Stadtwerke Wasserburg a. Inn Vorläufiges Preisblatt Netznutzung gültig ab 01.01.2016 (Stand: 15.10.2015) Leistungspreissystem für Entnahme - mit Leistungsmessung 1 Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h / a Jahresbenutzungsdauer > = 2.500 h / a Leistungspreis € / kWa Arbeitspreis Ct / kWh Leistungspreis € / kWa Arbeitspreis Ct / kWh Mittelspannung (MS) 2,19 2,91 66,63 0,33 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 3,79 2,92 69,76 0,28 Niederspannung (NS) 5,63 2,86 60,13 0,68 Entnahme - ohne Leistungsmessung Arbeitspreis Ct / kWh 1 Niederspannung (NS) 4,60 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen und durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen - ohne Leistungsmessung Arbeitspreis Ct / kWh 1 Niederspannung (NS) 2,00 Leistungspreis € / kW u. Monat Arbeitspreis Ct / kWh Mittelspannung (MS) 13,56 0,41 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 14,28 0,35 Niederspannung (NS) 12,33 0,83 Monatsleistungspreissystem für Entnahme - mit Leistungsmessung 1 0 bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a € / kWa € / kWa € / kWa Mittelspannung (MS) 29,23 35,07 40,92 Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 29,01 34,81 40,61 Niederspannung (NS) 36,72 44,06 51,41 Jahresleistungspreissystem für Entnahme – Netzreservekapazität - mit Leistungsmessung 2 Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Summe €/a €/a €/a €/a Mittelspannung (MS) einschl. Umspannung 250,00 450,00 200,00 900,00 Niederspannung (NS) einschl. Umspannung (MS/NS) 250,00 250,00 200,00 700,00 Entgelte Entnahme und Einspeisung - mit Lastgangzählung 2 Alle Spannungsebenen Preisabschlag für: - kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 65,00 - statt täglicher nur monatliche Datenbereitstellung 36,00 - kundenseitig gestellten Wandlersatz 25,00 Impulsweitergabe 72,00 Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Summe €/a €/a €/a € Eintarifzähler 2,00 6,00 10,00 18,00 Zweitarifzähler Elektronische Haushaltszähler, Mehrtarifzähler, Zweitarif-2Richtungszähler, Smart Meter Prepaymentzähler (nur für Grundversorger nach § 8 Abs. 1 der MessZV) 4,00 15,00 10,00 29,00 4,00 15,00 10,00 29,00 10,00 45,00 10,00 65,00 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 15,00 60,00 15,00 90,00 LZ 96h-Zähler 15,00 45,00 15,00 75,00 Entgelte Entnahme und Einspeisung - ohne Lastgangzählung 2 Pauschalanlage Wandler 15,00 20,00 Seite 1 von 3 Vor Ort stets gut versorgt. Stadtwerke Wasserburg a. Inn | Max-Emanuel-Platz 6 | 83512 Wasserburg a. Inn | Tel. 08071 90 88 0 | www.stadtwerke-wasserburg.de Stadtwerke Wasserburg a. Inn Entgelte Entnahme und Einspeisung - ohne Lastgangzählung (Fortsetzung von Seite 1) 2 Messung Messstellenbetrieb Abrechnung €/a €/a €/a Schaltgerät für Lastschaltungen 15,00 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.B. GSM) 80,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 40,00 Zusatzleistungen auf Anfrage! Entgelte für Blindstrom Induktiv 1 Ct / kvarh 2 Mittelspannung, Umspannung, Niederspannung 1,30 1 zzgl. gesetzl. Zuschläge bzw. Umlagen, Steuern und Abgaben (Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten, Umsatzsteuer) Gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern 2 Konzessionsabgabe (gem. „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV)“) Ct / kWh für Lieferungen an Tarifkunden, die nicht als Schwachlast geliefert werden 1,32 für Lieferungen an Tarifkunden, die als Schwachlast geliefert werden 0,61 für Lieferungen an Sonderkunden gem. KAV und an Kunden mit Speicherheizung 0,11 KWKG-Umlage 2 Ct / kWh Kunden der Letztverbrauchergruppe A für Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle *) Kunden der Letztverbrauchergruppe B Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt und die nicht der Letztverbrauchergruppe C angehören, zahlen zusätzlich für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen *) Kunden der Letztverbrauchergruppe C Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen *) *) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober 2015 Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV 2 Ct / kWh Kunden der Letztverbrauchergruppe A Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A *) Kunden der Letztverbrauchergruppe A+ Letztverbraucher, deren Abnahmemenge 100.000 kWh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kWh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+ *) Seite 2 von 3 Vor Ort stets gut versorgt. Stadtwerke Wasserburg a. Inn | Max-Emanuel-Platz 6 | 83512 Wasserburg a. Inn | Tel. 08071 90 88 0 | www.stadtwerke-wasserburg.de Stadtwerke Wasserburg a. Inn Kunden der Letztverbrauchergruppe A++ Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge 100.000 kWh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kWh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++ *) Kunden der Letztverbrauchergruppe B Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh *) Kunden der Letztverbrauchergruppe C Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh *) *) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 20. Oktober 2015 Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG – Novelle (Offshore-Haftungsumlage) 2 Ct / kWh Kunden der Letztverbrauchergruppe A Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle *) Kunden der Letztverbrauchergruppe B Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kWh *) Kunden der Letztverbrauchergruppe C Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kWh *) *) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2015 Umlage abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 2 für Lieferungen an Letztverbraucher Ct / kWh *) *) Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2015 Umsatzsteuer jeweils geltende, gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 2 19 % zzgl. jeweils geltender, gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) Aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen kann eine weitere Anpassung der Netzentgelte und der staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen für das Jahr 2016 erforderlich werden. Seite 3 von 3 Vor Ort stets gut versorgt. Stadtwerke Wasserburg a. Inn | Max-Emanuel-Platz 6 | 83512 Wasserburg a. Inn | Tel. 08071 90 88 0 | www.stadtwerke-wasserburg.de
© Copyright 2024 ExpyDoc