Waffengesetz (WaffG) Verein Anzeige nach § 10 AWaffG Verantwortliche Aufsichtsperson An die zuständige Ordnungsbehörde Anschrift des Vorsitzenden § 26 BGB Telefon E-Mail Vereinsregister-Nr. Hiermit zeigen wir an, dass Name, Vorname Geb.-Datum und Geb.-Ort Staatsangehörigkeit Anschrift für das Schießen auf der Schießstätte Erlaubnisinhaber der Schießstätte PLZ, Wohnort, Straße, H-Nr. Art des Schießstandes Standort der Schießstätte zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Schießleiter) bestellt ist. Der Anzeige ist als Nachweis die erforderliche Sachkunde-Ausbildung gem. § 7 WaffG (in Kopie) beigefügt. Ort und Datum Unterschrift Vereinsstempel BOS // Ausgabestand Januar 2016
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