Hof Höllwangen e.G. Demeter Landwirtschaft Höllwangen Nr. 15 88662 Überlingen Telefon Telefax Email Bankverbindung IBAN: DE 15 6906 1800 0004 8537 09 BIC: GENODE61UBE Bank Volksbank Überlingen 07551 / 3584 07551 / 66931 [email protected] Inhaber Amtsgericht USt.-IdNr. Steuer-Nr. Hof Höllwangen e.G. Freiburg DE 289946181 87007/11882 Bestellschein für Weizensaatgut des Keyserlingk-Instituts Bei oben genanntem Vermehrer (Verkäufer) bestellt hiermit der Käufer: Ihre Adresse: Lieferadresse: : : : Telefon: Fax: zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen folgende Weizensorte(n): Hermion: Goldritter: Selbstabholer gesackt (25 kg): Preis /dt: 84 € Preis /dt: 84 € dt dt Ja Nein Abholtermin: Ja Nein Big Bag Ja Nein Gewünschter Liefertermin: Ich habe die AGB gelesen und bin mit diesen Einverstanden Sonstige Vereinbarungen: Hermion Saatgut Netto: € Goldritter Saatgut Netto € Lieferkosten Brutto: € Summe Netto: MwSt. (10,7%): Summe Brutto: Überlingen, den Ort, Datum Käufer: Unterschrift Verkäufer/Stempel Unterschrift Käufer € € € Hof Höllwangen e.G. Demeter Landwirtschaft Höllwangen Nr. 15 88662 Überlingen Telefon Telefax Email : 07551 / 3584 07551 / 66931 [email protected] Bankverbindung IBAN: DE 15 6906 1800 0004 8537 09 BIC: GENODE61UBE Bank Volksbank Überlingen Inhaber Amtsgericht USt.-IdNr. Steuer-Nr. Hof Höllwangen e.G. Freiburg DE 289946181 87007/11882 Allgemeine Bestellbedingungen zum Bezug von SaatGut-Weizen zur Herbstaussaat 2015 Bestellabwicklung : Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung inklusive der dann individuell errechneten Frachtkosten. Erst wenn Sie die Auftragsbestätigung erhalten haben und selbst kein Widerspruch eingelegt haben gilt die Bestellung als abgeschlossen. Preise / Rechnungsstellung Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise exw. d.h. ab Hof Höllwangen. Die Rechnungsstellung und die genannten Preise gelten ausschließlich für Vermehrungen von Hof Höllwangen. Anerkennungskriterien: Die Sorten des Keyserlingk-Instituts sind als Erhaltungssorte anerkannt. Das Keyserlingk-Institut stellt die Anforderungen an die Qualität des Saatguts nach Artikel 5 der Erhaltungssortenverordnung sicher. Hierzu gehören: Feldprüfung nach den Richtlinien für die Feldbesichtigung im Rahmen der Saatenanerkennung nach der „Saatgutverordnung“. Beschaffenheitsprüfung des Saatguts nach den Richtlinien der "Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut" hierzu gehört u.a.: Die Bestimmung der Keimfähigkeit und des Tausendkorngewichts; Untersuchung auf Brandsporenbefall. Transport: Transportkosten werden individuell berechnet. Es fallen keine Transport- und Umschlagskosten an, wenn das Saatgut selbst abgeholt wird. Bei Abholen des Saatguts ist unbedingt mit der Abholstelle, Hof Höllwangen, ein Termin zu vereinbaren. Bei Lieferung werden Sie über den Anlieferungstermin informiert und müssen gewährleisten, dass die Ware in Empfang genommen werden kann. Anfallende Mehrkosten für eine erneute Anfahrt werden in Rechnung gestellt. In beiden Fällen sind Tauschpaletten (EURO-Paletten) in handelsüblicher Qualität mitzubringen. Reklamationen: Überprüfen Sie nach Erhalt des Saatgutes sogleich dessen Beschaffenheit. Beschädigungen lassen Sie sich bitte vomFahrer quittieren und quittieren Sie den Empfang mit eigener Unterschrift. Teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der Sortenbezeichnung und Anerkennungsnummer umgehend und unbedingt vor der Aussaat mit. Wichtig ist, dass von dem beanstandeten Saatgut noch ein verschlossener Sack vorhanden ist, bei dem ggf. eine Probe zur Nachuntersuchung gezogen werden kann. Bitte bedenken Sie weiterhin, dass wir für Ersatzlieferungen einige Tage Vorlauf benötigen. Krontaktbedingungen: Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Saagut nach dem Saatgutverkehrsgesetz, neuester Stand. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen bei der Gestaltung des Bestellscheins vorbehalten. Es gelten die "Einheitsbedingung im deutschen Getreidehandel" nebst den "Zusatzbestimmungen für den Handel mit Biogetreide und verwandten Produkten " des "Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V." in der jeweils geltenden Fassung. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift alle hier gemachten Vereinbarungen zu akzeptieren. Mündliche Absprachen sind schriftlich festzuhalten, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen, wie z.B. diverse Zusicherungen, nachträgliche Vertragsänderungen, Nebenabreden, sind schriftlich niederzulegen.
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