1 Anhang 3 Überblick der Zurechnungsgründe nach § 22 Abs. 1 und 2 WpHG Zugerechnet erhält die Vermittler der Stimmrechte Besonderheit Mutterunternehmen Tochterunternehmen Mehrfachanrechnung Abs. 1 Derjenige, für dessen Rechnung Dritter, dem die Anteile gehö- Mehrfachanrechnung Nr. 2 die Anteile durch einen Dritten ren und der sie für Rechnung gehalten werden (z.B. Treuge- eines anderen hält (z.B. Treu- ber) händer) Abs. 1 Sicherungsgeber, sofern Siche- ansonsten Sicherungsnehmer Nr. 3 rungsnehmer nicht bekundet hat, Stimmrechte Abs. 1 Nr. 1 es erfolgt keine Mehrfachanrechnung dass er von seinem Recht zur Stimmrechtsausübung unabhän- verdrängt Nr. 2, wenn der gig von den Weisungen des Si- Sicherungsvertrag zur cherungsgebers Gebrauch ma- Wahrung der Rechte des chen will Sicherungsgebers mit einer Treuhandabrede verbunden ist Abs. 1 Nießbrauchsnehmer Nr. 4 Derjenige, dem die Anteile ge- Mehrfachanrechnung hören (Nießbrauchsgeber) Abs. 1 Derjenige, der das Recht hat, die Derjenige, dem die Anteile ge- Nr. 5 Stimmrechte durch eine Willens- hören (Erklärungsempfänger) Mehrfachanrechnung erklärung zu erwerben Abs. 1 Derjenige, dem Stimmrechte an- Derjenige, dem die Anteile ge- Nr. 6 vertraut sind bzw. Bevollmäch- hören (Vertretener) Mehrfachanrechnung tigter, sofern er die Stimmrechte nach eigenem Ermessen ausüben kann und keine besonderen Weisungen desjenigen, dem die Stimmrechte gehören, vorliegen Abs. 2 Jeder, der sich mit demjenigen, Derjenige, dem die Anteile an- dem die Stimmrechte angerech- gerechnet werden (Dritter) net werden, aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt Merkblatt Inhaberkontrollverfahren Stand: 26.11.2015 15:26 Mehrfachanrechnung
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