Termin 2015 43. KW Was ist Ast- und Strauchschnitt

Stadt Freudenberg
informiert
Ast- und Strauchschnittabholung
Termin 2015
43. KW
Bezirk 1
Alte Heide, Hohenhain, Mausbach, Niederndorf, Plittershagen
Mo.
19. Oktober 2015
Bezirk 2
Dirlenbach, Heisberg, Niederheuslingen, Oberfischbach, Oberheuslingen
Di.
20. Oktober 2015
Bezirk 3
Straßen der Kernstadt Freudenberg (siehe Abfuhrkalender)
Mi.
21. Oktober 2015
Bezirk 4
Teile der Kernstadt Freudenberg und Büschergrund (siehe Abfuhrkalender)
Do.
22. Oktober 2015
Bezirk 5
Büschergrund ohne die in Bezirk 4 genannten Straßen
Fr.
23. Oktober 2015
Bezirk 6
Bottenberg, Bühl, Lindenberg, Niederholzklau, Oberholzklau, Wilhelmshöhe
Di.
20. Oktober 2015
Bezirk 7
Alchen
Fr.
23. Oktober 2015
Was ist Ast- und Strauchschnitt ?
► Lange Zweige und Äste, die zu sperrig für den Bioabfall sind.
► Das Ast- und Strauchgut kann nur mitgenommen werden,
wenn es gebündelt ist.
► Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 Meter und
einen Durchmesser von 60 Zentimetern nicht übersteigen.
► Das Gewicht des einzelnen Bündels darf 20 kg nicht übersteigen.
► Äste dürfen einen maximalen Durchmesser von 10 Zentimetern haben.
► Die Menge darf 2 m³ je angeschlossenem Grundstück nicht übersteigen.
► Die Bündel dürfen nur mit Naturseil/-kordel, nicht jedoch mit Metalldraht oder
Kunststoffschnüren zusammengebunden werden.
Weitere Infos: www.freudenberg-stadt.de
Durchführung!
► Bitte den handlich gebündelten, nicht verpackten Baum- und Strauchschnitt gut sichtbar
am Fahrbahnrand/Gehweg so bereit legen, dass niemand behindert oder sogar gefährdet
wird und ein zügiges Verladen möglich ist.
► Bereitstellung zur Abholung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr.
Nicht mitgenommen werden:
► Grasschnitt, Laub, Moos, Blätter, ganze Baumstämme und sonstige nicht
holzigen Gartenabfälle, die nicht gebündelt werden können. Diese Abfälle sind
über die Bioabfalltonne oder einem Beistellsack zu entsorgen.
► Handelsübliche Abfallsäcke mit Laub oder Rasenschnitt werden nicht
mitgenommen. Dieses gilt auch für den offiziellen Beistellsack für Bioabfall.
Dieser wird nur zusammen mit der Biotonne entsorgt.
Hinweis
Das Ast- und Strauchwerk sollte in der Jahreszeit vom 01. März bis 30. September nicht gerodet oder beschnitten
werden. Form- und Pflegeschnitte sollten in dieser Zeit schonend vorgenommen werden.
Die Ast- und Strauchschnittabholung steht Ihnen wie die Elektronik- und Sperrmüllabholung ebenfalls kostenlos
zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter vom Fachbereich Finanzen unter Tel. 43-125 gerne zur Verfügung.