Stadt Freudenberg informiert Ast- und Strauchschnittabholung Termin 2015 43. KW Bezirk 1 Alte Heide, Hohenhain, Mausbach, Niederndorf, Plittershagen Mo. 19. Oktober 2015 Bezirk 2 Dirlenbach, Heisberg, Niederheuslingen, Oberfischbach, Oberheuslingen Di. 20. Oktober 2015 Bezirk 3 Straßen der Kernstadt Freudenberg (siehe Abfuhrkalender) Mi. 21. Oktober 2015 Bezirk 4 Teile der Kernstadt Freudenberg und Büschergrund (siehe Abfuhrkalender) Do. 22. Oktober 2015 Bezirk 5 Büschergrund ohne die in Bezirk 4 genannten Straßen Fr. 23. Oktober 2015 Bezirk 6 Bottenberg, Bühl, Lindenberg, Niederholzklau, Oberholzklau, Wilhelmshöhe Di. 20. Oktober 2015 Bezirk 7 Alchen Fr. 23. Oktober 2015 Was ist Ast- und Strauchschnitt ? ► Lange Zweige und Äste, die zu sperrig für den Bioabfall sind. ► Das Ast- und Strauchgut kann nur mitgenommen werden, wenn es gebündelt ist. ► Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 Meter und einen Durchmesser von 60 Zentimetern nicht übersteigen. ► Das Gewicht des einzelnen Bündels darf 20 kg nicht übersteigen. ► Äste dürfen einen maximalen Durchmesser von 10 Zentimetern haben. ► Die Menge darf 2 m³ je angeschlossenem Grundstück nicht übersteigen. ► Die Bündel dürfen nur mit Naturseil/-kordel, nicht jedoch mit Metalldraht oder Kunststoffschnüren zusammengebunden werden. Weitere Infos: www.freudenberg-stadt.de Durchführung! ► Bitte den handlich gebündelten, nicht verpackten Baum- und Strauchschnitt gut sichtbar am Fahrbahnrand/Gehweg so bereit legen, dass niemand behindert oder sogar gefährdet wird und ein zügiges Verladen möglich ist. ► Bereitstellung zur Abholung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr. Nicht mitgenommen werden: ► Grasschnitt, Laub, Moos, Blätter, ganze Baumstämme und sonstige nicht holzigen Gartenabfälle, die nicht gebündelt werden können. Diese Abfälle sind über die Bioabfalltonne oder einem Beistellsack zu entsorgen. ► Handelsübliche Abfallsäcke mit Laub oder Rasenschnitt werden nicht mitgenommen. Dieses gilt auch für den offiziellen Beistellsack für Bioabfall. Dieser wird nur zusammen mit der Biotonne entsorgt. Hinweis Das Ast- und Strauchwerk sollte in der Jahreszeit vom 01. März bis 30. September nicht gerodet oder beschnitten werden. Form- und Pflegeschnitte sollten in dieser Zeit schonend vorgenommen werden. Die Ast- und Strauchschnittabholung steht Ihnen wie die Elektronik- und Sperrmüllabholung ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter vom Fachbereich Finanzen unter Tel. 43-125 gerne zur Verfügung.
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