Ehrenkodex - Funken Grün

TV Wahlscheid 1921 e.V.
Funken Grün-Weiss Wahlscheid
I. DIE MITGLIEDSCHAFT
1. Mitglied kann werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum Erreichen der
Volljährigkeit ist neben der Beitrittserklärung beim Turnverein Wahlscheid 1921 e.V. auch
die schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
2. Über die Aufnahme entscheiden die aktiven Mitglieder mit einer 2/3 Mehrheit.
3. Vor Entscheidung über die Aufnahme des neuen Mitgliedes ist dem Bewerber/in dieser
Ehrenkodex durch den Kommandant, dem Adjutant oder dem Spieß auszuhändigen.
4. Die Mitgliedschaft endet durch:
a. die eigene Erklärung des Mitgliedes über den Vereinsaustritt.
b. den Ausschluss des Mitgliedes aus der Garde und/oder dem Turnverein
Wahlscheid 1921 e.V..
5. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages beginnt zum 01. des Folgemonats
ab spätestens dem dritten Probetraining.
6. Die Mitglieder der Garde sind voll in die Aktivitäten und Gebräuche integriert, soweit
dies das Jugendschutzgesetz erlaubt.
7. Der Garde werden die wesentlichen Teile der Uniform durch den Verein zur Nutzung
überlassen. Stehen keine passenden Uniformen oder keine Mittel für die Anschaffung von
neuen Uniformen zur Verfügung, werden die Bewerber in eine Warteliste eingereiht. Noch
nicht eingekleideten Aktiven steht es frei, an Veranstaltungen der Garde teilzunehmen.
8. Alle Aktiven der Garde zahlen eine einmalige Kaution von zurzeit 50€ für die vom
Verein zur Verfügung gestellten Uniform und Utensilien. Diese Kaution wird bei
ordnungsgemäßer Rückgabe der Uniform (gereinigt, ohne selbstverschuldete
Beschädigung) zurückgezahlt. Selbst gekaufte Uniformteile und Ausrüstungsstücke
können vom Verein zum Gebrauchtwert angekauft werden.
I.A. DIE AKTIVE MITGLIEDSCHAFT
1. Das aktive Mitglied muss in jeder Hinsicht seiner Aufgabe innerhalb der Garde gerecht
werden. Werden Ereignisse bekannt die dem Ansehen der Garde Schaden zuzufügen,
muss der Kommandant und/oder der Adjutant unverzüglich Einfluss auf den Aktiven
nehmen, um dessen Verhalten zu ändern.
I.B. DIE INAKTIVE MITGLIEDSCHAFT
1. Die „Inaktiven“ sind Mitglieder, die sich der Garde im besonderen Maß verbunden
fühlen, die Spaß am Karneval haben, ohne allerdings aktiv - aus welchen Gründen auch
immer - am Leben der Gesellschaft teilnehmen zu müssen oder zu wollen.
2. Da die Mitgliedschaft der „Inaktiven“ ohne Präsenzpflicht ist, bietet sie insbesondere
den Mitgliedern, die Möglichkeit der Einbindung in die Garde ohne jederzeit aktiv dabei
sein zu müssen.
I.C. DIE TANZPAARE
1. Die Tanzpaare (maximal zwei) müssen in der Lage sein, durch tänzerische Leistung
und durch Ausbildung, die der Verein ansetzt, den besonderen Anforderungen ihrer
Funktion gerecht zu werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, bilden „der
Tanzoffizier“ und „das Tanzmariechen“ grundsätzlich das Tanzpaar der Funken GrünWeiss Wahlscheid.
2. Der Kommandant und/oder der Adjutant kann einen neuen „Tanzoffizier“/ein neues
„Tanzmariechen“ einsetzen, wenn Leistungsabfall oder sonstige Gründe eine weitere
Verwendung in dieser Funktion verhindern.
3. „Das Tanzmariechen“ muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht älter als
35 Jahre sein. Bei Erreichen dieses Alters oder im Falle der Abberufung als „das
Tanzmariechen“ wechselt sie automatisch in die tanzende Reihe.
4. „Der Tanzoffizier“ muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht älter als 45
Jahre sein.
II. STATUS DER UNIFORM
1. Die Uniform soll den Vereinszweck, die Traditionspflege und die Vereinszugehörigkeit
darstellen. Sie ist äußeres Zeichen der Zugehörigkeit zur Grade und bedarf daher eines
besonderen Schutzes und muss vor jeglichem Missbrauch bewahrt werden.
2. Die Uniform darf nur zu offiziellen Veranstaltungen und Auftritten der Garde getragen
werden, wenn der Kommandant, Adjutant und/oder der Spieß hierzu auffordert. Zu
privaten Anlässen darf die Uniform nicht getragen werden. Dies gilt sowohl für die
vereinseigene als auch für die privat angeschaffte Uniform und Utensilien.
3. Die Uniform ist pfleglich zu behandeln und stets in sauberem, gebrauchsfähigem
(gebügelt) Zustand zu halten. Die Kosten für Reinigung und kleinere Reparaturen trägt
der jeweilige Nutzer.
4. Die Uniform darf nur mit dezenter und in vereinsfarbener Schminke getragen werden.
Somit entfallen Farben wie z.Bsp. Lila, Rosa, Gelb und Blau. Glitzer in Grün und Gold darf
hingegen genutzt werden. Auch der Schmuck muss dezent sein.
5. Der Verein behält sich das Recht vor, bei Nichtteilnahme an Auftritten die
vereinseigene Uniform einzuziehen.
6. Außerhalb der Karnevalssession wird ggf. andere Kleidung getragen.
II.A. BESTANDTEILE DER UNIFORM
1. „Der Funkenhut“ inklusive dem Federbusch ist vor Nässe zu schützen. Der Hut darf nur
zum Transport in eine Plastiktüte gehüllt werden. Diese muss später entfernt und der Hut
sicher und trocken gelagert werden.
2. Zur „Funkenweste“ gehören das Beffchen, die Vereinstafel und die Manschetten. Die
Vereinstafel ist auf der linken Seite der Weste zu befestigen. Über die Tafel werden ggf.
die erhaltenen Sterne angebracht. Unter der „Funkenweste“ wird eine weiße
Bluse/weißes Hemd getragen und bei Bedarf weiße Handschuhe.
II.B. DIE MARIECHEN
1. Die „ Funkenweste“ hat eine weiße Spitze am Kragen und die Manschetten haben eine
weiße Spitze am Rand zur Hand.
2. Die Mariechen tragen zusätzlich einen Faltenrock, eine weiße Spitzenhose, eine
Tanzstrumpfhose und weiße CanCan Stiefel.
2. Die Mariechen müssen zum Tragen der Uniform eine passende Unterwäsche wählen,
damit die Unterhose nicht zu sehen ist. Somit darf die Unterhose nicht breiter als die
Spitzenhose sein.
3. Die Mariechen mit langen Haaren haben zwei Bauernzöpfe mit weißem Haargummi
und Schleifchen zutragen.
II.C. DIE HERREN
1. Zusätzlich tragen die Herren eine weiße Hose und schwarze Husaren Stiefel.
2. Die Herren müssen eine bequeme, weiße Unterhose tragen.
II.D. DIE KOMMANDANT/ADJUTANT UND INAKTIVE
1. Für Kommandant, Adjutant und inaktive gilt im Wesentlichen das Gleiche, wie für die
Mariechen/Herren.
2. Der Kommandant, Adjutant und die inaktiven tragen, wenn sie die Garde auf die
Bühne oder zu anderen offiziellen Ereignissen begleiten, unabhängig vom Geschlecht eine
weiße Hose und schwarze Langschaftstiefel. Der Stiefel muss eine abgerundeten Spitze
und einen Blockabsatz haben. Die Absatzhöhe darf 6 cm nicht überschreiten.
III. DIE BEFÖRDERUNG
1. Über die Beförderung eines Mitgliedes entscheiden der Kommandant und der Adjutant,
unter Umständen nach Beratung mit anderen Vereinsmitgliedern.
2. Es darf kein Rang übersprungen werden.
3. Die Berechnung der Beförderungszeit beginnt mit dem Eintritt in den Verein. Das zu
befördernde Mitglied muss entsprechende Leistungen für den Verein erbracht haben. Es
muss in der Lage sein, seiner Position und seines Ranges entsprechend zu wirken.
4. Der Rang verleiht keine Weisungsbefugnis, sondern ausschließlich die Dienststellung.
5. Die Dienstränge sind in folgender Hierarchie aufgebaut:
Jahre
Schulterklappe Stern
1. Fuchs
3. Funke
5.
7.
Armspiegel Gold (kommt eventuell noch)
9.
Kragenspiegel (kommt eventuell noch)
10. Offizier
13.
Silber
15.
17.
19.
2. Armspiegel Gold (kommt eventuell noch)
20.
Affenschaukel Silber
25.
Ornat
Adjutant
Affenschaukel Gold, 2x Armspiegel und Kragenspiegel
Affenschaukel Gold, 3x Armspiegel, Kragenspiegel und
Pfeife Gold
Kommandant
IV. DAS TRAINING
1. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Training
teilzunehmen. Es werden nur ausreichende Entschuldigungen (berufliche, gesundheitliche
oder private Gründe) akzeptiert. Die Entschuldigung inklusive der Begründung wird an
den Kommandant oder Adjutant gerichtet.
2. Das Training findet donnerstags in der Max-Weber Halle auf der Diemstr. 12 in
Lohmar-Wahlscheid statt. Weitere zusätzliche Trainingseinheiten können bei
Notwendigkeit angesetzt werden, dies entscheidet der Kommandant, Adjutant und/oder
Spieß.
3. Alle Mitglieder verpflichten sich benötigte Übungsgeräte zu verräumen.
4. Das Mobilfunktelefon ist während des Trainings auszuschalten bzw. lautlos zu machen.
Eine dringende Erreichbarkeit ist vor dem Training anzukündigen.
5. Kaugummi darf während des Trainings nicht gekaut werden.
IV.A. KLEIDUNG
Die Trainingsbekleidung besteht aus einer dunklen Leggings oder einer eng anliegende
Trainingshosen, einem Sport BH für die Damen, einem Tiefschutz für die Herren, sowie
ein langes T-Shirt und gemütliche flexible Turnschuhe. Lange Haare müssen zum
Pferdeschwanz gebunden werden. Um Verletzungen vorzubeugen, ist sämtlicher
Schmuck, Uhren, Armbänder etc. vor dem Training abzulegen.
V. KINDER UND JUNDLICHE
1. Die Aufsichtspflicht des Vereins besteht nur während der Trainingszeiten und der
Auftrittszeit in der Halle bzw. am Veranstaltungsort. Die Aufsichtspflicht des Vereins
erlischt beim Verlassen der Trainings- oder Veranstaltungseinrichtung. Den Anweisungen
der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
2. Kinder unter 14 Jahre dürfen nach dem Gesetz bis 22 Uhr und Jugendliche unter 18
Jahre bis 24 Uhr ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragen Person im Rahmen der
Brauchtumspflege bei einer Tanzveranstaltungen/Auftritt anwesend sein. Werden sie von
einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, gelten weder Alters- noch Zeitgrenzen.
Dabei genügt es aber nicht, dass z. B. die Eltern nur im Publikum sitzen; die
Minderjährigen müssen tatsächlich beaufsichtigt werden. Diese Aufsichtspflicht
übernimmt nach dem Auftritt, wie schon erwähnt, nicht die Garde.
3. Der Konsum von Tabakwaren und der Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen
Getränken und Lebensmitteln sind Kindern und Jugendlichen innerhalb der Garde
untersagt. Der Verzehr anderer alkoholischer Getränke (zum Beispiel: Wein, Bier und
Sekt) ist erst für Jugendliche ab 16 Jahre gestattet. Diese Regeln gelten auch, wenn eine
erziehungsbeauftragten Person, den Konsum bzw. Verzehr grundsätzlich erlaubt.
VI. Aktivitäten
Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich, im Rahmen seiner beruflichen und schulischen
Möglichkeiten, sämtliche Vereinsaktivtäten zu unterstützen. Dies sind unteranderem feste
Termine, wie zum Beispiel:
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Wahlscheider Kirmes: Sonntag im Bierpilz
Lohmarer Kirmes: Unterstützung des befreundeten KAZI
1. Advent: Waffelbacken an der evangelischen Kirch in Wahlscheid
ggf. Kellern auf der Mitgliedsversammlung des TVW
VII. PAUSIEREN
Pausiert ein Vereinsmitglied länger als drei Monate, hat das Vereinsmitglied seine
Uniform abzugeben und hat bei Rückkehr keinen Anspruch darauf genau diese zurück zu
erhalten. Stehen zu diesem Zeitpunkt keine passenden Uniformen oder keine Mittel für
die Anschaffung von neuen Uniformen zur Verfügung, wird der Pausierende in die
Warteliste der Bewerber eingereiht. Auch hat der Pausierende keinen Anspruch auf
Beförderung und eventuelle Vereinsanschaffungen.
Jedem Pausierenden steht es frei sich für die Dauer der Pause beim Turnverein
abzumelden.
TV Wahlscheid 1921 e.V.
Funken Grün-Weiss Wahlscheid
Hiermit bin ich,
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Anschrift
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Telefonnummer
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Vorname
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Geb.-Datum
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eMail-Adresse,
mit den Rechten und Pflichten des Ehrenkodex einverstanden. Ich stimme der
Veröffentlichung von Video- und Fotomaterialien innerhalb der Vereinsveröffentlichungen
(z.Bsp. auf der Homepage, Facebook oder Presse) zu. Ferner erteile ich meine
Zustimmung, dass meine Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden. Eine
Weitergabe der elektronischen Daten an Dritte erfolgt nicht.
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Ort, Datum
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Unterschrift
(bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter)
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Erziehungsberechtigter:
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Telefonnummer