Religionsfrieden dank Dialog Wir trauern mit den Opfern von Paris und ihren Angehörigen. Wir sind darüber entsetzt, dass im Namen Gottes erneut Menschen getötet werden. Die terroristischen Anschläge von Paris und an anderen Orten der Welt sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch nichts gerechtfertigt werden können. Sie widersprechen dem Geist der Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Versöhnung, der alle Religionen prägt. Um religiöse Toleranz und das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Glaubensweisen zu fördern, bedarf es mehr denn je der aufgeklärten religiösen Bildung und der freien und offenen Verständigung untereinander. Als öffentliche Bildungseinrichtung richten wir unsere Forschung und Lehre an der theologischen Fakultät umso stärker darauf aus, das friedensstiftende und mitmenschliche Potenzial der Religionen hervorzuheben. Dazu werden wir den an unserer Fakultät gepflegten Dialog zwischen der christlichen, der jüdischen und der islamischen Theologie weiter intensivieren. Wir ermutigen alle Verantwortlichen in den verschiedenen Bereichen der schweizerischen Gesellschaft wie Schule, Ausbildung und Universität, aber auch die Religionsgemeinschaften, durch eine dialogische und tolerante Bildungspraxis aktiv zum Religionsfrieden beizutragen. Nur dann besteht Hoffnung. Thomas Schlag, Dekan der theologischen Fakultät der Universität Zürich Pflichtlektüre Necla Kelek Vielen Dank für den an Klarheit und Differenziertheit kaum zu überbietenden und äusserst wertvollen Beitrag «Der Islam: Gewalt oder Reform» von Necla Kelek (NZZ 17. 11. 15). Es wäre zu wünschen, dass ein solcher Text für Verantwortliche (in Politik, Medien, Kultur und Kirchen) zu einer kleinen «Pflichtlektüre» würde. Walter Hürzeler, Stäfa Der Artikel von Necla Kelek ist eine der luzidesten und konzentriertesten Analysen zum Islam, die ich je gelesen habe: Mit Schönreden kann man keiner Religion ihre Unschuld zurückgeben. Man nimmt den Islam und seine Anhänger nur dann ernst, wenn man auch Forderungen an sie stellt. Der Islam ist eine vormittelalterliche Gesellschaftsund Machtstruktur, die man nur historisch verstehen kann. Die Religion hat ihre Unschuld schon mit ihrer Geburt verloren. Natürlich können wir uns für die Schönheit der islamischen Kunst begeistern und den hohen Stand der Kultur, Mathematik, Philosophie, Literatur, Medizin und Gartenbaukunst zu Zeiten lange vor der Renaissance in Europa bewundern. Aber der Islam ist mit der Diskriminierung der Frauen, seinen diffusen Herrschaftsansprüchen und seiner Bedrohung der «Ungläubigen» mit einem schweren Geburtsfehler behaftet. Sich dieser Tatsache zu stellen und einer zeitgemässen Interpretation der heiligen Schriften zum Durchbruch zu verhelfen, ist eine Aufgabe, der sich die Gläubigen nicht entziehen dürfen. Auch andere Religionen mussten diese Hausaufgaben machen – und auch ihnen fiel es Neue Zürcer Zeitung UND SCHWEIZERISCHES HANDELSBLATT Gegründet 1780 Der Zürcher Zeitung 236. Jahrgang REDAKTION Chefredaktor: Eric Gujer Chefredaktorin Neue Produkte: Anita Zielina Stellvertreter: Luzi Bernet, Colette Gradwohl, René Zeller Tagesleitung: Colette Gradwohl, Christoph Fisch, Thomas Stamm, Anja Grünenfelder, Peter Sennhauser International: Peter Rásonyi, Andreas Rüesch, Andres Wysling, Werner J. Marti, Beat Bumbacher, Stefan Reis ZUSCHRIFTEN 9 Neuö Zürcör Zäitung Mittwoch, 18. November 2015 schwer: Die römisch-katholische Kirche hat sich erst auf der Schwelle zum 21. Jahrhundert für das Unrecht entschuldigt, das Galileo Galilei angetan wurde, so dass sich nun auch für den Vatikan die Erde um die Sonne dreht und nicht umgekehrt. Es werden keine Hexen mehr verbrannt, und auch die protestantische Kirche Zürichs musste eingestehen, dass der Umgang der zwinglianischen Obrigkeit mit den Wiedertäufern nicht gerechtfertigt werden kann. Wer religiöse Grundsätze und Verhaltensregeln aus dem 7. Jahrhundert in Beton giesst, darf sich nicht wundern, wenn die Umwelt darüber den Kopf schüttelt. Man darf, ja man muss auch von Religionen fordern, dass sie sich fit machen für das friedliche Zusammenleben in der freien Gesellschaft mit ihrem Wertepluralismus. Andreas Honegger, Zollikon Das Verhältnis Mieter - Vermieter Die sogenannte «ökonomische Tatsache», welche die beiden Ökonomen Silvio Borner und Frank Bodmer und der NZZ-Kommentar zum Mieterschutz beschwören (NZZ 7. 11. 15), beruht auf falschen Prämissen. Die Schweiz ist ein Land von Mietern, weil Kaufen viel zu teuer ist, und nicht, weil der Markt spielt. Und: Kaum ein Vermieter lässt seine Wohnungen leer stehen, wenn er damit eine gesetzeskonforme Rendite erzielt. Die Formularpflicht zur Deklaration der Vormiete wird nur deshalb vom Hauseigentümerverband vehement bekämpft, weil sich die Vermieter längst nicht mehr ans Gesetz halten. Eine kürzlich publizierte Erhebung von Wüest & Partner zeigte, dass die Mieten in Zürich in den letzten 15 Jahren auf dem freien Markt um 50 Prozent gestiegen sind. Laut Mietrecht hätten sie aber an den massgebenden Zinssatz angepasst werden und teuerungsbereinigt mindestens um 10 Prozent sinken müssen. Da die Erhöhungen selten durch wertsteigernde Investitionen gerechtfertigt werden können, liegt die Vermutung auf der Hand, dass bei der Mehrheit der betroffenen Mietverhältnisse ein laut Gesetz übersetzter und damit missbräuchlicher Ertrag (Nettorendite) erzielt wird. Wenn wir keinen unkontrollierten Markt mit Verhältnissen wie zum Beispiel in San Francisco wollen, wo laut NZZ (7. 11. 15) eine Einzimmerwohnung inzwischen 3500 Dollar kostet, brauchen wir klare, einfache Rahmenbedingungen für den Markt und eine nachvollziehbare Rechts- und Berechnungsgrundlage der Mieten. Daniel Gassmann, Bern Vorstandsmitglied Hausverein Mittelland Die vom Bundesrat vorgeschlagene Pflicht der Vermieter, bei einem Mieterwechsel gegenüber dem neuen Mieter den vom Vormieter bezahlten Mietzins offenzulegen, trägt wenig zur Beseitigung der Wohnungsknappheit bei. Wenn allerdings festgestellt wird, die Verhandlungsposition für Altmieter sei wegen des hohen Aufwands für einen Wohnungswechsel relativ schwach und die meisten Mieter gewichteten eine gute Beziehung zu ihrem Vermieter höher als die Durchsetzung ihrer Rechte, so enthalten diese Aussagen eine Verallgemeinerung: Wer in einem Dauerschuldverhältnis, das informellen Regeln unterliegt (Miet-, Arbeitsverhält- Schweizer, Nicole Anliker, Nina Belz, Marie-Astrid Langer, David Signer Schweiz: René Zeller, Claudia Baer, Markus Hofmann, Paul Schneeberger, Simon Gemperli, Davide Scruzzi, Michael Schoenenberger, Valerie Zaslawski, Frank Sieber, Marcel Amrein, Nadine Jürgensen, Marc Tribelhorn Bundeshaus: Markus Häfliger, Christof Forster Bundesgericht: Katharina Fontana Medien: Rainer Stadler Wirtschaft / Börse: Peter A. Fischer, Werner Enz, Ermes Gallarotti, Sergio Aiolfi, Thomas Fuster, Christin Severin, Nicole Rütti Ruzicic, Andrea Martel Fus, Michael Rasch, Giorgio V. Müller, Michael Ferber, Lucie Paška, Hansueli Schöchli, Thomas Schürpf, Zoé Inés Baches Kunz, Natalie Gratwohl, Werner Grundlehner, Daniel Imwinkelried, Christof Leisinger, Anne-Barbara Luft Feuilleton: Martin Meyer, Roman Hollenstein, Angela Schader, Barbara Villiger Heilig, Andreas Breitenstein, Claudia Schwartz, Andrea Köhler, Thomas Ribi, Uwe Justus Wenzel, Ueli Bernays, Roman Bucheli, Susanne Ostwald, Philipp Meier, Samuel Herzog nis, Ehe und sonstige Partnerschaften usw.), eine (Rechts-)Norm thematisiert, droht mit dem Abbruch dieser Beziehung bzw. wer sich auf ein Recht beruft, muss mit Vergeltung rechnen. Das Paradebeispiel in diesem Zusammenhang sind die Mietzinssenkungs-Begehren nach einer Leitzinssenkung, die mit «Wir hatten doch bisher immer ein gutes Verhältnis!» abgewehrt werden. Peter Metzger, Langnau am Albis Bankgeheimnis warum? Seit Jahr und Tag warte ich darauf, dass jemand überzeugende Argumente gegen meine feste Überzeugung bringt, dass das Bankgeheimnis im Inland im Wesentlichen nichts als einen grandiosen Steilpass zur Steuerhinterziehung bedeutet. Peter A. Fischer hat es in der NZZ vom 5. 11. 15 wieder einmal versucht, leider vergeblich. Er schreibt: «Das schweizerische Bankgeheimnis ist [. . .] Ausdruck eines liberalen Verständnisses vom Wert des Schutzes der Privatsphäre [. . .]. Dabei steht der Bürger nicht unter ständigem Generalverdacht und muss von der Obrigkeit nicht mit allen Mitteln kontrolliert werden. Stattdessen wird von ihm Rechtschaffenheit erwartet.» Es geht also darum, dass die Bank meine steuerrelevanten Daten nicht direkt dem Staat zur Verfügung stellt, sondern dass ich genau dieselben Daten vollständig und fehlerfrei selber in ein Formular schreibe und dieses dann dem Staat zukommen lasse. In diesem mühsamen Informationsumweg soll sich also unser einmaliges, typisch schweizerisch-liberales Verhältnis zwischen Bürger und Staat kondensieren? Wobei obendrein in Kauf genommen wird, dass fremde Staaten unter Umständen besser über meine finanziellen Angelegenheiten Bescheid wissen als der eigene? Und warum stehen dann angesichts dieses kumpelhaften Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat an jeder Strassenecke Radarfallen, diese Inkarnationen des obrigkeitlichen Generalverdachts, dass der Bürger oft eben nicht rechtschaffen sei? Ärgerlich finde ich allerdings, dass in diesem Artikel kein Wort darüber verloren wird, wie viele Milliarden, die wegen des Bankgeheimnisses hinterzogen werden können, von den ehrlichen Steuerzahlern aufgebracht werden müssen. Christoph Schmid, Sala Capriasca An unsere Leserinnen und Leser Wir danken allen Einsenderinnen und Einsendern von Leserbriefen und bitten um Verständnis dafür, dass wir über nicht veröffentlichte Beiträge keine Korrespondenz führen können. Kurz gefasste Zuschriften werden bei der Auswahl bevorzugt; die Redaktion behält sich vor, Manuskripte zu kürzen. Jede Zuschrift an die Redaktion Leserbriefe muss mit der vollständigen Postadresse des Absenders versehen sein. Redaktion Leserbriefe NZZ-Postfach 8021 Zürich, Fax 044 252 13 29 E-Mail: leserbriefeNnzz.ch Zürich: Luzi Bernet, Christina Neuhaus, Dorothee Vögeli, Irène Troxler, Urs Bühler, Walter Bernet, Brigitte Hürlimann, Stefan Hotz, Adi Kälin, Natalie Avanzino, Andreas Schürer Sport: Elmar Wagner, Flurin Clalüna, Andreas Kopp, Benjamin Steffen, Daniel Germann, Peter B. Birrer, Anja Knabenhans Meinung & Debatte: Martin Senti, Elena Panagiotidis Panorama: Katja Baigger, Susanna Ellner Nachrichtenredaktion: Anja Grünenfelder, Manuela Nyffenegger, Marc Ronner, Michèle Schell, Roman Sigrist Reporter: Marcel Gyr, Alois Feusi Wissenschaft: Christian Speicher, Alan Niederer, Stephanie Kusma, Lena Stallmach Beilagen (Bildung und Gesellschaft / Mobil _ Digital / Reisen und Freizeit, Campus): Walter Hagenbüchle, Stefan Betschon, Susanna Müller, Claudia Wirz, Michael Baumann, Henning Steier, Anna Chudozilov, Barbara Ehrensperger, Robin Schwarzenbach GESTALTUNG Art-Direction/Bild: Brigitte Meyer. Fotografen: Christoph Ruckstuhl. Blattplanung: Philipp Müller. Produktion: WAS LÄUFT FALSCH? Zu wenige Schweizer Zahnärzte Gastkommentar von BEAT WÄCKERLE, SSO Der massive Zuzug ausländischer Zahnärztinnen und Zahnärzte hat in den Städten und Agglomerationen zu einer Überversorgung geführt. Allein seit der Inkraftsetzung der bilateralen Verträge im Jahre 2002 sind 4222 ausländische Diplome als gleichwertig anerkannt worden (Stand: 2014). Zum Vergleich: Von 1892 bis heute wurden an Schweizer Universitäten 8600 zahnärztliche Diplome erteilt. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Staatsangehörigkeit eines EU- oder Efta-Landes und entsprechendem Diplom können in der Schweiz jederzeit die Bewilligung zur Führung einer eigenen Zahnarztpraxis erlangen und hier praktizieren. Das gilt auch dann, wenn die Anforderungen an ein Diplom im Herkunftsland faktisch tiefer sind als in der Schweiz. In einem EU- oder Efta-Staat genügen bereits 5000 Ausbildungsstunden für die Erteilung eines Zahnarztdiploms. In der Schweiz umfasst die zahnärztliche Grundausbildung fast das Doppelte: 9400 Stunden. Aufgrund bilateraler Verträge zwischen Drittstaaten und Mitgliedstaaten der EU erhalten Zahnärzte das Diplom in manchen Fällen schon nach einem vergleichsweise kurzen Aufenthalt in einem EU-Land. So kommen beispielsweise brasilianische Zahnärzte über Spanien und Portugal zu uns. Im EU-Land Rumänien werden von gewissen Universitäten gar Diplome erteilt, ohne dass Diplomierte je direkt am Patienten ausgebildet wurden. Diese Zahnärzte kennen unser System oft nicht, rechnen zum Teil mit exotischen Tarifen ab und arbeiten nicht immer nach unseren Gesundheitsgesetzen. Die grössten Defizite bestehen beim Strahlenschutz, bei der Hygiene und dem Einsatz des Hilfspersonals am Patienten. Das rächt sich: Klagen der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO), Kritik der Kantonszahnärzte, alarmierende Medien- Patienten haben keine Möglichkeit, die zum Teil erheblichen Qualitätsunterschiede zu überprüfen. berichte und Schadensfälle bei Haftpflichtversicherern nehmen zu. Sie lassen befürchten, dass die Qualität unserer weltweit führenden zahnärztlichen Versorgung gefährdet ist – zum Nachteil der Patientinnen und Patienten. So wird für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt. Hat der Zahnarzt aber zu einem späteren Zeitpunkt keine mehr, erfahren weder Gesundheitsbehörden noch Patienten davon – ein Umstand, der etwa bei Motorfahrzeugversicherern unvorstellbar wäre. Hier wird das Strassenverkehrsamt umgehend informiert und das Kontrollschild eingezogen. Patienten, die bei Mitgliedern der Schweizerischen ZahnärzteGesellschaft (SSO) in Behandlung stehen, sind bei Differenzen mit ihrem Zahnarzt besser geschützt. Die Zahnärztlichen Begutachtungskommissionen (ZBK) prüfen die Anliegen und können die meisten Fälle aussergerichtlich schlichten. Patienten hingegen, die nicht bei einem SSO-Zahnarzt in Behandlung sind, müssen den beschwerlichen und kostspieligen Weg über ordentliche Gerichte gehen. Zwar sind ausländische Diplome heute formell gleichwertig, dahinter steckt jedoch keineswegs eine gleichwertige Ausbildung oder gleiche Qualität. Patientinnen und Patienten haben keine Möglichkeit, die teilweise erheblichen Qualitätsunterschiede zu überprüfen. Die SSO fordert deshalb, dass ausländische Diplome nur dann anerkannt werden, wenn sie den hohen schweizerischen Ausbildungsstandards entsprechen. Gut aus- und weitergebildete Zahnärzte sind willkommen. Sie helfen mit, unser Versorgungsniveau zu halten. Der SSO ist es aber auch ein Anliegen, den eigenen zahnärztlichen Nachwuchs und den Ausbildungsstandort Schweiz zu fördern. Ziel ist es, die Studienplätze von momentan 128 pro Jahr wieder auf das Niveau von 1970 zu heben, als jährlich etwa 180 Zahnärzte mit der Ausbildung beginnen konnten. Die Bevölkerung soll primär durch Zahnärztinnen und Zahnärzte versorgt werden können, die in der Schweiz ausgebildet wurden. Beat Wäckerle ist Präsident der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). In der Rubrik «Was läuft falsch?» beschreiben Verbände und Organisationen, was sich ihrer Meinung nach in der Schweiz ändern müsste. Hansruedi Frei. Korrektorat: Yvonne Bettschen. Archiv: Ruth Haener. Projekte: André Maerz Rechtskonsulentin der Redaktion: Claudia Schoch WEITERE REDAKTIONEN NZZ am Sonntag: Chefredaktor: Felix E. Müller. NZZ-Folio: Daniel Weber. NZZ-Format: Tobias Wolff. NZZ-Campus: Ronald Schenkel NZZ-MEDIENGRUPPE Veit V. Dengler (CEO) ADRESSEN Redaktion: Falkenstr. 11; Briefe: Postfach, CH-8021 Zürich, Tel. 044 258 11 11, Fax 044 252 13 29, leserbriefeNnzz.ch, Internet: www.nzz.ch, E-Mail: redaktionNnzz.ch Verlag: Falkenstr. 11; Briefe: Postfach, CH-8021 Zürich, Tel. 044 258 11 11, E-Mail: verlagNnzz.ch Leserservice: Postfach, CH-8021 Zürich, Tel. +41 44 258 10 00, E-Mail: leserserviceNnzz.ch, www.nzz.ch/leserservice Inserate: NZZ Media Solutions AG, Falkenstrasse 11, CH-8021 Zürich, Tel. 044 258 16 98, Fax 044 258 13 70, E-Mail: inserateNnzz.ch, Internet: www.nzzmediasolutions.ch Druck: DZZ Druckzentrum Zürich AG, Bubenbergstrasse 1, CH-8045 Zürich PREISE ABONNEMENTE (inkl. MWSt.) Abonnement NZZ inkl. digitaler Ausgaben: 675 Fr. (12 Monate), 373 Fr. (6 Monate), 197 Fr. (3 Monate) Abonnement NZZ Digital: 498 Fr. (12 Monate), 278 Fr. (6 Monate), 152 Fr. (3 Monate), 48 Fr. (10 Wochen) Pendlerabo NZZ: 578 Fr. (12 Monate), 313 Fr. (6 Monate), 166 Fr. (3 Monate), 58 Fr. (10 Wochen). Montag bis Samstag digital, am Samstag zusätzlich die gedruckte Ausgabe Abonnement Deutschland und Österreich inkl. digitaler Ausgaben: 498 € (12 Monate), 268 € (6 Monate), 135 € (3 Monate), übrige Auslandpreise auf Anfrage Kombi-Abonnement NZZ und NZZ am Sonntag inkl. digitaler Ausgaben: 793 Fr. (12 Monate), 445 Fr. (6 Monate), 239 Fr. (3 Monate), 90 Fr. (10 Wochen) Studenten und Lernende: 40 Prozent Rabatt auf Abonnementspreise (mit gültigem Studenten- oder Lehrlingsausweis) Alle Preise gültig ab 1. 1. 2015 Die Abonnentenadressen werden, soweit erforderlich und nur zu diesem Zweck, an die mit der Zustellung betrauten Logistikunternehmen übermittelt. Anzeigen: gemäss Preisliste vom 1. 1. 2015 BEGLAUBIGTE AUFLAGE Verbreitete Auflage: 124 043 Ex. (Wemf 2014) Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwendung der redaktionellen Texte (insbesondere deren Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung und Bearbeitung) bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Redaktion. Ferner ist diese berechtigt, veröffentlichte Beiträge in eigenen gedruckten und elektronischen Produkten zu verwenden oder eine Nutzung Dritten zu gestatten. Für jegliche Verwendung von Inseraten ist die Zustimmung der Geschäftsleitung einzuholen. * Neue Zürcher Zeitung AG
© Copyright 2024 ExpyDoc