Stellungnahme BUND NABU

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Anerkannte Naturschutzverbände nach Bundesnaturschutzgesetz
Stadt Goslar
Fachbereich 3
Fachdienst Stadtplanung
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Datum
17.12.2014
Kno
11.1.2015
95. Änderung des F-Planes der Stadt Goslar für den Bereich „Fliegerhorst“, B-Plan der
Stadt Goslar Nr. 169 "Fliegerhorst", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) bzw. § 4a (3) BauGB; Ihr Schr. v. 17.12.2014
Sehr geehrte Fr. Hauser,
wir stimmen der Planung grundsätzlich zu, tragen jedoch folgende Anregungen und Bedenken
vor:
Naturschutz
Wir erkennen erheblichen Ergänzungsbedarf bezüglich der Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen nach Artenschutzrecht und sind verwundert, dass im Vergleich mit
den vorliegenden Fachgutachten (Biodata 2010, Fahlbusch und Partner 2014) massive
Abweichungen zu den von diesen Gutachten ermittelten und notwendigen Vermeidungs- und
Ausgleichmaßnahmen bestehen. Hier ist nachzuarbeiten, um artenschutzrechtliche Konflikte
zu vermeiden. Die bisherigen textlichen Festsetzungen sind nicht zureichend und die CEFMaßnahmen, die auch die Naturschutzverbände schon frühzeitig gefordert hatten, u.a.
hinsichtlich des Fledermausschutzes, sind zu komplettieren. Uns verwundert die
Arbeitsweise, zunächst Gutachter Bestandsaufnahmen und Vorschläge erstellen zu lassen und
den Vorschlägen dann nur unvollständig zu folgen.
Auffällig sind u.a. folgende Defizite bei den CEF-Maßnahmen:
-
Unvollständiger Ersatz von Einzelquartieren: Zwergfledermäuse
Unvollständiger Schutz von Zwergfledermäusen in den bekannten Gruppenquartieren
Unvollständiger Ersatz des Paarungsquartiers des Großen Abendseglers
2
-
Unvollständiger Ersatz des Verlustes potenzieller Baumquartiere
Unvollständiger Ersatz des Verlustes von drei Quartieren der Breitflügelfledermaus
Unvollständige CEF-Maßnahme „Mauersegler“
Unvollständige CEF-Maßnahme „Mehlschwalben“
Unvollständige CEF-Maßnahme „Siebenschläfer“
Unvollständige CEF-Maßnahme „Ersatz von Brutmöglichkeiten an Gebäuden“
Unvollständige CEF-Maßnahme „Schutz sonstiger Gebäudebrüter“
Altlasten
In den umfänglichen Gutachten zu diesem Thema finden wir zahlreiche Bohrungen auf dem
Gelände, vermissen jedoch Bohrungen, die dezidiert in die verfüllten Bombentrichter führen.
Erfahrungsgemäß sind jedoch gerade die Bombentrichter gern für die Abfallbeseitigung
genutzt worden.
Gleich nach Übergabe der Stadt Goslar am 10.4.1945 wurde der Fliegerhorst von amerikanischen Truppen besetzt. Obwohl am 1.6.1945 das Gebiet von den englischen Streitkräften
übernommen wurde, blieben auch amerikanische Truppen auf dem Fliegerhorst. Die ab Juni
1945 nun ebenfalls auf dem Fliegerhorst stationierten Engländer richteten im Gebäude der
Flugleitung das "Hospital No. 1, Fliegerhorst Goslar" ein (Michael Bar-Zohar: Die Jagd auf
die deutschen Wissenschaftler (1944–1960). Verlag Ullstein, Frankfurt am Main, 1966). Aus
dieser Zeit stammt eine Abfalldeponie in der Nordostecke des Geländes im Bereich des
dortigen Feuchtgebietes, in der u.a. die Krankenhausabfälle deponiert wurden. Schon bei einer
oberflächlichen Kleinschürfung kommen hier entsprechende Abfälle zu Tage. Diese Deponie
vermissen wir in den Unterlagen. Fachwissen hierzu ist u.W. bei dem in Goslar ansässigen
Büro Geowissenschaftliche Beratungen Nordharz vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedhart Knolle