Närrisches Treiben in Ubstadt-Weiher DRK Zeutern

05
Donnerstag, 04. Februar 2016
www.ubstadt-weiher.de
MSC Ubstadt-Weiher
Rathaussturm
am Rosenmontag., 08.02., 11.11 Uhr
62. Zug der Gaudi
am Faschingsdienstag, 09.02., 14.11 Uhr
(Nähere Infos siehe S. 4+5)
Foto: CarlaNichiata/iStock/Thinkstock
Närrisches Treiben
in Ubstadt-Weiher
„Mee wie schee”
Dämmerungsumzug
in Zeutern
Faschingssonntag,
07.02., 17.29 Uhr
(Nähere Infos siehe S. 52)
DRK Zeutern
Heringsessen
Mi., 10.02., 17 Uhr
(Nähere Infos siehe S. 52)
(Nähere Infos siehe S. 46
Faschingsdienstag, 09.02.
Vor, nach und während des Umzugs auf
dem Parkplatz des Kelterhauses Ubstadt
(Nähere Infos siehe S. 44)
(Nähere Infos siehe S. 43)
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Vereinsheim im alten Rathaus Zeutern
2 | Auf einen Blick
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 04. Februar 2016 · Nr. 05
Auf einen Blick
Ihre Behördennummer
Tel. 115
Notruf Polizei
Tel. 110
Polizeiposten Ubstadt:
Polizeirevier Bad Schönborn:
07251/6552
07253/8026-0
Notruf Feuerwehr,
Rettungsdienst, Notarzt
und örtliche Notfallhilfe
Tel. 112
Fax-Notruf für hör- und sprachgeschädigte Menschen
07251/966666
Freiw. Feuerwehr Ubstadt-Weiher:
Kommandant M. Dutzi
07253/845682
Abteilungskommandant Stettfeld:
Thomas Herzog
0151/15772035
Abteilungskommandant Weiher:
Bernd Sorg
07251/369900
Abteilungskommandant Ubstadt:
Roland Frevele
07251/3662266
Abteilungskommandant Zeutern:
Timo Lanz
07253/8452567
Krankentransport
Tel. 07251/19222
Ärztlicher Notfalldienst
Allgemeiner Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Tel. 116 117
Sonstige
Notdienste
Krankenhaus Bruchsal:
07251/7080
Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst
Die jeweilige Diensteinteilung finden Sie im
Innenteil des Mitteilungsblattes.
Sozialstation
St. Elisabeth
07251/3661717
Tierärztlicher Notdienst
0175/5294059
Strom
Störungsmeldestelle
(Tag u. Nacht erreichbar)
0800/3629477
Gas
Störungsmeldestelle
(Tag u. Nacht erreichbar)
01802/056229
Straßenbeleuchtung
Störmeldestelle
(Tag und Nacht erreichbar)
0800/1001873
Wassernotruf
0172/6133752
Störungsannahme
Telekom
Privatkunden
Geschäftskunden
0800/3302000
0800/3301172
Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher
Telefonzentrale 07251/617-0, Telefax 07251/617-60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ubstadt-weiher.de
Bürgerbüro
07251/617-30, -31, -32
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi.
8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Do.
8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Fr.
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihre Sachbearbeiter im Rathaus
Ubstadt sind erreichbar:
vormittags:
Mo. bis Fr.
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags:
Mo. bis Mi.
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do.
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Außenstellen Weiher,
Stettfeld und Zeutern:
Di.
9.00 bis 12.00 Uhr
Do.
16.00 bis 19.00 Uhr
Weiher, Am Pfarrberg 1 (Seniorenzentrum)
Ulrike Bräutigam
07251/63107
Stettfeld, Lußhardtstr. 28 (Seniorenzentrum)
Monika Ketterer
07253/7386
Zeutern, Kirchstraße 9-11 (Seniorenzentrum)
Karin Zindl
07253/7387
Nach Dienstschluss erreichen Sie:
Bürgermeister Tony Löffler, privat: 07253/1497
Hauptamtsleiterin
Michaela Schmid, privat:
07251/62992
Leiterin des Ordnungsamtes
Brunhilde Schlageter, privat:
07251/961391
Leiter des Bau- und Umweltamtes
Carsten Baumann, privat
07251/367740
Rechnungsamtsleiter
Oliver Friedel, privat:
07251/3927795
Bürgermeistersprechzeiten
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen, das Sie
mit dem Bürgermeister persönlich besprechen
wollen?
Besprechungstermine mit Bürgermeister Tony
Löffler können jederzeit mit dem Sekretariat,
Frau Ute Brunner, Tel. 07251/617-11,
[email protected] oder direkt über
buergermeister.loeffler@ubstadt-weiher.
de vereinbart werden – auch außerhalb der
üblichen Sprechzeiten.
Hausbesuche
Kabel BW
Kabelanschluss
01806888150
Kreismülldeponie Bruchsal
07251/89926
Erdaushubdeponie/
Bauschuttrecycling Ubl
07251/63370
Fundtierannahme
Tierheim Bruchsal, Kleines Feld 1
tägl. von 9 -17 Uhr
Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher
07251/2014
Telefonseelsorge Karlsruhe
(in ökumenischer Trägerschaft)
und um die Uhr, kostenfrei
0800/1110222
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher
Gewalt
07251/7130323
Ortsgeistliche
Seelsorgeeinheit Forst + Ubstadt-Weiher
Pfarrbüro Ubstadt
07251/6586
Ev. Pfarramt Ubstadt-Weiher
07251/63528
Ist ein Besuch des Rathauses aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht
möglich, schauen wir auch gerne bei Ihnen
vorbei. Anruf genügt
Tel. 07251/617-0
Sozialsprechstunden
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die
Inanspruchnahme der Sozialsprechstunden in
den Außenstellen mehr und mehr rückläufig
ist. Zugenommen haben stattdessen Nachfragen nach Hausbesuchen. Künftig wollen wir
deshalb auf die Sozialsprechstunden verzichten und stattdessen folgenden Service anbieten:
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Termin in der Außenstelle oder einen
Hausbesuch, wenn Sie aus gesundheitlichen
oder altersbedingten Gründen nicht in das Rathaus nach Ubstadt kommen können. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. 07251/617-35 oder
-34, Herr Machauer, Frau Dutzi oder Frau Woll,
Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Sprechzeiten des Revierförsters
Revierförster
Florian Fiedler
Tel. 07253/9599158
Sprechzeiten:
- jeden 1. und 4. Donnerstag im Monat:
Rathaus Ubstadt, Zimmer 59,
16 – 17 Uhr
Tel. 07251/617-58
- jeden 2. Donnerstag im Monat:
Rathausaußenstelle „Seniorenzentrum“
Zeutern, 16 – 17 Uhr
Tel. 07253/958432
- jeden 3. Donnerstag im Monat:
Rathaus Langenbrücken, 16 – 17 Uhr
und im Rathaus Mingolsheim, 17 – 18 Uhr
Beratung in besonderen Fällen
Sterbefälle
Standesamt
07251/617-49
Örtliche Bestattungsunternehmen
Edmund Ganninger
07253/1033
0172/7120225
Wolfgang Pflücke
07253/4763,
0172/7421125
Fa. Jäckle
07251/6189528
Fa. Meid
07253/880130
Umwelttelefon
07251/617-22
Abfallberatung
07251/617-43
kostenfreie Servicenummer
Sperrmüll-Telefon
0800/2982030
Fahrplaninformation ÖPNV
07251/617-30
Öffentliche Einrichtungen
Seniorenzentrum
– Josefshaus Ubstadt
Zentrale
07251/960-0
– Am Pfarrberg Weiher
Zentrale
07251/35891-40
– Im Pfarrgarten Stettfeld
Zentrale
07253/931351
– St. Martin Zeutern
Zentrale
07253/958430
– Pflegezentrum Ubstadt
07251/92930
Jugendzentrum
07251/366495
Mehrzweckhallen in Notfällen
Weiher
0160/5835154
Zeutern
0160/5835156
Stettfeld
0160/5835155
Ubstadt
0160/5835152
Schwimmhalle Ubstadt
0160/5835153
Sport- u. Kulturhalle Ubstadt
0160/5835151
Bauhof
Nach Dienstschluss
07251/61180
0160/5835160
Kläranlage
Nach Dienstschluss
07251/961680
07251/961682
Recyclinghof/Zentraler Häckselplatz
(November bis Februar):
Mo.-Fr.
16.00 bis 17.00 Uhr
Sa.
10.00 bis 15.00 Uhr
Häckselplatz Ubstadt (Oktober bis März)
Samstag
von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Häckselplatz Zeutern (Oktober bis März):
Samstag
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freizeitzentrum Hardtsee
Platzverwaltung
Gaststätte
07251/961394
07251/6183348
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 04. Februar 2016 · Nr. 05
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Aus dem Gemeinderat
Mustertext
Jahresrechnung 2014
Gemeinde erwirtschaftet 226.400 Euro Überschuss
Der Gemeinderat Ubstadt-Weiher hat in seiner ersten Sitzung im
Jahr 2016 die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Ubstadt-Weiher sowie die Jahresabschlüsse ihrer Eigenbetriebe „Pflegeheim
Ubstadt“, „Freizeitzentrum Hardtsee“, „Abwasserbeseitigung“ und
„Wasserversorgung“ beschlossen.
Bürgermeister Tony Löffler informierte das Gremium, dass eine
Zuführungsrate in Höhe von 3,06 Mio. Euro vom Verwaltungshaushalt – dort werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben
der Gemeinde verbucht – zum Vermögenshaushalt – dort werden die Investitionen finanziert – erwirtschaftet wurde. Geplant
war eine Zuführung in Höhe von 2,275 Mio. Euro. Somit eine
Verbesserung um 787.000 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben
mit 25.676.877,03 €. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung
waren insbesondere Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer,
den Schlüsselzuweisungen, den Einnahmen aus Verkauf, Miete
und Pacht sowie bei Zuweisungen für laufende Zwecke in Höhe
von insgesamt 628.000 €. Ferner Einsparungen bei den Personalkosten, den Ausgaben für die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen
in Höhe von insgesamt 259.000 €. Damit konnten geringe Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage und Mindereinnahmen
bei Grundsteuer A und B, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Konzessionsabgabe mehr als kompensiert
werden.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben
mit 4.648.738,81 €. Das Ergebnis liegt damit um knapp 305.000
€ unter den Planansätzen, was maßgeblich auf geringere Ausgaben für Baumaßnahmen und Grunderwerb zurückzuführen ist.
Die Investitionen verteilen sich auf Grunderwerb 484.000 €,
Erwerb von beweglichen Sachen 546.000 €, Baumaßnahmen
2.624.000 € und 260.000 € für die Gewährung von Investitionszuschüsse an Vereine, Kirchen und Kindergärten.
Im Saldo können der allgemeinen Rücklage, dem Notgroschen
der Gemeinde, statt der geplanten 188.085 € nunmehr 226.404,32
€ zugeführt werden. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um 38.319,32 €. Die Rücklage steigt damit zum 31.12.2014
auf 4.467.431 €. Die gesetzlich geforderte Mindestrücklage von
481.960 € wird damit deutlich überschritten.
Der Schuldenstand der Gemeinde konnte durch Tilgungsleistungen in Höhe von knapp 508.800 € auf nunmehr 347.039,68 € bzw.
26,95 € pro Einwohner reduziert werden. Der Landesdurchschnitt
liegt bei 440 pro Einwohner.
Bei den Eigenbetrieben konnten – mit Ausnahme der Eigenbetriebe Pflegeheim und Freizeitzentrum Hardtsee – ebenfalls
Überschüsse erzielt werden und zwar 69.112,95 € beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und 35.895,89 € beim Eigenbetrieb
Wasserversorgung. Der Jahresverlust beim Eigenbetrieb Pflegeheim beläuft sich auf 3.268,72 €, der Jahresverlust beim Freizeitzentrum Hardtsee auf 1.503,73 €.
Die Verschuldung konnte beim Eigenbetrieb Pflegeheim auf
4,174 Mio. Euro, beim Freizeitzentrum Hardtsee auf 372.000 €
und beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung auf nunmehr 9,348
Mio. Euro reduziert werden. Der Schuldenstand der Eigenbetriebe einschl. des Pflegeheims Ubstadt beläuft sich damit zum
Jahresende 2014 auf 13,895 Mio. Euro bzw. 1.079,11 € pro Einwohner (Vorjahr: 14,441 Mio. Euro bzw. 1.131,31 € pro Einwohner). Der Landesdurchschnitt liegt bei 531 € pro Einwohner.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bestehen seit 2005 keine
Fremddarlehen.
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 3
Zahlreiche Bauthemen auf der Tagesordnung
Gleich mehrere Entscheidungen rund um das Thema Bauen standen auf der Tagesordnung des Ubstadt-Weiherer Gemeinderates.
Durch den Bebauungsplan „Zeuterner Straße Süd“ in Stettfeld
werden die Voraussetzungen für den Neubau von bis zu 13
Wohnhäusern im Ortskern von Stettfeld geschaffen. Nach einem
langwierigen Verfahren mit Behörden- und Bürgerbeteiligung
konnte der Bebauungsplan jetzt als Satzung beschlossen werden.
Die Erschließungsarbeiten werden entsprechend dem aktuellen
Zeitplan allerdings frühestens im Herbst 2017 beginnen können,
da vorher der Neubau des Minikreisels und die Umgestaltung der
Zeuterner Straße zwischen Minikreisel und dem Anwesen Zeuterner Straße 14 abgeschlossen sein muss. Voraussichtlich im Mai
2016 wird das Landesdenkmalamt für Denkmalpflege im Gebiet
archäologische Voruntersuchungen durchführen. Dadurch sollen
spätere Bauverzögerungen im Rahmen der Erschließungsarbeiten vermieden werden. Außerdem hat der Gemeinderat die
Arbeiten zum Umbau des Einmündungsbereiches Bergstraße/
Schönbornstraße (B3) in Stettfeld für rd. 48.600 € vergeben.
Nach dem bereits erfolgten Abbruch des eingeschossigen Flachdachanbaus steht jetzt Fläche zur Verbreiterung der Bergstraße
bzw. des Gehwegs zur Verfügung. Somit soll das Ein- und Ausfahren bzw. die Situation für Fußgänger verbessert werden. Die
Umbaumaßnahmen sollen Ende Februar beginnen und Anfang
April abgeschlossen sein. Des Weiteren steht in diesem Jahr die
Sanierung der Brücke über den Katzbach bei der Gemeinschaftsunterkunft in Zeutern an. Die turnusgemäße Überprüfung der
Brücken hat ergeben, dass Sanierungsbedarf besteht. Konkret
ist u.a. die Instandsetzung der Widerlager sowie die Erneuerung des Tragwerks inklusive der Fahrbahndecke geplant. In der
Gemeinderatssitzung wurde jetzt ein Ingenieurbüro beauftragt
und die öffentliche Ausschreibung der rd. 135.000 € teuren
Sanierung beschlossen. Ziel ist es, dass die Sanierungsarbeiten im August/September 2016 abgeschlossen sind. Außerdem
wurde der Gemeinderat über die im Jahr 2016 anstehenden
Baumaßnahmen im Bereich der Friedhöfe informiert. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für die Friedhöfe in Ubstadt und
Zeutern jeweils 5 neue Urnenstelen beschafft werden. Auf dem
Friedhof in Stettfeld werden bestehende Graswege in Wege
mit einem wassergebundenen Belag umgewandelt. Außerdem
standen noch zwei Bauvorhaben zum Neubau von Wohnhäusern
auf der Tagesordnung. Bei einem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tierarztpraxis im Baugebiet Überrück 1.
Erweiterung in Ubstadt hat der Gemeinderat einer geringfügigen
Überschreitung der Dachneigung zugestimmt. Bei einem anderen Bauvorhaben im Baugebiet „Kleine Brückenwiese“ in Stettfeld wurden Befreiungen bzgl. der geringfügigen Überschreitung
der Baugrenze, der Unterschreitung des Stauraumes vor Garagen
bzw. der Abweichung von der Dachform und der Dachneigung
beantragt. Da es sich insbesondere um gestalterische Aspekte
handelte und keine Nachbareinwendungen vorlagen, hat der
Gemeinderat den Befreiungen zugestimmt.
Endlich ist es möglich, die Einmündung im Bereich Bergstraße/B3 in
Stettfeld umzubauen. Dadurch kann das Ein- und Ausfahren bzw.
die Situation für Fußgänger verbessert werden.
4 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Umbau der Wehranlage
an der unteren Mühle Zeutern
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2016 über den
Umbau der Wehranlage an der unteren Mühle in Zeutern beraten.
Bereits eine Woche zuvor war dem Ausschuss für Umwelt und
Technik ein Konzept zum Umbau vorgestellt worden, mit dem
die erforderlichen Reparaturen, die gesetzlich vorgeschriebene
Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie der Erhalt
der Funktion des denkmalgeschützten Wasserrades an der unteren Mühle unter einen Hut gebracht werden sollen. Im Nachgang
zur Ausschusssitzung waren technische Fragen aufgetaucht, die
bis zur Sitzung nicht abschließend geklärt werden konnten. Der
Gemeinderat hat deshalb dem Konzept unter dem Vorbehalt
zugestimmt, dass mit diesem Konzept eine Lösung gefunden
wird, mit der alle genannten Aspekte in ausreichendem Maße
abgedeckt werden. Von der Erfüllung aller geforderten Kriterien
hängt nicht zuletzt eine Bezuschussung der Maßnahme nach
der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft ab. Eine einvernehmliche
Lösung vorausgesetzt, sollen als Nächstes die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen beauftragt und die Umbaumaßnahme dann öffentlich ausgeschrieben werden. Die Umsetzung
ist für 2017 vorgesehen.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 04. Februar 2016 · Nr. 05
sich für die Kennzeichnung von Verkehrselementen im Bereich
der Oberen Straße. Sie seien jetzt im Dunkeln sichtbar und würden die Verkehrssicherheit erhöhen.
Beschlüsse in der
nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bei der letzten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 26.01.2016 hat
der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse
gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.
1. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung eines Vorkaufsrechts im Ortsteil Weiher zu.
Schwimmhalle während der Faschingsferien
geschlossen
Während der Faschingsferien bleibt die Schwimmhalle wie
in den Vorjahren geschlossen. Der letzte Badetag vor den
Ferien ist am Donnerstag, dem 04. Februar 2016. Der erste
Badetag nach den Ferien ist am Montag, dem 15. Februar
2016.
Wir bitten für die Schließung der Schwimmhalle während
der Ferien um Verständnis.
Närrisches Treiben in Ubstadt-Weiher
Die marode Wehranlage am Katzbach in Zeutern soll umgebaut
werden
Mehrere Bürgeranregungen
in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats
In regelmäßigen Abständen steht zu Beginn der Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde auf der Tagesordnung, so
auch bei der letzten Sitzung des Ubstadt-Weiherer Gemeinderats. Dieses Mal nahmen zwei Bürger die Gelegenheit wahr, ihre
Fragen bzw. Anregungen an das Gemeinderatsgremium weiterzugeben. Ein Bürger interessierte sich vor allem für das Thema
E-Carsharing. In Ubstadt-Weiher sollen, wie in der gesamten
Wirtschaftsregion Bruchsal, in Kürze Elektrofahrzeuge über Carsharing angeboten werden. Man solle bei der Wahl des Anbieters
darauf achten, dass dieser nicht nur in Ubstadt-Weiher ansässig
sei, sondern überregional vertreten, so der Bürger. Damit könne
man Synergie-Effekte nutzen. Auch regte er an, beim CarsharingKonzept darauf zu achten, dass Fahrzeuge für die Bürger tatsächlich nutzbar seien; wenn Firmen diese tagsüber benutzten,
seien sie am Abend an der Ladesäule und somit nicht verfügbar.
Bürgermeister Löffler führte aus, dass man beim Ubstadt-Weiherer Konzept diesen Aspekt berücksichtigt habe. In Weiher sei
auch ein sogenanntes „Bürgerauto“ vorgesehen. Bei der Wahl
des Anbieters sei die Gemeinde nicht allein verantwortlich; der
Anbieter werde von der Regionalen Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH zentral für alle beteiligten Gemeinden im Rahmen
einer Ausschreibung gefunden. Derselbe interessierte Einwohner hatte noch Fragen zum Forsteinrichtungswerk, speziell zur
Ertragssituation, nachdem hier die Einschläge aus Nachhaltigkeitsgründen in den nächsten Jahren reduziert werden sollen.
Hier versprach Bürgermeister Löffler, wie auch zur ersten Frage,
noch eine schriftliche Antwort. Ein Lob erfuhr die Gemeinde
durch einen weiteren Nutzer der Bürgerfragestunde. Er bedankte
Bürgermeister Löffler wird am Rosenmontag entmachtet
Auch in diesem Jahr werden die Narren aus Ubstadt-Weiher, mit
Unterstützung vom Elferrat, der Garde, dem Musikverein „Echo
Ubstadt“ und dem Schützenverein Zeutern versuchen, die Herrschaft im Rathaus in Ubstadt zu erstreiten. Die Bevölkerung ist
herzlich eingeladen, diesem „Gefecht“ beizuwohnen.
Am Rosenmontag, 8. Februar 2016 um 11:11 Uhr wird das närrische Bataillon anrücken, um Bürgermeister Tony Löffler bis
Aschermittwoch zu entmachten. Gemeinderat und Mitarbeiter
werden mit aller Macht versuchen, diesen Angriff zu vereiteln.
Nach einem verbalen Schlagabtausch zwischen dem Schultes
und dem Elferratsvorsitzenden wird das Gefecht anschließend
im Feuerwehrhaus Ubstadt begossen. Die Freiwillige Feuerwehr
Ubstadt wird ausreichend Stärkung für die Entmachteten, die
närrischen Machthaber und die Zuschauer bereithalten.
Das Rathaus Ubstadt wird deshalb am Rosenmontag ab 10.30
Uhr und am Faschingsdienstag ganztägig geschlossen sein.
Die Bevölkerung ist sehr herzlich eingeladen, dem Spektakel
beizuwohnen!
Bereits zum 62. Mal wird sich am Faschingsdienstag ab 14.11
Uhr der „Zug der Gaudi” durch Ubstadts Straßen schlängeln. Die
Verantwortlichen werden auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes achten und auch von den Umzugswägen nichts „Hochprozentiges” ausschenken.
Das narrensichere Angebot:
Stadtbahn und Bus fahren am Faschingsdienstag in UbstadtWeiher kostenlos
Einen unbeschwerten Umzugsbesuch bietet die Gemeinde am
Faschingsdienstag, den 09. Februar 2016 mit dem Angebot der
kostenlosen Stadtbahnfahrten der S31 zwischen Zeutern, Stettfeld und Ubstadt. Beide Verkehrsmittel können bis zur letzten
Nachtfahrt von „jeder Mann/-Frau/-Kind“ kostenlos benutzt werden. Da das Angebot erfahrungsgemäß sehr gut in Anspruch
genommen wird, appellieren wir an alle Fahrgäste sich nicht auf
die letzte Verbindung vor dem Umzug zu verlassen, da unvermeidliche Engpässe zu befürchten sind.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 04. Februar 2016 · Nr. 05
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 5
Marschbefehl des Zugmarschalls des 62. Zug der Gaudi
Fastnachtdienstag 9. Februar 2016 um 14.11 Uhr
1. Aufstellung des Zuges am Dienstag, den
9. Februar 2016 bis 13.30. Uhr.
Der Zug startet pünktlich um 13.45 Uhr in der
Salzbrunnenstraße in Richtung Altenbergstraße.
2. Zur Aufstellung benutzen Sie bitte den
Anfahrweg über Salzbrunnenstraße.
3. Sie werden von den Zugordnern eingewiesen. Den
Zugbegleitern und Zugordnern ist Folge zu leisten.
4. Anhand Ihrer Zugnummer erhalten Sie beim
Zugbüro die in Ihrem Formular eingetragene
Menge an Bonbons (Zugbüro:
Salzbrunnenstraße 39, von Bruchsal
kommend nach der Bahnschranke rechts
abbiegen).
5. Eine von Ihnen bestimmte verantwortliche Person
bestätigt (durch Unterschrift) den Erhalt der Ware
(bei Musikkapellen - Geldbetrag).
6. Die Zugnummer sichtbar anbringen, damit Sie laut
Programm und von den Zuschauern erkannt
werden können. Die Zugnummer wird Ihnen mit
dem Marschbefehl zugesandt.
7. Damit der Zug nicht abreißt nach „rückwärts“,
nicht nach vorwärts orientieren.
8. Der Abstand zur vorderen Gruppe sollte nicht zu
groß und nicht zu klein sein (ca. 14 m).
Vorsicht: Es können sich Zuschauer zwischen
den einzelnen Gruppen und Wagen drängen Unfallgefahr!
9. Sollten sie mit einem Wagen am Umzug
teilnehmen, dann soll das Motto deutlich
erkennbar sein. Der Wagen darf die Gesamtlänge
von 14 m nicht überschreiten. Sollten sie diese
Vorgaben nicht einhalten, behalten wir uns vor,
diesen (auch noch am Umzugstag) am Umzug
nicht teilnehmen zu lassen. Bei Unklarheiten
senden sie bitte ein Bild ihres Wagens.
10. Alle Fahrzeuge sind mit Beifahrern zu besetzen,
die auf Personen vor und neben dem Fahrzeug
achten. Die Fahrer der Umzugswagen werden
darauf hingewiesen, Sorgfalt und Aufmerksamkeit
während des Zuges walten zu lassen Unfallgefahr!
Die Fahrzeuge sind beidseitig von
jeweils zwei Personen zum Schutz der
Zuschauer abzusichern.
11. Sollten sich Personen während des Zuges auf den
Ladeflächen befinden, sind diese Flächen mit einer
Brustwehr zu versehen.
12. Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung
entsprechen.
13. Fahrer und Beifahrer dürfen vor und während des
Umzuges das Fahrzeug nicht verlassen, damit
eine pünktliche Abfahrt des jeweiligen Fahrzeuges
gewährleistet wird. Dies gilt auch, wenn der Zug
rollt.
14. Fahrer und Beifahrer dürfen keine alkoholischen
Getränke zu sich nehmen.
15. Keinen Alkohol an Jugendliche unter 18
Jahre ausschenken.
Kein Ausschank von branntweinhaltigen
Getränken /Hochprozentigem
16. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist
verboten.
17. Das Werfen von Flaschen, Eiern und anderen
harten Gegenständen ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Bonbons.
18. Die Lautstärke der Musikanlage soll 100
Dezibel nicht überschreiten.
19. Informieren Sie die Teilnehmer Ihrer Gruppe, daß
Bonbons und dergleichen nicht vor die
Zuschauer, sondern hinter sie geworfen werden.
Es besteht die Gefahr, daß Kinder auf die Straße
oder in das Fahrzeug springen - Unfallgefahr!
20. Achten Sie bitte auf Hinweise, Ratschläge und
Anordnungen der Freiwilligen Feuerwehr. Dies
trägt im erheblichen Maße zur Sicherheit des
Zuges bei.
21. Die Zugordner werden darauf achten, daß sich
nicht im Programm aufgeführte Wagen oder
Gruppen nicht vor oder hinter Ihnen eindrängen.
22. Werfen Sie bitte keine Abfallprodukte auf die
Zuschauer. Die vielen tausend Zuschauer werden
Ihnen dafür dankbar sein.
23. Wichtig!!!
Sollte der Zug stoppen oder abreißen, so nehmen
Sie bitte Kontakt mit den Zuschauern auf, damit
Stimmung entsteht.
24. Die teilnehmenden Gruppen sind
verpflichtet, keinerlei Abfall und Unrat
vor, während und nach dem Umzug auf
Straßen oder Öffentlichen Anlagen zu
entsorgen!!!
25. Haben Sie bitte für die im Marschbefehl erwähnten
Punkte Verständnis.
Sie sind zu Ihrer und zur Sicherheit der Zuschauer.
26. Tragen Sie dazu bei, daß der Zug der Gaudi
2016 wieder das Ereignis des vorderen
Kraichgaus wird und ohne Unfälle verläuft.
27. Holen Sie bitte, die Ihnen zugeteilten Bonbons und
Getränke so rechtzeitig ab, daß im Zugbüro keine
Wartezeiten entstehen. Das Zugbüro ist ab 12.00
bis 13.45 Uhr geöffnet.
28. Der Elferrat Ubstadt hofft auf gutes Wetter und
eine zahlreiche Teilnahme am Zug der Gaudi
29. Allen Zugteilnehmern und Zuschauern wünschen
wir viel Vergnügen und gute Laune beim
Fastnachtsumzug in Ubstadt.
30. Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns schon jetzt
recht herzlich und hoffen, dass wir Sie auch beim
63. Zug der Gaudi 2017 begrüßen dürfen.
6 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 04. Februar 2016 · Nr. 05
KW 5
Stricktreff
Wir treffen uns jeden Montag von
15.00 – 16.30 Uhr im Seniorenzentrum Weiher.
Am Rosenmontag findet kein Stricktreff statt!
Selbsthilfegruppe Fibromyalgie
GEMEINSAM AKTIV DURCHS LEBEN
Cinzia Segreto, Andrea Knebel, Brigitte Hoffmann
Gruppenleiterinnen
Wir treffen uns 14-tägig immer montags ab 18:30 Uhr im
Familienzentrum, Ubstadter Str. 42. Nächstes Treffen
am 15. Februar 2016.
Ansprechpartnerin und nähere Infos:
Cinzia Segreto, Tel. 0173-6324984
Krabbelgruppe Weiher
Die Krabbelgruppe Weiher trifft sich jeden Montag von
13.00 – 15.00 Uhr im Familienzentrum, Ubstadter Str.
42.
Wir freuen uns über jedes neue Krabbelkind!
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an das
Rathaus Ubstadt, Amt für Soziales, Jugend und Familie, Herrn Patrick Machauer,
Tel. 07251/61735, wenden.
Träume und Gedanken kennen keine Schranken!
„Fit und Spaß“ – ein heiterer Nachmittagstreff für neugierige Frauen und Männer, die mit einem pfiffigen Kopf
und klarem Geist älter werden möchten.
In lockerer Atmosphäre bringen wir unsere Gedächtnisleistungen mit Übungen und Spielen in Schwung. Ohne
Leistungsdruck, mit viel Humor und allen Sinnen aktivieren und trainieren wir Körper, Geist und Seele.
Treffpunkt jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von
14.00 bis 16.30 Uhr im Familienzentrum.
Nächster Termin: 16. Februar 2016
Leitung und nähere Infos:
Angela Kindler, Gedächtnistrainerin im Bundesverband
Gedächtnistraining e.V., Tel. 07253/7768
Café International
Am Donnerstag, 11.02.2016 findet das nächste Café International in der Gemeinschaftsunterkunft in Zeutern
statt. Bei Getränken, Musik, Spielen und Bastelaktionen für
Kinder sollen sich Asylsuchende und Bürger aus UbstadtWeiher kennenlernen.
Regelmäßige Treffen sind jeden Donnerstag
von 15:30 – 17:30 Uhr geplant.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an das Rathaus Ubstadt, Amt für Soziales, Jugend und
Familie, Herr Patrick Machauer, Tel. 07251/617-35, wenden.
Familienzentrum:
Ubstadter Str. 42 am Hardtsee.
Redaktionsschluss in der KW 6/2016
Da das Rathaus am Rosenmontag, 08.02.2016 ab 10.30 Uhr
und am Faschingsdienstag, 09.02.2016 komplett geschlossen ist, wird der Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes in
der Kalenderwoche 6 wie folgt festgelegt:
Abgabetermin für die Vereine, die nicht selbst in den Artikelstar einstellen, Freitag, 05.02.2016, 12.00 Uhr.
Abgabe Termin für die Vereine, die selbst in den Artikelstar
einstellen, Sonntag, 07.02.2016, 17.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis!
Deutschen Rentenversicherung Bund
Sprechstunde des Versichertenberaters der
Deutschen Rentenversicherung Bund
Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Herr Bernd Däschner, hält am Donnerstag, 11. Februar
2016 von 14.00 bis 16.30 Uhr im Rathaus in Ubstadt eine Sprechstunde ab.
Eine Terminabsprache unter Tel. 07251/617-0 ist unbedingt erforderlich.
Sie möchten mehr lesen?
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sportliche und kirchliche Leben in den Städten und Gemeinden.
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Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
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Nr. 05 · 4. Februar 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Foto: djd/www.kurzurlaub.de
Zeit zu zweit
(djd). Der erste Jahrestag des
Kennenlernens, ein Geburtstag
oder der Valentinstag: Es gibt
viele Anlässe, um mit dem Partner einen romantischen Urlaub
zu verbringen. Und manchmal
ist es auch nur das Gefühl, mal
wieder intensiv Zeit füreinander haben zu wollen, sinnliche
Momente zu erleben und gemeinsam aktiv zu sein, denn
Alltagsstress, Beruf und Kinder
lassen dafür oft nur wenig Ge-
legenheit. Exotische Reiseziele
müssen es bei einem solchen
Kurzurlaub für die Liebe nicht
sein. Gerade in Deutschland
gibt es viele schöne Hotels, die
sich auf romantische Arrangements spezialisiert haben und
einen hochklassigen Service
bieten. Der Romantikurlaub
im eigenen Land hat den Vorteil, dass der Anfahrtsweg nicht
zu lang ist. So bleibt mehr Zeit
fürs Entspannen und Kuscheln.
Foto: GMH/BVE
Blumige Ideen zum Valentinstag
(GMH/BVE) Der Tag der
Verliebten fällt in diesem Jahr
auf einen Sonntag. Wäre es
nicht schön, die Liebste/den
Liebsten, die Kollegin oder
einen guten Freund zum Abschluss des Wochenendes mit
Blumen oder einer blühenden
Topfpflanze zu überraschen
und damit zu sagen „Ich liebe
Dich“ oder „Ich habe an Dich
gedacht“. Mit Blumen lässt sich
auf individuelle Weise ausdrücken „Du bist etwas ganz
Besonderes für mich“. Dafür
bietet der Valentinstag am
14. Februar eine gute Gelegenheit. Der Brauch geht zurück
auf den Bischof Valentin, der
im italienischen Terni frisch
vermählten Paaren Blumen
aus seinem Garten geschenkt
haben soll. Im 17. Jahrhundert
war es bei Männern in Englands gehobener Gesellschaft
Brauch, Blumen als Zeichen
der Liebe zu verschenken.
Bei Verliebten stehen rote
Rosen am Valentinstag ganz
oben auf der Wunschliste,
um ihre ganz persönliche
Liebeserklärung zu überbringen. Ein Blumenstrauß
Ton-in-Ton oder in der Lieblingsfarbe kann für Kollegen,
Freunde und Bekannte die
Botschaft „Danke“, „Kopf
hoch“ , „Ich denke an Dich“
oder „Gute Besserung“ unter­
streichen und zaubert garantiert ein Lächeln auf das
Gesicht­des Beschenkten.
Foto: djd/BSI
„Ich mag dich“
(djd). Am 14. Februar wird der
Valentinstag begangen - und
zwar meist sehr gefühlvoll. Dieser Feiertag ist der Tag, an dem
sich die Menschen zeigen, wie
gern sie sich haben. Sind die
Lieben weit entfernt, vielleicht
sogar im Ausland, dann schickt
man sich gern Valentinskarten
mit guten Wünschen. Leben
sie in der Nähe, kann man sich
auf einen gemeinsamen Abend
freuen. Dann sind pessimistische Gedanken tabu. Stattdessen macht man sich über
die Menschen, die einem am
Herzen liegen, Gedanken und
versucht herauszufinden, über
welche Präsente sie sich freuen.
„Beliebt sind Blumen, feine
Pralinen und insbesondere
edle Spirituosen“, so Angelika
Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des Bundesverbands der
Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V. (BSI).
Aber auch ein Gutschein für
ein Candle-Light-Dinner oder
für ein Wellnesswochenende
sorgen für Freude.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
4. Februar 2016 · Nr. 05
Stadtarchiv Karlsruhe
Fastnacht in Ettlingen
Ausstellung „Vor 50 Jahren“
Die Narren drehen voll auf
Die Ausstellung „Vor 50 Jahren ... Mit Horst Schlesiger durch das
Jahr 1966“ gibt Einblick in die Bildberichterstattung des Fotografen
Horst Schlesiger bei den „Badischen Neuesten Nachrichten“ im Jahr
1966. Sie ist vom 1. Februar bis 27. Oktober im Stadtarchiv Karlsruhe, Markgrafenstraße 29, zu sehen. Das Stadtarchiv ist montags bis
mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet, donnerstags bis 18
Uhr. Der Eintritt ist frei.
Am Sonntag, 7. Februar verwandelt sich Ettlingenweier mit der Straßenfastnacht mit Narrenmarkt in eine närrische Meile, offizieller
Startschuss ist um 13 Uhr. Am Rosenmontag, 8. Februar geht es in
der Ettlinger Innenstadt rund. Ab 11 Uhr bieten Bewirtschaftungsstände allerlei Köstlichkeiten für das leibliche Wohl. Um 14.11 Uhr
ist der Start des Fastnachtsumzugs. Es werden über 60 Fußgruppen
mit mehr als 2000 Aktiven erwartet. Den Abschluss bildet ein abwechslungsreiches Musikangebot auf der Bühne vor dem Rathaus.
Am Aschermittwoch um 10.11 Uhr werden die Narren mit einem
Trauerzug und anschließender Geldbeutelwäsche im Narrenbrunnen Abschied von der Fastnacht 2016 nehmen.
Sudoku Nr. 5 | 2016 | mittel
5
2
7
1
9
9
5
1
4
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9
5
2
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1
3
8
9
5
Helle Einliegerwohnung
8
5
8
6
7
5
1
4
1
6
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte
und jedem der kleinen 3x3-Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. Die Auflösung
des Rätsels finden Sie in den ePaper-Ausgaben der Amts- und privaten Mitteilungsblätter von NUSSBAUM
MEDIEN St. Leon-Rot unter www.lokalmatador.de/lokalzeitungen.
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Stadtmuseum Karlsruhe / Pfinzgaumusuem Durlach
Pech und Glücksfälle der Stadtgeschichte
Das Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais und das Pfinzgaumuseum
in der Durlacher Karlsburg zeigen noch bis zum 27. März die Doppelausstellung „Genug gejubelt? Pleiten, Pech und Glücksfälle der
Stadtgeschichte“. Aus Anlass des 300. Stadtjubiläums bürstet sie die
Geschichte Karlsruhes und der Mutter Durlach gründlich gegen den
Strich. Der Kombi-Eintrittspreis für beide Ausstellungsteile beträgt
vier Euro.
Nr. 05 · 4. Februar 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Foto: Archiv
Das Vorstellungsgespräch
(djd). Es hat geklappt – man
wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hat
einen konkreten Termin vorliegen. Diesen sollte man
gegebenenfalls noch einmal
kurz telefonisch bestätigen,
bzw. falls man an diesem Tag
etwas wirklich Dringendes zu
erledigen hat, das keinen Aufschub bietet, sollte man auch
das mit dem Unternehmen
absprechen. Man tut jedoch
gut daran, wenn man sich diesen ganz besonderen Termin
ausschließlich für das Vorstellungsgespräch frei hält.
Bewerbungstipps
• Pünktlichkeit – Man sollte
sich vorher über den genauen Standort informieren
und genügend Zeit einplanen, um ohne Hast dort anzukommen. Man ist ohnehin schon aufgeregt.
• Gepflegtes Auftreten – In
passender Garderobe und
zur Sicherheit mit den eigenen Unterlagen, fühlt man
sich gleich viel besser und
strahlt das auch aus.
• Gute Vorbereitung – Wie
auch beim Anschreiben
selbst, ist es ratsam sich vorab noch einmal alle wichtigen Informationen zum
Unternehmen und zum zukünftigen Tätigkeitsfeld bewusst zu machen.
• Generalprobe – Wenn man
sich unsicher fühlt, hilft
es auch mit jemandem ein
mögliches Gespräch zu
üben, das schafft mehr Sicherheit und bereitet auf
eventuelle Gegenfragen vor.
Personalchefs sind auch nur
Menschen und möchten lediglich denjenigen finden, der am
besten zu der ausgeschriebenen Position passt. Natürlichkeit und einfach man selbst
zu sein, ist hierbei wohl das
Wichtigste.
Foto: Stockbyte/Thinkstock
Was gehört in den Ausbildungsvertrag?
(das/red). Was auf jeden Fall
im Ausbildungsvertrag stehen
muss, gibt das Berufsausbildungsgesetz (§ 11 Abs. 1 BBiG)
vor. Die Kernpunkte sind demnach folgende: Art und Ziel
sowie Beginn und Dauer der
Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der
Ausbildungsstätte stattfinden,
die Dauer der täglichen Ausbildungszeit und der Probezeit.
Dazu kommen die Höhe des
Azubi-Gehalts, der Urlaubsanspruch,
Voraussetzungen,
unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann und Hinweise auf zu
beachtende Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen.
Mit Blick auf das Alter der
meisten Lehrlinge weist die
D.A.S. Expertin auf die Angaben zur täglichen Ausbildungszeit und zum Urlaub hin: „Sie
müssen sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
richten. Für Volljährige gilt
das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
bzw. das Bundesurlaubsgesetz
(BurlG).“
Wichtig für den Azubi: Ist der
Berufsausbildungsvertrag unterschrieben, muss ihn der Betrieb an Kammer, Innung bzw.
die zuständige Stelle schicken
(§ 36 BBiG) – nur dann ist der
Lehrling auch für die Prüfungen zugelassen! Anmeldung
und Prüfungskosten gehen
übrigens zu Lasten des Ausbildungsbetriebes.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
4. Februar 2016 · Nr. 05
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Homepage! Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Nr. 05 · 4. Februar 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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TRAUER
Wenn man einen Menschen verliert, den man geliebt hat,
dann stirbt ein Stück seines eigenen Lebens mit ihm.
Aber wenn man sich etwas von dem bewahrt,
das sich einem durch ihn an innerem Reichtum erschlossen hat,
wird er in einem gegenwärtig und durch einem selber hindurch
auch in Zukunft lebendig sein.
Peter Arndt
Herzlichen Dank sagen wir allen,
die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten.
Danke für jede liebe Zeile, Geldspenden und all die freundlichen Worte der Erinnerung.
- Herrn Pastoralreferent Wilfried Ulbrich für seine
einfühlsamen und tröstenden Worte
- Dr. Ralf Hammer für die jahrelange ärztliche
Betreuung
- dem Team von Cura Vita aus Östringen für die
liebevolle Betreuung
- denÄrztenundSchwesternderStationBSCІvom
Krankenhaus Bruchsal für die gute Versorgung
- Fa. Kneller für den schönen Blumenschmuck
- dem Bestattungsinstitut Nicole und Mario Meid
für die hilfreiche Unterstützung und schöne
Gestaltung der Aussegnungshalle
- all denen, die ihn auf seinem letzten Weg begleitet
haben
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lles hat seine Zeit,
Es gibt die Zeit der Freude,
eine Zeit der Stille,
eine Zeit des Schmerzes, der Trauer
und eine Zeit der dankbaren Erinnerung.
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Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
4. Februar 2016 · Nr. 05
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Nr. 05 · 4. Februar 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Partner in Sachen Anzeigenschaltung, Prospektverteilung,
Einhefter in der Heftmitte und Onlinewerbung gerne zur
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Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
4. Februar 2016 · Nr. 05
BAUEN, RENOVIEREN, EINRICHTEN
Foto: djd/Auktionshaus Wendl
Die Inneneinrichtung als Wertanlage
(djd/pt). Alt ist in. Der Vintage-Trend greift um sich und hat
längst auch in unseren Wohnräumen Einzug gehalten. Einrichtungshäuser bieten nahezu
jedes Detail fürs Eigenheim im
Antik-Look an. Der Preis dafür
ist häufig hoch, denn Trends
sind meistens teuer. Ist der
auf alt gemachte neue Schrank
aber erst einmal aufgestellt und
benutzt, hat er seinen Wert
auch schon verloren. Ganz anders sieht das bei wirklich alten
Möbeln und Wohnaccessoires
aus. Antiquitäten und Kunst
kann man auf klassischen Auk-
tionen ersteigern. Damit sind
Antiquitäten und Kunst mehr
als ein Hingucker, sie sind eine
Geldanlage. Das Gemälde für
die Wohnzimmerwand wird
so zur Wandaktie. Und die
macht im Vergleich zu einer
klassischen Aktie wesentlich
mehr Spaß. Genauso sorgen
alte Möbel, Silberleuchter oder
alte Porzellanservices für ein
einzigartiges Ambiente und
versprühen einen Hauch von
Exklusivität. Als optischer Genuss bereiten diese Schätze
ebenso weit mehr Freude als
der Goldbarren im Safe.
Gesundes
Wohnen
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Nr. 05 · 4. Februar 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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(djd). Modern und kommunikativ: Die offene Wohnküche liegt im Trend. Zugleich
steigen damit die Anforderungen an eine hochwertige
und individuelle Einrichtung, die fließend in den
Wohnbereich übergeht. Angesagt ist insbesondere ein
Material, das viele kaum in der
Küche vermuten würden:
Beton ist für den Bau von
Arbeitsplatten,
Theken
oder Kochinseln ein prakti-
scher Werkstoff. Robust und
zugleich verspielt, lässt sich
Beton vielfältig in der Küche
einsetzen. Das Resultat sind
beispielsweise
Arbeitsflächen, die einiges mitmachen
und zugleich der Küche eine
individuelle Note geben denn jedes Stück ist ein Unikat, das auf Maß gegossen
wird. Noch attraktiver wird
der Werkstoff durch verschiedene Möglichkeiten, die
Oberfläche zu veredeln.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
4. Februar 2016 · Nr. 05
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Hausverbot für Blütenpollen
(djd). Für viele ist der Frühling
die schönste Zeit des Jahres fast jeder Fünfte indes blickt
mit gemischten Gefühlen auf
die erblühende Natur. Rund
20 Prozent der Bundesbürger leiden nach Angaben des
Statistikportals Statista unter
Allergien, oft hervorgerufen
vom jetzt wieder einsetzenden Pollenflug. Mit Hasel, Erle
und Birke beginnt das jährliche Leiden, weitere Blütenpollen folgen in den Wochen
darauf. Mit einfachen Mitteln
wie einem Fensterschutzgewebe
können Wohn- und Schlafräume allerdings pollenfrei
gehalten werden, damit zu-
mindest nicht auch noch die
Nachtruhe gestört wird. Vor
allem an Schlafzimmerfenstern ist der Pollenschutz eine
Wohltat für Allergiker. Aber
auch für andere Hausöffnungen - von der Terrassentür
bis zum Dachschrägfenster
- lassen sich die Schutzgitter
nutzen. Voraussetzung für
eine sichere Schutzwirkung ist
jedoch die exakte, spaltfreie
Montage am Fenster, denn
sowohl Pollen als auch Insekten finden selbst die kleinste
Lücke. Daher sollte stets ein
Fachmann genau Maß nehmen und den Schutz ans jeweilige Fenster anpassen.
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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