Der Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) informiert. Ratten Es wird nach zwei Arten unterschieden: a) die Wanderratte (Rattus norvegicus), b) die Hausratte (Rattus rattus). Die Hausratte wurde inzwischen weitgehend durch die Wanderratte verdrängt. Die Wanderratte ist entgegen ihrer Bezeichnung in der Regel standorttreu und besiedelt gern das Umfeld des Menschen. Bevorzugt leben diese Tiere in den Abwasserkanälen. Hier finden sie genügend Abfälle, die als Nahrungsgrundlage dienen. Eine Wanderratte hat im Jahr zwei bis vier Würfe mit rund acht bis zehn Jungtieren. Diese Jungtiere sind bereits im dritten Monat fortpflanzungsfähig. Die Wanderratte ist ein Allesfresser, wobei ein Großteil ihrer Nahrung tierischer Herkunft ist. Bei Ratten handelt es sich um Rudeltiere, die sich am Geruch erkennen. Sind Ratten an freien, offenen Plätzen zu sehen, deutet dies auf einen starken Befall hin. Übertragen von Krankheiten Da Ratten Träger und Überträger von Krankheitserregern sind, können Menschen und Tiere zum Beispiel mit Salmonellen, Typhus und Paratyphus infiziert werden. Weiterhin werden durch Kot- und Urinabsonderungen der Ratten Nahrungsmittel verunreinigt, so dass diese ungenießbar werden. Entsprechend verunreinigte Lebensmittel können beim Menschen unter anderem die Gelbsucht hervorrufen. Aufenthaltsorte von Ratten Ratten werden zunehmend in Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebieten gesehen, weil den Tieren dort große und leicht zugängliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen. Dies sind im Einzelnen: • achtlos weggeworfene Lebensmittelreste, • verschmutzte Abfalltonnenstandorte, • überquellende Müllbehälter, • wilde Müllkippen, • falsch angelegte beziehungsweise betriebene Komposthaufen, • Fütterung von Tieren im Freien (wildlebende sowie Haustiere), • falsch gelagerte Lebensmittel- sowie Tierfuttervorräte, • Lebensmittelreste, die durch die Toilette oder den Spülstein entsorgt werden und in der Kanalisation landen. Da die Tiere aber feuchte Lebensräume bevorzugen, halten sie sich nach wie vor bevorzugt in der Kanalisation sowie an Uferböschungen auf. Jeder kann mithelfen! Ratten sind sehr resistente und fruchtbare Tiere. Deswegen ist es unmöglich, diese Tiere an den unliebsamen Standorten ganz auszurotten. Durch Bekämpfungsmaßnahmen und Reduzierung der Nahrungsangebote kann der Bestand jedoch entscheidend verringert werden. Es ist von großer Bedeutung, dass jeder Bürger mitmacht und folgende Grundregeln beachtet werden: • Bewahren Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück auf. • Entsorgen Sie Ihre Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Sorgen Sie dafür, dass die Behältnisse stets verschlossen sind. Dies gilt auch für organisch abbaubare Abfälle. • Organische Abfälle und Essensreste dürfen nicht über die Toilette oder den Spülstein entsorgt werden, da hierdurch in der ohnehin befallenen Kanalisation das Nahrungsangebot für Ratten erweitert wird. • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse. • Füttern Sie keine wildlebenden Tiere, da die Ratten von den nicht aufgenommenen Nahrungs resten profitieren. • Halten Sie Tiere in Ihrem Garten, ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Futterreste liegen bleiben. • Führen Sie Kompostierung selber durch, berücksichtigen Sie bitte, dass nur pflanzliche Küchen abfälle kompostierbar sind und diese nicht auf, sondern in den Kompost gehören. Weiterhin sollten Sie geschlossene Komposter bevorzugen. • Um den Ratten das Eindringen in Gebäude zu erschweren, sollten alle Öffnungen und potenziellen Schlupflöcher, besonders Abwasserschächte und Leitungen, verschlossen werden. Bekämpfungsmaßnahmen Intensive Rattenbekämpfungsmaßnahmen werden von der Stadtverwaltung veranlasst. Diese werden auf öffentlichen Flächen und im Kanalnetz durchgeführt. Die beim städtischen Ordnungsamt eingehenden Befallsmeldungen öffentlicher Flächen werden an eine Schädlingsbekämpfungsfirma weitergeleitet. Die Bekämpfung erfolgt durch Auslegen verdeckter Giftköder. Das in den Ködern befindliche Gift setzt die Blutgerinnung der Tiere herab. Dies bedeutet, dass eine Ratte mehrere Tage hintereinander von einem Giftköder fressen muss, damit das aufgenommene Gift wirkt und ein schmerzloser Tod der Tiere eintritt. Die Stellen, an denen Gift ausgelegt wurde, sind durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet. Die Köder befinden sich in speziellen Behältern. Kinder und Haustiere sind von diesen Stellen unbedingt fernzuhalten! Zusätzlich werden die städtischen Kanalsysteme regelmäßig mit Ködermaterialien belegt. Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist von den jeweiligen Eigentümern durch Beauftragen einer Fachfirma zu bekämpfen. Hier stehen verschiedene Fachfirmen zur Verfügung. Der Ordnungsbehörde ist daran gelegen, das Rattenaufkommen so gering wie möglich zu halten. Wir bitten daher um Ihre tatkräftige Unterstützung!
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