Kaufvertrag / Bestellung eines gebrauchtes Kraftfahrzeug

Hof Höllwangen e.G.
Demeter Landwirtschaft
Höllwangen Nr. 15
88662 Überlingen
Telefon
Telefax
Email
Bankverbindung
IBAN:
DE 15 6906 1800 0004 8537 09
BIC:
GENODE61UBE
Bank
Volksbank Überlingen
07551 / 3584
07551 / 66931
[email protected]
Inhaber
Amtsgericht
USt.-IdNr.
Steuer-Nr.
Hof Höllwangen e.G.
Freiburg
DE 289946181
87007/11882
Bestellschein für Weizensaatgut des Keyserlingk-Instituts
Bei oben genanntem Vermehrer (Verkäufer) bestellt hiermit der Käufer:
Ihre Adresse:
Lieferadresse:
:
:
:
Telefon:
Fax:
zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen folgende Weizensorte(n):
Hermion:
Goldritter:
Selbstabholer
gesackt (25 kg):
Preis /dt: 84 €
Preis /dt: 84 €
dt
dt
Ja
Nein
Abholtermin:
Ja
Nein
Big Bag
Ja
Nein
Gewünschter Liefertermin:
Ich habe die AGB gelesen und bin mit diesen Einverstanden
Sonstige Vereinbarungen:
Hermion
Saatgut Netto:
€
Goldritter
Saatgut Netto
€
Lieferkosten Brutto:
€
Summe
Netto:
MwSt.
(10,7%):
Summe
Brutto:
Überlingen, den
Ort, Datum Käufer:
Unterschrift Verkäufer/Stempel
Unterschrift Käufer
€
€
€
Hof Höllwangen e.G.
Demeter Landwirtschaft
Höllwangen Nr. 15
88662 Überlingen
Telefon
Telefax
Email
:
07551 / 3584
07551 / 66931
[email protected]
Bankverbindung
IBAN:
DE 15 6906 1800 0004 8537 09
BIC:
GENODE61UBE
Bank
Volksbank Überlingen
Inhaber
Amtsgericht
USt.-IdNr.
Steuer-Nr.
Hof Höllwangen e.G.
Freiburg
DE 289946181
87007/11882
Allgemeine Bestellbedingungen zum Bezug von SaatGut-Weizen zur Herbstaussaat 2015
Bestellabwicklung :
Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung inklusive der dann individuell
errechneten Frachtkosten. Erst wenn Sie die Auftragsbestätigung erhalten haben und selbst kein Widerspruch
eingelegt haben gilt die Bestellung als abgeschlossen.
Preise / Rechnungsstellung
Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise exw. d.h. ab Hof Höllwangen. Die Rechnungsstellung
und die genannten Preise gelten ausschließlich für Vermehrungen von Hof Höllwangen.
Anerkennungskriterien:
Die Sorten des Keyserlingk-Instituts sind als Erhaltungssorte anerkannt. Das Keyserlingk-Institut stellt die
Anforderungen an die Qualität des Saatguts nach Artikel 5 der Erhaltungssortenverordnung sicher. Hierzu
gehören:
Feldprüfung nach den Richtlinien für die Feldbesichtigung im Rahmen der Saatenanerkennung nach der
„Saatgutverordnung“. Beschaffenheitsprüfung des Saatguts nach den Richtlinien der "Arbeitsgemeinschaft der
Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut" hierzu gehört u.a.:
Die Bestimmung der Keimfähigkeit und des Tausendkorngewichts; Untersuchung auf Brandsporenbefall.
Transport:
Transportkosten werden individuell berechnet. Es fallen keine Transport- und Umschlagskosten an, wenn das
Saatgut selbst abgeholt wird. Bei Abholen des Saatguts ist unbedingt mit der Abholstelle, Hof Höllwangen, ein
Termin zu vereinbaren. Bei Lieferung werden Sie über den Anlieferungstermin informiert und müssen
gewährleisten, dass die Ware in Empfang genommen werden kann. Anfallende Mehrkosten für eine erneute
Anfahrt werden in Rechnung gestellt. In beiden Fällen sind Tauschpaletten (EURO-Paletten) in handelsüblicher
Qualität mitzubringen.
Reklamationen:
Überprüfen Sie nach Erhalt des Saatgutes sogleich dessen Beschaffenheit. Beschädigungen lassen Sie sich
bitte vomFahrer quittieren und quittieren Sie den Empfang mit eigener Unterschrift. Teilen Sie uns dies bitte unter
Angabe der Sortenbezeichnung und Anerkennungsnummer umgehend und unbedingt vor der Aussaat mit.
Wichtig ist, dass von dem beanstandeten Saatgut noch ein verschlossener Sack vorhanden ist, bei dem ggf. eine
Probe zur Nachuntersuchung gezogen werden kann. Bitte bedenken Sie weiterhin, dass wir für Ersatzlieferungen
einige Tage Vorlauf benötigen.
Krontaktbedingungen:
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Saagut nach dem Saatgutverkehrsgesetz, neuester Stand.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen bei der Gestaltung des Bestellscheins vorbehalten.
Es gelten die "Einheitsbedingung im deutschen Getreidehandel" nebst den "Zusatzbestimmungen für den Handel
mit Biogetreide und verwandten Produkten " des "Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V." in der
jeweils geltenden Fassung.
Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift alle hier gemachten Vereinbarungen zu akzeptieren. Mündliche
Absprachen sind schriftlich festzuhalten, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen, wie
z.B. diverse Zusicherungen, nachträgliche Vertragsänderungen, Nebenabreden, sind schriftlich niederzulegen.