OPITZ MORCK UND KOLLEGEN STEUERBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWALT Erläuterung §35 a EStG Allgemein Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich den Anforderungen zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (Position 1 und 2) haushaltsnahen allgemeinen Dienstleistungen (Position 3) und haushaltsnahen Handwerkerleistungen (Position 4), für die teilweise unterschiedlich hohe Förderbeträge geregelt sind. Erläuterungen der einzelne Positionen Steuerbegünstigte Beträge nach §35a Absatz 1 Nr. 2EStG Geringfügige Beschäftigungen (Lohn bis zu 400 EUR monatlich), die ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt werden, d.h. wenn diese Tätigkeit durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. Haushaltsnah ist das Beschäftigungsverhältnis, wenn es eine haushaltsnahe Tätigkeit zum Gegenstand hat. Beispiele haushaltsnahen Tätigkeiten u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen oder die Gartenpflege. die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, ebenso von alten, kranken oder pflegebedürftigen Personen Aufwendungen für die Erteilung von Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen dürfen zu keiner Steuerermäßigung führen. Keine haushaltsnahen Tätigkeiten sind beispielsweise die Unterrichtung von Musikinstrumenten, die Erteilung von Nachhilfeunterricht oder von Tennis- und Reitstunden. Begünstigt sind 10 Prozent des jährlichen Bruttolohns inklusive Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. pauschalierter Lohnsteuer, höchstens 510 EUR. Steuerbegünstigte Beträge nach § 35a Absatz 1 Nr. 2 EStG Tätigkeitsmerkmal und Beispiele wie unter Position 1. Es darf nur keine geringfügigen Beschäftigungen vorliegen, d.h. der Lohn muss über 400 EUR monatlich betragen. Begünstigt sind 12 Prozent des jährlichen Bruttolohns inklusive der vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, höchstens 2.400 EUR. Opitz Morck & Kollegen Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Gugelhammerweg 13 Tel. 09128/9196-0 Fax: 09128/9196-22 90537 Feucht Eduard Opitz Steuerberater, Feucht Bankverbindung HypoVereinsbank Nbg Kto. 301 303 440 BLZ 760 200 70 Dr. Winfried Morck Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Nürnberg www.opitz-morck-kollegen.de Jan Niezel Rechtsanwalt, Sayda E-Mail: [email protected] Kooperationspartner Steuerberatungsgesellschaft Feucht mbH, Feucht Niederlassung Weida Neustädter Straße 25 07570 Weida OPITZ MORCK UND KOLLEGEN STEUERBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWALT Steuerbegünstigte Beträge nach § 35 Absatz 2 Satz 1 EStG Haushaltsnahe Dienstleistung Es darf kein Arbeitsverhältnis vorliegen, es muss eine von einem selbstständigen Dienstleistungsunternehmen erbrachte Leistung sein. Beispiele haushaltsnaher Dienstleistungen allgemeiner Art sind: die Reinigung der Wohnung durch Fensterputz- und Reinigungsfirmen oder den Angestellten einer Dienstleistungsagentur, die Straßen- und Gehwegreinigung sowie Winterdienste durch Hausmeisterfirmen, die Pflege von Angehörigen z. B. durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, Gartenpflegearbeiten, z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden durch Gärtnereibetriebe, private Umzüge durch Umzugsspeditionen oder andere Umzugsdienstleister. Begünstigt sind 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 EUR. Für Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit erhöht sich der Maximalabzug von 600 EUR 1.200 EUR. Steuerbegünstigte Beträge nach § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG Handwerkerleistungen Dieser Punkt umfasst alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Unerheblich ist, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. In gleichem Maße sind im Rahmen der Neuregelung Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, die nur von Fachkräften durchgeführt werden. Beispiele Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä., Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und Heizrohren, Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichböden, Parkett und Fliesen), Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Modernisierung des Badezimmers Opitz Morck & Kollegen Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Gugelhammerweg 13 Tel. 09128/9196-0 Fax: 09128/9196-22 90537 Feucht Eduard Opitz Steuerberater, Feucht Bankverbindung HypoVereinsbank Nbg Kto. 301 303 440 BLZ 760 200 70 Dr. Winfried Morck Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Nürnberg www.opitz-morck-kollegen.de Jan Niezel Rechtsanwalt, Sayda E-Mail: [email protected] Kooperationspartner Steuerberatungsgesellschaft Feucht mbH, Feucht Niederlassung Weida Neustädter Straße 25 07570 Weida OPITZ MORCK UND KOLLEGEN STEUERBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWALT Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen, z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer, Maßnahmen der Gartengestaltung, Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, Kontrollaufwendungen für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen oder die Gebühr für den Schornsteinfeger. Begünstigt sind 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 EUR. Ab 2006 ist es unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Auch für umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen ist der Steuerabzug bis zu 600 EUR pro Jahr zulässig (ausgenommen Neubau). Wichtig Begünstigt sind nur die Arbeits- Maschinen und Fahrtkosten, nicht Materialkosten. Opitz Morck & Kollegen Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Gugelhammerweg 13 Tel. 09128/9196-0 Fax: 09128/9196-22 90537 Feucht Eduard Opitz Steuerberater, Feucht Bankverbindung HypoVereinsbank Nbg Kto. 301 303 440 BLZ 760 200 70 Dr. Winfried Morck Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Nürnberg www.opitz-morck-kollegen.de Jan Niezel Rechtsanwalt, Sayda E-Mail: [email protected] Kooperationspartner Steuerberatungsgesellschaft Feucht mbH, Feucht Niederlassung Weida Neustädter Straße 25 07570 Weida
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