Sonder – Erlaubnisschein 2016 Sonder

Sonder – Erlaubnisschein 2016
Sonder – Erlaubnisschein 2016
( Aalangeln Lopau )
( Aalangeln Lopau )
Diese Erlaubnis berechtigt die Mitglieder des SAV Lopautal
bis auf Widerruf, in der Zeit vom 01.03. – 15.10.2016, zum
Diese Erlaubnis berechtigt die Mitglieder des SAV Lopautal
bis auf Widerruf, in der Zeit vom 01.03. – 15.10.2016, zum
Aalangeln mit zwei Grundruten, nach Einbruch der Dunkelheit
Aalangeln mit zwei Grundruten, nach Einbruch der Dunkelheit
in der Lopau.
in der Lopau.
Vom 01.05. – 15.06. ist das Angeln grundsätzlich
Vom 01.05. – 15.06. ist das Angeln grundsätzlich
von 01:00 Uhr nachts bis morgens 08:00 Uhr aus
von 01:00 Uhr nachts bis morgens 08:00 Uhr aus
waidmännischen Gründen verboten.
waidmännischen Gründen verboten.
Es gelten die allgemeinen Angelbestimmungen.
Es gelten die allgemeinen Angelbestimmungen.
Mit Ablauf des 15.10.2016 verliert diese Erlaubnis
Der Vorstand
ihre Gültigkeit.
Mit Ablauf des 15.10.2016 verliert diese Erlaubnis
Der Vorstand
ihre Gültigkeit.
Sonder – Erlaubnisschein 2016
Sonder – Erlaubnisschein 2016
( Aalangeln Lopau )
( Aalangeln Lopau )
Diese Erlaubnis berechtigt die Mitglieder des SAV Lopautal
bis auf Widerruf, in der Zeit vom 01.03. – 15.10.2016, zum
Diese Erlaubnis berechtigt die Mitglieder des SAV Lopautal
Aalangeln mit zwei Grundruten, nach Einbruch der Dunkelheit
Aalangeln mit zwei Grundruten, nach Einbruch der Dunkelheit
in der Lopau.
in der Lopau.
Vom 01.05. – 15.06. ist das Angeln grundsätzlich
Vom 01.05. – 15.06. ist das Angeln grundsätzlich
von 01:00 Uhr nachts bis morgens 08:00 Uhr aus
von 01:00 Uhr nachts bis morgens 08:00 Uhr aus
waidmännischen Gründen verboten.
waidmännischen Gründen verboten.
Es gelten die allgemeinen Angelbestimmungen.
Es gelten die allgemeinen Angelbestimmungen.
Mit Ablauf des 15.10.2016 verliert diese Erlaubnis
Der Vorstand
ihre Gültigkeit.
Mit Ablauf des 15.10.2016 verliert diese Erlaubnis
Der Vorstand
ihre Gültigkeit.
bis auf Widerruf, in der Zeit vom 01.03. – 15.10.2016, zum