Informationen der Sozialversicherungen PROMEA NEWS 04/15 Ausgleichskasse PROMEA Organisatorisches zum Jahresende Sie erhalten die Meldung über die bei uns vorgemerkte pauschale Lohnsumme für das Jahr 2016. Wenn Ihrerseits eine Anpassung der Lohnsumme notwendig ist, so bitten wir Sie, uns diese umgehend schriftlich mitzuteilen, damit wir sie bereits beim ersten Rechnungslauf im neuen Jahr berücksichtigen können. Um möglichst viele Anpassungen vor der Rechnungsstellung zu erfassen, erfolgt die Zustellung der Rechnung für den Monat Januar 2016 ein paar Tage später. Ebenfalls erhalten Sie die Unterlagen für die Abwicklung der Jahresabrechnung 2015. Für eine reibungslose Verarbeitung Ihrer Jahresabrechnung verwenden Sie bitte das mit einem Barcode versehene Originalformular. Bitte beachten Sie, dass alle Jahresmeldungen, auch die via PartnerWeb übermittelten, erst nach der Dezember-Faktura verarbeitet werden können. Wie bereits im letzten Jahr werden wir dem Jahresendversand keine Etiketten für den Rückversand an die PROMEA beilegen. Falls Sie dennoch welche benötigen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir stellen Ihnen gerne einige Exemplare zu. Sozialversicherungen PROMEA Neuerungen bei den Sozialversicherungen per 01.01.2016 Das beigelegte Merkblatt 1.2016 der Informationsstelle AHV/IV gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alle Änderungen, welche per 01.01.2016 in Kraft treten. Für Sie sind insbesondere folgende Punkte wichtig: Beiträge an die AHV Senkung des EO-Beitragssatzes Wie bereits in unseren News erwähnt, sinkt der EOBeitragssatz von 0,5 Prozent auf 0,45 Prozent, d. h. der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt neu je 0,225 Prozent (bisher 0,25 Prozent). 12/2015 Aufgrund dieser EO-Beitragssenkung ändert sich auch das Total des Beitragssatzes für die AHV/IV/EO bei der AHV-pflichtigen Lohnsumme und beträgt neu insgesamt 10,25 Prozent (bisher 10,3 Prozent), d. h. der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt neu je 5,125 Prozent (bisher 5,15 Prozent). Die Senkung des EO-Beitragssatzes hat ebenfalls Einfluss auf die Beiträge der Selbständigerwerbenden (SE). Der Beitragssatz für die AHV/IV/EO beträgt neu 9,65 Prozent (bisher 9,7 Prozent) des Erwerbseinkommens. Neue Obergrenze bei der Unfallversicherung Durch die Erhöhung des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung von CHF 126‘000.00 auf CHF 148‘200.00, wird der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 Prozent ebenfalls bis zur neuen Obergrenze erhoben. Der Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent wird somit erst ab CHF 148‘201.00 erhoben. Diese Erhöhung hat weitere Auswirkungen auf die Beiträge und Leistungen der PROMEA: Familienzulagen Bei den Selbständigerwerbenden werden die Beiträge an die Familienausgleichskasse auf Basis des massgebenden Jahreslohnes berechnet. Dieser ist für die FAK-Beiträge auf den höchstversicherten Verdienst in der Unfallversicherung beschränkt. Somit steigt hier die Grenze ebenfalls von CHF 126‘000.00 auf CHF 148‘200.00. Im Rahmen der separat versicherten Leistungen nach Gesamtarbeitsvertrag haben die Mitglieder der Schweiz. Metall-Union SMU Anspruch auf Absenzentschädigungen sowie auf den so genannten Lohnnachgenuss. Die per 01.01.2016 gültigen Maximalleistungen betragen: - Absenzentschädigung: CHF 568.00/Tag der Absenz (bisher CHF 483.00) - Lohnnachgenuss: CHF 12'350.00/Monat (bisher CHF 10'500.00) Bitte wenden PROMEA NEWS 04/15 Ausgleichskasse PROMEA Merkblätter der AHV/IV Aufgrund der für das Jahr 2016 vorgesehenen Änderungen und Neuerungen werden per 01.01.2016 einige Merkblätter der AHV/IV neu herausgegeben. Auf unserer Homepage finden Sie alle aktuellen Merkblätter der Schweizerischen Sozialversicherungen unter www.promea.ch/de/ausgleichskasse/servicebereich Berufliche Vorsorge Gesetzliche Grenzbeträge 2016 In der Beruflichen Vorsorge gelten für das Jahr 2016 weiterhin folgende gesetzlichen Grenzbeträge: Æ Mindestjahreslohn CHF 21'150.00 Æ Koordinationsabzug CHF 24'675.00 Æ Lohnmaximum CHF 84'600.00 Æ Maximal koordinierter BVG-Lohn CHF 59'925.00 Æ Minimal koordinierter BVG-Lohn CHF 3‘525.00 Sozialversicherungen PROMEA Erreichbarkeit und Öffnungszeiten über die Festtage Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2015 bis und mit 1. Januar 2016 geschlossen. Für Ihre Mitteilungen stehen Ihnen in dieser Zeit unsere EMail-Adresse [email protected] oder unser Fax 044 738 53 73 zur Verfügung. Ab Montag 4. Januar 2016 sind wir wieder persönlich für Sie da. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage sowie ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Sozialversicherungen PROMEA Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren Tel. 044 738 53 53, Fax 044 738 53 73 [email protected], www.promea.ch 12/2015 2/2
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