AT0000475298

ISIN AT0000475298
VERÄNDERBARE SAMMELURKUNDE
Diese
Sammelurkunde
vertritt
gemäß
den
einen
integrierenden
Bestandteil dieser Urkunde bildenden Bedingungen und im Sinne von §
24 lit b) Depotgesetz
Nominale EUR 5.000.000,-Hypo Salzburg Nachrangige Structurierte Schuldverschreibung
2005-31.Oktober 2018/20 mit Kupons 31.Oktober 2006 bis 31.Oktober
2018.
Stückelung: 50.000 Stück/Nominale EUR 100,--,
oder den sich aus dem Fortsetzungsblatt dieser Urkunde ergebenden
Stand.
Die Inhaber von Anteilen an dieser Urkunde haben die sich aus den
Bedingungen
der
Hypo
Salzburg
Nachrangigen
Structurierten
Schuldverschreibung ergebenden Rechte und Pflichten. Alle fälligen
Kuponzahlungen werden gegen Vermerk auf der Rückseite oder dem
Fortsetzungsblatt dieser Urkunde ausbezahlt.
Der Auftrag zur Veränderung der Urkunde wird durch den Emittenten,
der die Funktion der Zahlstelle ausübt, erteilt.
Salzburg, am 29.September 2005
Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Generaldirektor
Dr.Reinhard Salhofer
Vorstandsdirektor
Dr.Clemens Werndl
Bedingungen
der Hypo Salzburg Nachrangige Structurierte Schuldverschreibung, 2005-31.Oktober 2018/20 (in der Folge
Schuldverschreibung) der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft (in der Folge Bank)
ISI-Nr.AT0000475298
§ 1
(1)
§ 2
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(2)
(3)
§ 3
(1)
(2)
(3)
§ 4
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
(1)
(2)
Die Schuldverschreibung wird zur Gänze in einer Sammelurkunde gem § 24 lit b Depotgesetz
dargestellt. Diese Sammelurkunde wird bei einer Bank hinterlegt. Sie trägt die
Unterschriften von zwei Mitgliedern des Vorstandes der Bank.
Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver Stücke besteht nicht.
Die Wertpapiere werden ausschließlich in Kundendepots bei der Bank verwahrt.
Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibung wird nach Abschluß der Emission festgelegt.
Die Schuldverschreibung ist unterteilt in Stücke à Nominale EUR 100,--.
Forderungen aus der Schuldverschreibung können im Liquidationsfall oder im Falle des
Konkurses der Emittentin erst nach Befriedigung der Forderungen der anderen nicht
nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden.
Die Aufrechnung des Rückerstattungsanpruches gegen Forderungen der Emittentin ist
ausgeschlossen und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch
die Emittentin oder durch Dritte gestellt.
Die Schuldverschreibung ist damit nachrangig gemäß § 45 Abs 4 Bankwesengesetz und dient
der Emittentin im Sinne von § 23 Abs 8 BWG als nachrangiges Kapital.
Die Laufzeit der Schuldverschreibung beträgt 13 Jahre, beginnt am 31.Oktober 2005 und
endet spätestens mit Ablauf des 30.Oktober 2018, soferne es nicht gem Abs 2 zu einer
vorzeitigen Kündigung kommt.
Die Schuldverschreibung ist seitens der Emittentin einmalig zum Kupontermin 31. Oktober
2015 kündbar, Mitteilung spätestens am Kupontermin, seitens der Gläubiger besteht keine
Kündigungsmöglichkeit. Außerdem besteht eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu
jedem Kupontermin, wenn Änderungen der Besteuerung eintreten, die zu einer Zusatzzahlung
an die Gläubiger führen (§ 23 Abs 8 Z 1 BWG).
Die Schuldverschreibung wird am 31. Oktober 2018, im Fall der ordentlichen Kündigung am
31. Oktober 2015 und im Fall der außerordentlichen Kündigung zum betroffenen Kupontermin
zur Tilgung zum Nennwert fällig.
Die Bank verpflichtet sich, den Inhabern der Schuldverschreibung jährlich im nachhinein,
jeweils am 31. Oktober jeden Jahres bis zum Ende der Laufzeit die gem Abs 2 ermittelten
Zinsen zu bezahlen.
Hinsichtlich Zinsenrechnung und Zinsenzahlung gilt die unadjusted following business day
convention. Demnach gilt hinsichtlich Zinsrechnung der festgelegte Kalendertag,
hinsichtlich Zinszahlung: Ist der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so ist die Zahlung
am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag zu erbringen. Die erste Zinszahlung erfolgt
demnach am 31.Oktober 2006.
Der Zinssatz für die ersten drei Zinsperioden von 31. Oktober 2005 bis einschließlich 30.
Oktober 2008 beträgt 4% per anno vom Nominale.
Der variable Jahreszinssatz für die folgenden jährlichen Zinsperioden ab 31.Oktober 2008
bis Laufzeitende wird wie folgt ermittelt:
(20-Jahres-EUR-CMS minus 2-Jahres-EUR-CMS) am Zinsfeststellungstag, multipliziert mit dem
Faktor 3,6 plus (Rechnung und Festsetzung jeweils auf 3 Nachkommastellen).
(EUR-CMS-Satz = Euro-Mid-Constant Maturity Swapsatz)
Mindestkupon ist 3% per anno, Maximalkupon ist 6% per anno.
Zinsfeststellungstag ist jeweils 2 Bankarbeitstage vor Beginn der jeweils betroffenen
Verzinsungsperiode. Als 20-Jahres-EUR-CMS-Satz sowie 2-Jahres-EUR-CMS-Satz werden die auf
Reuters Seite ISDAFIX2, Spalte Euribor Basis, um ca. 11 Uhr Frankfurter Zeit
veröffentlichten Sätze am Zinsfeststellungstag herangezogen.
Als Bankarbeitstage gelten hier alle Tage, an denen das Zahlungssystem der europäischen
Notenbanken geöffnet ist (Target Tage).
Die Verzinsung erfolgt auf Grundlage der Berechnungsmethode 30/360.
Es gelten die jeweiligen österreichischen Steuergesetze, insbesondere werden derzeit bei
Auszahlung der Zinsen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die
Kapitalertragsteuer oder die EU-Quellensteuer in Abzug gebracht.
Für die Verzinsung und Rückzahlung der Schuldverschreibung haftet die Bank mit ihrem
gesamten Vermögen.
Zahlstelle ist die Bank.
Die Gutschrift der fälligen Rückzahlung und der Zinsen erfolgt durch die Bank.
Eine Börsenotierung der Schuldverschreibung ist derzeit nicht vorgesehen.
Für die Begebung dieser Schuldverschreibung in Form einer Daueremission besteht gem. § 3
Abs 1 Z 3 Kapitalmarktgesetz keine Prospektpflicht.
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der Bank gilt österreichisches
Recht. Es gilt weiters die Satzung der Bank in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige
Rechtsstreitigkeiten gilt das in Salzburg sachlich zuständige Gericht als vereinbarter
Gerichtsstand, insoferne das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung gelangt.
Alle Bekanntmachungen, welche die Schuldverschreibung betreffen, erfolgen im "Amtsblatt
zur Wiener Zeitung" Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen, so tritt an ihre
Stelle die dann für amtliche Bekanntmachungen dienende Tageszeitung.
Salzburg, 29.September 2005
SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK
Aktiengesellschaft