Anmeldung zur Eignungsprüfung für Jäger 2016/2017

Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Uffizi da chatscha e pestga dal Grischun
Ufficio per la caccia e la pesca dei Grigioni
Loëstrasse 14, 7001 Chur
Tel: 081 257 38 92, Fax: 081 257 21 89, E-Mail: [email protected], Internet: www.jagd-fischerei.gr.ch
Anmeldung zur Eignungsprüfung für Jäger 2016/2017
Name:
Vorname:
Adresse:
Land / Kanton:
PLZ:
Wohnort:
Geburtsdatum:
Geschlecht:
Sprache des Lehrmittels:
 deutsch
Telefon / Mobile :
 M
 F
 italienisch
E-Mail-Adresse:
Bürgerort / Kanton / Land:
Geburtsort / Kanton / Land:
Melden Sie sich zum  ersten oder _______ Mal an?
Bei Wiederholern:
bitte das Prüfungs- und Hegebüchlein dieser Anmeldung beilegen und
angeben, welcher Teil der Prüfung wiederholt werden muss und ob die
Hegeleistung bereits erfüllt wurde:
bestanden
nicht bestanden
Jahr
Waffenkunde


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Waffenhandhabungs- u. Schiessprüfung


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Theoretische Prüfung Wild und Jagd


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 Hegeleistung erfüllt (für Wiederholer)
Anmeldung zur Hegeleistung
Sektion BKPJV (ev. Region oder Ort / Gemeinde angeben) ________________________________
Waffen- und Schiessprüfung in:
 Domat/Ems  Disentis  Roveredo  Davos  Zernez
Anerkennung Waffen- und Schiessprüfung
Das Gesuch um Anerkennung einer im In- oder Ausland bestandenen Waffen- und Schiessprüfung ist schriftlich und mit den
entsprechenden Unterlagen gleichzeitig mit der Anmeldung der Anmeldestelle einzureichen (Kopie Jagdbüchlein, Kopie Jagdschein, Gesetze, Verordnungen, ev. Standblätter, usw.).
Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
Personalien, Nationalität, genaue Adresse, PLZ und Wohnort, Land, resp. Kanton und das Jahr, in dem die Waffen- und
Schiessprüfung erlangt wurde!
Aus den entsprechenden, beigelegten Unterlagen muss ersichtlich sein, wie hoch die Anforderungen in jenem Land, resp.
Kanton und in jenem Jahr gewesen sind, in dem der Kandidat die Waffen- und Schiessprüfung erlangt hat!
C:\Users\LARGIA\Documents\B-JEP\02 Anmeldewesen JEP\JEP Anmeldung\Formular_JEP_Anmeldung_schriftlich.docx
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Theoretische Prüfung „Wild und Jagd“ in:
 Chur
 Zernez
 Aus organisatorischen Gründen können Sie durch das Amt für Jagd und Fischerei
auch auf einen anderen, als den gewählten Prüfungsort aufgeboten werden.
Vorbereitungskurse
Die Vorbereitungskurse finden auf privater Basis statt und werden vom BKPJV organisiert.
Voraussetzung für die Zulassung zur Waffen- und Schiessprüfung ist eine Waffen- und
Schiessausbildung (z.B. KoAWJ-Jagdlehrgang Waffen-Paket)!
Anmeldung KoAWJ-Jagdlehrgang Gesamt-Paket (CHF 600.-):
(Schiessen, Waffenkunde, Wildkunde, Jagdkunde, Wild+Umwelt, Gesetzeskunde)
Anmeldung KoAWJ-Jagdlehrgang Waffen-Paket (CHF 300.-):
(Schiessen, Waffenkunde)
Anmeldung KoAWJ-Jagdlehrgang Theorie-Paket (CHF 500.-)
(Wildkunde, Jagdkunde, Wild+Umwelt, Gesetzeskunde)
Gewünschte Ausbildungsregion:
Schiess-Stand Domat/Ems Chur und Umgebung
Schiess-Stand Disentis
Surselva
Schiess-Stand Roveredo
Mesolcina
Schiess-Stand Davos
Mittelbünden
Schiess-Stand Zernez
Puschlav/Bergell
Davos/Prättigau
Unterengadin/Münstertal Oberengadin
Bestätigung des Kandidaten für die Anmeldung zur Jagdeignungsprüfung
Verweigerungsgründe
Art. 7 Abs. 1 KJG: Die Abgabe des Jagdpatentes wird Personen verweigert, welche:
a) ihre gesetzlich oder behördlich festgesetzten Unterhalts- und Unterstützungspflichten nicht erfüllt haben;
b) trotz Mahnung die fälligen, rechtskräftig veranlagten Einkommens- und Vermögenssteuern oder den Wehrpflichtersatz nicht bezahlt haben;
c) im Straf- oder stationären Massnahmenvollzug stehen;
d) unter umfassender Beistandschaft stehen, sofern keine Zustimmung des Beistandes vorliegt;
e) fällige Bussen, Kosten, Gebühren oder Wertersatzbeiträge nicht bezahlt haben, welche wegen im Kanton begangener Jagdrechtsverletzungen
ausgesprochen wurden oder dem Kanton nach Massgabe der eidgenössischen oder kantonalen Jagdgesetzgebung geschuldet werden;
f) aufgrund eines nach Waffengesetzgebung ergangenen richterlichen oder behördlichen Entscheides keine Waffen besitzen, erwerben oder
tragen dürfen oder deren Waffen beschlagnahmt worden sind;
g) wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von der Jagdausübung durch das zuständige Departement ausgeschlossen worden sind.
Die Verweigerungsgründe gemäss Absatz 1 dieser Bestimmung bleiben bis zu deren Beseitigung bestehen
Strafbestimmungen
Art. 47 Abs. 1 KJG: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Gesetz oder darauf beruhende
Erlasse und Verfügungen verstösst, wird mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft, sofern die Übertretung nicht bereits nach Bundesrecht geahndet wird. Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.
Der Unterzeichnete bestätigt hiermit, dass er in den letzten drei Jahren nicht rechtskräftig wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt worden ist, und dass gegen ihn keine Verweigerungsgründe gemäss
Artikel 7 des kantonalen Jagdgesetzes vorliegen.
Ort/Datum:
Persönliche Unterschrift:
Anmeldefrist 02. - 30. November 2015
Anmelde-Adresse
Amt für Jagd und Fischerei GR
Frau Arlette Meisser
Loëstrasse 14
7001 Chur
Beilagen:

Kopie Personalausweis (gut leserlich)

Prüfungs- und Hegebüchlein für Wiederholer

Gesuch Anerkennung Waffen- und Schiessprüfung
(Kopie Jagdbüchlein, Kopie Jagdschein, Gesetze, Verordnungen, ev. Standblätter)