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Anhang 3
Überblick der Zurechnungsgründe nach § 22 Abs. 1 und 2 WpHG
Zugerechnet erhält die
Vermittler der Stimmrechte
Besonderheit
Mutterunternehmen
Tochterunternehmen
Mehrfachanrechnung
Abs. 1
Derjenige, für dessen Rechnung
Dritter, dem die Anteile gehö-
Mehrfachanrechnung
Nr. 2
die Anteile durch einen Dritten
ren und der sie für Rechnung
gehalten werden (z.B. Treuge-
eines anderen hält (z.B. Treu-
ber)
händer)
Abs. 1
Sicherungsgeber, sofern Siche-
ansonsten Sicherungsnehmer
Nr. 3
rungsnehmer nicht bekundet hat,
Stimmrechte
Abs. 1
Nr. 1
es erfolgt keine Mehrfachanrechnung
dass er von seinem Recht zur
Stimmrechtsausübung unabhän-
verdrängt Nr. 2, wenn der
gig von den Weisungen des Si-
Sicherungsvertrag zur
cherungsgebers Gebrauch ma-
Wahrung der Rechte des
chen will
Sicherungsgebers mit einer
Treuhandabrede verbunden
ist
Abs. 1
Nießbrauchsnehmer
Nr. 4
Derjenige, dem die Anteile ge-
Mehrfachanrechnung
hören (Nießbrauchsgeber)
Abs. 1
Derjenige, der das Recht hat, die
Derjenige, dem die Anteile ge-
Nr. 5
Stimmrechte durch eine Willens-
hören (Erklärungsempfänger)
Mehrfachanrechnung
erklärung zu erwerben
Abs. 1
Derjenige, dem Stimmrechte an-
Derjenige, dem die Anteile ge-
Nr. 6
vertraut sind bzw. Bevollmäch-
hören (Vertretener)
Mehrfachanrechnung
tigter, sofern er die Stimmrechte
nach eigenem Ermessen ausüben
kann und keine besonderen Weisungen desjenigen, dem die
Stimmrechte gehören, vorliegen
Abs. 2
Jeder, der sich mit demjenigen,
Derjenige, dem die Anteile an-
dem die Stimmrechte angerech-
gerechnet werden (Dritter)
net werden, aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger
Weise abstimmt
Merkblatt Inhaberkontrollverfahren Stand: 26.11.2015 15:26
Mehrfachanrechnung