Stadtwerke Wasserburg a. Inn Vor Ort stets gut versorgt.

Stadtwerke Wasserburg a. Inn
Vorläufiges Preisblatt Netznutzung gültig ab 01.01.2016
(Stand: 15.10.2015)
Leistungspreissystem für Entnahme
- mit Leistungsmessung
1
Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h / a
Jahresbenutzungsdauer > = 2.500 h / a
Leistungspreis
€ / kWa
Arbeitspreis
Ct / kWh
Leistungspreis
€ / kWa
Arbeitspreis
Ct / kWh
Mittelspannung (MS)
2,19
2,91
66,63
0,33
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS)
3,79
2,92
69,76
0,28
Niederspannung (NS)
5,63
2,86
60,13
0,68
Entnahme - ohne Leistungsmessung
Arbeitspreis
Ct / kWh
1
Niederspannung (NS)
4,60
Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen und durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
- ohne Leistungsmessung
Arbeitspreis
Ct / kWh
1
Niederspannung (NS)
2,00
Leistungspreis
€ / kW u. Monat
Arbeitspreis
Ct / kWh
Mittelspannung (MS)
13,56
0,41
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS)
14,28
0,35
Niederspannung (NS)
12,33
0,83
Monatsleistungspreissystem für Entnahme - mit Leistungsmessung
1
0 bis 200 h/a
200 h/a bis 400 h/a
400 h/a bis 600 h/a
€ / kWa
€ / kWa
€ / kWa
Mittelspannung (MS)
29,23
35,07
40,92
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS)
29,01
34,81
40,61
Niederspannung (NS)
36,72
44,06
51,41
Jahresleistungspreissystem für Entnahme – Netzreservekapazität
- mit Leistungsmessung
2
Messung
Messstellenbetrieb
Abrechnung
Summe
€/a
€/a
€/a
€/a
Mittelspannung (MS) einschl. Umspannung
250,00
450,00
200,00
900,00
Niederspannung (NS) einschl. Umspannung (MS/NS)
250,00
250,00
200,00
700,00
Entgelte Entnahme und Einspeisung - mit Lastgangzählung
2
Alle Spannungsebenen Preisabschlag für:
- kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung
65,00
- statt täglicher nur monatliche Datenbereitstellung
36,00
- kundenseitig gestellten Wandlersatz
25,00
Impulsweitergabe
72,00
Messung
Messstellenbetrieb
Abrechnung
Summe
€/a
€/a
€/a
€
Eintarifzähler
2,00
6,00
10,00
18,00
Zweitarifzähler
Elektronische Haushaltszähler, Mehrtarifzähler, Zweitarif-2Richtungszähler, Smart Meter
Prepaymentzähler (nur für Grundversorger nach § 8 Abs. 1 der MessZV)
4,00
15,00
10,00
29,00
4,00
15,00
10,00
29,00
10,00
45,00
10,00
65,00
Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler)
15,00
60,00
15,00
90,00
LZ 96h-Zähler
15,00
45,00
15,00
75,00
Entgelte Entnahme und Einspeisung - ohne Lastgangzählung
2
Pauschalanlage
Wandler
15,00
20,00
Seite 1 von 3
Vor Ort stets gut versorgt.
Stadtwerke Wasserburg a. Inn | Max-Emanuel-Platz 6 | 83512 Wasserburg a. Inn | Tel. 08071 90 88 0
| www.stadtwerke-wasserburg.de
Stadtwerke Wasserburg a. Inn
Entgelte Entnahme und Einspeisung - ohne Lastgangzählung
(Fortsetzung von Seite 1)
2
Messung
Messstellenbetrieb
Abrechnung
€/a
€/a
€/a
Schaltgerät für Lastschaltungen
15,00
Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.B. GSM)
80,00
Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem
40,00
Zusatzleistungen auf Anfrage!
Entgelte für Blindstrom
Induktiv 1
Ct / kvarh
2
Mittelspannung, Umspannung, Niederspannung
1,30
1
zzgl. gesetzl. Zuschläge bzw. Umlagen, Steuern und Abgaben (Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, § 19-StromNEV-Umlage,
Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten, Umsatzsteuer)
Gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern
2
Konzessionsabgabe (gem. „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV)“)
Ct / kWh
für Lieferungen an Tarifkunden, die nicht als Schwachlast geliefert werden
1,32
für Lieferungen an Tarifkunden, die als Schwachlast geliefert werden
0,61
für Lieferungen an Sonderkunden gem. KAV und an Kunden mit Speicherheizung
0,11
KWKG-Umlage
2
Ct / kWh
Kunden der Letztverbrauchergruppe A
für Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe B
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt und die nicht der
Letztverbrauchergruppe C angehören, zahlen zusätzlich für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe C
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der
Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent
des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen
*)
*) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober 2015
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
2
Ct / kWh
Kunden der Letztverbrauchergruppe A
Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die
Letztverbrauchergruppe A
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe A+
Letztverbraucher, deren Abnahmemenge 100.000 kWh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kWh
hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kWh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+
*)
Seite 2 von 3
Vor Ort stets gut versorgt.
Stadtwerke Wasserburg a. Inn | Max-Emanuel-Platz 6 | 83512 Wasserburg a. Inn | Tel. 08071 90 88 0
| www.stadtwerke-wasserburg.de
Stadtwerke Wasserburg a. Inn
Kunden der Letztverbrauchergruppe A++
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der
Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des
Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge 100.000 kWh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für
über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kWh den Umlagesatz für die
Letztverbrauchergruppe A++
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe B
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für
über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe C
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des
Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh
*)
*) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 20. Oktober 2015
Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG – Novelle (Offshore-Haftungsumlage)
2
Ct / kWh
Kunden der Letztverbrauchergruppe A
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe B
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für
über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kWh
*)
Kunden der Letztverbrauchergruppe C
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt und deren
Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über
1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kWh
*)
*) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2015
Umlage abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
2
für Lieferungen an Letztverbraucher
Ct / kWh
*)
*) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2015
Umsatzsteuer
jeweils geltende, gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit
2
19 %
zzgl. jeweils geltender, gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit: 19 %)
Aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen kann eine weitere Anpassung
der Netzentgelte und der staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen für das Jahr 2016 erforderlich werden.
Seite 3 von 3
Vor Ort stets gut versorgt.
Stadtwerke Wasserburg a. Inn | Max-Emanuel-Platz 6 | 83512 Wasserburg a. Inn | Tel. 08071 90 88 0
| www.stadtwerke-wasserburg.de