BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21. Wahlperiode 21/411 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 05.05.15 und Betr.: Antwort des Senats Schiffsmüllentsorgung im Hamburger Hafen Jeden Tag fallen erhebliche Mengen von Schiffsmüll auf See- und Binnenschiffen an. Um eine weitere Verschmutzung der Flüsse und Meere einzudämmen, bedarf es zwangsweise einer regelhaften Schiffsmüllentsorgung von jedem Schiff an hafenseitigen Auffang- beziehungsweise Entsorgungseinrichtungen. Um die illegalen Schiffsmüllentsorgung auf See zu verhindern, wurde in Hamburg die Richtlinie durch das „Hamburgische Gesetz über Schiffsabfälle und Ladungsrückstände“ (Hamburgisches Schiffsentsorgungsgesetz – HmbSchEG) vom 17. Dezember 2002 und die Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für die Entsorgung von Schiffsabfällen (Schiffsabfallabgabenverordnung – SchiffsAbgV) vom 6. Mai 2003 umgesetzt sowie zur Erhöhung der Entsorgungsmengen durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung vom 1. Juni 2013 aktualisiert. Danach erhebt Hamburg zur Deckung der Kosten für die Hafenauffangeinrichtungen sowie für die Entsorgung von Schiffsabfällen je Schiff, ausgenommen Fischereifahrzeuge und Sportboote mit einer Zulassung für bis zu zwölf Passagiere, eine Abgabe, die sich an der Größe des Schiffes bemisst. Sie beträgt zwischen 10 Euro für Schiffe bis 1.500 Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ) und 105 Euro für Schiffe mit mehr als 30.000 BRZ. Jedes abgabepflichtige Seeschiff hat dann die Möglichkeit, eine Standardentsorgung in Anspruch zu nehmen, für die keine weiteren Kosten entstehen. Es können ölhaltige Reste aus dem Schiffsbetrieb (Sludge), Abwasser sowie hausmüllähnliche Abfälle (Schiffsmüll) abgegeben werden. Die freie Abgabemenge richtet sich für Öl und Abwasser nach der Schiffsgröße, bei Schiffsmüll liegt sie derzeit bei 1 m³. Mehrmengen müssen vom Schiff bezahlt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie viel Schiffsmüll jährlich im Hamburger Hafen entsorgt und in welchem Umfang die freie Abgabemenge von den Schiffen ausgeschöpft wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Menge an Schiffsmüll wird jährlich im Hamburger Hafen zur Entsorgung abgegeben? Bitte die Gesamtmenge angeben. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen der Standardentsorgungen 8.982 m³ Schiffsmüll entsorgt. Im Übrigen siehe Drs. 20/11844. 2. Wie viel Schiffsmüll haben die in der unter §1 der SchiffsAbgV festgeschriebenen Schiffsgrößen a. bis 1.500 BRZ, b. 1.501 bis 3.500 BRZ, c. 3.501 bis 6.000 BRZ, Drucksache 21/411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode d. 6.001 bis 10.000 BRZ, e. 10.001 bis 30.000 BRZ, f. 30.001 und mehr BRZ durchschnittlich für die Jahre 2011 – 2014 entsorgt? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben. 3. Wie viele der unter 2. a. – f. fallenden Schiffe haben dabei jeweils die maximale freie Abgabemenge von 1 m3 überschritten? Bitte jeweils getrennt für die Jahre 2011 – 2014 in absoluten Zahlen und den prozentualen Anteil an allen Schiffen in der jeweiligen Schiffsgröße angeben sowie die abgegebene Menge an Schiffsmüll aufführen. 4. Wie viele der unter 2. a. – f. fallenden Schiffe haben die maximale freie Abgabemenge von 1 m3 nicht ausgeschöpft? Bitte in absoluten Zahlen und den prozentualen Anteil an allen Schiffen in der jeweiligen Schiffsgröße jeweils getrennt für die Jahre 2011 – 2014 angeben. Die entsprechenden Werte werden statistisch nicht erfasst. 5. Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine neue Verordnung zur Entsorgung von Schiffsmüll eingeführt werden soll, die sich durch ein deutlich verbessertes Entsorgungsangebot und eine veränderte Gebührenstruktur auszeichnet, um im Hamburger Hafen Anreize dafür zu schaffen, dass Schiffsmüll nicht mehr illegal auf dem Meer entsorgt wird. Welche konkreten Überlegungen gibt es seitens des Senats oder der zuständigen Behörde die SchiffsAbgV zu ändern? Siehe hierzu Drs. 20/14574. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Gibt es bereits einen entsprechenden Änderungsentwurf der SchiffsAbgV? Wenn ja, Entwurf bitte als Anlage beilegen. Wenn nein, bis wann ist mit einem entsprechenden Entwurf zu rechnen? Ein Entwurf befindet sich in der Abstimmung. 7. Der Koalitionsvertrag sagt darüber hinaus aus, dass es ein deutlich verbessertes Entsorgungsangebot geben soll. Wie stellt sich das derzeitige Angebot dar und welche genauen Kritikpunkte hat der Senat an dem derzeitigen Angebot? Wie gedenkt der Senat oder die zuständige Behörde das Entsorgungsangebot konkret zu verbessern beziehungsweise zu erweitern? 8. Welche Kritikpunkte an der derzeitigen Gebührenstruktur der SchiffsAbgV hat der Senat? Das derzeitige Entsorgungsangebot im Hamburger Hafen richtet sich nach der gültigen Schiffsabfallabgabenverordnung in der Fassung vom 01. Juni 2013. Die zuständige Behörde beabsichtigt, die Einnahmeüberschüsse (siehe Antwort zu 9.) zur Verbesserung der Standardleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Schiffsabfallentsorgung im Hamburger Hafen zu verwenden und auf die gestiegenen Betriebskosten der Hafenauffangeinrichtungen (dies sind unter anderem Treibstoff, Löhne, Endentsorgungskosten) durch eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung zu reagieren. 9. 2 Welche Kosten fielen für die Schiffsmüllentsorgung im Hamburger Hafen von 2011 – 2014 jährlich an und wie hoch waren demgegenüber die Einnahmen durch die Abgabe auf Schiffsmüllentsorgung? Bitte Gesamtmenge und durchschnittliche Einnahmen pro Schiff angeben. Entsorgungsjahr Einnahmen (€)* 2011 2012 2013 2.350.500,2.179.500,2.180.500,- durchschnittliche Einnahmen/Schiff 294,96 294,37 292,68 Ausgaben (€)* 2.214.000,1.756.000,1.662.500,- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode * Entsorgungsjahr Einnahmen (€)* 2014 2.174.000,- durchschnittliche Einnahmen/Schiff 291,66 Drucksache 21/411 Ausgaben (€)* 1.880.000,- Gesamtsumme. Die Ein- und Ausgabesummen werden statistisch nicht getrennt nach Entsorgungskosten für Schiffsmüll, Ölschlamm und Abwasser erfasst. 3
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