Das Arbeitszeugnis – Mythen und Wahrheiten

Das Arbeitszeugnis – Mythen und Wahrheiten
Das Arbeitszeugnis
Mythen und Wahrheiten
Herzlich Willkommen !
21.05.2015
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Das Arbeitszeugnis – Mythen und Wahrheiten
1. Recht auf Zeugniserteilung
2. Zeugnisarten
3. Äußere Form des Zeugnisses
4. Grundsätze der Zeugniserstellung
5. Aufbau des Zeugnisses
6. Zeugnissprache
7. Vor dem Arbeitsgericht
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1. Recht auf Zeugniserteilung: § 109 GewO
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das
Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann
verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung
und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis)
erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf
keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck
haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem
Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist
ausgeschlossen.
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1. Recht auf Zeugnis für jeden Arbeitnehmer
• Mündlicher Arbeitsvertrag
• Teilzeitjob/Minijob/Nebenjob
• Befristeter Arbeitsvertrag
• Elternzeitler
• Rentner
• Insolvenz des Arbeitgebers
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1. Recht auf Zeugnis bei Beendigung
Kündigung
Fristgemäße
Kündigung
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Fristablauf
Aufhebungsvertrag
Fristlose
Kündigung
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1. Recht auf Zeugnis
• Kein Zurückbehaltungsrecht des
Arbeitgebers am Zeugnis
• Arbeitnehmer kann Zeugnis oder
Änderungen einklagen
• Arbeitnehmer muss Zeugnis abholen
(Holschuld)
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2. Zeugnisarten
Einfaches
Qualifiziertes
Dauer
Dauer
Aufgaben
Aufgaben
+ Beurteilung der Leistung
+ Beurteilung des Verhaltens
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2. Zeugnisarten
a) Endzeugnis
b) Zwischenzeugnis
- gesetzlich nicht geregelt
- nur bei Vorliegen eines berechtigten
Grundes: Versetzung, Chefwechsel,
Elternzeit, Betriebsübergang, Arbeitsplatzwechsel
- Bindung an Inhalt des Zwischenzeugnisses für die Erstellung des
Endzeugnisses
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Wann
muss das Zeugnis erstellt werden?
Kündigung
Fristgemäße
Kündigung
E
Wenige
Tage
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Fristlose
Kündigung
Wenige
Tage
Fristablauf
Aufhebungsvertrag
zum Fristende
Q
2-3
Wochen
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3. Äußere Form des Zeugnisses
Zeugnis auf Geschäftspapier
Keine
• Durchstreichungen
• Flecken
• Verbesserungen
• Knick/Faltung: nur, um es in einen üblichen
Briefumschlag zu stecken
• Adressierung im Anschriftenfeld
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4. Grundsätze der Zeugniserstellung
(1) Wahrheitspflicht
vollständig und wahr
(2) Wohlwollenspflicht
Grundsätzlich keine negativen Aussagen
im Zeugnis, Verbot von Geheimzeichen
(3) Gleichbehandlungspflicht
Keine Benachteiligungen
Im Zweifel für die Zeugniswahrheit !!!
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5. Aufbau des Zeugnisses
• Überschrift
• Eingangsteil
• Aufgabenbeschreibung
• Beurteilung der Leistung
• Zusammenfassende Bewertung
• Beurteilung des Verhaltens
• Schlussabsatz
• Ausstellungsdatum, Unterschrift
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• Überschrift
Zeugnis
Arbeitszeugnis
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• Eingangsteil
(1) Personalien
Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum (!),
-ort (!); Adresse (!)
(2) Dauer der Beschäftigung
Befristung, Teilzeitumfang, längere
Unterbrechung (ohne Grund)
(3) Kurze Unternehmensdarstellung
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• Aufgabenbeschreibung
(1) Hierarchische Position, Berufliche
Entwicklung, Fort- und Weiterbildung
(2) Haupt- und Sonderaufgaben, Projekte
(3) Eigenverantwortung,
Handlungsvollmacht, Prokura
Nicht: Privates Verhalten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Nebentätigkeit, Abmahnung, Gesundheitszustand
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• Beurteilung der Leistung
(1) Arbeitsbereitschaft: „Wollen“
Fleiß, Arbeitswille, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Identifikation, Mehrarbeit
(2) Arbeitsbefähigung: „Können“
Fachkenntnisse, Fortbildung, Auffassungsgabe, Organisationstalent, Belastbarkeit,
Ausdrucksvermögen,
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• Beurteilung der Leistung
(3) Arbeitsweise: „Wie“
Zuverlässigkeit, Sorgfalt,
Strukturiertheit, Sauberkeit, Tempo
(4) Arbeitsergebnis: „Was“
Qualität, Quantität, Verwertbarkeit,
Termineihaltung, Sollerfüllung, Umsatz
• Konkrete herausragende Erfolge
• Zusammenfassende Leistungsbewertung
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• Beurteilung des Verhaltens
(1) Verhalten zu Vorgesetzten und
Kollegen:
Einwandfreiheit, Vorbildlichkeit,
Anerkennung, Beliebtheit
(2) Verhalten zu Kunden:
Auftreten, Kontaktfähigkeit, Kundenzufriedenheit, Gesprächsfreiheit
(3) Soziale Kompetenz:
Vertrauenswürdigkeit, Ehrlichkeit,
Loyalität, Diskretion
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• Schlussabsatz
Kündigungsformel
Dankes-Bedauerns-Formel
Kein Rechtsanspruch
Zukunfts-, Erfolgswünsche
• Ausstellungsdatum
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Unterschriften
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• Ausstellungsdatum/Unterschrift
(1) Zeitnahe Erstellung
Genaue Datumsangabe
(2) Unterschrift
- durch Vertretungsberechtigten
Nicht: „im Auftrag“
- durch Ranghöheren
- Originalunterschrift
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6. Zeugnissprache
Beurteilung
Formulierung
sehr gut
gut
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
zu unserer vollsten Zufriedenheit
stets zu unserer vollen Zufriedenheit
zu unserer vollen Zufriedenheit
zu unserer Zufriedenheit
- insgesamt zu unserer Zufriedenheit
- war bemüht, zu unserer Zufriedenheit
- im Großen und Ganzen zu unserer
Zufriedenheit
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
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• Beurteilung der Leistung (gut)
(1) Arbeitsbereitschaft
„ergriff von sich aus die Initiative und
setzte sich mit überdurchschnittlicher
Einsatzbereitschaft für Unternehmen ein “
(2) Arbeitsbefähigung
„verfügt über umfassende Fachkenntnisse und ist auch starkem Arbeitsanfall
jederzeit gewachsen“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Beurteilung der Leistung (befriedigend)
(1) Arbeitsbereitschaft
„zeigte Einsatzbereitschaft und
Eigeninitiative“
(2) Arbeitsbefähigung
„verfügt über solide Fachkenntnisse und
ist starkem Arbeitsanfall gewachsen“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Beurteilung der Leistung (gut)
(3) Arbeitsweise
„arbeitete stets zuverlässig und
gewissenhaft“
(4) Arbeitserfolg
„die Menge der Arbeit übertraf meine
Erwartungen, die Qualität entsprach
stets meinen hohen Anforderungen“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Beurteilung der Leistung (befriedigend)
(3) Arbeitsweise
„arbeitete zuverlässig und gewissenhaft“
(4) Arbeitserfolg
„die Arbeitsmenge lag über meinen
Erwartungen, die Qualität der Arbeit
entsprach meinen hohen Anforderungen“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Beurteilung des Verhaltens (gut)
(1)Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen
„Verhalten gegenüber Vorgesetzten und
Kollegen war stets einwandfrei“
(2) Verhalten zu Kunden
„ Sein Verhalten war stets einwandfrei und
wurde von Vorgesetzten, Kollegen und
Dritten stets gleichermaßen geschätzt“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Beurteilung des Verhaltens (befriedigend)
(1)Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen
„Verhalten gegenüber Vorgesetzten und
Kollegen war einwandfrei“
(2) Verhalten zu Kunden
„ Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
Kollegen und Kunden war einwandfrei “
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Beurteilung des Verhaltens (gut)
(3) Soziale Kompetenz
„mit ihren Umgangsformen waren wir
stets voll zufrieden“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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Das Arbeitszeugnis – Mythen und Wahrheiten
• Beurteilung des Verhaltens (befriedigend)
(3) Soziale Kompetenz
„mit ihren Umgangsformen waren wir
voll zufrieden“
Quelle: „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, Huber/Müller, Haufe-Verlag.
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• Schlussabsatz
Dankes-Bedauerns-Formel /Zukunfts-,
Erfolgswünsche (gut)
„Wir bedauern, mit Frau XY eine gute
Mitarbeiterin zu verlieren. Wir danken ihr
für ihre bisherige Arbeit und wünschen ihr
für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und
persönlich alles Gute.“
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• Schlussabsatz
Dankes-Bedauerns-Formel /Zukunfts-,
Erfolgswünsche (befriedigend)
„Wir danken Frau XY für ihre Mitarbeit und
wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
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• Praxis: Arbeitsbereitschaft und -befähigung
Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg
zu delegieren.
= Sie drückte sich vor der Arbeit
Seine Leistungen lagen stets im Bereich seiner
Fähigkeiten.
= Seine Fähigkeiten waren schlecht
Sie zeigte sich den Belastungen gewachsen.
= Sie war allenfalls ausreichend
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• Praxis: Arbeitsweise und -erfolg
Sie hat alle Aufgaben mit großem Fleiß und
Interesse erledigt.
= Sie war fleißig und interessiert, aber eben
gerade nicht erfolgreich.
Er machte sich stets mit großem Eifer an die ihm
übertragenen Aufgaben
= Er war sehr eifrig, nur ohne Erfolg
Er hatte stets Verständnis für seine Arbeit.
= Er leistete keine gute Arbeit
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• Praxis: Führungsleistung
Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein
verständnisvoller Vorgesetzter.
= Er war nicht durchsetzungsfähig
Sie koordinierte die Arbeit ihrer Mitarbeiter
und gab klare Anweisungen.
= Nur delegieren und anweisen
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• Praxis: Sozialverhalten
Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
war stets vorbildlich.
= Er hatte Probleme mit seinem Vorgesetzten
Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte
er eine erfrischende Offenheit.
= Er war immer sehr vorlaut
Sie trat sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Unternehmens engagiert für die Interessen der
Kolleginnen ein.
= Sie war im Betriebsrat/ Gewerkschaft tätig
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• Praxis: Schlussformel
Er verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein
Ausscheiden sehr und wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
= Schade, guter Mitarbeiter
Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.
= Sie hinterlässt keine Lücke
Er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen.
= Ihm wurde gekündigt.
Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute, auch
Erfolg und Gesundheit.
= spricht für sich
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7. Vor dem Arbeitsgericht
• Arbeitgeber hat Beweislast dafür, dass er den
Zeugnisanspruch richtig erfüllt hat.
• Hat Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine
durchschnittliche Gesamtleistung bescheinigt,
trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für
Tatsachen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen.
• Hat der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche
Leistung bescheinigt, so trägt er dafür die
Beweislast.
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Das Arbeitszeugnis – Mythen und Wahrheiten
Auf ein gutes Gelingen!
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