1 Regionalgeschäftsstellen Goslar + Westharz Petersilienstr. 23 38640 Goslar Tel. (05321) 469 6075 Anerkannte Naturschutzverbände nach Bundesnaturschutzgesetz Stadt Goslar Fachbereich 3 Fachdienst Stadtplanung [email protected] Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 17.12.2014 Kno 11.1.2015 95. Änderung des F-Planes der Stadt Goslar für den Bereich „Fliegerhorst“, B-Plan der Stadt Goslar Nr. 169 "Fliegerhorst", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) bzw. § 4a (3) BauGB; Ihr Schr. v. 17.12.2014 Sehr geehrte Fr. Hauser, wir stimmen der Planung grundsätzlich zu, tragen jedoch folgende Anregungen und Bedenken vor: Naturschutz Wir erkennen erheblichen Ergänzungsbedarf bezüglich der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nach Artenschutzrecht und sind verwundert, dass im Vergleich mit den vorliegenden Fachgutachten (Biodata 2010, Fahlbusch und Partner 2014) massive Abweichungen zu den von diesen Gutachten ermittelten und notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen bestehen. Hier ist nachzuarbeiten, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Die bisherigen textlichen Festsetzungen sind nicht zureichend und die CEFMaßnahmen, die auch die Naturschutzverbände schon frühzeitig gefordert hatten, u.a. hinsichtlich des Fledermausschutzes, sind zu komplettieren. Uns verwundert die Arbeitsweise, zunächst Gutachter Bestandsaufnahmen und Vorschläge erstellen zu lassen und den Vorschlägen dann nur unvollständig zu folgen. Auffällig sind u.a. folgende Defizite bei den CEF-Maßnahmen: - Unvollständiger Ersatz von Einzelquartieren: Zwergfledermäuse Unvollständiger Schutz von Zwergfledermäusen in den bekannten Gruppenquartieren Unvollständiger Ersatz des Paarungsquartiers des Großen Abendseglers 2 - Unvollständiger Ersatz des Verlustes potenzieller Baumquartiere Unvollständiger Ersatz des Verlustes von drei Quartieren der Breitflügelfledermaus Unvollständige CEF-Maßnahme „Mauersegler“ Unvollständige CEF-Maßnahme „Mehlschwalben“ Unvollständige CEF-Maßnahme „Siebenschläfer“ Unvollständige CEF-Maßnahme „Ersatz von Brutmöglichkeiten an Gebäuden“ Unvollständige CEF-Maßnahme „Schutz sonstiger Gebäudebrüter“ Altlasten In den umfänglichen Gutachten zu diesem Thema finden wir zahlreiche Bohrungen auf dem Gelände, vermissen jedoch Bohrungen, die dezidiert in die verfüllten Bombentrichter führen. Erfahrungsgemäß sind jedoch gerade die Bombentrichter gern für die Abfallbeseitigung genutzt worden. Gleich nach Übergabe der Stadt Goslar am 10.4.1945 wurde der Fliegerhorst von amerikanischen Truppen besetzt. Obwohl am 1.6.1945 das Gebiet von den englischen Streitkräften übernommen wurde, blieben auch amerikanische Truppen auf dem Fliegerhorst. Die ab Juni 1945 nun ebenfalls auf dem Fliegerhorst stationierten Engländer richteten im Gebäude der Flugleitung das "Hospital No. 1, Fliegerhorst Goslar" ein (Michael Bar-Zohar: Die Jagd auf die deutschen Wissenschaftler (1944–1960). Verlag Ullstein, Frankfurt am Main, 1966). Aus dieser Zeit stammt eine Abfalldeponie in der Nordostecke des Geländes im Bereich des dortigen Feuchtgebietes, in der u.a. die Krankenhausabfälle deponiert wurden. Schon bei einer oberflächlichen Kleinschürfung kommen hier entsprechende Abfälle zu Tage. Diese Deponie vermissen wir in den Unterlagen. Fachwissen hierzu ist u.W. bei dem in Goslar ansässigen Büro Geowissenschaftliche Beratungen Nordharz vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Friedhart Knolle
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