ISIN AT0000475298 VERÄNDERBARE SAMMELURKUNDE Diese Sammelurkunde vertritt gemäß den einen integrierenden Bestandteil dieser Urkunde bildenden Bedingungen und im Sinne von § 24 lit b) Depotgesetz Nominale EUR 5.000.000,-Hypo Salzburg Nachrangige Structurierte Schuldverschreibung 2005-31.Oktober 2018/20 mit Kupons 31.Oktober 2006 bis 31.Oktober 2018. Stückelung: 50.000 Stück/Nominale EUR 100,--, oder den sich aus dem Fortsetzungsblatt dieser Urkunde ergebenden Stand. Die Inhaber von Anteilen an dieser Urkunde haben die sich aus den Bedingungen der Hypo Salzburg Nachrangigen Structurierten Schuldverschreibung ergebenden Rechte und Pflichten. Alle fälligen Kuponzahlungen werden gegen Vermerk auf der Rückseite oder dem Fortsetzungsblatt dieser Urkunde ausbezahlt. Der Auftrag zur Veränderung der Urkunde wird durch den Emittenten, der die Funktion der Zahlstelle ausübt, erteilt. Salzburg, am 29.September 2005 Salzburger Landes-Hypothekenbank AG Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Generaldirektor Dr.Reinhard Salhofer Vorstandsdirektor Dr.Clemens Werndl Bedingungen der Hypo Salzburg Nachrangige Structurierte Schuldverschreibung, 2005-31.Oktober 2018/20 (in der Folge Schuldverschreibung) der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft (in der Folge Bank) ISI-Nr.AT0000475298 § 1 (1) § 2 (2) (3) (4) (5) (1) (2) (3) § 3 (1) (2) (3) § 4 (1) (2) (3) (4) § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 (1) (2) Die Schuldverschreibung wird zur Gänze in einer Sammelurkunde gem § 24 lit b Depotgesetz dargestellt. Diese Sammelurkunde wird bei einer Bank hinterlegt. Sie trägt die Unterschriften von zwei Mitgliedern des Vorstandes der Bank. Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver Stücke besteht nicht. Die Wertpapiere werden ausschließlich in Kundendepots bei der Bank verwahrt. Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibung wird nach Abschluß der Emission festgelegt. Die Schuldverschreibung ist unterteilt in Stücke à Nominale EUR 100,--. Forderungen aus der Schuldverschreibung können im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der Emittentin erst nach Befriedigung der Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Die Aufrechnung des Rückerstattungsanpruches gegen Forderungen der Emittentin ist ausgeschlossen und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch die Emittentin oder durch Dritte gestellt. Die Schuldverschreibung ist damit nachrangig gemäß § 45 Abs 4 Bankwesengesetz und dient der Emittentin im Sinne von § 23 Abs 8 BWG als nachrangiges Kapital. Die Laufzeit der Schuldverschreibung beträgt 13 Jahre, beginnt am 31.Oktober 2005 und endet spätestens mit Ablauf des 30.Oktober 2018, soferne es nicht gem Abs 2 zu einer vorzeitigen Kündigung kommt. Die Schuldverschreibung ist seitens der Emittentin einmalig zum Kupontermin 31. Oktober 2015 kündbar, Mitteilung spätestens am Kupontermin, seitens der Gläubiger besteht keine Kündigungsmöglichkeit. Außerdem besteht eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu jedem Kupontermin, wenn Änderungen der Besteuerung eintreten, die zu einer Zusatzzahlung an die Gläubiger führen (§ 23 Abs 8 Z 1 BWG). Die Schuldverschreibung wird am 31. Oktober 2018, im Fall der ordentlichen Kündigung am 31. Oktober 2015 und im Fall der außerordentlichen Kündigung zum betroffenen Kupontermin zur Tilgung zum Nennwert fällig. Die Bank verpflichtet sich, den Inhabern der Schuldverschreibung jährlich im nachhinein, jeweils am 31. Oktober jeden Jahres bis zum Ende der Laufzeit die gem Abs 2 ermittelten Zinsen zu bezahlen. Hinsichtlich Zinsenrechnung und Zinsenzahlung gilt die unadjusted following business day convention. Demnach gilt hinsichtlich Zinsrechnung der festgelegte Kalendertag, hinsichtlich Zinszahlung: Ist der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so ist die Zahlung am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag zu erbringen. Die erste Zinszahlung erfolgt demnach am 31.Oktober 2006. Der Zinssatz für die ersten drei Zinsperioden von 31. Oktober 2005 bis einschließlich 30. Oktober 2008 beträgt 4% per anno vom Nominale. Der variable Jahreszinssatz für die folgenden jährlichen Zinsperioden ab 31.Oktober 2008 bis Laufzeitende wird wie folgt ermittelt: (20-Jahres-EUR-CMS minus 2-Jahres-EUR-CMS) am Zinsfeststellungstag, multipliziert mit dem Faktor 3,6 plus (Rechnung und Festsetzung jeweils auf 3 Nachkommastellen). (EUR-CMS-Satz = Euro-Mid-Constant Maturity Swapsatz) Mindestkupon ist 3% per anno, Maximalkupon ist 6% per anno. Zinsfeststellungstag ist jeweils 2 Bankarbeitstage vor Beginn der jeweils betroffenen Verzinsungsperiode. Als 20-Jahres-EUR-CMS-Satz sowie 2-Jahres-EUR-CMS-Satz werden die auf Reuters Seite ISDAFIX2, Spalte Euribor Basis, um ca. 11 Uhr Frankfurter Zeit veröffentlichten Sätze am Zinsfeststellungstag herangezogen. Als Bankarbeitstage gelten hier alle Tage, an denen das Zahlungssystem der europäischen Notenbanken geöffnet ist (Target Tage). Die Verzinsung erfolgt auf Grundlage der Berechnungsmethode 30/360. Es gelten die jeweiligen österreichischen Steuergesetze, insbesondere werden derzeit bei Auszahlung der Zinsen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die Kapitalertragsteuer oder die EU-Quellensteuer in Abzug gebracht. Für die Verzinsung und Rückzahlung der Schuldverschreibung haftet die Bank mit ihrem gesamten Vermögen. Zahlstelle ist die Bank. Die Gutschrift der fälligen Rückzahlung und der Zinsen erfolgt durch die Bank. Eine Börsenotierung der Schuldverschreibung ist derzeit nicht vorgesehen. Für die Begebung dieser Schuldverschreibung in Form einer Daueremission besteht gem. § 3 Abs 1 Z 3 Kapitalmarktgesetz keine Prospektpflicht. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der Bank gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der Bank in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt das in Salzburg sachlich zuständige Gericht als vereinbarter Gerichtsstand, insoferne das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung gelangt. Alle Bekanntmachungen, welche die Schuldverschreibung betreffen, erfolgen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen, so tritt an ihre Stelle die dann für amtliche Bekanntmachungen dienende Tageszeitung. Salzburg, 29.September 2005 SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK Aktiengesellschaft
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