Liebe StudyLounge Lehrkräfte
Wir setzen auf eine effiziente und nachhaltige Zusammenarbeit mit unseren Lehrkräften. Getreu unserem Motto:
Einfach, persönlich und fair. Um diese Art von Zusammenarbeit stets wahren zu können, müssen wir Sie auf unsere AGB’s aufmerksam machen. Danke für Ihr Verständnis.
Die Korrespondenz via E-Mail zwischen der StudyLounge und Ihnen als Lehrkraft gilt als integrierter Bestandteil
des Vertrages. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen aus den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lehrkraft”. Besten Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Engagement für die StudyLounge.
Haben Sie Ihr Interesse an einem Auftrag der StudyLounge via E-Mail bekundet, welches von uns mit einer Auftrags-Bestätigung beantwortet wurde, verpflichten Sie sich, den Kunden zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme
soll so früh wie möglich, spätestens 2 Tage nach erhaltener Auftragsbestätigung, stattfinden. Die Annahme eines
Jobangebotes ist verbindlich. Falls Sie von einem Job zurücktreten oder ihn vorzeitig abbrechen wollen, ist dies
der StudyLounge umgehend mitzuteilen. In diesem Fall stellt StudyLounge Ihnen für den entstandenen Aufwand
pauschal CHF 150.- in Rechnung oder zieht den Betrag von Ihrem Lohn ab. Von dieser Strafpauschale ausgenommen ist ein Rücktritt aus zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen (z.B. Krankheit, Unfall,
etc.).
Es ist hilfreich, wenn Sie als Lehrkraft der StudyLounge uns nach dem ersten Kontakt und nachdem die gebuchte
Lektionenanzahl aufgebraucht ist eine E-Mail zukommen lassen. Schreiben Sie kurz, was Sie mit dem Kunden für
Termine abgemacht haben oder dass die letzte gebuchte Lektion nun vorüber ist. Zusätzlich sind natürlich auch
Rückmeldungen zum Ablauf des Unterrichts sehr willkommen. Diese Information ist für uns wichtig, damit wir
wissen, dass wir Ihren Lohn überweisen können. Zusätzlich befragen wir den Kunden über die allgemeine Zufriedenheit zu den Dienstleistungen der StudyLounge, also auch über Ihre Eigenschaften und Fähigkeiten als Lehrkraft. Sobald wir von Ihnen das unterschriebene Unterrichtsprotokoll (dies ist die Rechnung Ihrerseits gegenüber
der StudyLounge) mit den absolvierten Lektionen erhalten, werden wir Ihnen umgehen Ihre Auftragsentschädigung überweisen.
Bewahren Sie als Lehrkraft das unterschriebene Unterrichtsprotokoll im Original zwei Jahre auf.
Bei der StudyLounge besteht stets die Möglichkeit, Unterricht für eine 2er Gruppe zu arrangieren. Fragen Sie den
Kunden der StudyLounge, ob dieser Bekannte o.ä. hat, welche denselben Unterricht haben möchte. Wenn dies
der Fall ist, teilen Sie uns dies per E-Mail mit. Ihr Lohn wird dann angepasst.
Die Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit der StudyLounge gilt als Auftragsverhältnis gemäss schweizerischem
Obligationenrecht (OR, Artikel 394 ff) zwischen Ihnen und der Firma StudyLounge. Es handelt sich hierbei nicht
um ein Angestelltenverhältnis aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Sie als Beauftragte rechnen nach Leistungserbringung ab, erhalten die vereinbarte Auftragsentschädigung und sind danach für Versteuerung und soziale
Absicherung selbst verantwortlich. Alle bezifferten Auftrags-Entschädigungen sind Brutto und werden wie jeweils
in der Auftragsausschreibung angegeben ausbezahlt (ohne Abzüge – ausser Sie als ausländische Lehrkraft sind
quellensteuerpflichtig: die Quellensteuer wird von der angegebenen Entschädigung abgezogen). Gerne helfen
wir Ihnen bei Fragen für die Anmeldung als Selbständige. Sollte dennoch etwas mit der Anmeldung als Selbständige nicht klappen, gilt das Akzeptieren dieser AGB’s als Verzichtserklärung für die AHV/IV/EOALV-Abrechnung
bei geringfügiger Entschädigung bis CHF 2’300.- jährlich.
Fahrspesen und sonstige Auslagen Ihrerseits sind in der angegebenen Auftrags-Entschädigung enthalten. Auch
Ihre Vorbereitungszeit ist enthalten und wird nicht zusätzlich entschädigt, da es selbstverständlich ist, dass Sie als
Lehrkraft nur Aufträge annehmen, denen Sie fachlich wie methodisch gewachsen sind.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es Ihnen hiermit vertraglich untersagt ist, Bar-Zahlungen
von Kunden der StudyLounge entgegenzunehmen. Zusätzlich müssen Sie alle Unterrichtseinheiten (welche mit
dem Kunden direkt oder als spätere Folgeaufträge oder als Folgeaufträge durch Weiterempfehlung von Ihnen
und der StudyLounge abgehalten worden sind) der StudyLounge melden. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird
eine Konventionalstrafe von CHF 10’000.- pro Fall plus entgangene Umsätze fällig. Dies gilt auch für Anfragen,
welche Sie direkt oder indirekt durch Empfehlungen der StudyLounge Kunden erhalten. Erhalten Sie solche Anfragen, dürfen Sie die Kundin sehr gerne selber unterrichten oder auch auf unsere Internetseite verweisen. Möchten Sie den Kunden selber unterrichten, dann melden Sie uns die Kunden-Personalien via E-Mail mit der Angabe,
dass Sie die Lehrkraft sein möchten. Damit ist gewährleistet, dass wir von den entsprechenden Lektionen erfahren
können.
Die StudyLounge versendet alle Rechnungen per E-Mail oder Post. Sie als Lehrkraft müssen sich nicht um BarBezahlungen kümmern. Erkundigt sich ein StudyLounge Kunde nach der Möglichkeit, Sie in bar zu bezahlen:
Lehnen Sie dankend ab und verweisen Sie auf die Rechnung, welche der StudyLounge Kunde erhalten hat oder
wird.
Alle Kunden der StudyLounge wurden vor Vertragsabschluss darüber informiert, dass Lektionen in Rechnung
gestellt werden, welche von dem Kunden nicht mind. 24 Stunden vor Unterrichts-Start bei Ihnen als Lehrkraft
direkt per Telefon abgesagt wurden. Sie als Lehrkraft können diese Fehllektionen auf dem Unterrichtsprotokoll
als solche kennzeichnen und von dem Kunden unterzeichnen lassen. Somit erhalten Sie für diese Fehllektionen
garantiert auch die Ihnen zustehende Entschädigung. Pro ausgefallenen Unterrichtstermin (Fehllektionen) erhalten Sie eine Entschädigung, als hätten Sie 60 Minuten Unterricht erteilt. Dasselbe gilt, falls eine 2er Nachhilfe
gebucht wurde, jedoch nur ein Kunde zum Unterricht erscheint. Diese Lektion gilt als über die volle Dauer durchgeführt.
Wie bei jeder Dienstleistungs-Unternehmung leben wir von den Beträgen, welche wir von den Kunden bezahlt
erhalten. Dies bedeutet natürlich, dass wir nicht den Betrag, den uns der StudyLounge Kunde überweist, voll an
Sie als Lehrkraft weiterleiten können. Wir verwenden diese Differenz zur Deckung unserer Personalkosten in der
Administration, für die Betreuung unserer Websites, zur Rechnungsstellung, für Werbung und vor allem zur grosszügigen Unterstützung des Vereins CAAA, welcher Bildungsprojekte in Sansibar realisiert. Sie als Lehrkraft profitieren von häufigen Auftrags-Ausschreibungen. Wir sind der Auffassung, dass Sie als Lehrkraft dies verstehen, als
gerechtfertigt empfinden und sich mit einer Auftrags-Annahme auch damit einverstanden erklären.
Zusätzlich stimmen Sie als Lehrkraft zu, dass wir das Feedback Ihrer StudyLounge Kunden sammeln, aggregieren,
auswerten und für die weiteren zukünftigen Auftrags-Vergaben in das Auswahlverfahren einfliessen lassen. Diese
quantitativen wie qualitativen Merkmale unserer Zusammenarbeit werden mit betriebsinternen Kennzahlen verglichen und sind für die zukünftige Auftrags-Vergabe von grosser Relevanz. Diese Auswertungen unterstützen Sie
als qualifizierte, kompetente Lehrkraft und garantiert uns, unseren hohen Qualitätsanspruch aufrecht zu erhalten.
Wenn Sie als Lehrkraft Aufträge der StudyLounge zugeteilt bekommen, gilt dies als rechtskräftiger Vertrag und
wir danken Ihnen herzlich, dass Sie die Interessen der StudyLounge jederzeit wahren.
Falls Ihr Unterricht-Auftrag aus terminlichen oder sonstigen Gründen nicht zustande gekommen ist, informieren
Sie uns bitte via E-Mail hierüber. Wurden jedoch bereits Termine für den Unterricht mit dem Kunden der StudyLounge vereinbart, welche Sie als Lehrkraft nicht mehr wahrnehmen können, teilen Sie uns dies mind. 48h vor der
Unterrichtseinheit mit (selbstverständlich informieren Sie auch den StudyLounge Kunden hierüber. Danke.). Erhalten wir von Ihnen diese Meldung nicht rechtzeitig und ist die Erklärung für Ihr Fehlverhalten nicht vertretbar (ausser Unfall, Todesfall in der Familie, akut dramatisches Krankheitsaufkommen, etc.), werden wir dies natürlich bei
zukünftigen, möglichen Aufträgen mitberücksichtigen.
Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
Ansonsten können Sie Ihrer Kreativität sowie Ihrem Wissen während dem Unterricht freien Lauf lassen. Lassen Sie
sich deswegen durch die AGB's nicht beirren. Sie müssen sich an ganz wenige Regeln halten. Diese wurden oben
erwähnt.
Wir bitten Sie als Lehrkraft in aller Höflichkeit darum, sich bewusst zu sein, dass Sie als Lehrkraft die StudyLounge
nach aussen vertreten und verkörpern. Wir danken für Ihre professionelle Betreuung der StudyLounge Kunden
und schätzen die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen sehr.
Ihr StudyLounge Team.
Zug (Schweiz), 4.2.2015