak, Afghanistan, Pakistan, Mazedonien, Serbien, Somalia
und der Russischen Föderation. Nach der Zuteilungsquote des Landkreises hat die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. im Jahr 2015 und 2016 jeweils
113 Personen aufzunehmen. Vorrangiges Ziel ist dabei die dezentrale
Unterbringung. Dankenswerterweise haben viele private Vermieter
hierzu dem Landkreis bereits Wohnungen angeboten. Jedoch ist nicht
jede Wohnung tatsächlich auch geeignet. Um das Ziel einer dezentralen Unterbringung auch weiterhin zu verfolgen bitten wir daher um weitere Angebote. Der Wohnraum sollte dabei über eine Zentralheizung
und elektrische Kochmöglichkeit verfügen. Vermieter, die entsprechenden Wohnraum bereitstellen wollen, können sich jederzeit gern an
das Landratsamt Erzgebirgskreis ([email protected], Tel. 03733 8315103 oder 1011) oder die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.
([email protected], Tel. 037298 3877) wenden.
Ausführliche Informationen zur Unterbringung, über das Verfahren, die
Kosten/Fördermöglichkeiten oder den rechtlichen Hintergrund können
Sie über das Landratsamt des Erzgebirgskreises, Referat Ordnungsangelegenheiten, erfragen. Dies kann per E-Mail unter [email protected]
oder telefonisch unter 03733 831-5103 oder 1011 erfolgen.
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Aufruf an die Oelsnitzer Vereine
Welche Angebote/Möglichkeiten der Integration sind in den einzelnen
Vereinen vorstellbar?
Welche Trainingszeiten werden angeboten, mit welchem Angebot?
Senden Sie uns bitte Ihre Informationen an die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. – Hauptverwaltung oder per E-Mail an: [email protected]
Gern können Sie diese Gelegenheit auch nutzen, ihren Verein mit seinen Freizeitmöglichkeiten insgesamt noch bekannter zu machen.
Arbeitskreis Integration
der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Das Bauamt informiert
■ Baustelle mit Straßensperrung
„Obere Hauptstraße“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie hiermit zeitnah darüber in Kenntnis setzen, dass voraussichtlich im Zeitraum zwischen März und Oktober 2015 die „Obere Hauptstraße“ im Bereich zwischen der Einmündung „Fröhnerweg“
und der Einmündung „Rudolf-Breitscheid-Straße“ grundhaft ausgebaut wird. Parallel dazu erfolgt die Neuerrichtung straßenbegleitender
Gehwege im Bauabschnitt, während durch die zuständigen Versorgungsträger die Kanal- und Trinkwasserleitungsanlagen erneuert werWie bereits in der letzten Ausgabe des „Oelsnitzer Volksboten“ infor- den und eine Erdverlegung der Stromkabel durchgeführt wird. Damit
miert, hat das Landratsamt des Erzgebirgskreises im Verwaltungsge- wird nunmehr der letzte Bauabschnitt an dieser Straße im Bereich der
bäude der CAP Oelsnitz GmbH am Turleyring kurzfristig eine zentrale Ortsdurchfahrt realisiert und ein baulicher Lückenschluss vollzogen.
Verteilerstelle für Asylbewerber eingerichtet. Dort kommen i.d.R. ein
Mal wöchentlich die dem Erzgebirgskreis aus den Erstaufnahmeein- Die Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt. Die offizielle Umrichtungen des Freistaates Sachsen zugewiesenen Asylbewerber an leitung erfolgt über die „Pflockenstraße“ sowie die „Innere Neuwieser
und werden am gleichen Tag in die Unterkünfte in den einzelnen Kom- Straße“.
munen des Landkreises verteilt. Organisiert wird dies von der Ausländerbehörde im Landratsamt des Erzgebirgskreises und verläuft rei- Wir bitten alle Bürger dies zu beachten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Die betroffenen Anwohner werden zeitnah durch das baubungslos.
Das Jugendamt des Landkreises richtet ein Kinderheim im Berufs- ausführende Unternehmen zu Details der Ausführung und des Bauschulzentrum an der Badstraße ein. Dieses dient ab Februar 2016 auch ablaufs informiert.
der Unterbringung von ca. 40 Kindern und Jugendlichen, die ohne Begleitung nach Deutschland gekommen sind und hier betreut werden
müssen. Die Organisation des Ankommens, die Betreuung, VersorWeitere Informationen unter www.oelsnitz-erzgeb.de
gung und sozialpädagogische Unterstützung sowie die Sicherstellung
Oelsnitzer Volksbote
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18. Dezember 2015
INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS
■ Stadt Oelsnitz/Erzgeb. stellt ihre Stromversorgung komplett auf Ökostrom um
Wenn am 1. Januar 2016 „als leuchtendes Beispiel“ in Oelsnitz/Erzgeb.
Foto: Arndt Gaube
die Straßenbeleuchtung sowie ab 4. Januar die öffentlichen Gebäude
wie Schulen und Rathäuser in Betrieb gehen, brechen neue Zeiten an.
Die Stadt Oelsnitz im Erzgebirge ist sich bei klimaschutzrelevanten
Entscheidungen ihrer Vorbildwirkung bewusst und hat sich für die Etablierung eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzmanagements
entschieden. Ziel des Energiemanagements ist unter anderem die Reduzierung der CO2-Belastung durch überlegten Energieeinsatz bei allen kommunalen Energieverbrauchern.
Neben Energieeinsparungskonzepten setzt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der envia Mitteldeutsche Energie AG ab 1. Januar
2016 bewusst auf den vollständigen Einsatz von umweltfreundlichem
Ökostrom bei allen kommunalen Stromverbrauchern.
Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Bioenergie stehen als Energieträger nahezu unendlich zur Verfügung – im Gegensatz zu den fossilen
Energieträgern Erdöl, Kohle und Erdgas. Die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern ist klimafreundlich, umwelt- und ressourcenschonend und erzeugt keine radioaktiven Abfälle. Daher spielen erneuerbare Energien für die Zukunft eine entscheidende Rolle.
im Jahr (also rund 8 Cent je Einwohner), welche durch die Einführung
des Energiemanagements und damit verbundener Einsparungen egaliKonkret geht es in Oelsnitz/Erzgeb. um ca. 860.000 Kilowattstunden siert werden sollen. Im Vordergrund steht die Vorbildwirkung: „Wir wolpro Jahr und damit verbunden um 516.000 kg CO2-Einsparung.
len hiermit bewusst Vorbild für private und andere öffentliche Nutzer
Die Mehrkosten für die Stadt belaufen sich auf rund 850,00 Euro netto sein“, sagt Bürgermeister Bernd Birkigt.
■ Vorbereitung eines touristischen Stadtplanes von Oelsnitz/Erzgeb.
Gradierwerk Oelsnitz
Foto: Landesgartenschau gGmbH
Auf Anregung des Stadtrates bereitet die Stadtverwaltung die Herausgabe eines touristischen Stadtplans im Jahr 2016 vor.
Auf dem Plan sollen alle touristischen Attraktionen der Stadt visualisiert
und verortet werden.
Das werden z. B. Bergbaumuseum, Glückauf Turm, Gradierwerk,
Waldbad, aber auch Rudolphbrunnen auf dem Marktplatz, Straßenbahnmodell, Senkungsstele und vieles mehr sein.
Ziel ist es außerdem alle Möglichkeiten zur Übernachtung, Gaststätten
und Cafés einzutragen.
Bei den Ferienwohnungen und Gästezimmern sind der Verwaltung nur
die gewerblichen Betriebe genau bekannt.
Gern würden wir auch allen weiteren Anbietern die Chance einräumen
sie mit aufzunehmen und zukünftig über ein Stadtmarketing noch bekannter machen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur kostenlosen Eintragung und informieren Sie das Hauptamt über Ihre Angebote.
■ Sprechstunde Friedensrichter:
Jeden ersten Donnerstag im Monat, jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr, finden die regelmäßigen Sprechstunden des Friedensrichters statt
(Tel.: 037298 170728). Das Büro befindet sich in der Stadthalle. Benutzen Sie bitte den Seiteneingang aus Richtung Sparkasse (Rampe).
Am 24.12.2015 und 31.12.2015
bleibt die Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.
geschlossen.
An diesen beiden Tagen, als auch am
Samstag, dem 2. Januar 2016 bleibt
auch der Bürgerservice geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Oelsnitzer Volksbote
INFORMATIONEN ANDERER STELLEN UND BEHÖRDEN
Regionaler Zweckverband
Wasserversorgung
Bereich Lugau-Glauchau
Bereitschaftsdienst Trinkwasser
Havarietelefon 24h: 03763 / 405 405
www.rzv-glauchau.de
■ Sprechstunde der Versichertenältesten der
Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
in Oelsnitz
Frau Maria Stengel, Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, führt jeden 4. Donnerstag im Monat in der
Zeit von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr für die Einwohner der Stadt Oelsnitz
kostenlos eine Sprechstunde durch.
Das Büro befindet sich in der Stadthalle. Benutzen Sie bitte den Seiteneingang aus Richtung Sparkasse (Rampe).
WAD GmbH ➜ Havarie- und Bereitschaftsdienst
Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefonnummer 0172 3578636 zu benachrichtigen.
■ Bekanntmachung
der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der
Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für
Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages
für 2016 ist der 01.01.2016.
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Sie ist sowohl Ansprechpartnerin in allen Fragen der Rentenversicherung als auch bei der Kontenklärung und Antragstellung aller Arten von
Renten behilflich.
Dieser Service kann auch telefonisch individuell vereinbart werden;
Frau Stengel erreichen Sie unter der Telefonnummer 037296/84865.
■ Neue Fahrpläne treten am 13.12.2015 in Kraft
Am Sonntag, dem 13. Dezember 2015, tritt der neue Jahresfahrplan in
Kraft. Auch in diesem Jahr wird es bei allen Verkehrsunternehmen Anpassungen der Fahrtzeiten, kleine Änderungen der Linienführung oder
Änderungen von Haltestellennamen geben. Diese Anpassungen wurden in die elektronische Fahrplanauskunft eingearbeitet und sind in
den neuen Fahrplanbüchern zu finden, welche ab voraussichtlich 7.
Dezember 2015 in den Servicestellen der Verkehrsunternehmen und
im VMS-Kundenbüro verkauft werden. Der Einzelfahrplan für eine Region (Stadt Chemnitz und Umland, Landkreis Mittelsachsen, Erzgebirgskreis und Landkreis Zwickau) kostet weiterhin 2,00 Euro, der
Schuber mit allen 4 Fahrplanbüchern 7,00 Euro.
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
■ 4. Pendleraktionstag Erzgebirge
Die Meldebögen werden Ende Dezember 2015 an die uns bekannten
am 28. Dezember 2015 bietet Jobs in der Heimat!
Tierbesitzer versandt.
Sollten Sie bis Anfang 2016 keinen Meldebogen erhalten haben, mel- Der 4. Pendleraktionstag Erzgebirge findet am Montag, 28.12.2015,
den Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Technologieorientierten Gründer- und
Dienstleistungszentrum Annaberg statt. Damit wird unter dem Motto
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des „Marktplatz-Arbeit im Erzgebirge“ in Kooperation mit der Agentur für
Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz Arbeit und der IHK Chemnitz – Region Erzgebirge das bewährte Kon(SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der zept der vergangenen Jahre fortgeführt. Angesprochen werden sollen
Sächsischen Tierseuchenkasse.
in den Weihnachtstagen vor allem jene Fachkräfte, die ihre Wurzeln im
Erzgebirge haben, aber momentan nicht hier leben oder arbeiten. Sie
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftli- haben sonst in ihrem Alltag selten die Gelegenheit fernab der Heimat
chen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig bei bestehendem Rückkehrwunsch sich direkt im Erzgebirge vor Ort
von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei über berufliche Perspektiven zu informieren. An diesem Pendleraktidem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
onstag bekommen sie die Chance, direkt und unkompliziert mit Chefs
und Personalverantwortlichen Kontakte zu knüpfen. Selbstverständ■ Bitte unbedingt beachten:
lich sollen sich aber auch jene angesprochen fühlen, die derzeit täglich
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsort jenseits der Erzgebirgsgrenzen pendeln: www.wfe-erzgebirge.de/pendler
www.tsk-sachsen.de.
Unabhängig von dem Aktionstag Ende Dezember lohnt sich täglich ein
Auf unseren Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- Blick in das Fachkräfteportal Erzgebirge. Unter www.fachkraefte-erzund Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die gebirge.de offerieren hier über 140 erzgebirgische Unternehmen untereinzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter schiedlichster Branchen täglich mehr als 300 freie Stellen. Damit zählt
Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 das regionale Stellenportal zu den größten und erfolgreichsten OnlineJobbörsen Sachsens. Das Fachkräfteportal Erzgebirge ist ausschließJahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.
lich ein Angebot von erzgebirgischen Unternehmen – ohne jegliche
Zeitarbeitsfirmen, Personaldienstleister oder anonyme Angebote.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
■ Mehr Informationen bei:
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Herr Jan Kammerl
E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de
Telefon: 03733 145110, E-Mail: [email protected]
Oelsnitzer Volksbote
Seite 18
STADTBIBLIOTHEK
18. Dezember 2015
KIRCHENNACHRICHTEN
Rudolf-Breitscheid-Straße 1
09376 Oelsnitz/ Erzgeb.
Telefon:
037298 38-59
Fax:
037298 38-62
E-Mail:
[email protected]
■ NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE
Öffnungszeiten Stadtbibliothek:
Montag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag
10:00 Uhr – 12:00 Uhr 13.00 – 18.00
Donnerstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 13.00 – 18.00
jeden 1. Samstag im Monat 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
■ Unsere Gottesdienste über Weihnachten
und den Jahreswechsel:
Sonntag, 20.12.15 (4. Advent), 09.30 Uhr – Gottesdienst
Freitag, 25.12.15 (1. Weihnachtsfeierag), 09.30 – Gottesdienst
Sonntag, 27.12.15, 9.30 Uhr – Gottesdienst
Donnerstag, 31.12.15 (Silvester), 16.00 Uhr – Abschluss-Gottesdienst
Freitag, 01.01.16 (Neujahr) – k e i n Gottesdienst
Sonntag, 03.01.16, 09.30 Uhr – Gottesdienst
Liebe Nutzer
das Jahr neigt sich dem Ende zu und auch Ihre Stadtbibliothek hält ab dem 21.12.2015-03.01.2016 einen kleinen Winterschlaf.
Doch gemeinsam starten wir mit Ihnen ab dem 04.01.2016 in
das neue Jahr 2016. Die erste Samstagsöffnung ist der
09.01.2016.
Gemeinde Oelsnitz/Erzgeb.
Rudolf-Breitscheid-Straße 64
Wir laden herzlich dazu ein.
■ Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oelsnitz
(Baptisten)
Bahnhofstraße 24, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Tel: 037298/ 2165; www.baptisten-oelsnitz.de
Bitte beachten Sie, dass ab Januar 2016 die neuen Gebühren
anfallen.
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen:
Sonntag
03.01. 9:00 Gebetsandacht
Wir freuen uns auf ein weiteres schönes Jahr
9:30 Gottesdienst, Kindergottesdienst
mit Ihnen und wünschen eine
Montag
04.01. 19:30 Gemeindeleitung
besinnliche Weihnachtszeit und einen
Dienstag
05.01. 19:30 Gebetsabend
guten Rutsch in das neue Jahr 2016.
Mittwoch
06.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis,
0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus)
Sonntag
10.01. 9:00 Gebetsandacht
9:30 Gottesdienst mit Abendmahl,
Kindergottesdienst
Für eine neue Fotoausstellung unter dem Motto:
Mittwoch
13.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis,
0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus)
19:30 Allianzgebetsabend, Brüdergemeinde
Ihre schönsten Fotos
Donnerstag 14.01. 19:30 Allianzgebetsabend, Landeskirchliche
der Landesgartenschau
Gemeinschaft
Freitag
15.01. 19:30 Allianzgebetsabend, Baptistengemeinde
nehmen wir ab Anfang Januar 2016 gerne Fotos entgegen. (Mindest- Sonntag
17.01. 9:30 Allianz-Abschlussgottesdienst
größe 30 cm x 20 cm oder größer)
Christuskirche
Dienstag
19.01. 19:30 Krankengebet
Mittwoch
20.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis,
Wir würden uns freuen, wenn zahlreiche
0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus)
Fotografien bei uns eingehen!
Sonntag
24.01. 9:30 Gebetsandacht
10:00 ER.SIE.ES.-family Gottesdienst und
Ab Februar 2016 werden wir dann in den
anschließend Mittagessen,
Räumen der Bibliothek Ihre Fotografien zeigen.
Kindergottesdienst
Mittwoch
27.01. 9:00 „Kleine Schätze“, Eltern-Kind-Kreis,
0 bis 4 Jahre (Pfarrhaus)
Donnerstag 28.01. 15:00 Seniorentreff „60 plus/minus“
19:30 Arbeitskreis Gottesdienst-Gestaltung
Sonntag
31.01. 9:00 Gebetsandacht
9:30 Gottesdienst, Kindergottesdienst
Pastor Daniel Marsic
Anzeigen
■ Landeskirchliche Gemeinschaft
Neuoelsnitz, An der alten Schule 18 (Kirchgemeindesaal)
•
Gemeinschaftsstunde
sonntags, 17:00 Uhr
Riedel-Verlag & Druck KG 037208/876100
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Oelsnitzer Volksbote
KIRCHENNACHRICHTEN
■ Gottesdienste der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Oelsnitz/E.
Wir laden Sie recht herzlich zu den sonntäglichen Gottesdiensten und den Gemeindeveranstaltungen in unsere Gemeinde
Oelsnitz und Neuoelsnitz ein.
Sonntag, 20.12.2015 – 4. Advent
Christuskirche Oelsnitz
09.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
gleichz. Kindergottesdienst
Donnerstag, 24.12.2015 – Heiliger Abend
Christuskirche Oelsnitz
14.30 Uhr und 16.30 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel der Erwachsenen
Kreuzkirche Neuoelsnitz
16.30 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel der Kinder
Samstag, 26.12.2015 – 2. Weihnachtstag
Christuskirche Oelsnitz
09.30 Uhr
Musikalischer Festgottesdienst
Sonntag, 27.12.2015 – 1. Sonntag nach Weihnachten
Kreuzkirche Neuoelsnitz
09.30 Uhr
Predigtgottesdienst
gleichz. Kindergottesdienst
Donnerstag, 31.12.2015 – Altjahresabend
Christuskirche Oelsnitz
16.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Freitag, 01.01.2016 – Neujahr
Gemeindesaal Neuoelsnitz
15.00 Uhr
Andacht mit Kirchenkaffee
Sonntag, 03.01.2016 – 2. Sonntag nach Weihnachten
Christuskirche Oelsnitz
09.30 Uhr
Musikalischer Gottesdienst mit dem Gospelchor
Mittwoch, 06.01.2016 – Epiphanias
Kreuzkirche Neuoelsnitz
18.00 Uhr
Wiederholung des Krippenspiels
anschließend Gemeindeweihnachtsfeier
Sonntag, 10.01.2016 – 1. Sonntag nach Epiphanias
Kreuzkirche Neuoelsnitz
09.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
gleichz. Kindergottesdienst
Sonntag, 17.01.2016 – Letzter Sonntag nach Epiphanias
Christuskirche Oelsnitz
09.30 Uhr
Abschlussgottesdienst der Allianzgebetswoche
gleichz. Kindergottesdienst
Sonntag, 24.01.2016 – Septuagesimae
Kreuzkirche Neuoelsnitz
09.30 Uhr
Predigtgottesdienst
gleichz. Kindergottesdienst
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■ Gemeindekreise in Oelsnitz:
Kirchenchor: dienstags, 19.30 Uhr, im Pfarrsaal Pfarrhaus Oelsnitz
Kleine Schätze: mittwochs, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, in der Baptistengemeinde Bahnhofstraße, ab Januar im Gemeinderaum Pfarrhaus
Oelsnitz
Posaunenchor: mittwochs, 19.00 Uhr, im Pfarrsaal Pfarrhaus Oelsnitz
Kurrende: donnerstags, 16.45 Uhr, im Gemeinderaum Pfarrhaus
Oelsnitz
Gospelchor: donnerstags, 19.30 Uhr, im Pfarrsaal Pfarrhaus Oelsnitz
Flötenkreis: donnerstags, 17.45 Uhr, im Gemeinderaum Pfarrhaus
Oelsnitz
Junge Gemeinde: freitags, 19.00 Uhr
„Blaue Stunde“:
– Mittwoch, 06.01., 18.00 Uhr, Krippenspiel in Neuoelsnitz,
– Dienstag, 19.01., 19.30 Uhr, Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz
Frauen- und Männerkreis: Donnerstag, 28.01., 14.30 Uhr,
im Gemeinderaum Pfarrhaus Oelsnitz
Tanzabend: Samstag, 16.01., 19.00 Uhr, im Pfarrsaal Oelsnitz
■ Gemeindekreise in Neuoelsnitz:
musikalische Früherziehung im Kindergarten: freitags, 9.30 Uhr,
Frauenkreis: Dienstag, 26.01., 14.30 Uhr
Ehepaarkreis: Freitag, 29.01.,19.30 Uhr
■ Lutherkirchgemeinde Neuwürschnitz
■ Gottesdienste:
Neujahr – Freitag, 1. Januar
10.00 Uhr
Gemeinsamer Gottesdienst für Beutha und
Neuwürschnitz
Kirche Beutha
2. Sonntag nach dem Christfest – Sonntag, 3. Januar
10.00 Uhr
Wiederholung des Krippenspiels der Kinder
Kirchsaal
Epiphanias – Mittwoch, 06.01.2016
18.00 Uhr
Lutherkirche
Wieder bei uns zu Gast:
Dr. Büchner – alias Frank Grünert
Sagenhafte Weihnacht
Der kuriose Sprachforscher Dr. Konrad Büchner wird mit seinen kuriosen und besinnlichen Geschichten und Ritualen von Weihnachten erzählen.
So erfahren Sie, wie der Glühwein in den Fläming kam, wie der Adventskalender unserer Ahnen aussah, das die Weihnachtspyramide
aus dem Fläming stammt und wie ein kleines Mädchen durch das
„Wunder von Belzig“ in einer kalten Weihnachtsnacht doch nicht erfror.
Dazwischen wird ein Weihnachtslied gesungen, auf Schnökendöns,
also so, wie die Alten früher im Fläming sangen.
1. Sonntag nach Epiphanis – Sonntag, 10.01.2016
10.00 Uhr
Predigtgottesdienst
Kirchsaal
Letzter Sonntag nach Epiphanis – Sonntag, 17.01.2016
10.00 Uhr
Abschlussgottesdienst zur Allianzgebetswoche
Kirchsaal
Septuagesimea – Sonntag, 24.01.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl
Kirchsaal
Sexagesimea – Sonntag, 31.01.2016
10.00 Uhr
Gemeinsamer Gottesdienst für Beutha und
Neuwürschnitz
Kirche Beutha
■ Gottesdienste und Veranstaltungen
der Katholischen Kirche St. Barbara Oelsnitz
Freitag,
Sonntag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Sonntag,
Donnerstag,
Sonntag,
Donnerstag,
Sonntag,
Donnerstag,
01.01.
03.01.
06.01.
07.01.
10.01.
14.01.
17.01.
21.01.
24.01.
28.01.
10.30 Uhr
9.00 Uhr
9.00 Uhr
17.30 Uhr
9.00 Uhr
17.30 Uhr
9.00 Uhr
17.30 Uhr
9.00 Uhr
9.00 Uhr
Sonntag,
31.01.
9.00 Uhr
Hl. Messe
Wort-Gottes-Feier
Hl. Messe
Hl. Messe
Hl. Messe
Hl. Messe
Hl. Messe
Hl. Messe
Wort-Gottes-Feier
Hl. Messe,
anschließend Seniorenfrühstück
Hl. Messe
Oelsnitzer Volksbote
Seite 20
KIRCHENNACHRICHTEN
18. Dezember 2015
AUS DEN VEREINEN
■ Gemeinde Christi Oelsnitz – Gemeinde nach dem
Vorbild des neuen Testaments
Obere Hauptstr. 6,
09376 Oelsnitz,
Nansenstraße 1, D-09376 Oelsnitz/Erzgebirge
Telefon:
037298 12627
Wir geben bekannt und laden Sie herzlich ein zu folgenden Versammlungen:
•
•
•
•
Jeden Sonntag, 9:30 Uhr, Anbetung mit Abendmahl und Wortver- •
kündigung
•
Zur gleichen Zeit Kinderstunden für jüngere und ältere Kinder
Jeden Dienstag, 15:00 Uhr, Hausbibelkreise in Oelsnitz/E. und
•
Stollberg
Jeden Mittwoch, 19:00 Uhr, Bibelstunde und Gebetsstunde
Jeden 2. Donnerstag, 15:00 Uhr, Hausbibelkreis in Niederwürschnitz
•
•
■ Evang.-Freikirchl. Gemeinde Neuoelsnitz
•
Brüdergemeinde Dr.-Otto-Nuschke-Straße 97
09376 Oelsnitz | www.efg-oelsnitz-erzgeb.de
■ Herzlich laden wir Sie zu unseren Gottesdiensten und
Veranstaltungen ein:
Gottesdienste:
•
•
•
sonntags
09:00 Uhr
10:00 Uhr
Abendmahl
Gottesdienst
Bibelstunde: jeden Mittwoch im Monat, um 19:30 Uhr
Gebetsstunde: jeden 1. Mittwoch im Monat, um 19:30 Uhr
Seniorenkreis „58+“: jeden 4. Dienstag im Monat, um 14:30 Uhr
■ Landeskirchliche Gemeinschaft Oelsnitz
Gottesdienst: Montag, d. 04.01.16 um 10.00 Uhr im Betreuten
Wohnen Pflockenstr. 44
Singen: Mittwoch, d. 06.01.16 um 13.30 Uhr im Betreuten Wohnen
Pflockenstr. 44
Seniorengymnastik: jeden Dienstag 9.30 Uhr und jeden Donnerstag 14.00 Uhr im Betreuten Wohnen, Pflockenstr. 44
Montag, d. 11.01.16 um 14.00 Uhr in der Sozialstation Obere
Hauptstr. 6
Schwimmen: Montag, d. 25.01.16 um 12.30 Uhr ab Parkplatz Betreutes Wohnen
Basteln: Mittwoch, d. 13.01.16 um 14.00 Uhr im Betreuten Wohnen, Pflockenstr. 44
Bowling: Mittwoch, d. 20.01.16 um 16.30 Uhr im Betreuten Wohnen Pflockenstr. 44
■ Veranstaltungen des ambulanten Hospizdienstes
Telefon (037298 / 3100 oder 0171 / 6913448)
•
•
Treffen der ehrenamtlichen Hospizhelfer: Montag, d. 25.01.16
um 18.30 Uhr im Veranstaltungsraum des Betreuten Wohnens
Begegnungsnachmittag für trauernde Angehörige: Montag, d.
18.01.16 um 14.00 Uhr im Veranstaltungsraum des Betreuten
Wohnens
Allen Patienten, Förderern und Freunden der Johanniter
wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest
und alles Gute im neuen Jahr.
Obere Hauptstraße 15a
■ Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen!
•
•
•
•
•
Kreativkreis: Mittwoch, 20.01.16 um 15.00 Uhr
Jugendstunde: mittwochs um 19.00 Uhr
Jungscharstunde: sonntags um 17.00 Uhr
Bibelstunde: mittwochs um 19.30 Uhr
am 06.01.16 Vorstandssitzung
Gemeinschaftsstunde mit Sonntagschule: sonntags,
um 17.00 Uhr, am 17.01.2016 Abschlussgottesdienst der Allianzwoche
Wir wünschen allen unseren
Gartenmitgliedern sowie Gästen
des Vereinsheims ein gemütliches
Weihnachtsfest, schöne Feiertage
und für das neue Jahr viel
Gesundheit und Glück.
KGV „Alte Staatsstraße“ e.V.
Die Allianzgebetswoche findet vom 13.01. bis 17.01.2016 statt!
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Oelsnitzer Volksbote
AUS DEN VEREINEN
■ 6. Budenzauber des Oelsnitzer Fußballclubs
Zum mittlerweile sechsten Mal veranstaltet der Oelsnitzer Fußballclub
an den ersten beiden Januar-Wochenenden des Jahres 2016 seinen
inzwischen traditionellen „Budenzauber“.
Was ursprünglich einmal 2011 klein anfing, nämlich mit jeweils einem
Turnier für die damaligen F- und E-Junioren, hat sich ganz schön gemausert. Mittlerweile fragen Vereine aus der Region bei uns an, ob sie
an unserem gut organisierten Turnier teilnehmen dürfen.
Von den Kleinsten bis zu den „Altgedienten“ laden alle Mannschaften
des Vereins zum Hallenkick ein. Wir dürfen Mannschaften aus dem Erzgebirgskreis, den Kreisen Zwickauer Land und Mittelsachsen, aus
Chemnitz und dem Vogtland sowie aus Thüringen begrüßen.
Wie in den vergangenen Jahren auch, findet die Veranstaltung in der
Dreifeldhalle des Carl-von-Bach-Gymnasiums in Stollberg statt.
Antennenverein Neuwürschnitz w.V.
Mitgliederversammlung für das Jahr 2015
Sehr geehrte Mitglieder,
unsere Mitgliederversammlung für das Jahr 2015 findet am
30.01.2016, 10:00 Uhr im Soziokulturellen Zentrum (SKZ) Neuwiese statt. Die Tagesordnung finden Sie ab ca. 11.01.2016 im
Kabelkanal des Vereins, im Regionalfernsehen ERZ TV sowie
im Internet auf der Homepage des Vereins
http://antenneneuwiese.de.tl – wir bitten um rege Teilnahme.
Ein frohes Weihnachtsfest und beste Wünsche
für das neue Jahr.
Der Vorstand
■ Der Zeitplan sieht wie folgt aus:
• Samstag, 2. Januar 2016
09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Turnier der C-Junioren (Jahrgang 2001 und jünger)
14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
Turnier der Alten Herren (Ü35)
• Sonntag, 3. Januar 2016
09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Turnier der 2. Männer
14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
Turnier der 1. Männer
• Samstag, 9. Januar 2016
09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Turnier der Bambini (Jahrgang 2009 und jünger)
14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
Turnier der F-Junioren (Jahrgang 2007 und jünger)
• Sonntag, 10. Januar 2016
09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Turnier der E-Junioren (Jahrgang 2005 und jünger)
• 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
Turnier der D-Junioren (Jahrgang 2003 und jünger)
Die Verpflegung wird in gewohnter Weise von den Eltern der Nachwuchsmannschaften des Vereins organisiert. Der Erlös kommt dem
Fußballnachwuchs des OFC zugute.
Wir laden alle interessierten Oelsnitzer ein, unsere Mannschaften – egal
ob jung oder alt – zu unterstützen.
Ohne die Hilfe der Sponsoren kann solch eine Veranstaltung nicht auf
die Beine gestellt werden. Dafür möchten wir uns im Voraus recht herzlich bei den Firmen bedanken.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Vereinshomepage
www.oelsnitzer-fc.de.
Olaf Bahlcke
Jugendleiter und Organisation Oelsnitzer Fußballclub e. V.
Anzeigen
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18. Dezember 2015
AUS DEN VEREINEN
Der Erzgebirgische
Heimatverein Oberoelsnitz e.V.
■ HELAU – Fasching mit dem OOCV
Für den erfolgreichen Auftakt der fünften Jahreszeit in der Saison
2015/2016 möchten wir uns bei all unseren treuen Fans noch einmal recht
herzlich bedanken.
Wir hoffen, Euch im Februar wieder
bei uns begrüßen zu dürfen. Der Kartenvorverkauf für unsere Veranstaltungen hat bereits begonnen.
dankt seinen Mitgliedern und Freunden
herzlichst für ihre aktive Mitarbeit und den
Sponsoren für die erneute Unterstützung
unserer Vorhaben im Jahre 2015. Bedanken möchten wir uns auch bei den Besuchern unserer Veranstaltungen. Für die bevorstehende Weihnachtszeit wünschen wir
Ihnen schöne Stunden im Kreise Ihrer Fa- Am 30.01.2016 sowie am 06.02.2016 Fasching mit dem OOCV im
milien und Zeit zur Erholung, sowie ein Ratssaal Oelsnitz.
glückliches und erfolgreiches neues Jahr.
Die Karten sind vom 14.12.2015 bis 31.12.2015 zu den Öffnungszeiten
Der Vorstand
im „Spielzeug-Eck“ Dietel, August-Bebel-Straße 9 in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. erhältlich. Außerdem ist am 09.01.2016 und 16.01.2016
von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine telefonische Vorbestellung unter der
Sie suchen
037298 2406 möglich.
Wir wünschen all unseren Freunden und Gästen eine
noch ein Weihnachtsgeschenk?
besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Rutsch
Wir haben die Idee!
ins neue Jahr und freuen uns,
bald wieder mit Euch zu feiern.
Benefizveranstaltung am 27.02.2016 in der Stadthalle Oelsnitz/
Eure Närrinnen und Narren vom OOCV
Erzgeb., Beginn: 18 Uhr – nach Programm TANZ
Die Eintrittskarten – Preis 14,50 Euro – sind erhältlich bei:
– EDEKA Verkaufsstelle Neuwürschnitz
– Gaststätte „Zum Anker“ Oberoelsnitz – 037298 17540
– Stadthalle Oelsnitz TICKETSHOP – 037298 17070
Die Benefizveranstaltung wird gestaltet von:
Oelsnitzer Blasmusikanten – Silke Fischer – New Meadows
Neuwürschnitz – Band „freeline“ Lößnitz – Kinder der Goethe-Schule
Oberoelsnitz – Tanzgruppen des OberOelsnitzer Carneval Verein
Die Gaststätte „Zum Anker“ und der
Erzgebirgische Heimatverein laden herzlichst ein zur
Mettenschicht am 20.12.2015, 14 Uhr bis 18 Uhr
auf dem Außengelände des Vereinshauses „Zum Anker“ wollen wir mit
Ihnen die Vorweihnachtszeit gemütlich ausklingen lassen.
Der Posaunenchor der evang.-luth. Kirchgemeinde Oelsnitz unterhält
mit weihnachtlichen Klängen. Die gastronomische Betreuung sichern
unser Gastwirt und der Heimatverein.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Gaststätte ist auch geöffnet!
STADTPOESIE
Helga Zehrfeld
Weihnacht
Stille schwebt
aus allen Wolken
wie in Watte
liegt die Stadt
lichterhell
und voller Frieden.
Glücklich
jeder Mensch hienieden
der hier
ein Zuhause hat.
Wir laden alle Interessenten zur Literaturwerkstatt in die
Oelsnitzer Gaststätte „Zum Brunnen“
am 05.01.2016, 18:30 Uhr, sehr herzlich ein.
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Oelsnitzer Volksbote
INFORMATIONEN
VOLKSSOLIDARITÄT
■ Veranstaltungsplan Januar 2016
Seniorenclub der Volksolidarität
Westerzgebirge e.V. Oelsnitz/Erzgeb.
Kaffeekännchen im Grüsser
■ Kontakt und nähere Informationen:
Bergbaumuseum Oelsnitz/ Erzgeb. | Tel.: 037298/9394-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bergbaumuseum-oelsnitz.de
■ Schließzeit 2016 im Bergbaumuseum
Oelsnitz/ Erzgebirge
Der gesamte Museumsbereich des Bergbaumuseums Oelsnitz/Erzgebirge bleibt vom 11. Januar bis 01. Februar 2016 geschlossen.
Diese Zeit soll genutzt werden, um die Maschinen und Anlagen zu warten und zu reparieren sowie die verschiedenen Ausstellungsbereiche
gründlich zu reinigen.
Nach 365 Tagen fast ununterbrochener Öffnung sind diese Arbeiten
dringend nötig.
Ab dem 2. Februar 2016, 10:00 Uhr freuen wir uns dann wieder auf
unsere Besucher.
■ Modellbahnbörse am Sonntag 10. Januar 2016,
10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Zu den folgenden Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein:
• Montag, 04.01.
13:00 Uhr
Kegelnachmittag
• Mittwoch, 06.01.
10:30 Uhr
Gymnastik und Gedächtnistraining
• Sonntag, 10.01.
14:00 Uhr
Kaffeeklatsch
• Montag, 11.01.
13:00 Uhr
Kegelnachmittag
• Mittwoch, 13.01.
10:30 Uhr
Gymnastik und Gedächtnistraining
18:00 Uhr
Diashow „Radtouren an deutschen Flüssen“
(mit Andre Carlowitz)
• Montag, 18.01.
13:00 Uhr
Kegelnachmittag
• Mittwoch, 20.01.
10:30 Uhr
Gymnastik und Gedächtnistraining
• Montag, 25.01.
13:00 Uhr
Kegelnachmittag
• Dienstag, 26.01.
14:00 Uhr
Klubnachmittag mit musikalischer Unterhaltung
• Mittwoch, 27.01.
10:30 Uhr
Gymnastik und Gedächtnistraining
• Sonntag, 28.01.
14:00 Uhr
Kaffeeklatsch
Mit der Modellbahnbörse eröffnet das Bergbaumuseum Oelsnitz das
Veranstaltungsjahr 2016.
Viel Spaß!
Wir laden alle Modellbahnbauer und solche, die es werden wollen und
Freunde dieser Technik ein, in die phantastische Welt fahrbarer Minia- Besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch
turen, ausgefallenen Zubehörs oder kompletter Sets einzutauchen.
ins neue Jahr wünscht das Team der Volkssolidarität.
Händler und Aussteller warten mit umfangreichen Sortimenten zum
Kaufen oder Tauschen.
Sie möchten eine Familienfeier oder Trauerfeier durchführen? Wenden
Ob Loks, Wagen oder Straßenbahnen, ob Figuren, Landschaftsmaterial oder Gebäude – auf der Modellbahnbörse im Bergbaumuseum Sie sich an uns! (Telefon: 12751)
Oelsnitz/Erzgeb. wird man fündig.
Auch Freunde der Modellautos kommen auf ihre Kosten. Natürlich gibt ■ Essen auf Rädern:
es für die Modellbahn von der Spur Z über N bis zur Spur HO alles zu
Wählen Sie täglich ein frisch zubereitetes Mittagessen aus.
kaufen.
Wir bieten an: 3 verschiedene warme Menüs
Foto: J. Reichelt
2 kalte Menüs, 1 Diätmenü
Informieren Sie sich unter Volkssolidarität e.V. Oelsnitz
Telefon 12751
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Nikolausausfahrt nach Gelenau Foto: Volkssolidarität Oelsnitz/Erzgeb.
Oelsnitzer Volksbote
Seite 24
18. Dezember 2015
NEUES AUS DEN KINDERTAGESSTÄTTEN
NEUES AUS DEN SCHULEN
■ Oma- und Opa-Tag
in der Kinderkrippe Schillergarten
In der ersten und zweiten Dezemberwoche haben wir unsere lieben
Omis und Opis zu uns in den Schillergarten eingeladen.
Herausgeputzt und aufgeregt begrüßten wir wilden Hummeln,
Speckerspatzen, Krabbelkäfer und Glühwürmchen unsere Großeltern
in den Gruppenzimmern.
Liebevoll weihnachtlich gedeckte Tische, Kerzenschein und selbst ge- schen auf diesem
neues Jahr.
backene Plätzchen waren vorbereitet.
Wir haben gemeinsam gesungen und Ihr habt sogar bei unseren Fingerspielen mitgemacht. Das war toll!
Danach haben wir eng aneinander gekuschelt gaaanz viele leckere
Plätzchen gegessen. Ihr habt Euch unsere Gruppenzimmer angeschaut und wir haben miteinander gespielt.
Schön, liebe Omis und Opis, dass Ihr da wart!
Ihr habt immer für uns Zeit, helft auch mal bei Kummer oder wenn Mama und Papa auf der Arbeit sind. Dafür sagen wir Danke!
Wir wünschen allen Eltern, Großeltern und unseren Kindern eine besinnliche Weihnachtszeit. Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen und für
das nächste Jahr wünschen wir uns allen Gesundheit, Zusammenhalt
und vor allem FRIEDEN!
Die Grundschule I Goethe-Schule bedankt sich bei
Herrn Bachmann und dem gesamten Team des
„Ankers“ für die Unterstützung bei der Durchführung der Weihnachtsfeiern.
Die Schüler und Lehrer der Grundschule wünWeg ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes
Fotos: Grundschule I
Das Team der Kinderkrippe Schillergarten
S. Göschel | 09376 Oelsnitz/E. | Untere Hauptstraße 105
Telefon 037298/13732 | E-Mail: [email protected]
Ein frohes Weihnachtsfest und
einen fleißigen Weihnachtsmann,
sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr
wünschen wir, die Kinder der Tagespflege,
sowie die Tagesmuttis Sabine und Monika
allen Eltern und Ämtern.
Danke für das bisher entgegengebrachte Vertrauen.
Tagesmuttis
Sabine und Monika
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Riedel-Verlag & Druck KG 037208/876100
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18. Dezember 2015
Seite 25
Oelsnitzer Volksbote
WIR GRATULIEREN
Der Bürgermeister der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
gratuliert ganz herzlich allen Jubilaren
des Monats Januar und wünscht
noch viele schöne Jahre im Kreise ihrer Lieben.
Giersich, Hedwig
Nebe, Lisa
Klemm, Friedrich
Schmitz, Christine
Kunze, Fritz
Anders, Joachim
Uhlig, Kurt
Müller, Margaretha
Bochmann, Erika
Gurtner, Heide
Landgraf, Magda
Pechmann, Werner
Hüller, Liane
Hoyer, Erika
Gräber, Ingeburg
Horn, Jutta
Zierold, Peter
Bochmann, Regina
70. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
85. Geburtstag
80. Geburtstag
90. Geburtstag
70. Geburtstag
90. Geburtstag
90. Geburtstag
80. Geburtstag
85. Geburtstag
85. Geburtstag
85. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag
Köhler, Günther
Kretzschmar, Hans
Tevini, Judith
Bergner, Helga
Keil, Joachim
Kreißel, Wolfgang
Georgi, Helga
Elste, Günter
Kellner, Reiner
Schuster, Regina
Heinzig, Margot
Börner, Monika
Lorenz, Herbert
Prokosch, Lieselotte
Magerl, Johann
Vogel, Gisela
Oppe, Christa
01.01.1946
02.01.1941
03.01.1941
04.01.1946
06.01.1941
07.01.1941
08.01.1931
08.01.1936
09.01.1926
09.01.1946
10.01.1926
10.01.1926
10.01.1936
13.01.1931
14.01.1931
15.01.1931
16.01.1941
17.01.1936
80. Geburtstag
75. Geburtstag
90. Geburtstag
70. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
95. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag
17.01.1936
17.01.1941
19.01.1926
20.01.1946
21.01.1946
22.01.1941
22.01.1946
23.01.1941
23.01.1941
23.01.1941
24.01.1941
26.01.1941
27.01.1936
27.01.1936
28.01.1921
30.01.1941
31.01.1936
Herzlichen Glückwunsch zu folgenden Ehejubiläen!
Dr. Beetz, Walter und Marianne
Heidel, Manfred und Regina
Hofmann, Bernd und Rita
Krauß, Lotar und Irmgard
Flemming, Rainer und Anita
Fußgänger, Helmut und Anita
Kuniß, Lothar und Irene
Köhler, Günther und Rita
Günther, Horst und Karin
65
59
53
62
52
60
61
59
54
06.01.1951
07.01.1957
09.01.1963
11.01.1954
11.01.1964
14.01.1956
15.01.1955
19.01.1957
20.01.1962
Küchler, Harry und Ruth
60
Roßner, Ralf und Ute
53
21.01.1956
21.01.1963
Hascher, Rolf und Inge
58
25.01.1958
Mozygemba, Rainer und Ursula
53
26.01.1963
Löwa, Lothar und Christine
60
28.01.1956
Weise, Reiner und Ruth
60
28.01.1956
Mädler, Frieder und Brigitte
55
28.01.1961
Hänig, Reiner und Christel
51
30.01.1965
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Ihr Anzeigentelefon: 037208/876-100 – Riedel – Verlag & Druck KG
Oelsnitzer Volksbote
Seite 26
18. Dezember 2015
BEREITSCHAFTSDIENSTE (ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
für den Bereich Oelsnitz, Lugau, Hohndorf,
Niederwürschnitz und Erlbach-Kirchberg
Der Notdienst findet in der angegebenen Praxis immer von 9.00–11.00 Uhr statt!
19.12.15
20.12.15
24.12.15
25.12.15
26.12.15
27.12.15
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten
Tages • Mittwoch, Freitag: 14.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages
• Sonnabend, Sonntag, Feiertag und Brückentag (z. B. zwischen Wochenende und Feiertag) 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages.
Dipl.-Stom. H. Fleischer
A.-Bebel-Str. 38, 09399 Niederwürschnitz
Tel.: 037296/6295
Dipl.-Stom. S. Schmidt
Gartenstr. 10, 09385 Lugau
Tel. 037295/ 2576
Dr. med. N. Schramm
Untere Hauptstr. 4a, 09376 Oelsnitz
Tel. 037298/ 2547
ZA U. Straube
Stollberger Str. 20, 09385 Lugau
Tel. 037295 / 41449
28.12.15, 14:00 – 17:00 Uhr!
Dr. med. U. Tischendorf
W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz
Tel.: 037298/ 2625
29.12.15
Dr. med. U. Tischendorf
W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz
Tel.: 037298/ 2625
30.12.15
Gemeinschaftspraxis ZÄ Bauer
Lutherstr. 15, 09376 Oelsnitz
Tel.: 037298/ 12441
31.12.15
ZA W. Langhammer
K.-Liebknecht-Str. 24, 09376 Neuoelsnitz
Tel. 037298/ 12584
01.01.16
Dipl. Stom. H. Vettermann
Mittlerer Anger 5, 09376 Neuwürschnitz
Tel. 037296 / 3045
02.01.16
03.01.16
Dipl.-Stom. A.Tschöpe
W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz
Tel.037298/ 2618
09.01.16
10.01.16
Dr. med. U. Pierer
Hauptstr. 41, 09394 Hohndorf
Tel.: 037298/ 2577
16.01.16
17.01.16
ZÄ Apostel
Dorfstr. 113a, 09385 Erlbach-Kirchberg
Tel.: 037295/3133
23.01.16
24.01.16
Gemeinschaftspraxis ZÄ Tischendorf
W.-Rathenau-Str. 14, 09376 Oelsnitz
Tel.: 037298/ 2625
30.01.16
31.01.16
Dipl.-Stom. K. Heidrich
Poststr. 2, 09385 Lugau
Tel.: 037295/2516
Rufnummer: 116 117 oder 03741 457232
Die Notrufnummer ist die 112
Apotheken-Notdienstbereitschaft
Zeitraum
21.12.15 - 26.12.15
26.12.15 - 28.12.15
28.12.15 - 01.01.16
01.01.16 - 04.01.16
04.01.16 - 11.01.16
11.01.16 - 18.01.16
18.01.16 - 25.01.16
25.01.16 - 01.02.16
Dienstbereite Apotheken
Montag-Freitag
Sonnabend
Sonntag/Feiertag
von 08.00 - 08.00 Uhr
von 08.00 - 08.00 Uhr
von 08.00 - 08.00 Uhr
Park-Apotheke Lugau
Adler-Apotheke Thalheim
Uranus-Apotheke Stollberg
Bären-Apotheke Stollberg
Aesculap-Apotheke Oelsnitz
Neue Apotheke Niederwürschnitz
Adler-Apotheke Thalheim
Apotheke am Rathaus Thalheim
Telefon: 037295 41626
Telefon: 03721 84194
Telefon: 037296 3795
Telefon: 037296 3717
Telefon: 037298 12523
Telefon: 037296 6406
Telefon: 03721 84194
Telefon: 03721 84394
Anzeigen
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