Zu wenige Schweizer Zahnärzte

Religionsfrieden
dank Dialog
Wir trauern mit den Opfern von Paris
und ihren Angehörigen. Wir sind darüber entsetzt, dass im Namen Gottes erneut Menschen getötet werden. Die terroristischen Anschläge von Paris und an
anderen Orten der Welt sind Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, die durch
nichts gerechtfertigt werden können. Sie
widersprechen dem Geist der Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Versöhnung,
der alle Religionen prägt.
Um religiöse Toleranz und das friedliche Miteinander der unterschiedlichen
Glaubensweisen zu fördern, bedarf es
mehr denn je der aufgeklärten religiösen
Bildung und der freien und offenen Verständigung untereinander.
Als öffentliche Bildungseinrichtung
richten wir unsere Forschung und Lehre
an der theologischen Fakultät umso stärker darauf aus, das friedensstiftende und
mitmenschliche Potenzial der Religionen hervorzuheben. Dazu werden wir
den an unserer Fakultät gepflegten Dialog zwischen der christlichen, der jüdischen und der islamischen Theologie
weiter intensivieren.
Wir ermutigen alle Verantwortlichen
in den verschiedenen Bereichen der
schweizerischen Gesellschaft wie Schule,
Ausbildung und Universität, aber auch
die Religionsgemeinschaften, durch eine
dialogische und tolerante Bildungspraxis
aktiv zum Religionsfrieden beizutragen.
Nur dann besteht Hoffnung.
Thomas Schlag, Dekan der theologischen Fakultät der Universität Zürich
Pflichtlektüre
Necla Kelek
Vielen Dank für den an Klarheit und
Differenziertheit kaum zu überbietenden und äusserst wertvollen Beitrag
«Der Islam: Gewalt oder Reform» von
Necla Kelek (NZZ 17. 11. 15). Es wäre zu
wünschen, dass ein solcher Text für Verantwortliche (in Politik, Medien, Kultur
und Kirchen) zu einer kleinen «Pflichtlektüre» würde.
Walter Hürzeler, Stäfa
Der Artikel von Necla Kelek ist eine
der luzidesten und konzentriertesten
Analysen zum Islam, die ich je gelesen
habe: Mit Schönreden kann man keiner
Religion ihre Unschuld zurückgeben.
Man nimmt den Islam und seine Anhänger nur dann ernst, wenn man auch
Forderungen an sie stellt. Der Islam ist
eine vormittelalterliche Gesellschaftsund Machtstruktur, die man nur historisch verstehen kann. Die Religion hat
ihre Unschuld schon mit ihrer Geburt
verloren. Natürlich können wir uns für
die Schönheit der islamischen Kunst begeistern und den hohen Stand der Kultur, Mathematik, Philosophie, Literatur, Medizin und Gartenbaukunst zu
Zeiten lange vor der Renaissance in
Europa bewundern. Aber der Islam ist
mit der Diskriminierung der Frauen,
seinen diffusen Herrschaftsansprüchen
und seiner Bedrohung der «Ungläubigen» mit einem schweren Geburtsfehler behaftet.
Sich dieser Tatsache zu stellen und
einer zeitgemässen Interpretation der
heiligen Schriften zum Durchbruch zu
verhelfen, ist eine Aufgabe, der sich die
Gläubigen nicht entziehen dürfen. Auch
andere Religionen mussten diese Hausaufgaben machen – und auch ihnen fiel es
Neue Zürcer Zeitung
UND
SCHWEIZERISCHES HANDELSBLATT
Gegründet 1780
Der Zürcher Zeitung 236. Jahrgang
REDAKTION
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ZUSCHRIFTEN 9
Neuö Zürcör Zäitung
Mittwoch, 18. November 2015
schwer: Die römisch-katholische Kirche
hat sich erst auf der Schwelle zum
21. Jahrhundert für das Unrecht entschuldigt, das Galileo Galilei angetan
wurde, so dass sich nun auch für den Vatikan die Erde um die Sonne dreht und
nicht umgekehrt. Es werden keine Hexen
mehr verbrannt, und auch die protestantische Kirche Zürichs musste eingestehen, dass der Umgang der zwinglianischen Obrigkeit mit den Wiedertäufern
nicht gerechtfertigt werden kann.
Wer religiöse Grundsätze und Verhaltensregeln aus dem 7. Jahrhundert in
Beton giesst, darf sich nicht wundern,
wenn die Umwelt darüber den Kopf
schüttelt. Man darf, ja man muss auch
von Religionen fordern, dass sie sich fit
machen für das friedliche Zusammenleben in der freien Gesellschaft mit
ihrem Wertepluralismus.
Andreas Honegger, Zollikon
Das Verhältnis
Mieter - Vermieter
Die sogenannte «ökonomische Tatsache», welche die beiden Ökonomen
Silvio Borner und Frank Bodmer und
der NZZ-Kommentar zum Mieterschutz beschwören (NZZ 7. 11. 15), beruht auf falschen Prämissen. Die
Schweiz ist ein Land von Mietern, weil
Kaufen viel zu teuer ist, und nicht, weil
der Markt spielt. Und: Kaum ein Vermieter lässt seine Wohnungen leer stehen, wenn er damit eine gesetzeskonforme Rendite erzielt. Die Formularpflicht zur Deklaration der Vormiete
wird nur deshalb vom Hauseigentümerverband vehement bekämpft, weil sich
die Vermieter längst nicht mehr ans Gesetz halten.
Eine kürzlich publizierte Erhebung
von Wüest & Partner zeigte, dass die
Mieten in Zürich in den letzten 15 Jahren auf dem freien Markt um 50 Prozent
gestiegen sind. Laut Mietrecht hätten sie
aber an den massgebenden Zinssatz angepasst werden und teuerungsbereinigt
mindestens um 10 Prozent sinken müssen. Da die Erhöhungen selten durch
wertsteigernde Investitionen gerechtfertigt werden können, liegt die Vermutung auf der Hand, dass bei der Mehrheit der betroffenen Mietverhältnisse
ein laut Gesetz übersetzter und damit
missbräuchlicher Ertrag (Nettorendite)
erzielt wird.
Wenn wir keinen unkontrollierten
Markt mit Verhältnissen wie zum Beispiel in San Francisco wollen, wo laut
NZZ (7. 11. 15) eine Einzimmerwohnung inzwischen 3500 Dollar kostet,
brauchen wir klare, einfache Rahmenbedingungen für den Markt und eine
nachvollziehbare Rechts- und Berechnungsgrundlage der Mieten.
Daniel Gassmann, Bern
Vorstandsmitglied Hausverein Mittelland
Die vom Bundesrat vorgeschlagene
Pflicht der Vermieter, bei einem Mieterwechsel gegenüber dem neuen Mieter
den vom Vormieter bezahlten Mietzins
offenzulegen, trägt wenig zur Beseitigung der Wohnungsknappheit bei.
Wenn allerdings festgestellt wird, die
Verhandlungsposition für Altmieter sei
wegen des hohen Aufwands für einen
Wohnungswechsel relativ schwach und
die meisten Mieter gewichteten eine
gute Beziehung zu ihrem Vermieter
höher als die Durchsetzung ihrer Rechte, so enthalten diese Aussagen eine
Verallgemeinerung: Wer in einem Dauerschuldverhältnis, das informellen Regeln unterliegt (Miet-, Arbeitsverhält-
Schweizer, Nicole Anliker, Nina Belz, Marie-Astrid Langer,
David Signer
Schweiz: René Zeller, Claudia Baer, Markus Hofmann, Paul
Schneeberger, Simon Gemperli, Davide Scruzzi, Michael
Schoenenberger, Valerie Zaslawski, Frank Sieber, Marcel
Amrein, Nadine Jürgensen, Marc Tribelhorn
Bundeshaus: Markus Häfliger, Christof Forster
Bundesgericht: Katharina Fontana
Medien: Rainer Stadler
Wirtschaft / Börse: Peter A. Fischer, Werner Enz, Ermes
Gallarotti, Sergio Aiolfi, Thomas Fuster, Christin Severin, Nicole
Rütti Ruzicic, Andrea Martel Fus, Michael Rasch, Giorgio
V. Müller, Michael Ferber, Lucie Paška, Hansueli Schöchli,
Thomas Schürpf, Zoé Inés Baches Kunz, Natalie Gratwohl,
Werner Grundlehner, Daniel Imwinkelried, Christof Leisinger,
Anne-Barbara Luft
Feuilleton: Martin Meyer, Roman Hollenstein, Angela
Schader, Barbara Villiger Heilig, Andreas Breitenstein, Claudia
Schwartz, Andrea Köhler, Thomas Ribi, Uwe Justus Wenzel,
Ueli Bernays, Roman Bucheli, Susanne Ostwald, Philipp Meier,
Samuel Herzog
nis, Ehe und sonstige Partnerschaften
usw.), eine (Rechts-)Norm thematisiert,
droht mit dem Abbruch dieser Beziehung bzw. wer sich auf ein Recht beruft,
muss mit Vergeltung rechnen. Das
Paradebeispiel in diesem Zusammenhang sind die Mietzinssenkungs-Begehren nach einer Leitzinssenkung, die mit
«Wir hatten doch bisher immer ein
gutes Verhältnis!» abgewehrt werden.
Peter Metzger, Langnau am Albis
Bankgeheimnis
warum?
Seit Jahr und Tag warte ich darauf, dass
jemand überzeugende Argumente gegen meine feste Überzeugung bringt,
dass das Bankgeheimnis im Inland im
Wesentlichen nichts als einen grandiosen Steilpass zur Steuerhinterziehung
bedeutet. Peter A. Fischer hat es in der
NZZ vom 5. 11. 15 wieder einmal versucht, leider vergeblich. Er schreibt:
«Das schweizerische Bankgeheimnis ist
[. . .] Ausdruck eines liberalen Verständnisses vom Wert des Schutzes der Privatsphäre [. . .]. Dabei steht der Bürger
nicht unter ständigem Generalverdacht
und muss von der Obrigkeit nicht mit
allen Mitteln kontrolliert werden. Stattdessen wird von ihm Rechtschaffenheit
erwartet.» Es geht also darum, dass die
Bank meine steuerrelevanten Daten
nicht direkt dem Staat zur Verfügung
stellt, sondern dass ich genau dieselben
Daten vollständig und fehlerfrei selber
in ein Formular schreibe und dieses
dann dem Staat zukommen lasse.
In diesem mühsamen Informationsumweg soll sich also unser einmaliges,
typisch schweizerisch-liberales Verhältnis zwischen Bürger und Staat kondensieren? Wobei obendrein in Kauf genommen wird, dass fremde Staaten
unter Umständen besser über meine
finanziellen Angelegenheiten Bescheid
wissen als der eigene? Und warum stehen dann angesichts dieses kumpelhaften Vertrauensverhältnisses zwischen
Bürger und Staat an jeder Strassenecke
Radarfallen, diese Inkarnationen des
obrigkeitlichen Generalverdachts, dass
der Bürger oft eben nicht rechtschaffen
sei? Ärgerlich finde ich allerdings, dass
in diesem Artikel kein Wort darüber
verloren wird, wie viele Milliarden, die
wegen des Bankgeheimnisses hinterzogen werden können, von den ehrlichen Steuerzahlern aufgebracht werden müssen.
Christoph Schmid, Sala Capriasca
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WAS LÄUFT FALSCH?
Zu wenige
Schweizer Zahnärzte
Gastkommentar
von BEAT WÄCKERLE, SSO
Der massive Zuzug ausländischer Zahnärztinnen und Zahnärzte
hat in den Städten und Agglomerationen zu einer Überversorgung geführt. Allein seit der Inkraftsetzung der bilateralen Verträge im Jahre 2002 sind 4222 ausländische Diplome als gleichwertig anerkannt worden (Stand: 2014). Zum Vergleich: Von 1892
bis heute wurden an Schweizer Universitäten 8600 zahnärztliche
Diplome erteilt.
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Staatsangehörigkeit eines
EU- oder Efta-Landes und entsprechendem Diplom können in der
Schweiz jederzeit die Bewilligung zur Führung einer eigenen
Zahnarztpraxis erlangen und hier praktizieren. Das gilt auch dann,
wenn die Anforderungen an ein Diplom im Herkunftsland faktisch
tiefer sind als in der Schweiz. In einem EU- oder Efta-Staat genügen bereits 5000 Ausbildungsstunden für die Erteilung eines
Zahnarztdiploms. In der Schweiz umfasst die zahnärztliche Grundausbildung fast das Doppelte: 9400 Stunden. Aufgrund bilateraler
Verträge zwischen Drittstaaten und Mitgliedstaaten der EU erhalten Zahnärzte das Diplom in manchen Fällen schon nach einem
vergleichsweise kurzen Aufenthalt in einem EU-Land. So kommen beispielsweise brasilianische Zahnärzte über Spanien und
Portugal zu uns. Im EU-Land Rumänien werden von gewissen
Universitäten gar Diplome erteilt, ohne dass Diplomierte je direkt
am Patienten ausgebildet wurden. Diese Zahnärzte kennen unser
System oft nicht, rechnen zum Teil mit exotischen Tarifen ab und
arbeiten nicht immer nach unseren Gesundheitsgesetzen. Die
grössten Defizite bestehen beim Strahlenschutz, bei der Hygiene
und dem Einsatz des Hilfspersonals am Patienten.
Das rächt sich: Klagen der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO), Kritik der Kantonszahnärzte, alarmierende Medien-
Patienten haben keine Möglichkeit,
die zum Teil erheblichen Qualitätsunterschiede zu überprüfen.
berichte und Schadensfälle bei Haftpflichtversicherern nehmen zu.
Sie lassen befürchten, dass die Qualität unserer weltweit führenden zahnärztlichen Versorgung gefährdet ist – zum Nachteil der
Patientinnen und Patienten. So wird für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.
Hat der Zahnarzt aber zu einem späteren Zeitpunkt keine mehr,
erfahren weder Gesundheitsbehörden noch Patienten davon – ein
Umstand, der etwa bei Motorfahrzeugversicherern unvorstellbar
wäre. Hier wird das Strassenverkehrsamt umgehend informiert
und das Kontrollschild eingezogen.
Patienten, die bei Mitgliedern der Schweizerischen ZahnärzteGesellschaft (SSO) in Behandlung stehen, sind bei Differenzen
mit ihrem Zahnarzt besser geschützt. Die Zahnärztlichen Begutachtungskommissionen (ZBK) prüfen die Anliegen und können
die meisten Fälle aussergerichtlich schlichten. Patienten hingegen,
die nicht bei einem SSO-Zahnarzt in Behandlung sind, müssen
den beschwerlichen und kostspieligen Weg über ordentliche Gerichte gehen.
Zwar sind ausländische Diplome heute formell gleichwertig,
dahinter steckt jedoch keineswegs eine gleichwertige Ausbildung
oder gleiche Qualität. Patientinnen und Patienten haben keine
Möglichkeit, die teilweise erheblichen Qualitätsunterschiede zu
überprüfen. Die SSO fordert deshalb, dass ausländische Diplome
nur dann anerkannt werden, wenn sie den hohen schweizerischen
Ausbildungsstandards entsprechen. Gut aus- und weitergebildete Zahnärzte sind willkommen. Sie helfen mit, unser Versorgungsniveau zu halten. Der SSO ist es aber auch ein Anliegen,
den eigenen zahnärztlichen Nachwuchs und den Ausbildungsstandort Schweiz zu fördern. Ziel ist es, die Studienplätze von
momentan 128 pro Jahr wieder auf das Niveau von 1970 zu
heben, als jährlich etwa 180 Zahnärzte mit der Ausbildung beginnen konnten. Die Bevölkerung soll primär durch Zahnärztinnen
und Zahnärzte versorgt werden können, die in der Schweiz ausgebildet wurden.
Beat Wäckerle ist Präsident der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft
(SSO).
In der Rubrik «Was läuft falsch?» beschreiben Verbände und Organisationen, was sich ihrer Meinung nach in der Schweiz ändern müsste.
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* Neue Zürcher Zeitung AG