Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "LunchMoney Lewis Weihnachtsaktion" Zur Teilnahme ist ein gültiger Facebook-Account erforderlich. Zu Facebook besteht jedoch keinerlei Verbindung. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich nach folgenden Bedingungen: § 1 Gewinnspiel Das Gewinnspiel wird von Sony Music Entertainment Germany GmbH ("Veranstalter") durchgeführt. Das Gewinnspiel endet am 14.12.2015 um 12 Uhr. Das Gewinnspiel findet man auf dem Facebook-Profil und dem YouTube-Kanal von Mert Matan: https://www.facebook.com/MeertMatan https://www.youtube.com/user/xXMert94Xx § 2 Teilnahme Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb eines Produktes des Veranstalters oder verbundener Unternehmen. Eine Teilnahme ist nur bei Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen möglich. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, Schweiz und Österreich, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten als erteilt vorausgesetzt. Von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Veranstalters und verbundener Unternehmen und deren Angehörige ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich aufgrund entsprechender Erfahrungen in der Vergangenheit ausdrücklich vor, Doppelteilnahmen oder in dieser Hinsicht auffällige Einsendungen bzw. Masseneinsendungen von der Verlosung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Spielablauf jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen und/oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr möglich ist. § 3 Datenschutz Der Teilnehmer erteilt für den Fall seines Gewinnes bereits jetzt die Erlaubnis, dass sein Name auf Seiten des Veranstalters (Facebook, evtl. Homepage, Twitter, Instagram, etc.) veröffentlicht wird. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert möglicherweise die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname und Adresse sowie optional Email- Adresse, Alter und Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von dem Veranstalter entsprechend rechtlicher Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz) behandelt. Eine Veröffentlichung dieser persönlichen Daten sowie eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. § 4 Gewinn Die Ermittlung der Gewinner erfolgt am 14.12.2015, ab 12 Uhr durch den Veranstalter. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden per Facebook in den Kommentaren zum Gewinnspiel veröffentlicht und aufgefordert, dem Veranstalter binnen 48 Stunden ihre Anschrift mitzuteilen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber Veranstalter sind ausgeschlossen. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner erhalten ihre Gewinne auf postalischem Weg. Die Zusendung des Gewinns erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anschriftdaten. Der Gewinnanspruch ist nicht abtretbar. Eine Auszahlung ist nicht möglich. § 5 Verstoß / Ausschluss Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den Teilnehmer aus der Liste der Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Teilnahme auszuschließen oder im Gewinnfall den Gewinn nachträglich zurückzufordern. § 6 Übereinstimmung mit den Richtlinien von Facebook Sony Music veranstaltet dieses Gewinnspiel in Anerkennung und Übereinstimmung mit den Richtlinien der Firma Facebook. Die Firma Facebook wird insoweit in jeglicher Hinsicht von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel freigestellt. Insbesondere wird klargestellt, dass das Gewinnspiel nicht von Facebook organisiert, gesponsert oder sonst wie unterstützt wird und keinerlei Verbindung besteht. § 7 Sonstiges Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist - soweit zulässig - für alle sich im Zusammenhang mit der Aktion ergebenen Streitigkeiten München. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Regelungszweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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