NEWS 04/15

Informationen der Sozialversicherungen PROMEA
NEWS 04/15
Ausgleichskasse PROMEA
Organisatorisches zum Jahresende
Sie erhalten die Meldung über die bei uns
vorgemerkte pauschale Lohnsumme für das Jahr
2016. Wenn Ihrerseits eine Anpassung der Lohnsumme notwendig ist, so bitten wir Sie, uns diese
umgehend schriftlich mitzuteilen, damit wir sie
bereits beim ersten Rechnungslauf im neuen Jahr
berücksichtigen können.
Um möglichst viele Anpassungen vor der Rechnungsstellung zu erfassen, erfolgt die Zustellung
der Rechnung für den Monat Januar 2016 ein paar
Tage später.
Ebenfalls erhalten Sie die Unterlagen für die
Abwicklung der Jahresabrechnung 2015. Für eine
reibungslose Verarbeitung Ihrer Jahresabrechnung
verwenden Sie bitte das mit einem Barcode
versehene Originalformular. Bitte beachten Sie,
dass alle Jahresmeldungen, auch die via PartnerWeb übermittelten, erst nach der Dezember-Faktura
verarbeitet werden können.
Wie bereits im letzten Jahr werden wir dem Jahresendversand keine Etiketten für den Rückversand an
die PROMEA beilegen. Falls Sie dennoch welche
benötigen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir stellen
Ihnen gerne einige Exemplare zu.
Sozialversicherungen PROMEA
Neuerungen bei den Sozialversicherungen per
01.01.2016
Das beigelegte Merkblatt 1.2016 der Informationsstelle AHV/IV gibt Ihnen einen detaillierten Überblick
über alle Änderungen, welche per 01.01.2016 in
Kraft treten. Für Sie sind insbesondere folgende
Punkte wichtig:
Beiträge an die AHV
Senkung des EO-Beitragssatzes
Wie bereits in unseren News erwähnt, sinkt der EOBeitragssatz von 0,5 Prozent auf 0,45 Prozent, d. h.
der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt neu
je 0,225 Prozent (bisher 0,25 Prozent).
12/2015
Aufgrund dieser EO-Beitragssenkung ändert sich
auch das Total des Beitragssatzes für die
AHV/IV/EO bei der AHV-pflichtigen Lohnsumme und
beträgt neu insgesamt 10,25 Prozent (bisher 10,3
Prozent), d. h. der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt neu je 5,125 Prozent (bisher 5,15
Prozent).
Die Senkung des EO-Beitragssatzes hat ebenfalls
Einfluss auf die Beiträge der Selbständigerwerbenden (SE). Der Beitragssatz für die
AHV/IV/EO beträgt neu 9,65 Prozent (bisher 9,7
Prozent) des Erwerbseinkommens.
Neue Obergrenze bei der Unfallversicherung
Durch die Erhöhung des Höchstbetrages des
versicherten Verdienstes in der obligatorischen
Unfallversicherung von CHF 126‘000.00 auf CHF
148‘200.00, wird der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 Prozent ebenfalls
bis zur neuen Obergrenze erhoben. Der
Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent wird somit erst ab
CHF 148‘201.00 erhoben.
Diese Erhöhung hat weitere Auswirkungen auf die
Beiträge und Leistungen der PROMEA:
Familienzulagen
Bei den Selbständigerwerbenden werden die
Beiträge an die Familienausgleichskasse auf Basis
des massgebenden Jahreslohnes berechnet. Dieser
ist für die FAK-Beiträge auf den höchstversicherten
Verdienst in der Unfallversicherung beschränkt.
Somit steigt hier die Grenze ebenfalls von CHF
126‘000.00 auf CHF 148‘200.00.
Im Rahmen der separat versicherten Leistungen
nach Gesamtarbeitsvertrag haben die Mitglieder der
Schweiz. Metall-Union SMU Anspruch auf Absenzentschädigungen sowie auf den so genannten
Lohnnachgenuss. Die per 01.01.2016 gültigen
Maximalleistungen betragen:
- Absenzentschädigung: CHF 568.00/Tag der
Absenz (bisher CHF 483.00)
- Lohnnachgenuss: CHF 12'350.00/Monat (bisher
CHF 10'500.00)
Bitte wenden
PROMEA NEWS 04/15
Ausgleichskasse PROMEA
Merkblätter der AHV/IV
Aufgrund der für das Jahr 2016 vorgesehenen
Änderungen und
Neuerungen
werden
per
01.01.2016 einige Merkblätter der AHV/IV neu
herausgegeben. Auf unserer Homepage finden Sie
alle aktuellen Merkblätter der Schweizerischen
Sozialversicherungen unter
www.promea.ch/de/ausgleichskasse/servicebereich
Berufliche Vorsorge
Gesetzliche Grenzbeträge 2016
In der Beruflichen Vorsorge gelten für das Jahr 2016
weiterhin folgende gesetzlichen Grenzbeträge:
Æ Mindestjahreslohn
CHF 21'150.00
Æ Koordinationsabzug
CHF 24'675.00
Æ Lohnmaximum
CHF 84'600.00
Æ Maximal koordinierter BVG-Lohn CHF 59'925.00
Æ Minimal koordinierter BVG-Lohn CHF 3‘525.00
Sozialversicherungen PROMEA
Erreichbarkeit und Öffnungszeiten über die Festtage
Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2015 bis
und mit 1. Januar 2016 geschlossen. Für Ihre
Mitteilungen stehen Ihnen in dieser Zeit unsere EMail-Adresse [email protected] oder unser Fax 044
738 53 73 zur Verfügung. Ab Montag 4. Januar 2016
sind wir wieder persönlich für Sie da.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne
Festtage sowie ein glückliches und erfolgreiches
neues Jahr.
Sozialversicherungen PROMEA
Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren
Tel. 044 738 53 53, Fax 044 738 53 73
[email protected], www.promea.ch
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