Uniformen und Bekleidungs- Reglement - Harmonie Wettingen

Uniformen und Bekleidungs- Reglement
t.
ZieI
Ziel des Reglements ist es klare Richtlinien zur Benutzung der Uniform zu setzen und das
Verhältnis zwischen Verein und Mitglied in Sachen Uniform zu regeln.
2.
Allgemeines
Die Harmonie Wettingen-Kloster stellt jedem Mitglied eine Uniform bestehend aus einer
Hose, einem Kittel, einer Krawatte, einem Gürtel und einer Mütze zur Verfügung. Des
weiteren erhält jedes Mitglied ein Harmonie Polo-Shirt sowie ein Harmonie T-Shirt für
diverse Arbeitseinsätze.
Ztgehörig zur Uniform werden die Mitglieder aufgefordert, beim Modehaus Rikard in
Wettingen je ein Langarm- und ein Kurzarmhemd (mit eingesticktem Vereinslogo auf der
Brusttasche) zu beziehen.
a
J.
Herausgabe der Uniform
Für die Herausgabe der Uniform sowie von Uniformenteilen ist der Materialverwalter
verantwortlich. Die Herausgabe der Uniform findet nach Absprache mit dem
Materialverwalter im Uniformendepot (ZSA Margeläcker Wettingen) statt.
4.
Benützung der Uniform
Dem Vereinsmitglied wird mit der Übergabe der Uniform auch die Haftung für dieselbe
übertragen. Somit ist das Mitglied dafür verantwortlich, dass die Uniform nach bestem
Wissen und Gewissen gelagert, behandelt und gereinigt wird.
Reinigung
Das Vereinsmitglied ist dafür verantwortlich, dass die vom Verein
Uniformenteile (Kittel, Hose und Krawatte) mind.
1x
abgegebenen
jährlich chemisch gereinigt werden.
Schäden während der Benützung
Für entstandene Schäden an Uniformteilen während der Benützung durch das Mitglied
haftet dieses im vollen Umfang selbst. Der Verein lehnt wahrend dieser Zeit jede Haftung
ab.
Austausch von Bekleidungsstücken
Müssen bei einem Mitglied Uniformenteile ausgetauscht wetden, hat das Mitglied dafür
Sorge zutragen, dass die auszutauschenden Teile vorher chemisch gereinigt wurden. Der
Zettel der Reinigung ist bis zum Austausch aufzubewahren und falls verlangt vorzuweisen.
5.
Rückgabe der Uniform
Tritt das Mitglied aus der Harmonie Wettingen - Kloster aus, so hat es die Uniform im
Zeitraum von maximal einem Monat vollumfünglich an den Verein zurückzugeben.
Das ausgetretene Mitglied ist selbst dafür Verantwortlich mit dem Materialverwalter einen
Termin zn hnden an welchem die Rückgabe stattfinden soll. Hierbei ist der
Materialverwalter befugt denZeitraum für die Rückgabe gegebenenfalls zu erweitem.
Bei der Rückgabe:
-
Die Uniform ist vollumfünglich vorhanden ( Kittel, Hose, Gurt, Krawatte, Mütze)
Der Zustand der Bekleidungsstücke ist in tadellosem Zustand.
Allftillige Schäden wurden vorgängig durch das Mitglied behoben
Die Uniformenteile Kittel, Hose und Krawatte wurden chemisch gereinigt
Die Quittung der chemischen Reinigung ist dem Materialverwalter vorzuweisen.
Nichteinhalten der Rückgabefrist
Wird die Rückgabefrist nicht eingehalten behält sich der Vorstand vor, zweimal im
Abstand vom 10 Arbeitstagen entweder in schriftlicher oder mündlicher Form zu mahnen.
Wird nach erfolgter zweiter Mahnung die Uniform resp. Teile der Uniform nicht
zurückgegeben ist es dem Vorstand vorbehalten, dem Mitglied den entsprechenden Betrag
in Rechnung zu stellen. Allftillige Zahlungsfristen werden ebenfalls durch den Vorstand
bestimmt.
Kittel:
Hose:
Mütze:
Gürtel:
740
273
269
45
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Wettingen, 2I.10.2011
Der Präsident
M. Bollinger
ialverwalter