Bestellung von Schieß- und Standaufsichten gem. § 10 AWaffG

Waffengesetz (WaffG)
Verein
Anzeige nach § 10 AWaffG
Verantwortliche Aufsichtsperson
An die zuständige Ordnungsbehörde
Anschrift des Vorsitzenden § 26 BGB
Telefon
E-Mail
Vereinsregister-Nr.
Hiermit zeigen wir an, dass
Name, Vorname
Geb.-Datum und Geb.-Ort
Staatsangehörigkeit
Anschrift
für das Schießen auf der Schießstätte
Erlaubnisinhaber der Schießstätte
PLZ, Wohnort, Straße, H-Nr.
Art des Schießstandes
Standort der Schießstätte
zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Schießleiter) bestellt ist.
Der Anzeige ist als Nachweis die erforderliche Sachkunde-Ausbildung gem. § 7
WaffG (in Kopie) beigefügt.
Ort und Datum
Unterschrift
Vereinsstempel
BOS // Ausgabestand Januar 2016