Innovation | Umwelt Jacqueline Escher ElektroG und Verpackungsverordnung – Rücknahme- und Meldepflichten Chancen und Risiken im europäischen Handel M.Sc. Jacqueline Escher Referentin Energie und Umwelt IHK Würzburg-Schweinfurt 20.01.2016 1 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Verpackungsverordnung 20.01.2016 2 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Verpackungsverordnung Was sind Verpackungen Begriffsbestimmungen Pflichten in Deutschland Was ist „Beteiligung“ Was ist eine VE 20.01.2016 3 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Was sind Verpackungen? (§3 VerpackV) Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verpackungen des Handels, der Gastronomie etc., welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher unterstützen oder ermöglichen. Z.B.: Einweggeschirr, Brötchentüten etc. Versandverpackungen inkl. Füllmaterial Umverpackungen: Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden. Z.B: Geschenkpapier Transportverpackungen: Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, vor Schäden bewahren oder aus Sicherheitsgründen verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. 20.01.2016 4 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Begriffsbestimmungen (§3 VerpackV) Hersteller im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse herstellt, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, und derjenige, der Verpackungen in den Geltungsbereich der Verordnung einführt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe […] oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel. Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Achtung: hierunter fallen Haushalte und vergleichbare Anfallstellen , wie z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Gaststätten, Hotels, Bildungseinrichtungen, Museen, Sportstätten etc. 20.01.2016 5 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Pflichten in Deutschland Transportverpackungen Umverpackungen (§4 VerpackV) (§5 VerpackV) Verkaufsverpackungen • nur B2B • Entfernen(§6 derVerpackV) Umverpackung bei • Hersteller Abgabe und Vertreiber: an den Endverbraucher kostenloseoder Rücknahme undder • Grundsätzliche Möglichkeit Entsorgung Beteiligungspflicht unentgeltlichen Rückgabe an der • • Serviceverpackungen: Verkaufsstelle Beteiligungspflicht Nimmt der Endverbraucher die kann auf vorgelagerte Umverpackung mit gilt sieStufe als delegiert werden Verkaufsverpackung 20.01.2016 6 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Was ist die Beteiligung? Systembeteiligungspflicht besteht unabhängig von der Verpackungsmenge Pflicht besteht für erstmals in Verkehr gebrachte Verpackungen Verwendet man gebrauchte Verpackungen muss die vorherige Systembeteiligung allerdings nachgewiesen werden können Rücknahmesysteme müssen behördlich anerkannt sein. Eine Liste findet sich unter https://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/ 20.01.2016 7 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Was ist eine VE? Bei Überschreitung einer der folgenden Mengengrenzen (B2C) muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden > 80 t/a Glas > 50 t/a Papier, Pappe, Kartonagen > 30 t/a Weißblech, Aluminium, Kunststoffe, Verbundstoffe VE ist von externem Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Sachverständige gemäß der VerpackV) zu testieren und mit elektronischer Signatur zu versehen Abgabe der VE bis Stichtag 01.Mai für das vorangegangene Jahr 20.01.2016 8 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Verpflichtungen in anderen EU-Ländern Verpackungsverordnung ist deutsche Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie gilt daher in dieser Form nur in Deutschland in anderen Ländern andere Umsetzung der EU-Richtlinie Eine Übersicht bietet z.B. die Dachorganisation von 31 nationalen Systemen (u.a. „Grüner Punkt“) „PRO EUROPE“: http://www.pro-e.org/index.html Infos auch bei den Wirtschaftskammern oder Entsorgungsunternehmen der Länder 20.01.2016 9 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher ElektroG 20.01.2016 10 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Elektroaltgeräte Rechtliche Vorgaben ElektroG-Novelle - Fristen Pflichten für Händler Verpflichtungen in anderen EU-Ländern 20.01.2016 11 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Rechtliche Vorgaben WEEE II (EU RL 2012/19/EU: Waste Electrical and Electronic Equipment) In Deutschland ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) Pflichten für Hersteller Händler Besitzer 20.01.2016 12 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher ElektroG-Novelle - Fristen Seit Oktober 2015: Ausländische Hersteller benötigen Bevollmächtigten in Deutschland Ab Februar 2016: PV-Module und Leuchten in Haushalten in den Anwendungsbereich Ab Juli 2016: Rücknahmepflicht von Händlern Ab August 2018: Reduzierung der bisherigen zehn Gerätekategorien auf dann sechs 20.01.2016 13 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Pflichten für Händler Registrierungs-, Kennzeichnungs-, Entsorgungspflicht: Erfüllen Hersteller diese nicht, gelten die Vertreiber als Hersteller und sind für Pflichten haftbar Bei Export ins EU-Ausland muss i.d.R. Bevollmächtigter bestellt werden Rücknahmepflichten Verkaufsfläche mind. 400 m2 Versand- und Lagerfläche (inkl. Regalfläche) bei Versandhändlern mind. 400 m2 20.01.2016 14 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Pflichten für Händler - Rücknahmepflicht Gilt für alle kleinen Elektrogeräte bis 25 cm Kantenlänge (äußere Abmessung), sog. 0:1 Rücknahme Größere Geräte wenn Kund neues Großgerät gleicher Funktion anschafft, sog. 1:1 Rücknahme Rücknahme vor Ort oder in zumutbarer Entfernung Rücknahmepflicht: auch das unentgeltliche Abholen von Altgeräten bei Kauf eines neuen Gerätes via Internet 20.01.2016 15 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Pflichten für Händler - Informationspflicht Möglichkeiten zur Rückgabe von Altgeräten Eigenverantwortung der Endnutzer in Hinsicht auf das Löschen personenbezogener Daten Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne Registrierungsnummer 20.01.2016 16 Innovation | Umwelt Jacqueline Escher Verpflichtungen in anderen EU-Ländern ElektroG ist deutsches Gesetz, in anderen Ländern andere Umsetzung der WEEE In der Regel muss in jedem Land ein Bevollmächtigter bestellt werden Weitere Informationen https://www.bitkom.org/Publikationen/2015/Leitfaden/Leitfaden-ElektroG-II-NeueRuecknahmeverpflichtung-im-Online-Handel/LF-ElektroG-II-151007-2.pdf http://www.vereev.de/ 20.01.2016 17 Innovation und Umwelt M.Sc. Geogr. Jacqueline Escher IHK Würzburg-Schweinfurt Innovation und Umwelt Tel. 0931 4194-364 Fax 0931 4194-111 E-Mail: [email protected] IHK Würzburg-Schweinfurt | Mainaustraße 33-35 | 97082 Würzburg 18
© Copyright 2025 ExpyDoc