Achtung, Gegenangebot!

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Achtung, Gegenangebot!
Der neue Arbeitsvertrag ist unterschrieben – jetzt nur noch schnell kündigen. Ein Formsache und in fünf Minuten erledigt. Oder doch
nicht? Personalberater Manuel Neuschäfer-Rube erklärt Ihnen, was Sie bei einem Gegenangebot beachten müssen.
Der Bewerber hat bereits einen weiten Weg hinter sich;
man hat eine Bewerbung geschrieben oder wurde vom
Personalberater auf eine neue Position angesprochen.
Das Bewerbungsschreiben wurde ordentlich formuliert
und der Lebenslauf mit allen wichtigen Informationen
für den potenziell neuen Arbeitgeber professionell aufbereitet. Anschließend wurden ein oder mehrere Vorstellungsgespräche geführt und man hat intensive Verhandlungen über Arbeitszeit, zusätzliche Vergütungen
und auch über das Gehalt geführt. Die Verhandlungen
waren erfolgreich und man hat sich mit dem neuen Arbeitgeber auf attraktive Vertragsmodalitäten geeinigt.
Der Vertrag enthält alles, was sich der Bewerber vorgestellt hat. Nun muss man nur noch beim alten Arbeitgeber kündigen.
Wie reagiert der (Noch-)Arbeitgeber auf die
Kündigung?
Vielleicht erwartet man, dass der Arbeitgeber sauer auf
die Kündigung reagiert. Das passiert in den seltensten
Fällen. Was passiert stattdessen?
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen, hinterlassen Sie
eine Lücke. Der Arbeitgeber möchte diese Lücke gar
nicht erst entstehen lassen. Wenn Ihre Arbeitskraft im
Unternehmen fehlt, muss Ihre Arbeitskraft durch die
Kollegen ersetzt werden. Das ist mit Überstunden und
weiterer Belastung verbunden. Somit kann Unzufriedenheit im Team entstehen.
Capera GRUPPE / Karrierebrief / 8/2015
Also wird man versuchen, Sie bei Ihrem Arbeitgeber zu
halten. Wie kann das aussehen?
Das finanzielle Gegenangebot
Neben einer neuen Herausforderung ist ein Wechsel des
Arbeitgebers in vielen Fällen mit einer Gehaltserhöhung
verbunden. Somit wird der Arbeitgeber erfragen, welches Gehalt Ihnen geboten wurde. In der Folge wird
man versuchen, Ihnen einen geänderten Vertrag anzubieten, der ein ähnliches Gehalt verspricht.
Das andere Unternehmen schlecht reden
Hier wird man Nachteile des neuen Arbeitgebers ansprechen und vielleicht auch welche erfinden; eine hohe
Fluktuation, schlechtes Betriebsklima oder nicht die
besten Aussichten für die Zukunft.
Das emotionale Gegenangebot
Hier wird es psychologisch. Beim emotionalen Gegenangebot wird man versuchen, Ihnen ein schlechtes
Gewissen einzureden. Wie können Sie die Kollegen und
das Unternehmen im Stich lassen? Vielleicht haben Sie
Ihre Ausbildung im Unternehmen absolviert oder
wurden bei einer Weiterbildung finanziell unterstützt.
Das wird man Ihnen definitiv vorhalten.
Was passiert, wenn Sie ein Gegenangebot
annehmen?
Drehen Sie hierzu den Blickwinkel und versetzen Sie sich
in die Lage Ihres Vorgesetzten. Wenn Ihr Gegenangebot
mit einer Gehaltserhöhung verbunden ist, hat auch Ihr
Vorgesetzter gegen innerbetriebliche Widerstände zu
kämpfen. Er muss die Gehaltserhöhung mit seiner vorgesetzten Stelle diskutieren und kann seinen Vorgesetzten wiederum nur damit überzeugen, dass Sie anderenfalls kündigen werden. Die Kündigung ist das schärfste
Schwert, was Sie im Schrank haben. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nur dadurch dazu bringen können, Sie leistungsgerecht zu bezahlen, ist das eindeutig ein Zeichen
mangelnder Wertschätzung Ihrer Person und Ihrer Leistungen.
Denken Sie einen Schritt weiter
Sie haben also mit der Annahme des Gegenangebots
eine finanzielle Verbesserung herausschlagen können.
Dann denken Sie wiederum ein bis zwei Jahre in die Zukunft. Sie haben Ihre Arbeit mit vollem Engagement erledigt, Sie haben die Kunden zufriedengestellt oder Sie
haben Kosten reduziert.
Kurz um: Sie haben eine Gehaltserhöhung verdient.
Sie gehen zu Ihrem Vorgesetzten und präsentieren Ihre
sehr guten Arbeitsergebnisse in Verbindung mit der Ihnen Ihrer Meinung nach zustehenden Gehaltserhöhung.
Welche Reaktion wird kommen?