Reglement EKZ Förderprogramm Aktion für Kunden

Reglement
EKZ Förderprogramm
Aktion für Kunden
Energieeffizientes
Waschen und Trocknen
Förderansätze und Bedingungen
Version vom 2. Februar 2016
1Einleitung 3
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Aktion für Kunden
Energieeffizientes Waschen und Trocknen
2.1Ziel
2.2 Gegenstand der Förderung
2.3Förderberechtigte
2.4Beitragssätze
2.5Bedingungen
3Projektablauf
3.1Anfrage
3.2Freigabe
3.3Auszahlung
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Allgemeine Bestimmungen
4.1Zuständigkeiten
4.2Talon
4.3 Kontrollen und Nachweise
4.4 Auszahlung der Förderbeiträge
4.5 Inkrafttreten und Gültigkeit
5Kontakte
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1Einleitung
«Informieren, sensibilisieren, zum Handeln motivieren» – nach diesem Grundsatz
wollen die EKZ ihre Kunden anregen, im effizienten Umgang mit Energie selber
aktiv zu werden.
Die EKZ stellen deshalb jährlich rund 3 Millionen Franken für Beratungsleistungen,
Förderbeiträge und Vergünstigungen im Rahmen der Energieberatung zur Verfügung, die den Stromkunden – Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen
der öffentlichen Hand – im Versorgungsgebiet zu Gute kommen.
2 Aktion für Kunden: Energieeffizientes
Waschen und Trocknen
2.1 Ziel
Mit dem EKZ Förderprogramm möchten wir unsere Kunden zum effizienten
Umgang mit Energie bewegen. Darum unterstützen wir von 1. April 2016 bis
zum 30. Juni 2016 Ihren Kauf einer energieeffizienten Waschmaschine oder
eines energieeffizienten Tumblers mit einem Förderbeitrag.
2.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Waschmaschinen A+++/A und Wärmepumpen-Tumbler A+++
gemäss www.topten.ch.
Die Förderung durch die EKZ erfolgt in Form einer Unterstützung über einen Förderbeitrag pro Gerät. Pro Haushalt (Kundennummer) wird eine Waschmaschine
und ein Tumbler gefördert. Den Beitragssatz finden Sie unter Punkt 2.4.
2.3 Förderberechtigte
Die Aktion gilt exklusiv für Stromkunden der EKZ und es werden nur Geräte
gefördert, die in einer Liegenschaft im EKZ Direktversorgungsgebiet zum Einsatz
kommen. Als EKZ Stromkunden gelten ausschliesslich Kunden mit einem direkten Strombezugsverhältnis zu den EKZ.
2.4 Beitragssätze
Der Förderbeitrag beträgt 200 Franken für eine Waschmaschine und 300 Franken
für einen Tumbler.
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2.5 Bedingungen
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Unterstützt werden energieeffiziente Waschmaschinen und Tumbler gemäss
der Liste auf www.topten.ch.
Die Aktion ist gültig für Geräte, die vom 1. April 2016 bis 30. Juni 2016 in der
Schweiz (auch Schweizer Onlineshops) gekauft werden. Massgebend ist bei
unterschiedlichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten des Geräts das Bestelldatum.
Das Gerät muss im EKZ Direktversorgungsgebiet zum Einsatz kommen.
Pro Haushalt (Kundennummer) wird eine Waschmaschine und ein Tumbler
unterstützt.
Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 31. Juli 2016 bei den EKZ
beantragt werden (Datum des Poststempels).
Insgesamt werden maximal 700 Geräte unterstützt. Bei Erreichung dieser
Zahl vor dem 30. Juni 2016 gilt die Aktion als beendet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten.
Fehlende Originalbeilagen müssen bis 31. Juli 2016 nachgereicht werden,
ansonsten gilt das Gesuch als abgelehnt.
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3 Projektablauf
3.1 Anfrage
Mit dem für die Aktion angefertigten Talon kann der Förderbeitrag beantragt
werden. Dem komplett ausgefüllten Talon muss die Kaufquittung im Original
(Kopien werden nicht akzeptiert) beigelegt werden. Entscheidend ist, dass der
genaue Gerätetyp, der Kaufpreis und das Kauf-/Bestelldatum darauf ersichtlich
sind. Die Unterlagen sind zu senden an:
EKZ, Kundenaktion, Dreikönigstrasse 18, Postfach, 8022 Zürich.
Bei Onlinebestellungen ist neben der Bestellinformation der Original-Lieferschein
bzw. der Zahlungsnachweis nötig.
Der Fördertalon ist unter www.ekz.ch/kundenaktion zu finden oder kann beim
EKZ Kundendienst bestellt werden (058 359 55 22).
3.2 Freigabe
Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements
und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der
Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert.
Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden.
Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 14 Arbeitstagen zu bearbeiten.
Bei Erreichung von 700 geförderten Geräten vor dem 30. Juni 2016 wird die Aktion
frühzeitig beendet. Ein Hinweis dazu wäre frühzeitig auf www.ekz.ch/kundenaktion oder auf www.topten.ch zu finden.
3.3 Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt ca. 3 Wochen nach Erhalt der Zusage
auf das vom Kunden angegebene Konto.
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4 Allgemeine Bestimmungen
4.1 Zuständigkeiten
Die EKZ stellen die Talons für den Antrag des Förderbeitrags zur Verfügung und
führen die Auswertung, die Berechnung und Auszahlung der Förderbeiträge durch.
4.2 Talon
Eine Veränderung des Talons oder unvollständig ausgefüllte Talons durch den Antragsteller führen zur Ablehnung des Antrags.
Der Förderantrag wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt.
4.3 Kontrollen und Nachweise
Zur Vermeidung von Doppelbezügen muss der Kaufbeleg im Original eingereicht
werden. Der genaue Gerätetyp, der Nettokaufpreis und das Kauf-/Bestelldatum
müssen auf dem Beleg ersichtlich sein.
4.4 Auszahlung der Förderbeiträge
Teil- und Vorauszahlungen sind aus administrativen Gründen nicht möglich.
4.5 Inkrafttreten und Gültigkeit
Das vorliegende Reglement „EKZ Förderprogramm Aktionen für Kunden, Energieeffizientes Waschen und Trocknen“ tritt am 1. April 2016 in Kraft und gilt bis längstens am 31. Juli 2016. Mit der Unterschrift auf dem Talon bestätigt der Kunde die
Richtigkeit der Angaben und akzeptiert die Bedingungen gemäss Reglement.
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5 Kontakte
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Kundenaktion
Dreikönigstrasse 18
Postfach
8022 Zürich
Telefon: 058 359 11 13
Email: [email protected]
Internet: www.ekz.ch/kundenaktion
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Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Energieberatung
Dreikönigstrasse 18
Postfach 2254
8022 Zürich
Telefon 058 359 11 13
www.ekz.ch/energieberatung
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