»aws Start-upScheck« und »aws Start-upPrämie« kwf-Programm »Investitionsförderungen« Neugründung und Übernahme Kofinanzierung des KWF basierend auf den Fördermöglichkeiten der aws Austria Wirtschaftsservice GmbH Wer wird gefördert? → Wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche Kleinunternehmen aller Branchen mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft • Die Jungunternehmerin, der Jungunternehmer übt erstmals eine wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit aus, wobei dieses Kriterium auch dann erfüllt ist, wenn in den letzten fünf Jahren vor Gründung | Übernahme keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde. • Bei Gesellschaften muss eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % vorliegen und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch die Jungunternehmerin, den Jungunternehmer ausgeübt werden. • Bei Unternehmensübernahmen muss die Mehrheit – das heißt mehr als 50 % des Unternehmens – übernommen werden. • Eine eventuelle bisherige unselbstständige Tätigkeit muss zur Gänze aufgegeben werden (keine Nebenbeschäftigung). Was wird gefördert? → Investitionen, die aktiviert werden oder als geringwertige Wirtschaftsgüter verbucht werden (zum Beispsiel Maschinen, Geschäftsausstattung, et cetera) kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Völkermarkter Ring 21–23 9020 Klagenfurt am Wörthersee Wie wird durch die aws gefördert? → »aws Start-up-Scheck«: Nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe von 1.000,– EUR für Projekte in Höhe von mindestens 5.000,– EUR und maximal 20.000,– EUR → »aws Start-up-Prämie«: Für Investitionen in Höhe von mindestens 20.100,– EUR und maximal 800.000,– EUR wird ein Zuschuss gewährt. Für Projekte mit förderungsfähigen Investitionen von mindestens 20.100,– EUR und maximal 300.000,– EUR beträgt der Zuschuss 10 %, für Projekte mit förderungsfähigen Investitionen von mindestens 300.100,– EUR und maximal 800.000,– EUR beträgt der Zuschuss 12 % (wobei es sich dabei um einen rückzahlbaren Zuschuss mit Rückzahlungsverpflichtung bei Projekterfolg handelt). Wie wird durch den kwf gefördert? → Beratung und Unterstützung bei der Projekt- entwicklung → Informationen hinsichtlich des Angebots der aws → Unterstützung bei der Förderabwicklung → »aws Start-up-Scheck« Nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe von maximal 1.000,– EUR der förderbaren Projektkosten in Höhe von mindestens 5.000,– EUR bis maximal 20.000,– EUR → »aws Start-up-Prämie« Nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten in Höhe von mindestens 20.100,– EUR bis maximal 800.000,– EUR Telefon +43.463.55 800-0 Fax +43.463.55 800-22 offi[email protected] www.kwf.at Tipp: Melden Sie sich für den »KWF-Newsletter« und das »KWF-Blitzlicht« an, um über für Sie relevante Förderprogramme und Ausschreibungen stets auf dem Laufenden zu bleiben: www.kwf.at/newsletter Die Antrags- und Förderungsabwicklung 1. Kontaktaufnahme mit KWF | aws • Vorstellung der Projektidee • Beratung und Begleitung durch KWF | aws 2. • • • Einreichung des vollständigen Förderungsantrags Antragsstellung beim KWF und bei der Bundesförderstelle (aws) notwendig! Übermittlung von Unterlagen zur Vervollständigung der Anträge 3. Projektstart • Achtung: Erst nach vollständiger Antragsstellung darf mit den Projektmaßnahmen begonnen werden. • Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht. • Übermittlung der für die Förderentscheidung nötigen Unterlagen an die aws beziehungsweise nach gesonderter Aufforderung an den KWF 4. Förderentscheidung • Ausstellung des Förderungsanbots durch die Förderstellen KWF und aws und Annahme durch den Förderungswerber 5. Projektabschluss • Vollständige Umsetzung des Projekts • Abrechnung der Projektkosten bei der Bundesförderstelle aws 6. Auszahlung der Förderungen • Nach Anerkennung der Projektabrechnung und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen Laufzeit → Das KWF-Programm »Investitionsförderungen« tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2020 befristet. Weiterführende Informationen → KWF-Programm »Investitionsförderungen« → Zuschussrichtlinie der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz → Programmdokument gemäß der aws Zuschussrichtlinie: Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Völkermarkter Ring 21–23 9020 Klagenfurt am Wörthersee kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Völkermarkter Ring 21–23 9020 Klagenfurt am Wörthersee Allgemeine Anfragen Telefon +43.463.55 800-0 offi[email protected] | www.kwf.at Beratung und Unterstützung bei »aws Start-up-Prämie« Dagmar Freundl Telefon +43.463.55 800-30 | [email protected] »aws Start-up-Scheck« Adnan Alijagić Telefon +43.463.55 800-49 | [email protected] Dagmar Freundl Telefon +43.463.55 800-30 | [email protected] Lisa Smid Telefon +43.463.55 800-44 | [email protected] aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH Walcherstraße 11A | 1020 Wien Allgemeine Anfragen Telefon +43.1.501 75-0 [email protected] | www.awsg.at Beratung und Unterstützung bei »aws Start-up-Prämie« Angelika Klösch Telefon +43.1.501 75-255 | [email protected] Ines C. M. Paska Telefon +43.1.501 75-279 | [email protected] Melanie Vöhringer Telefon +43.1.501 75-582 | [email protected] Annemarie Wagner Telefon +43.1.501 75-275 | [email protected] »aws Start-up-Scheck« Angelika Klösch Telefon +43.1.501 75-255 | [email protected] Ines C. M. Paska Telefon +43.1.501 75-279 | [email protected] Melanie Vöhringer Telefon +43.1.501 75-582 | [email protected] Hinweis Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der oben erwähnten Förderstellen. Telefon +43.463.55 800-0 Fax +43.463.55 800-22 offi[email protected] www.kwf.at Tipp: Melden Sie sich für den »KWF-Newsletter« und das »KWF-Blitzlicht« an, um über für Sie relevante Förderprogramme und Ausschreibungen stets auf dem Laufenden zu bleiben: www.kwf.at/newsletter
© Copyright 2024 ExpyDoc