aws-Jungunternehmer | Start-up-Scheck und -Prämie« (PDF

»aws Start-upScheck« und
»aws Start-upPrämie«
kwf-Programm »Investitionsförderungen«
Neugründung und Übernahme
Kofinanzierung des KWF basierend
auf den Fördermöglichkeiten
der aws Austria Wirtschaftsservice
GmbH
Wer wird gefördert?
→ Wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche
Kleinunternehmen aller Branchen mit Ausnahme
der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
• Die Jungunternehmerin, der Jungunternehmer
übt erstmals eine wirtschaftliche selbstständige
Tätigkeit aus, wobei dieses Kriterium auch
dann erfüllt ist, wenn in den letzten fünf Jahren
vor Gründung | Übernahme keine wirtschaftlich
selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde.
• Bei Gesellschaften muss eine direkte Beteiligung
von mindestens 25 % vorliegen und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch die
Jungunternehmerin, den Jungunternehmer
ausgeübt werden.
• Bei Unternehmensübernahmen muss die Mehrheit
– das heißt mehr als 50 % des Unternehmens –
übernommen werden.
• Eine eventuelle bisherige unselbstständige
Tätigkeit muss zur Gänze aufgegeben werden
(keine Nebenbeschäftigung).
Was wird gefördert?
→ Investitionen, die aktiviert werden oder als
geringwertige Wirtschaftsgüter verbucht werden
(zum Beispsiel Maschinen, Geschäftsausstattung, et cetera)
kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21–23
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Wie wird durch die aws gefördert?
→ »aws Start-up-Scheck«: Nicht zurückzuzahlender
Zuschuss in Höhe von 1.000,– EUR für Projekte
in Höhe von mindestens 5.000,– EUR und
maximal 20.000,– EUR
→ »aws Start-up-Prämie«: Für Investitionen in
Höhe von mindestens 20.100,– EUR und maximal
800.000,– EUR wird ein Zuschuss gewährt.
Für Projekte mit förderungsfähigen Investitionen
von mindestens 20.100,– EUR und maximal
300.000,– EUR beträgt der Zuschuss 10 %,
für Projekte mit förderungsfähigen Investitionen
von mindestens 300.100,– EUR und maximal
800.000,– EUR beträgt der Zuschuss 12 % (wobei
es sich dabei um einen rückzahlbaren Zuschuss
mit Rückzahlungsverpflichtung bei Projekterfolg
handelt).
Wie wird durch den kwf gefördert?
→ Beratung und Unterstützung bei der Projekt-
entwicklung
→ Informationen hinsichtlich des Angebots der aws
→ Unterstützung bei der Förderabwicklung
→ »aws Start-up-Scheck«
Nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe
von maximal 1.000,– EUR der förderbaren Projektkosten in Höhe von mindestens 5.000,– EUR
bis maximal 20.000,– EUR
→ »aws Start-up-Prämie«
Nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe
von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten
in Höhe von mindestens 20.100,– EUR bis
maximal 800.000,– EUR
Telefon +43.463.55 800-0
Fax +43.463.55 800-22
offi[email protected]
www.kwf.at
Tipp: Melden Sie sich für den »KWF-Newsletter« und das »KWF-Blitzlicht« an,
um über für Sie relevante Förderprogramme und Ausschreibungen stets
auf dem Laufenden zu bleiben: www.kwf.at/newsletter
Die Antrags- und Förderungsabwicklung
1. Kontaktaufnahme mit KWF | aws
• Vorstellung der Projektidee
• Beratung und Begleitung durch KWF | aws
2.
•
•
•
Einreichung des vollständigen Förderungsantrags
Antragsstellung beim KWF und
bei der Bundesförderstelle (aws) notwendig!
Übermittlung von Unterlagen zur Vervollständigung der Anträge
3. Projektstart
• Achtung: Erst nach vollständiger Antragsstellung
darf mit den Projektmaßnahmen begonnen
werden.
• Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten
für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche
Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere
Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise
Leistungserbringung unumkehrbar macht.
• Übermittlung der für die Förderentscheidung
nötigen Unterlagen an die aws beziehungsweise
nach gesonderter Aufforderung an den KWF
4. Förderentscheidung
• Ausstellung des Förderungsanbots durch die
Förderstellen KWF und aws und Annahme durch
den Förderungswerber
5. Projektabschluss
• Vollständige Umsetzung des Projekts
• Abrechnung der Projektkosten bei der Bundesförderstelle aws
6. Auszahlung der Förderungen
• Nach Anerkennung der Projektabrechnung und
Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen
Laufzeit
→ Das KWF-Programm »Investitionsförderungen«
tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft
und ist bis 31. Dezember 2020 befristet.
Weiterführende Informationen
→ KWF-Programm »Investitionsförderungen«
→ Zuschussrichtlinie der aws gemäß
KMU-Förderungsgesetz
→ Programmdokument gemäß der aws Zuschussrichtlinie: Zuschüsse für Gründungs- und
Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen
und Jungunternehmern
kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21–23
9020 Klagenfurt am Wörthersee
kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21–23
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Allgemeine Anfragen Telefon +43.463.55 800-0
offi[email protected] | www.kwf.at
Beratung und Unterstützung bei
»aws Start-up-Prämie«
Dagmar Freundl
Telefon +43.463.55 800-30 | [email protected]
»aws Start-up-Scheck«
Adnan Alijagić
Telefon +43.463.55 800-49 | [email protected]
Dagmar Freundl
Telefon +43.463.55 800-30 | [email protected]
Lisa Smid
Telefon +43.463.55 800-44 | [email protected]
aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A | 1020 Wien
Allgemeine Anfragen Telefon +43.1.501 75-0
[email protected] | www.awsg.at
Beratung und Unterstützung bei
»aws Start-up-Prämie«
Angelika Klösch
Telefon +43.1.501 75-255 | [email protected]
Ines C. M. Paska
Telefon +43.1.501 75-279 | [email protected]
Melanie Vöhringer
Telefon +43.1.501 75-582 | [email protected]
Annemarie Wagner
Telefon +43.1.501 75-275 | [email protected]
»aws Start-up-Scheck«
Angelika Klösch
Telefon +43.1.501 75-255 | [email protected]
Ines C. M. Paska
Telefon +43.1.501 75-279 | [email protected]
Melanie Vöhringer
Telefon +43.1.501 75-582 | [email protected]
Hinweis
Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die
wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung.
Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten
Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht,
sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen
Förderung erhalten Sie bei den Expertinnen und
Experten der oben erwähnten Förderstellen.
Telefon +43.463.55 800-0
Fax +43.463.55 800-22
offi[email protected]
www.kwf.at
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