Broschüre Medizinproduktekonferenz "Spring update" 10. bis

CONNECTED TO THE FUTURE.
Medizinproduktekonferenz „Spring Update“
10.-11. März 2016 in Köln.
Expertentreff für Hersteller, Zulieferer, Inverkehrbringer, Behörden und Benannte Stellen.
www.tuv.com/konferenzen
Medizinproduktekonferenz „Spring Update“.
Expertentreff für Hersteller, Zulieferer, Inverkehrbringer, Behörden und Benannte Stellen.
Neue rechtliche Bestimmungen
Im „Spring update“ unserer Medizin­
produktekonferenz informieren wir
Sie über den aktuellen Stand des
neuen Rechtsrahmens für Medizin­
produkte und worauf Sie sich künftig
einstellen müssen. Benannte Stellen
und Hersteller erläutern – jeweils aus
ihrer Sicht – die Auswirkungen der
neuen europäischen Verordnung über
Medizinprodukte. Welche Chancen
und Herausforderungen darüber hin­
aus das neue Produkthaftungsgesetz
für Sie bietet schildert Dr. M. Schweiger
von der Hogan Lovells International
LLP. Erfahren Sie zudem, wie Sie im
Kontext des GKV-Stärkungsgesetzes
die Nutzenbewertung von Unter­
suchungs- und Behandlungsmethoden
mit Medizinprodukten regelkonform
und mit vertretbarem Aufwand vor­
nehmen können.
Innovative Geschäftsmodelle
Die Medizintechnik ist einer der
innovativsten Branchen überhaupt. Ist
die smarte Fertigung in einer digitalen
und vernetzten Produktionsumgebung
– Medizintechnik 4.0 – das Modell für
die Zukunft? Und wie sehen zukünf­
tig erfolgreiche Vertriebsmodelle aus?
MDSAP
Das MDSAP (Medical Device Sing­
le Audit Program) ist ein wichtiger
Schritt in Richtung weltweiter Harmo­
nisierung der regulatorischen Anforde­
rungen an Medizinprodukte. Welche
Vorteile Ihnen dieses Programm für
den internationalen Marktzugang mit
nur einem Audit bietet erläutert Dr. H.
Lüdemann.
Biokompatibilität
Der Nachweis zur Biokompatibilität
ist insbesondere für Medizinprodukte,
die unmittelbar mit dem Körper in
Kontakt kommen, ein wesentlicher
Grundbaustein für das Inverkehrbrin­
gen von Medizinprodukten. Dr. U.
Müller stellt dar welche Änderungen
von Produkten und Prozessen sich
auf die Biokompatibilität auswirken
können und was Sie dabei beachten
sollten.
IT- und Datensicherheit
Medizinprodukte werden immer
stärker vernetzt – mit Konsequenzen
für die IT- und Datensicherheit, und
somit für die Gewährleistung der
Funktionssicherheit, Vertraulichkeit
und Integrität von Daten. Experten
zeigen auf, wie Hersteller ihre Me­
dizinprodukte gegen Cyberangriffe
schützen können und was Sie diesbe­
züglich bereits bei der Entwicklung
beachten sollten.
Ihr Nutzen.
ƒƒ Profitieren Sie vom Praxiswissen unseren ausgewiesenen
Fachexperten und lassen Sie sich den Erfahrungsaus­
tausch mit diesen nicht entgehen.
ƒƒ Mit der Anmeldung zur Medizinproduktekonferenz
„Spring update“ 2016 nehmen Sie kostenlos am
attraktiven Vorabendprogramm teil.
Treffen Sie...
ƒƒ Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte aus Un­
ternehmen der Medizinprodukteindustrie aus den
Bereichen Forschung und Entwicklung, Qualitätsma­
nagement, Regulatory Affairs, Clinical Affairs, Produkt­
management, Projektleitung, Vertrieb.
ƒƒ Zulieferunternehmen der Medizinprodukteindustrie (OEM)
ƒƒ Inverkehrbringer von Medizinprodukten
ƒƒ Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Benannter Stellen
ƒƒ Behördenvertreter
ƒƒ Beschäftigte aus Beratungs- und Dienstleistungsunter­
nehmen für die Medizinprodukteindustrie
Vorabendprogramm am Donnerstag, 10. März 2016 in Köln.
17:00–17:10 Uhr
Begrüßung
Petra Schätzlein-Maierl,
TÜV Rheinland Akademie
17:10–17:20 Uhr
Einführung ins Thema und Moderation
Nina Robert
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
17:20–18:00 Uhr
Update Produkthaftung - Herausforderung und Chancen bei Medizinprodukten
Dr. Matthias Schweiger, Hogan Lovells
International LL
18:00–18:45 Uhr
Telemedizin und mobile Apps – Gesundheit als App – Potenziale für die
Medizinprodukteindustrie
Christian Lautner, Flyingheath GmbH
18:45–19:00 Uhr
Pause – get together
19:00–19:45 Uhr
Vom Hersteller zum Lösungsanbieter
Dr. Gerald Schnell, Simon-Kucher &
Partners
Ab 19:45 Uhr
Ausklang mit Finger Food
und Bier vom Fass
Wichtige Infos.
Ihre Investition
530,- € zzgl. MwSt.
630,70 € inkl. 19% MwSt.
Mittagessen und umfangreiche
­Teilnehmerunterlagen enthalten
Ihre Ansprechpartnerin
Simone Fier · Tel. +49 221 806-5095
Fax +49 221 806-3280
[email protected]
www.tuv.com/konferenzen
Veranstaltungsort
Marriott Hotel Köln
Johannisstraße 76–80
50668 Köln
Referenten aus der Branche für die Branche.
Nina Robert, Manager Sales Medical
and Sales Support, TÜV Rheinland
LGA Products GmbH
Dr. Gerald Schnell, Partner, SimonKucher & Partners, Strategy Marketing
Consultants
Titus Krauss, Director Sales & Marke­
ting, Systec & Services GmbH
Dr. Wilma Hartung, Geschäftsfeld­
leitung Medical, TÜV Rheinland
LGA Products GmbH
Christian Lautner, Managing
Director, Flyinghealth GmbH
Dr. Volker Lücker, Kanzlei Lücker
MP-Recht
Dr. Heiner Lüdemann, Manager
Innovations, Projects and Processes,
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
Dr. Stefan Menzl, Vice President
Quality & Regulatory Affairs, Paul
Hartmann AG
Dr. Ute Müller, Bereichsleitung Bio­
kompatibiltätslabor, TÜV Rheinland
LGA Products GmbH
Nigel Stanley, Director of Cyber
Security, Open Sky
Olaf Winkler, Referat Gesundheits­
system, BVMed (Bundesverband
Medizintechnologie e.V.)
Dr. Matthias Schweiger,
Senior Associate, Hogan Lovells
International LLP
Programm der Medizinproduktekonferenz „Spring Update“ am Freitag, 11. März 2016 in Köln.
09:15 – 09:25 Uhr
Begrüßung
Petra Schätzlein-Maierl
TÜV Rheinland Akademie
09:25 – 09:45 Uhr
Einführung ins Thema und Moderation.
Dr. Volker Lücker, Kanzlei Lücker
MP-Recht
■
09:45 – 10:45 Uhr
HOT TOPIC - Die neue europäische
Medizinprodukteverordnung – aus
Sicht einer Benannten Stelle.
Dr. Wilma Hartung
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
10:45 – 11:15 Uhr
HOT TOPIC - Die neue europäische
Medizinprodukteverordnung – aus
Herstellersicht.
Dr. Stefan Menzl
Paul Hartmann AG
11:15 – 11:45 Uhr – Kaffeepause – Get
together
15:00 – 15:30 Uhr
Kaffeepause – Get together
11:45 – 12:30 Uhr
Biokompatibilität – Umgang und Anforderung bei Produkt-, Produktionsund Prozessänderungen.
Dr. Ute Müller
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
15:30 – 16:15 Uhr
Zukünftige Nutzenbewertung von
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten in der
GKV.
Olaf Winkler, BVMed
12:30 – 12:30 Uhr
Mittagessen
16:15 – 17:00 Uhr
MDSAP - Schneller Zugang zu internationalen Märkten mit einem Audit.
Dr. Heiner Lüdemann,
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
13:30 – 14:15 Uhr
Cyber Security for networked medical
devices.
Nigel Stanley Open Sky
14:15 – 15:00 Uhr
Industrie 4.0 in der Medizintechnik
Titus Krauss, Systec & Services GmbH
17:00 Uhr
Verabschiedung und Ende der
Konferenz.
Erfahrungen austauschen, von Experten profitieren.
ƒƒ Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und profitieren Sie von führenden Fachleuten aus der Branche.
ƒƒ Holen Sie sich Anregungen und Lösungsansätze für die Bewältigung Ihre täglichen Herausforderungen und für die
Entwicklung tragfähiger Strategien, um Ihrem Unternehmen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
ƒƒ Nutzen Sie Vorabendprogramm und Konferenztag unseren Medizinproduktekonferenz „Spring update“ 2016 als Plattform für Austausch und Diskussion und erweitern Sie Ihr Netzwerk.
Anmeldung per Fax an 0221 806-3280 oder online unter www.tuv.com/konferenzen.
Ja, ich möchte an der Medizinproduktekonferenz „Spring Update“ teilnehmen.
Medizinproduktekonferenz „Spring Update“
mit Vorabendprogramm
10. und 11. März 2016 in Köln
Preis 530,- € zzgl. MwSt (Endpreis 630,70 €)
Titel, Name, Vorname
Firma
USt-IdNr.
Aussteller
Ich bin an einer Ausstellungsfläche interessiert.
Straße/Postfach
PLZ/Ort
Telefon/Fax
E-Mail*
Anmeldung als
* I ch bin damit einverstanden, zukünftig von der ­TÜV Rheinland Akade­
mie ­Informationen und Werbung per E-Mail über das Produktangebot
zu erhalten und dass meine Daten für diesen Zweck gespeichert wer­
den. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen
und der ­Verwendung meiner Daten jederzeit widersprechen kann.
Behörden­
vertreter
Unternehmer
(Geschäftskunde)
Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie in den untenstehenden AGB
finden. Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.
Datum, Unterschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für Seminare, Lehrgänge und Studiengänge.
Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändig­
ten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach aus­
drücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstal­
ters gestattet.
7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bil­
dungsmaßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Ver­
trag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
(2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als
12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten
und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, je­
doch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Min­
destlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der
Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des
Vertragsschlusses.
(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6
Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wo­
chen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter ein­
gehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fäl­
lig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor
Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei
Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, so­
weit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wur­
de und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen
erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers ha­
ben Vorrang.
(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6
Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wo­
chen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einge­
hen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig
werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist mög­
lich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begon­
nen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvorausset­
zungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers
haben Vorrang.
(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchge­
führt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit
von 1 Semester und können ohne Angabe von Gründen
mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekün­
digt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß
in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertrags­
laufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündi­
gungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn
beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Hö­
he von € 500,– fällig. Bei Kündigungen, die nach Semes­
terbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr
zu entrichten.
(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem
Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein gerin­
ger Schaden entstanden ist.
(7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündi­
gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch
den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht aus­
schließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Stö­
rung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein
wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bil­
dungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Ra­
ten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abge­
tretener Leistungen durch andere Kostenträger.
(9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außeror­
dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Anga­
be des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben
vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.
(10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem
Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der
die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete
des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entge­
gennahme von Kündigungen nicht befugt.
(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilneh­
mer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die
bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet
werden, verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen/Vergütung
(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung
ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Anga­
be der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf
das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbe­
träge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247
BGB zu verzinsen.
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestell­
ten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen
aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der
Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr
von € 10,– erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüg­
lich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen,
ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich nied­
riger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des
Veranstalters.
9. Ratenzahlung
Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6
Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzah­
lung vereinbart werden.
10. Terminabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teil­
nehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften so­
wie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm
nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene
Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnah­
megebühren werden in diesem Falle erstattet.
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitge­
teilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus
der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegen­
über Kaufleuten und juristischen Personen des öffentli­
chen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermö­
gens ist Köln.
12. Datenschutz
(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten­
schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speiche­
rung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur
Vertragserfüllung erfolgt.
(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran­
stalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen
Prospekte, Programme und Seminarinformationen des
Veranstalters per Post zu übersenden.
(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermitt­
lung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch
Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters
widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach
Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veran­
stalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Mar­
ketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere
Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
Widerrufsbelehrung / Widerrufs­­
formular (Endverbraucher).
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Ta­
gen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wider­
rufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszu­
üben, müssen Sie uns (TÜV Rheinland Akademie GmbH,
Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail:
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklä­
rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerru­
fen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformu­
lar verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mit­
teilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerru­
fen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vier­
zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mit­
teilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einge­
gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transak­
tion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus­
drücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen an­
gemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Wi­
derrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleis­
tungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular. (Wenn Sie den Vertrag wider­
rufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)
ƒƒ An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56,
12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: eWider­
[email protected]
ƒƒ Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der fol­
genden Dienstleistung (*)
ƒƒ Bestellt am (*)/erhalten am (*)
ƒƒ Name des/der Verbraucher(s)
ƒƒ Anschrift des/der Verbraucher(s)
ƒƒ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mittei­
lung auf Papier)
ƒƒ Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung.
TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Stand: 01.11.2014 / Fernabsatz
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offe­
nen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Semina­
ren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen –
im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet – der
TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veran­
stalter“ genannt.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedin­
gungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Ver­
tragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals
ausdrücklich widerspricht.
2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veran­
stalter schriftlich bestätigt wird.
(2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit
begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen je­
dem Interessenten offen, der über die von den zustän­
digen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüs­
se geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in
der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme ge­
fordert werden.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der
Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu über­
prüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungs­
voraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf
Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprü­
fung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch,
so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulas­
sungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebüh­
ren verpflichtet.
4. Durchführung
(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröf­
fentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Tech­
nik durchgeführt.
(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referen­
ten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Program­
mablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht
grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungs­
durchführung durch einen bestimmten Referenten bzw.
an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel
verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung
oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Aner­
kennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichts­
ort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen
der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftrag­
ten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Fol­
ge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen
der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzu­
nehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsge­
mäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegen­
stehen könnte.
6. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Soft­
ware und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medi­
en sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung,
MePo_12/15
®TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.
TÜV Rheinland Akademie
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0800 84 84 006 (gebührenfrei)
Fax 0800 84 84 044
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