55 Freitragendes Deckensystem F 90

Technik aktuell
VM – JM/CL
Freitragendes Deckensystem F 90
Nr. 55 – 02/16
18. Februar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen Ihnen mit dem vorliegenden „Technik aktuell“ das Rigips-System der
freitragenden Decke F 90 vor. Hierbei besteht die Konstruktion aus einer Metallunterkonstruktion und einer Bekleidung aus Glasroc F (Ridurit). Ein Dämmstoff ist
brandschutztechnisch nicht notwendig. Die Konstruktionsvariante ist in Abhängigkeit
zur Brandbeanspruchung zu wählen.
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Allgemeines
2
2. Das Produkt Glasroc F (Ridurit)
3
3. Hinweise zur Konstruktion
4
4. Die Rigips-Systeme
5
5. Technische Details
7
6. Hinweis zu weiteren Ausführungsdetails
9
Für eine individuelle Beratung und zur Unterstützung Ihrer Planungs- und Ausführungsarbeiten stehen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter und Techniker gerne
zur Verfügung.
Ihren Ansprechpartner finden Sie unter www.rigips.de/kontakt
Mit freundlichen Grüßen
Saint-Gobain Rigips GmbH
i. A. Dipl.-Ing. Jens Möller
Produktmanager
i. A. Dipl.-Ing. Christoph Lenker
Technische Entwicklung & Services
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1. Allgemeines
Freitragende Deckensysteme finden im Allgemeinen besonders dort Anwendung,
wo ein hoher Installationsgrad im Deckenbereich vorhanden ist. Hierzu zählen
insbesondere Flure in Bürogebäuden, Krankenhäusern, Laborgebäuden und
ähnlichen Objekten, wo Flurdecken zur Führung und Verteilung von haustechnischen Installationen dicht belegt sind. Der Deckenhohlraum fungiert hierbei
nahezu als ‚Installationskanal’, wobei die freitragende Decke selber nicht durch das
Gewicht von Installationen belastet wird. Die haustechnischen Installationen werden
durch geeignete Abhängungen gehalten bzw. Trägersysteme geführt.
Ab der Gebäudeklasse 4 müssen Decken in bestimmten Bereichen z. B. in
notwendigen Fluren des Kellergeschosses in Bezug auf ihre Feuerwiderstandsklassifizierung als feuerbeständig (F 90) eingestuft werden. Ferner sind weitere
entsprechende Vorgaben an Decken in der Gebäudeklasse 5 sowie oftmals im
Rahmen von Sonderbauten über ein Brandschutzprojekt gefordert.
Eine weitere Verwendung von freitragenden Decken liegt in Raum-in-Raum
Konzepten wie zum Beispiel RigiRaum (freitragende Raumzelle).
Für die beschriebenen Anwendungen bietet die Saint-Gobain Rigips GmbH das
freitragende F 90 Deckensystem an, welches besonders wirtschaftlich und mit den
Vorteilen einer freitragenden Decke als selbständige Unterdecke ausgebildet
werden kann. Hierbei kann die Brandbeanspruchung der Decke je nach zugrunde
gelegtem Schutzziel von unten oder von oben aus dem Zwischendeckenbereich
erfolgen. Für die jeweilige Beanspruchung ist der entsprechende Systemaufbau zu
wählen.
Die Anwendung der freitragenden F 90 Decke kann sowohl im Neubau als auch in
der Sanierung bzw. Renovierung von bestehenden Gebäuden genutzt werden.
Neben den genannten Fluren kann die freitragende F 90 Decke von Rigips aber
auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, wo brandschutztechnische
Anforderungen gestellt sind. Hierzu zählen zum Beispiel Rohdecken, die keine
weiteren Belastungen durch abgehängte Deckensysteme aus statischen Gründen
zulassen.
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie auf den entsprechenden DIN-Normen der neuesten gültigen
Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rigips GmbH in Bezug auf technische Beratungen.
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2. Das Produkt Glasroc F (Ridurit)
Glasroc F (Ridurit) ist eine spezielle Brandschutzplatte von Rigips, die als vliesarmierte Gipsplatte nach DIN EN 15283-1 dem Typ GM-FH2 mit verringerter
Wasseraufnahmefähigkeit und verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen
Temperaturen entspricht. Besonders der verbesserte Gefügezusammenhalt der
Platte ermöglicht die Herstellung von sehr leistungsfähigen Brandschutzkonstruktionen, da Glasroc F (Ridurit) auch nach langer Brandeinwirkung noch
formstabil und rissfrei ist. Die H2 Klassifikation erlaubt die Anwendung der Platte in
Räumen mit nutzungsbedingt zeitweise erhöhter Luftfeuchtigkeit.
•
Variabel und wirtschaftlich einsetzbar
•
leistungsstark und sicher im System
•
unempfindlich gegen Feuchtigkeit
•
Besonders einfache Montage durch
Stirnkantenverbindung
•
Nicht brennbar (Baustoffklasse A1)
Mit Glasroc F (Ridurit) werden hochwertige Brandschutzkonstruktionen hergestellt,
hierzu zählen z.B.:
• Bekleidungen von Stahltragwerken F 30 bis F 180
• Schachtwände F 90
• Trapezblechdächer F 30 bis F 90
• Installationskanäle nach DIN 4102-11, I 30 bis I 120
• Kabelkanäle nach DIN 4102-12, E 30 bis E 90
Die hohe Festigkeit der Glasroc F (Ridurit) Platten ermöglicht sichere Verbindungen
durch stirnseitiges Klammern oder Schrauben. Dadurch können aufwendige
Unterkonstruktionen weitgehend eingespart werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß
Rigips Verarbeitungsrichtlinie.
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie auf den entsprechenden DIN-Normen der neuesten gültigen
Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rigips GmbH in Bezug auf technische Beratungen.
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3. Hinweise zur Konstruktion
Das Rigips freitragende Deckensystem besteht aus raumbreit, frei spannenden
Rigips CW-Profilen (RigiProfil MultiTec), die mit einer unterseitigen Bekleidung aus
Glasroc F (Ridurit) 15 + 20 versehen sind. Bei Brandbeanspruchung von oben ist
eine zusätzliche kastenförmige Einhausung der Profile mit 20 + 20 Glasroc F
(Ridurit) zu berücksichtigen.
Die Wahl des geeigneten Profils hängt wesentlich von der jeweiligen Spannweite
ab, wobei in aller Regel die kürzere Raumabmessung zur Dimensionierung der
Tragprofile herangezogen wird. Die Tragprofile, welche ausschließlich an den
angrenzenden Wänden aufgelagert werden, liegen im Regelfall im Abstand von 600
zueinander und werden grundsätzlich im System XL, das heißt ‚Rücken an Rücken‘
ausgeführt. Die Stege der Profile sind bei der Montage ‚Rücken an Rücken‘
kraftschlüssig miteinander mit je zwei Rigips Bauschrauben 3,8 × 11 mm im
Abstand von 750 mm zu verbinden. Stöße der Tragprofile sind nicht zulässig. Die
tragende Auflagerung der Tragprofile kann an Massivbau- oder Metallständerwänden über UW Profile erfolgen. Eine Lagesicherung des CW Profils ist
mittels Bauschrauben > 3,5 × 11 mm vorzunehmen. Die Mindestauflagertiefe der
doppelten Tragprofile CW in den Auflagerprofilen UW beträgt von 30 mm. Auf
beiden Auflagerseiten ist zwischen Tragprofil und den Stegen der Auflagerprofile ein
Spalt von mindestens 5 mm zu belassen.
Im Regelfall ist von einer Längsbefestigung der Bekleidung auszugehen, da Glasroc
F (Ridurit) eine Abmessung von 1.200/2.000 aufweist. Kreuzfugen sind nicht
zulässig. Die längs angeordneten Stirnkantenstöße sind zur 1. Lage mindestens um
einen Profilabstand zu versetzen und haben auf dem Profil zu liegen. Die quer
angeordneten Stirnkantenstöße sind zur 1. Lage mindestens um 250 mm zu
versetzen.
Glasroc F wird wie üblich mit Rigips Schnellbauschrauben an der Unterkonstruktion
befestigt. Ein maximaler Abstand der Befestigungsmittel untereinander von 170 mm
ist zulässig. In der ersten Lage der Beplankung (Glasroc F 15 mm) kann der
Abstand der Schrauben auf 500 mm vergrößert werden, sofern die Montage der
zweiten Beplankungslage im direkten Anschluss erfolgt. Die Stöße der Bauplatten
sind in beide Richtungen zu versetzen.
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie auf den entsprechenden DIN-Normen der neuesten gültigen
Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rigips GmbH in Bezug auf technische Beratungen.
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4. Die Rigips-Systeme
Rigips-System FD21GT Brandbeanspruchung von unten
Feuerwiderstandsklasse:
Unterseitige Bekleidung:
Unterkonstruktion:
Dämmstoff:
F 90 bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten
15+20 mm Glasroc F (Ridurit)
Rigips CW-Profil (zweifach - ‚Rücken an Rücken’)
Achsabstand: a = 600 mm
brandschutztechnisch nicht erforderlich
Tabelle 1: Spannweiten für System FD21GT
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie auf den entsprechenden DIN-Normen der neuesten gültigen
Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rigips GmbH in Bezug auf technische Beratungen.
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Rigips-System FD22GT Brandbeanspruchung von oben und/ oder unten
Feuerwiderstandsklasse:
Unterseitige Bekleidung:
Unterkonstruktion:
Einhausung:
Dämmstoff:
F 90 bei einseitiger Brandbeanspruchung von oben und/
oder unten
15+20 mm Glasroc F (Ridurit)
Rigips CW-Profil (zweifach - ‚Rücken an Rücken’)
Achsabstand: a = 625 mm
kastenförmig, 20+20 mm Glasroc F (Ridurit)
brandschutztechnisch nicht erforderlich
Tabelle 2: Spannweiten für System FD22GT
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie auf den entsprechenden DIN-Normen der neuesten gültigen
Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
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5. Technische Details
Rigips-System FD21GT Brandbeanspruchung von unten
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Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rigips GmbH in Bezug auf technische Beratungen.
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Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
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Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
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Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
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Rigips-System FD22GT Brandbeanspruchung von oben und/oder unten
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können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
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Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
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können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
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können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
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6. Hinweis zu weiteren Ausführungsdetails
Im Rahmen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für die Rigips
freitragende F 90 Decke sind diverse Details, wie z.B. zur Ausführung von
Flurkreuzungen, Anschlüssen an Stahlbauteile etc. nicht enthalten. Aus diesem
Grunde ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Ausführbarkeit einer Vielzahl an
Details im Hinblick auf einen Feuerwiderstand von 90 Minuten beantragt worden.
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie auf den entsprechenden DIN-Normen der neuesten gültigen
Fassungen, Nachweisen durch Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse. Technische Veränderungen von DIN-Normen, Baustoffen und ihren Eigenschaften oder unserer Systeme
können eine teilweise oder komplette Neubewertung des Sachverhaltes notwendig werden lassen. Die hier abgedruckten Angaben befreien den Verwender wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze
und Bestimmungen sind vom Verwender stets in eigener Verantwortung zu beachten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Weiterhin verweisen
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