ElektroG und Verpackungsverordnung - IHK Würzburg

Innovation | Umwelt
Jacqueline Escher
ElektroG und
Verpackungsverordnung –
Rücknahme- und Meldepflichten
Chancen und Risiken im europäischen Handel
M.Sc. Jacqueline Escher
Referentin Energie und Umwelt
IHK Würzburg-Schweinfurt
20.01.2016
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Innovation | Umwelt
Jacqueline Escher
Verpackungsverordnung
20.01.2016
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Innovation | Umwelt
Jacqueline Escher
Verpackungsverordnung
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Was sind Verpackungen
Begriffsbestimmungen
Pflichten in Deutschland
Was ist „Beteiligung“
Was ist eine VE
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Was sind Verpackungen? (§3 VerpackV)
 Verkaufsverpackungen:
 Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim
Endverbraucher anfallen.
 Verpackungen des Handels, der Gastronomie etc., welche die Übergabe
von Waren an den Endverbraucher unterstützen oder ermöglichen. Z.B.:
 Einweggeschirr, Brötchentüten etc.
 Versandverpackungen inkl. Füllmaterial
 Umverpackungen:
Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen
verwendet werden. Z.B: Geschenkpapier
 Transportverpackungen:
Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, vor Schäden
bewahren oder aus Sicherheitsgründen verwendet werden und beim Vertreiber
anfallen.
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Begriffsbestimmungen (§3 VerpackV)
 Hersteller im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen,


Packstoffe oder Erzeugnisse herstellt, aus denen unmittelbar
Verpackungen hergestellt werden, und derjenige, der Verpackungen
in den Geltungsbereich der Verordnung einführt.
Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen,
Packstoffe […] oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf
welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser
Verordnung ist auch der Versandhandel.
Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die
Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert.
Achtung: hierunter fallen Haushalte und vergleichbare Anfallstellen ,
wie z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Gaststätten, Hotels,
Bildungseinrichtungen, Museen, Sportstätten etc.
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Pflichten in Deutschland
Transportverpackungen
Umverpackungen
(§4 VerpackV)
(§5 VerpackV)
Verkaufsverpackungen
• nur B2B
• Entfernen(§6
derVerpackV)
Umverpackung bei
•
Hersteller Abgabe
und Vertreiber:
an den Endverbraucher
kostenloseoder
Rücknahme
undder
• Grundsätzliche
Möglichkeit
Entsorgung
Beteiligungspflicht
unentgeltlichen
Rückgabe an der
•
• Serviceverpackungen:
Verkaufsstelle
Beteiligungspflicht
Nimmt der Endverbraucher
die kann auf
vorgelagerte
Umverpackung
mit gilt sieStufe
als delegiert
werden
Verkaufsverpackung
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Was ist die Beteiligung?
 Systembeteiligungspflicht besteht unabhängig von der


Verpackungsmenge
Pflicht besteht für erstmals in Verkehr gebrachte Verpackungen
 Verwendet man gebrauchte Verpackungen muss die vorherige
Systembeteiligung allerdings nachgewiesen werden können
Rücknahmesysteme müssen behördlich anerkannt sein. Eine Liste
findet sich unter
https://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/
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Was ist eine VE?
 Bei Überschreitung einer der folgenden Mengengrenzen (B2C)


muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden
 > 80 t/a Glas
 > 50 t/a Papier, Pappe, Kartonagen
 > 30 t/a Weißblech, Aluminium, Kunststoffe, Verbundstoffe
VE ist von externem Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
vereidigte Buchprüfer und Sachverständige gemäß der VerpackV)
zu testieren und mit elektronischer Signatur zu versehen
Abgabe der VE bis Stichtag 01.Mai für das vorangegangene Jahr
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Verpflichtungen in anderen EU-Ländern
 Verpackungsverordnung ist deutsche Umsetzung der Europäischen


Verpackungsrichtlinie
 gilt daher in dieser Form nur in Deutschland
 in anderen Ländern andere Umsetzung der EU-Richtlinie
Eine Übersicht bietet z.B. die Dachorganisation von 31 nationalen
Systemen (u.a. „Grüner Punkt“) „PRO EUROPE“:
http://www.pro-e.org/index.html
Infos auch bei den Wirtschaftskammern oder Entsorgungsunternehmen der Länder
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ElektroG
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Elektroaltgeräte

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

Rechtliche Vorgaben
ElektroG-Novelle - Fristen
Pflichten für Händler
Verpflichtungen in anderen EU-Ländern
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Rechtliche Vorgaben
 WEEE II (EU RL 2012/19/EU: Waste Electrical and


Electronic Equipment)
In Deutschland ElektroG (Gesetz über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten)
Pflichten für
 Hersteller
 Händler
 Besitzer
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ElektroG-Novelle - Fristen
 Seit Oktober 2015: Ausländische Hersteller benötigen



Bevollmächtigten in Deutschland
Ab Februar 2016: PV-Module und Leuchten in
Haushalten in den Anwendungsbereich
Ab Juli 2016: Rücknahmepflicht von Händlern
Ab August 2018: Reduzierung der bisherigen zehn
Gerätekategorien auf dann sechs
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Pflichten für Händler
 Registrierungs-, Kennzeichnungs-, Entsorgungspflicht:


Erfüllen Hersteller diese nicht, gelten die Vertreiber als
Hersteller und sind für Pflichten haftbar
Bei Export ins EU-Ausland muss i.d.R. Bevollmächtigter
bestellt werden
Rücknahmepflichten
 Verkaufsfläche mind. 400 m2
 Versand- und Lagerfläche (inkl. Regalfläche) bei
Versandhändlern mind. 400 m2
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Pflichten für Händler - Rücknahmepflicht
 Gilt für alle kleinen Elektrogeräte bis 25 cm Kantenlänge
(äußere Abmessung), sog. 0:1 Rücknahme
 Größere Geräte wenn Kund neues Großgerät gleicher
Funktion anschafft, sog. 1:1 Rücknahme
 Rücknahme vor Ort oder in zumutbarer Entfernung
Rücknahmepflicht: auch das unentgeltliche Abholen von
Altgeräten bei Kauf eines neuen Gerätes via Internet
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Pflichten für Händler - Informationspflicht
 Möglichkeiten zur Rückgabe von Altgeräten
 Eigenverantwortung der Endnutzer in Hinsicht auf das


Löschen personenbezogener Daten
Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne
Registrierungsnummer
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Verpflichtungen in anderen EU-Ländern
 ElektroG ist deutsches Gesetz, in anderen Ländern

andere Umsetzung der WEEE
In der Regel muss in jedem Land ein Bevollmächtigter
bestellt werden
 Weitere Informationen
https://www.bitkom.org/Publikationen/2015/Leitfaden/Leitfaden-ElektroG-II-NeueRuecknahmeverpflichtung-im-Online-Handel/LF-ElektroG-II-151007-2.pdf
http://www.vereev.de/
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M.Sc. Geogr. Jacqueline Escher
IHK Würzburg-Schweinfurt
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Tel. 0931 4194-364
Fax 0931 4194-111
E-Mail: [email protected]
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