Reglement EKZ Förderprogramm Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen und Trocknen Förderansätze und Bedingungen Version vom 2. Februar 2016 1Einleitung 3 2 3 3 3 3 3 3 Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen und Trocknen 2.1Ziel 2.2 Gegenstand der Förderung 2.3Förderberechtigte 2.4Beitragssätze 2.5Bedingungen 3Projektablauf 3.1Anfrage 3.2Freigabe 3.3Auszahlung 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 Allgemeine Bestimmungen 4.1Zuständigkeiten 4.2Talon 4.3 Kontrollen und Nachweise 4.4 Auszahlung der Förderbeiträge 4.5 Inkrafttreten und Gültigkeit 5Kontakte 5 2 1Einleitung «Informieren, sensibilisieren, zum Handeln motivieren» – nach diesem Grundsatz wollen die EKZ ihre Kunden anregen, im effizienten Umgang mit Energie selber aktiv zu werden. Die EKZ stellen deshalb jährlich rund 3 Millionen Franken für Beratungsleistungen, Förderbeiträge und Vergünstigungen im Rahmen der Energieberatung zur Verfügung, die den Stromkunden – Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand – im Versorgungsgebiet zu Gute kommen. 2 Aktion für Kunden: Energieeffizientes Waschen und Trocknen 2.1 Ziel Mit dem EKZ Förderprogramm möchten wir unsere Kunden zum effizienten Umgang mit Energie bewegen. Darum unterstützen wir von 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 Ihren Kauf einer energieeffizienten Waschmaschine oder eines energieeffizienten Tumblers mit einem Förderbeitrag. 2.2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden Waschmaschinen A+++/A und Wärmepumpen-Tumbler A+++ gemäss www.topten.ch. Die Förderung durch die EKZ erfolgt in Form einer Unterstützung über einen Förderbeitrag pro Gerät. Pro Haushalt (Kundennummer) wird eine Waschmaschine und ein Tumbler gefördert. Den Beitragssatz finden Sie unter Punkt 2.4. 2.3 Förderberechtigte Die Aktion gilt exklusiv für Stromkunden der EKZ und es werden nur Geräte gefördert, die in einer Liegenschaft im EKZ Direktversorgungsgebiet zum Einsatz kommen. Als EKZ Stromkunden gelten ausschliesslich Kunden mit einem direkten Strombezugsverhältnis zu den EKZ. 2.4 Beitragssätze Der Förderbeitrag beträgt 200 Franken für eine Waschmaschine und 300 Franken für einen Tumbler. 3 2.5 Bedingungen ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Unterstützt werden energieeffiziente Waschmaschinen und Tumbler gemäss der Liste auf www.topten.ch. Die Aktion ist gültig für Geräte, die vom 1. April 2016 bis 30. Juni 2016 in der Schweiz (auch Schweizer Onlineshops) gekauft werden. Massgebend ist bei unterschiedlichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten des Geräts das Bestelldatum. Das Gerät muss im EKZ Direktversorgungsgebiet zum Einsatz kommen. Pro Haushalt (Kundennummer) wird eine Waschmaschine und ein Tumbler unterstützt. Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 31. Juli 2016 bei den EKZ beantragt werden (Datum des Poststempels). Insgesamt werden maximal 700 Geräte unterstützt. Bei Erreichung dieser Zahl vor dem 30. Juni 2016 gilt die Aktion als beendet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten. Fehlende Originalbeilagen müssen bis 31. Juli 2016 nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgelehnt. 4 3 Projektablauf 3.1 Anfrage Mit dem für die Aktion angefertigten Talon kann der Förderbeitrag beantragt werden. Dem komplett ausgefüllten Talon muss die Kaufquittung im Original (Kopien werden nicht akzeptiert) beigelegt werden. Entscheidend ist, dass der genaue Gerätetyp, der Kaufpreis und das Kauf-/Bestelldatum darauf ersichtlich sind. Die Unterlagen sind zu senden an: EKZ, Kundenaktion, Dreikönigstrasse 18, Postfach, 8022 Zürich. Bei Onlinebestellungen ist neben der Bestellinformation der Original-Lieferschein bzw. der Zahlungsnachweis nötig. Der Fördertalon ist unter www.ekz.ch/kundenaktion zu finden oder kann beim EKZ Kundendienst bestellt werden (058 359 55 22). 3.2 Freigabe Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 14 Arbeitstagen zu bearbeiten. Bei Erreichung von 700 geförderten Geräten vor dem 30. Juni 2016 wird die Aktion frühzeitig beendet. Ein Hinweis dazu wäre frühzeitig auf www.ekz.ch/kundenaktion oder auf www.topten.ch zu finden. 3.3 Auszahlung Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt ca. 3 Wochen nach Erhalt der Zusage auf das vom Kunden angegebene Konto. 5 4 Allgemeine Bestimmungen 4.1 Zuständigkeiten Die EKZ stellen die Talons für den Antrag des Förderbeitrags zur Verfügung und führen die Auswertung, die Berechnung und Auszahlung der Förderbeiträge durch. 4.2 Talon Eine Veränderung des Talons oder unvollständig ausgefüllte Talons durch den Antragsteller führen zur Ablehnung des Antrags. Der Förderantrag wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt. 4.3 Kontrollen und Nachweise Zur Vermeidung von Doppelbezügen muss der Kaufbeleg im Original eingereicht werden. Der genaue Gerätetyp, der Nettokaufpreis und das Kauf-/Bestelldatum müssen auf dem Beleg ersichtlich sein. 4.4 Auszahlung der Förderbeiträge Teil- und Vorauszahlungen sind aus administrativen Gründen nicht möglich. 4.5 Inkrafttreten und Gültigkeit Das vorliegende Reglement „EKZ Förderprogramm Aktionen für Kunden, Energieeffizientes Waschen und Trocknen“ tritt am 1. April 2016 in Kraft und gilt bis längstens am 31. Juli 2016. Mit der Unterschrift auf dem Talon bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert die Bedingungen gemäss Reglement. 6 5 Kontakte Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Kundenaktion Dreikönigstrasse 18 Postfach 8022 Zürich Telefon: 058 359 11 13 Email: [email protected] Internet: www.ekz.ch/kundenaktion 7 Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Energieberatung Dreikönigstrasse 18 Postfach 2254 8022 Zürich Telefon 058 359 11 13 www.ekz.ch/energieberatung 8
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