Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 149a/2015 den 04. Dez. 2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT 10. Dez. 2015 VFA ATU ATU/BA SOA KSA JHA Betreff: Beschluss der Haushaltssatzung 2016 sowie des Wirtschaftsplans 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebs Anlagen: Anl. 1 - aktualisiertes Änderungsverzeichnis KU-Hebesatz 32,5 v.H. Anl. 2 - Haushaltssatzung 2016 Anl. 3 - Entwicklung der Verschuldung Anl. 4 - aktualisierte Liquiditätsplanung Anl. 5 - Fortschreibung Finanzplanung 2017 - 2019 Anl. 6 - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Anl. 7 - Titelblatt Wirtschaftsplan 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebs Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: 1. Der Haushaltsplan 2016 des Landkreises Esslingen wird unter Berücksichtigung der sich aus dem aktualisierten Änderungsverzeichnis ergebenden Änderungen (Anlage 1) verabschiedet und die Haushaltssatzung 2016 (Anlage 2) erlassen. 2. Der Wirtschaftsplan 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebs wird mit den Endzahlen beschlossen, wie sie sich aus dem Titelblatt (Anlage 7) ergeben. 3. Der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2019 für den Kämmereihaushalt, wie sie sich aus der Fortschreibung (Anlage 5) ergibt, wird zugestimmt. 4. Der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2019 für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, wie sie sich aus dem Wirtschaftsplanentwurf ergibt, wird zugestimmt. -2- Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe nachfolgende Sachdarstellung. Sachdarstellung: Mit Sitzungsvorlage Nr. 149/2015 erhielten alle Mitglieder des Kreistags drei vorläufige Änderungsverzeichnisse zum Haushaltsplan 2016 übersandt, in welchen die Beschlüsse aus den vorangegangenen Ausschussberatungen bis auf den Verwaltungs- und Finanzausschuss, sowie sonstigen Änderungen, die sich seit der Drucklegung des Haushaltsentwurfs ergeben haben, zusammengefasst waren. Darüber hinaus hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 03.12.2015 der Anmietung von Büroflächen für die Verwaltung in Esslingen-Zell zugestimmt. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfehlen die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses mehrheitlich dem Kreistag, die Haushaltssatzung mit einem Kreisumlagehebesatz von 32,5 % zu beschließen. Dieser Hebesatz, sowie die o.g. Ergänzung wurden dem beiliegenden aktualisierten Änderungsverzeichnis zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Fortschreibungen der Verschuldung und der Liquiditätsplanung sind aus Anlage 3 und 4 ersichtlich. Ferner erhielt die Sitzungsvorlage Nr. 149/2015 eine Fortschreibung der Finanzplanung 2017 bis 2019, sowie eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen. Diese sind in Anlage 5 und Anlage 6 nochmals beigefügt. Die Beratungen über den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs führten zu keinen Änderungen des Entwurfs. Sofern sich in der Kreistagssitzung am 10. Dezember 2015 keine weiteren haushaltsrelevanten Änderungen mehr ergeben, können der Haushaltsplan 2016 und der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft mit den Endzahlen beschlossen werden, wie sie sich aus den Anlagen ergeben. Heinz Eininger Landrat
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