USA UND KANADA • Fulbright-Kommission Deutsche Studierende der Bachelor- und Master-Programme, die im Studienjahr 2016-2017 für ein oder zwei Semester im Rahmen eines Austauschprogramms ihrer deutschen Heimathochschule an einer Partnerhochschule in den USA studieren, können sich jetzt um ein Reisestipendium bewerben. Die Stipendienleistungen umfassen eine Reisekostenpauschale (Euro 1.350) zur Finanzierung der transatlantischen Hin- und Rückreise und eine Nebenkostenpauschale (Euro 650) für die Finanzierung der Visagebühren, einer Auslandsreisekrankenversicherung und des Flughafentransfers. Bewerbungsinformationen und Antragsunterlagen stehen auf der Webpage der FulbrightKommission bereit: www.fulbright.de/tousa/stipendien. Auskünfte erteilen die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen und die Fulbright-Kommission. Folgende Schritte sind zu erfüllen: 1. Die Studierenden füllen das Bewerbungsformular aus und senden es elektronisch an die Fulbright-Kommission. Frist 15. Januar 2016 2. Die Studierenden drucken das ausgefüllte Bewerbungsformular aus, unterschreiben es und reichen es zusammen mit den folgenden Unterlagen beim International Office Ihrer Hochschule ein: . Personal Statement . Statement of Academic Purpose . tabellarischer Lebenslauf . Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung . Auflistung der bisherigen akademischen Leistungen (mit Angabe des Notendurchschnitts) . je ein Empfehlungsschreiben von zwei promovierten Hochschuldozenten . Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses Frist: 15. Januar 2016 • ERP-Stipendienprogramm Die renommierten USA-Universitäten bieten sich an, um nach Abschluss eines deutschen Studiums ein- oder zweijährige Masterstudiengänge zu absolvieren oder mit dem Status eines fellows oder Ph.D.-Kandidaten einen Forschungsaufenthalt zu planen. Für Vorhaben dieser Art kann das hoch dotierte ERP-Stipendienprogramm eine Finanzierung zur Verfügung stellen: Lebenshaltungsstipendien von 12 bis 21 Monaten Dauer und Zuschüsse zu den Studiengebühren von maximal 25.000 Dollar pro Jahr. Bewerber müssen sich selbst an amerikanischen Top-Universitäten um eine Zulassung bewerben. Für die Stipendienvergabe legen sie noch vor der Zulassungsentscheidung eine Bewerbung vor, die den bisherigen Werdegang dokumentiert und das Vorhaben eines längeren USA-Aufenthaltes überzeugend begründet. In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine unabhängige Kommission über die Bewerbungen. Finanziert wird das Programm seit 1994 aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verwaltet wird. Dieses Sondervermögen stammt aus dem European Recovery Program, das auch als "Marshallplan" bekannt ist. http://www.studienstiftung.de/erp.html • McCloy Academic Scholarship Program, Studienstiftung des deutschen Volkes, Bonn Zweijähriges Aufbaustudium an der John F. Kennedy School der Harvard University, mit dem Ziel "Master of Public Administration", für Nachwuchskräfte aus den Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften (Ausnahmen sind möglich, wenn das spezielle Studienvorhaben an der Kennedy School zu verwirklichen ist). http://www.studienstiftung.de/mccloy.html • Walter-Oppenhoff-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen Förderung von Juristen und Juristinnen, für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere in den USA, zum Erwerb fachlicher Zusatzqualifikationen. http://www.e-fellows.net/stipendien-datenbank/stifterverband-fuer-die-deutschewissenschaft-walter-oppenhoff-stiftung-fuer-juristen • USA Interns Program/Deutsch-Amerikanisches Praktikantenprogramm Das "USA-Interns Program" ist das einzige gemeinnützige transatlantische Praktikantenprogramm und wurde mit Sponsoren und Partnern von der SteubenSchurz-Gesellschaft e.V. gegründet. Es vermittelt studienrelevante Praktika in den USA. Bewerbungsvoraussetzungen: • Mindestens zwei Studienjahre von einem BA-Studiengang oder Vordiplom • sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch • Durchschnittsnote: gut • erste Erfahrungen durch Praktika • deutsche Staatsbürgerschaft oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung Bewerbungsfrist: Im Herbst für ein Praktikum im Folgejahr: z.B. Bewerbung im Herbst für ein Praktikum für 3, 4 oder 6 Monate im Beginn zwischen Februar/März und August/September, ca. sieben bis acht Monate vor dem Praktikumsbeginn. Weitere Infos und Bewerbungsunterlagen: http://www.usa-interns.org • Internationaler Frauenclub http://www.ifc-kassel.de/ Der Internationale Frauenclub Kassel (früher Deutsch-Amerikanischer Frauenclub) ist ein privater Club im Verband der deutsch-amerikanischen Clubs (VDAC). Er fördert die deutsch-amerikanische Freundschaft, u. a. durch einen privat finanzierten Studierendenaustausch für deutsche und amerikanische Studierende. Stipendienleistungen: • Erlass der Studiengebühren an der amerikanischen Partneruniversität • Ggf. freie Unterkunft und Verpflegung an der Universität • Zuschuss zum Lebensunterhalt • Unterstützung bei den Zulassungsformalitäten • Teilnahme an einem Orientierungsseminar vor Beginn des Studienaufenthaltes • Einbindung in das Netzwerk des Verbandes Deutsch-Amerikanischer Clubs Auswahlverfahren: Wenn Sie Interesse an einer Bewerbung haben, wenden Sie sich bitte an die „Local Chairperson“ des Internationalen Frauenclubs Kassel. Nach einem persönlichen Auswahlgespräch gibt der Kasseler Club eine Nominierung an das Studentenaustauschkomitee des Verbandes weiter, wo die endgültige Auswahl getroffen wird. Für die angenommenen Studierenden werden geeignete Studienplätze an den amerikanischen Partneruniversitäten ausgesucht und die Zulassungsvorgänge eingeleitet. Jeder Studierende wird individuell betreut. Die endgültige Entscheidung über die Gewährung des Stipendiums und über die Zulassung zum Studium liegt bei deramerikanischen Universität/beim College. Bewerbung: Informationen zur Bewerbung sowie die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei der Local Chairperson bzw. der Ansprechpartnerin an der Universität Kassel (siehe unten). Das Austauschjahr dauert von August/September bis Mai/Juni. Bewerbungen sind ein Jahr vor Antritt des Auslandsstudiums einzureichen. Die Bewerbungsfristen des Kasseler Clubs erfahren Sie von den lokalen Ansprechpartnerinnen. Voraussetzungen für deutsche Studierende: • ledig und nicht älter als 25 Jahre (bei Antritt des Stipendiums) • deutscher Wohnsitz (deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Bedingung!) • erfolgreich abgelegtes Abitur • zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 2 Semester Studium an einer deutschen Hochschule, d. h. 4 Semester bei Antritt des Stipendiums; für die Zulassung zur "Graduate School" sind Vordiplom/Zwischenprüfung plus 2 Semester Hauptstudiumoder Diplom erforderlich • gute akademische Leistungen • 3 schriftliche Empfehlungen, davon 2 von Hochschulprofessoren • sehr gute Englischkenntnisse; Nachweis durch TOEFL-Test (Score mind. 220 beim computer-based TOEFL), für graduate students zusätzlich GRE oder GMAT, je nach Studienfach • Die Bewerber sollten aufgeschlossen, freundlich, kontaktfreudig und anpassungsfähig sein • • International Council für Canada Studies (ICCS) Studien- und Forschungsstipendien für Kanada (Government of Canada Awards) schreibt das ICCS aus. Voraussetzung für ein Stipendium ist ein kanadischer Forschungsschwerpunkt. http://www.iccs-ciec.ca/graduate-student-scholarships.php Stiftung für Kanada-Studien Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt Förderpreise sowie Promotionsstipendien für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftler/innen. http://www.stiftung-kanada-studien.de/preise.html Stand: Mai 2015
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