Finanzbuchführung 3.0 und Papierbelege vernichten – und wie will es das Finanzamt? eRechnung, Archivierung, Digitaler Belegaustausch Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wer ist DATEV? Genossenschaft von 40.000 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten Unterstützung aller Dienstleistungen der DATEV-Mitglieder für deren Mandanten Hauptsitz in Nürnberg 25 Niederlassungen in Deutschland Softwarehaus und ITDienst-leister mit über 40 Jahren Erfahrung mit Software, Services und Rechen-zentrumsDienstleistungen: über 11 Millionen Lohnund Gehaltsabrechnungen mehr als 145.000 Unternehmen nutzen DATEV-Anwendungen DATEV-Rechenzentrum ist Datendrehscheibe zwischen Unternehmen, Steuerberatern und rund 200 Institutionen (z. B. Finanzverwaltung, Krankenkassen, Banken) umfangreicher Service – rund 2,5 Mio. Servicekontakte 10.11.2015 jährlich mehr als 100.000 Seminarteilnehmer pro Jahr Seite 2 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV eG – das Rechenzentrum als „Herz“ in Zahlen Stand Januar 2015 10.11.2015 Seite 3 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Digitalisierung mal an einem ungewöhnlichen Beispiel 2005 Blick auf den Petersdom während der Bekanntgabe des neuen Papstes. Rechnungswesen 3.0 Seite 4 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Einzelphänomene !? GoBD (GDPdU) elektronische Steuererklärung E-Government ELStAM Digitalisierung der Geschäftsprozesse E-Bilanz Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten SEPA elektronischer Rechnungsverkehr neuer Personalausweis (nPA) 5 Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 6 Wo ist der Zusammenhang? Ersetzendes Scannen Verfahrensdokumentation GoBD ERechnung Rechnungswesen 3.0 ZUGFeRD Seite 7 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda Grundlagen der elektronische Archivierung GoBD Ersetzendes Scannen Elektronische Rechnungsstellung Rechtliche Rahmenbedingungen ZUGFeRD Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) Rechnungswesen 3.0 Seite 8 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Warum „GoBD“? Stichwort: Digitale Unveränderbarkeit Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 10 GoBD betroffene Prozesse und IT-Systeme (GoBD Rz 16/20) Rechnungseingangsbuch Kassen Berechnungen von Darlehen, Eigenverbrauch (Steuer)-Rückstellungen, Bestandsveränderungen... (Vor-)Systeme mit Grundaufzeichnungsfunktionen Warenwirtschaft Faktura Rechnungsausgangsbuch (Haupt-)Systeme mit Journal-/Kontenfunktionen Finanzbuchführung Jahresabschluss Materialwirtschaft A P Anlagenbuchführung Gewinn…. Archivsysteme (u.a. DMS) Lohnabrechnung Zeiterfassung für Lohn o. Faktura Fahrtenbuch Taxameter Rechnungswesen 3.0 Seite 11 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Überblick GoBD GoBD = „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Finanzverwaltung bündelt GoBS und GDPdU (inkl. FAQ) in den GoBD Zusammen mit Wirtschaftsverbänden konnten einzelne Verbesserungen erzielt werden, insgesamt verbleiben aber zahlreiche Kritikpunkte. Explizite Ausdehnung auf alle steuerlichen Aufzeichnungspflichten (auch über Buchführung i.e.S. hinaus, z.B. EÜR). Konkretisierungen und Verschärfungen hinsichtlich des Aufzeichnungszeitpunktes (konkrete Orientierungsfristen) und von Unveränderbarkeiten/Protokollierungen (z.B. „späte Festschreibung“ deutlich eingeschränkt). Konkretisierungen bei Aufbewahrungsumfang und –form z.B. Einzelaufzeichnungspflichten bei Vorsystemen, Stammdaten, maschinelle Auswertbarkeit Rechnungswesen 3.0 Seite 12 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD Erleichterungen durch die GoBD Kontierung auf dem Beleg kann unter bestimmten Umständen wegfallen. (DATEV-Unternehmen-online-Szenario und elektronisches Bankbuchen ist damit gedeckt) Möglichkeit des ersetzenden Scannens (elektronische Archivierung i.V.m. Vernichtung von Papier) wird auf die Ebene der GoBD akzeptiert und konkretisiert. ZUGFeRD-Standard (Format für elektronische pdf-Rechnung) wird explizit unter Ordnungsmäßigkeitsgesichtspunkten für die maschinelle Auswertbarkeit akzeptiert. Fehlen von Verfahrensdokumentationen führt nicht zwingend zur Verwerfung der Buchführung (Zugeständnis an gelebte Praxis) Klarstellung: Keine Aufbewahrungspflicht für E-Mails, wenn diesen nur „Transportfunktion“ zukommt (z.B. für angehängte PDF-Rechnung). Rechnungswesen 3.0 Seite 13 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD - Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit Wann ist ein IT-System betroffen und zu analysieren? GoBD: Wenn es Daten erfasst, erzeugt, empfängt, übernimmt, verarbeitet, speichert oder übermittelt, die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig und somit aufbewahrungspflichtig sind. Dann ist es Teil des „IT-Buchführungssystems“ Welche IT-Systeme gehören typischerweise zum IT-Buchführungssystem? GoBD: Das Haupt(buchführungs)system sowie Vor- und Nebensysteme (z.B. Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management-System) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen. Auf die Bezeichnung des Systems kommt es bei der Beurteilung nicht an! Rechnungswesen 3.0 Seite 14 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD - Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit Welche Daten sind buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig und somit aufbewahrungspflichtig? ( „steuerrelevante Daten“ ) Neben den außersteuerlichen und steuerlichen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen zu Geschäftsvorfällen sind alle Unterlagen aufzubewahren, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind. Steuerrelevant sind Daten aus Geschäftsvorfällen, die als Betriebsausgaben oder als Betriebseinnahmen verbucht werden oder sich in sonstiger Weise auf die Höhe des steuerlichen Gewinns auswirken (z.B. Abschreibungen, Einlagen und Entnahmen). Daneben sind alle Unterlagen und Aufzeichnungen steuerrelevant, die als Belege für solche Geschäftsvorfälle oder zu deren Dokumentation dienen. Rechnungswesen 3.0 Seite 15 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Überblick über die zentralen Regelungen der GoBD Überblick über die Themen, die in den GoBD abgehandelt werden, mit Sicht auf den IT-Verarbeitungsprozess. Belegfunktion Jeder Geschäftsvorfall muss belegt werden. Beispiele: Rechnung, SchnittstellenDatei aus Faktura, Steuerbescheid Grundaufzeichnungsfunktion Journal, Konten/ Kontenfunktion Beispiele: Kassenbuch, Rechnungseingangsbuch, Rechnungsausgangsbuch in Faktura-System Finanzbuchführung mit Nebenbüchern Anlagen-, Offene Posten- Lohn u. Gehaltsbuchführung Deklaration Umsatzsteuervoranmeldung Jahres-Steuererklärung, E-Bilanz Aufbewahrung und maschinelle Auswertbarkeit Von digitalen Belegen, steuerrelevanten Dokumenten, Grundaufzeichnungen und Buchungen Rechnungswesen 3.0 Seite 16 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD - Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Belegfunktion Jeder Geschäftsvorfall ist ….. zu belegen. Auf die Bezeichnung „Beleg“ kommt es nicht an. (GoBD Rz 61) Beispiele: Aber auch: Barquittungen, Rechnungen, Grundaufzeichnungen oder Buchungen können die Belegfunktion erfüllen. Bescheide über Steuern oder Gebühren, betriebliche Kontoauszüge, Gutschriften, Aufträge, Lieferscheine, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Verträge, Zahlungsbelege (GoBD Rz 62). Beispiele: Zeiterfassung als Grundlage für eine Ausgangsrechnung Buchung einer Privatentnahme in der Finanzbuchführung hat Belegfunktion Datensätze eines Faktura-Systems Rechnungswesen 3.0 Seite 17 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD Inhalte - Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Grund[buch] aufzeichnungs(funktion) Grundaufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder auf Medien…. (GoBD Rz 12) Beispiele: Kassenbucheinträge, Rechnungsein(aus)gangsbuch, Wichtig: Die Funktion der Grund(buch)-aufzeichnungen kann auf Dauer auch durch eine geordnete und übersichtliche Belegablage erfüllt werden (GoBD Rz 46). Aber auch: Excel-Arbeitspapier für die Rückstellungsberechnung, individuelle Anlagen zur Steuererklärung, Zeiterfassungsdaten für die Lohnabrechnung oder die Rechnungsschreibung Erfassung im Fahrtenbuch. Rechnungswesen 3.0 Seite 18 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Unveränderbarkeit? Das zum Einsatz kommende DV-Verfahren muss die Gewähr dafür bieten, dass alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können (GoBD Rz 108). Rechnungswesen 3.0 Seite 19 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Digitalisierung - GoBD Zusammenhänge Trend zur Digitalisierung, ZUGFeRD, ersetzendes Scannen Ersetzendes Scannen GoBD Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus Vorsystemen und Stammdaten (Bare und Unbare Geschäftsvorfälle) Eingescannte Papierbelege Ein- und Ausgangsrechnungen als PDF Aufbewahrung eingescannter Belege und Vernichtung Papier-Belege Ein- und Ausgangsrechnungen als PDF mit XMLRechnungsdaten-Daten PDF u./o. ZUGFeRD Wer erstellt schon ZUGFeRD-Rechnungen? http://www.rechnungsaustausch.org/zugferd-software-anbieter.htm Rechnungswesen 3.0 Seite 20 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Archivierung (elektronisch) als „Stolperstein“ für Unternehmen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ziele des digitalen Langzeitarchivs: Sicherheit Rechnungswesen 3.0 Seite 22 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ziele des digitalen Langzeitarchivs: Sicherheit Rechnungswesen 3.0 Seite 23 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Auslagerung der digitalen Archivierung: Vorsicht ist angebracht! Rechnungswesen 3.0 Seite 24 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Handelsrecht Steuerrecht Gesetzliche Schriftform Spezialregelungen Handelsgesetzbuch (HGB) Abgabenordnung (AO) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Medizin Buchführungspflicht Aufbewahrung Aufzeichnungen Aufbewahrung Gesetzliche Schriftform Umsatzsteuergesetz (UStG) Zivilprozessordnung(ZPO) Anforderungen an Rechnungen Beweiskraft Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Öffentliche Verwaltung Sozialgesetze Finanzdienstleister 25 Aufbewahrungsfristen (gültige Rechtslage) Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie die zu deren Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen empfangene und abgeschickte Handels- und Geschäftsbriefe 10 Jahre 6 Jahre 10 Jahre Buchungsbelege sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind 6 Jahre Generell gilt: die Zehnjahresfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Rechnungserhalt per E-Mail (z.B. Rechnung in Textform) führt dazu, dass auch die E-Mail archiviert werden muss Thema: E-Mail-Archivierung Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 26 Ersetzendes Scannen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ersetzendes Scannen von buchungsrelevanten Belegen Was ist Ersetzendes Scannen? Kann ich meine (Papier-)Belege nach dem Scannen vernichten? Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 28 Voraussetzungen für das Ersetzende Scannen Was ist Ersetzendes Scannen? Kann ich meine Belege nach dem Scannen wegwerfen? • Empfehlung bisher: NEIN • Empfehlung künftig: JA, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden Rechnungswesen 3.0 Seite 29 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Voraussetzungen für das Ersetzende Scannen Voraussetzung für die Vernichtung der Papierbelege Archivierungssoftware revisionssicheres Archiv für eine unveränderbare Speicherung der Belege, wie z. B. DATEV Unternehmen online Verfahrensdokumentation Prozesse vom Eingang des Papierbelegs über den Scanvorgang bis hin zur Vernichtung müssen dokumentiert sein Rechnungswesen 3.0 Seite 30 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Rechtliche Hintergründe zum Ersetzende Scannen Aktuelle Rechtslage § Handels- und Steuerrecht: Die Vernichtung von Papieroriginalen ist bei Buchungsbelegen und Handelsbriefen zulässig, sofern sie in digitalisierter Form in einem revisionssicheren Archiv aufbewahrt werden. § Beweiskraft vor Gericht: Gescannte Dokumente unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung und haben damit denselben Beweiswert wie nicht unterschriebene papierhafte Dokumente. Bei Dokumenten mit einer Originalunterschrift geht beim Scannen die Eigenschaft der Urkunde verloren, weshalb hier eine Risiko-Abwägung stattfinden muss. § § Unterlagen, bei denen die gesetzliche Schriftform verlangt wird (z.B. notarielle Urkunden, Mietverträge mit über einem Jahr Laufzeit, Arbeitsverträge), sollten nicht ersetzend gescannt werden. Sonstige rechtliche Anforderungen Rechnungswesen 3.0 können für einzelne Dokumente einschlägig sein und müssen im Einzelfall geprüft werden. Seite 31 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zulässigkeit der digitalen Archivierung von Papierbelegen Original erforderlich? ja Aufbewahrung im Original nein Besonders kritisches Dokument? ja Abwägung des möglichen rechtlichen Risikos nein Spezielle rechtliche Vorgaben? ja nein nein Revisionssicheres Archiv? ja Prüfung der Vorgaben Digitale Archivierung ist zulässig Rechnungswesen 3.0 Seite 32 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was braucht man für ein revisionssicheres Archivsystem? 1. Geeignete Software 2. Unveränderbare Speicherung 3. ? Verfahrensdokumentation Zertifizierung Mustervorlage der BStBK und DStV Arbeitshilfe der DATEV Möglich, aber optional und nicht bindend. Entscheidend sind die oberen Kriterien! Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten DATEV Unternehmen online DATEV DMS classic pro 33 Was ist eine Verfahrensdokumentation? Eine Verfahrensdokumentation ist eine Beschreibung der Prozesse, Arbeitsanweisungen und Kontrollen des Buchführungsprozesses. Sie soll die Nachvollziehbarkeit der digitalen Buchführung sicher stellen. Rechnungswesen 3.0 Seite 34 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was gehört in eine Verfahrensdokumentation? 1. Rahmendaten und Organisation a) Beschreibung des Unternehmens b) Umfang der Archivierung c) Beteiligte Personen 2. Rechtliche Grundlagen 3. Anforderungen und Kontrollziele 4. Allgemeiner Überblick über die Archivlösung 5. Darstellung der Prozesse und Kontrollen 6. Darstellung der technischen Ressourcen 7. Erfüllung der Ordnungsmäßigkeitsanforderungen Rechnungswesen 3.0 8. Verweis auf mitgeltende Unterlagen – Arbeitsanweisungen, weitere Dokumentationen etc. Seite 35 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda Grundlagen der elektronische Archivierung GoBD Ersetzendes Scannen Elektronische Rechnungsstellung Rechtliche Rahmenbedingungen ZUGFeRD Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) Rechnungswesen 3.0 Seite 36 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Definition Rechnung und Definition eRechnung Definition Rechnung: (UStG § 14) „Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.“ Übermittlungswege Definition eRechnung: (UStG § 14) „Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.“ • per Email (Bilddatei, Textdatei) • DE-MAIL oder EPOSTBRIEF • Computerfax/Faxserver • Webdownload Rechnungswesen 3.0 • EDI (Datenaustausch) Seite 37 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Formelle Prüfung nach 14UStG: (4) UStG: Formelle Prüfung nach § 14§(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten 1 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 1 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 3 4 3. das Ausstellungsdatum, 6 5 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), 5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 8 7 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und 9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 2 38 Rechtliche Anforderungen eRechnungen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Sicherheitstechnische und rechtliche Anforderungen an eine elektronische Rechnung (ab 1. Juli 2011) Authentizität „Echtheit der Herkunft“ eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers Integrität „Unversehrtheit des Inhalts“ Lesbarkeit „Lesbarkeit der Rechnung“ keine Veränderung der Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gewährleistet durch innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad alternativ: QES oder EDI elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers Zustimmung bedarf keiner besonderen Form Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung Rechnungswesen 3.0 Seite 40 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Relevante Prüfschritte eines Innerbetrieblichen Kontrollverfahrens Prüfung der Lesbarkeit der Rechnung Prüfung der Herkunft der Rechnung. Anhaltspunkt kann bspw. ein Abgleich der Absenderadresse mit der angegebenen Bankverbindung oder Steuernummer sein Prüfung auf doppelte Rechnung Prüfung, ob die Rechnung sachlich richtig ist, z.B. durch Abgleich der Rechnung mit Lieferund Leistungsnachweisen, Bestellungen, Verträgen oder Vereinbarungen Prüfung, ob die richtigen Leistungsmengen und die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt wurden Prüfung, ob alle Angaben gem. § 14 (4) UStG auf der Rechnung enthalten und korrekt sind Prüfung, ob die Rechnung rechnerisch richtig ist Rechnungswesen 3.0 Seite 41 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Vorsteuerabzugsberechtigung Vorsteuerabzugsberechtigung ist sicherzustellen über Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungsangaben nach §§ 14, 14a UStG sowie Besitz der Rechnung BMF-Schreiben (Juli 2012) Inhaltlich richtige Rechnung: richtige Leistung, richtiger Leistender, richtiges Entgelt, richtiger Zahlungsempfänger – rechtfertigt die Annahme, dass Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gegeben sind. Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben, kommt dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren bzw. dem Übermittlungsvorgang selbst keine eigenständige Bedeutung mehr zu. Rechnungswesen 3.0 Seite 42 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Aufbewahrung Archivierungspflichten sind unverändert: Aufbewahrung über 10 Jahre Anforderung an Aufbewahrung geregelt nach § 14b UStG, § 147 AO, GoBD (ehemals GoBS, GDPdU) Die Erfüllung ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine Verletzung kann als eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 26a Abs. 1 Nr. 2 UStG geahndet werden. Rechnungswesen 3.0 Seite 43 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Praxisbeispiele eRechnung Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Praxisbeispiel: Webdownload und Signatur Vorgehen: • Überprüfung der Signatur (QES) oder • Innerbetriebliches Kontrollverfahren Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 45 Beispiel für innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad Muster Serviceschein Muster Rechnung Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 46 Eine eRechnung zu erstellen ist bestimmt schwierig und passt nicht zu meinem Arbeitsablauf!? Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 47 Rechnungswesen 3.0 Seite 48 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Rechnungswesen 3.0 Seite 49 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Rechnungswesen 3.0 Seite 50 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnungen in Europa/Deutschland: Formate heute und Ausblick 100 % 90 % 80 % reine Strukturdaten EDI, XML Hybrid PDF + XML 70 % 60 % 50 % 40 % elektronische Bilder PDF … 30 % 20 % 10 % 0% 2000 2010 2020 Quelle: Billentis Marktstudie 2012 „E-Rechnungen als Chance in einem veränderlichen Marktumfeld“ Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 52 ZUGFeRD Grundlagen FeRD FeRD: Ergebnis: Forum elektronische Rechnung Deutschland Unabhängiger Mittler an der Schnittstelle von Ministerien, Verbänden und Unternehmen einheitliches Rechnungsdatenformat Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. • Eine nationale Plattform von Ministerien, Verbänden und Unternehmen, um Akzeptanz und die Verbreitung elektronischer Rechnungen in Deutschland zu schaffen. • Aufgabe: Thema „elektronische Rechnungen“ unter technischen, geschäftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzubereiten sowie geeignete Maßnahmen zum raschen und einfachen Einsatz elektronischer Rechnungen vorzubereiten, zu koordinieren und umzusetzen. • www.ferd-net.de (XML-) Rechnungsdaten ZUGFeRD: Zentrale User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland Rechnungswesen 3.0 Seite 53 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Grundlagen ZUGFeRD ZUGFeRD Zentrale User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland Nutzen des ZUGFeRD-Datenmodells für Unternehmen: • Versand und Empfang elektronischer Rechnung so einfach wie Papierrechnungen • • (XML-) Rechnungsdaten • Optimierte Prozesse beim Rechnungsempfänger mit strukturierten Daten • einheitliches Rechnungsdatenformat Austausch elektronischer Rechnungen für jeden Teilnehmer ohne vorherige Absprache Optionale Nutzung der strukturierten Daten • Jede, auf dem ZUGFeRD-Datenmodell basierende, Rechnung muss eine vollständige, gültige Rechnung darstellen Branchenübergreifender Rechnungsstandard Rechnungswesen 3.0 Seite 54 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Beispielrechnung im ZUGFeRD-Format PDF/A-3 PDF-Rechnung Integrierte XML-Datei Rechnungswesen 3.0 Seite 55 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD verknüpft die Vorteile einer elektronischen Rechnung um digitale Nutzdaten Nach außen ist die elektronische Rechnung eine normale PDF-Rechnung… … ergänzt um strukturierte Daten im XMLFormat,… … die einfach per Mail verschickt ... … und durch DATEVProgramme automatisch eingelesen werden kann. Information: www.datev.de/zugferd Rechnungswesen 3.0 Seite 56 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wie funktioniert‘s? Für Anwender Fragen Sie Ihre Lieferanten nach ZUGFeRD Rechnungen. Fragen Sie Ihre Softwarehersteller und Dienstleister, wann diese ZUGFeRD unterstützen. Für Softwarehersteller Holen Sie sich die Spezifikation aus dem Web (www.zugferd.de) Viele Tools (auch Open Source) stehen bereit Seite 57 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Umsetzung und Verbreitung von ZUGFeRD > 3.000 Downloads der ZUGFeRD-Spezifikation > 80 aktive, benannten Unterstützer bei Software-Herstellern und Service-Provider Lösungen für Excel-Anwender (Bsp. CIB eInvoice) Hersteller von ERP und Warenwirtschaftslösungen (Bsp. Sage, SAP, Hamburger Software, Scopevisio, DATEV, …), auch OpenSource (Bsp. Fakturama) und Add-Ons (Bsp. für Navision und Lexware) Dienstleister (Bsp. z-rechnung.de, ximantix, ecosio.at) Zunehmend mehr ZUGFeRD-Anwender in der Presse Öffentlich Verwaltung, Bsp. Bundesverwaltungsamt Konsumgüterindustrie, Bsp. Storck Großhandel, Bsp. Beck aus Nürnberg Rechnungswesen 3.0 Seite 58 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda Grundlagen der elektronische Archivierung GoBD Ersetzendes Scannen Elektronische Rechnungsstellung Rechtliche Rahmenbedingungen ZUGFeRD Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) Rechnungswesen 3.0 Seite 59 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Digitalisierung Belegaustausch (Buchführung Online) Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Beispiel für digitale Unternehmensprozesse Erkennen Sie diesen Pendelordner wieder? Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 61 Wie erfolgt meistens der Belegablauf? für die Steuerkanzlei Schwachstellen unvollständige Informationen Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb Ablage im Unternehmen logistischer Aufwand Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 62 Buchführung mit Zukunft … digitaler Belegaustausch für die Steuerkanzlei Ablage im Unternehmen Ihr Vorteil logistischer Aufwand entfällt – Belege bleiben im Unternehmen kein Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb aktuelle Auswertungen in „Echtzeit“ ermöglichen aktuellen Überblick (Chance für Qualitätsbuchführung), da alle Infos enthalten sind – und: die Belege sind revisionssicher für die Betriebsprüfung archiviert Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 63 DATEV Unternehmen online DATEV-Cloud: Abbildung der kaufmännischen Prozesse DATEV Unternehmen online Belegtransfer Auftragswesen Angebot, Auftragsbestätigung und online Lieferschein erstellen Belege digitalisieren Rechnung erstellen Kassenbuch online Zahlungserinnerung erstellen Kassenbelege erfassen Belege online Ausgangsrechnungen archivieren und Lastschriften erstellen Eingangsrechnungen bearbeiten, sofort zahlen oder Zahlungen vorbereiten Lastschriften einziehen Eingangsrechnung bezahlen Kassenbelege archivieren Bank online Kontoumsätze prüfen und Belege (automatisch) zuordnen Rechnungswesen 3.0 Kanzlei bucht und stellt Auswertungen in Unternehmen online bereit Seite 64 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ansicht der Belege Online – Belegbearbeitung Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 65 Zahlungsverkehr mit ZUGFeRD-Format Kennung ZUGFeRD Wertekontrolle ZUGFeRD-Daten Daten direkt in Erfassungsfelder Bankverbindungsdaten aus Rechnungswesen 3.0 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 66 Technische Voraussetzungen für die Cloud-Lösung Scanner Internet-Anschluss mit DSL-Geschwindigkeit Internet-Explorer DATEV mIDentity oder DATEV SmartCard und Kartenleser Rechnungswesen 3.0 Seite 67 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Christine Thoma DATEV eG Telefon +49 911 319-3669 E-Mail [email protected] Internet www.datev.de/unternehmensloesungen Rechnungswesen 3.0 Seite 68 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten
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