Beherbergungsteuer Liebe Gäste Die Stadt Bonn erhebt ab dem 1. Juli 2015 eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind Übernachtungen, die mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Eine Übersicht wer sich wie befreien lassen kann findet ihr in dem vorliegenden Dokument. Wichtige Hinweise: Diese Informationen sind von uns selbst zusammengestellt und haben keinerlei Rechtsgültigkeit. Sie entsprechen lediglich unserem gegenwärtigen Informationstand. Wer ist steuerpflichtig? Steuerschuldner ist der Gast. Wir als Hotel sind lediglich Steuerentzugspflichtiger, d.h. wir sind verpflichtet die Steuern vom Gast einzuziehen und diese anschließend an die Stadt Bonn abzuführen. Was passiert, wenn die berufliche Erforderlichkeit während des Aufenthaltes nicht nachgewiesen werden kann? Wenn spätestens beim Check-Out kein Nachweis vorliegt, sind wir verpflichtet die Beherbergungssteuer einzuziehen. Ihr als Gast habt die Möglichkeit den Nachweis bei der Stadt Bonn nachzureichen! Wir als Hotel haben mit diesem Prozedere nichts zu tun. Was passiert, wenn die Beherbergungssteuer fälschlicherweise eingezogen wurde? Sollte es passieren, dass einem Freiberufler oder Beschäftigten die Steuer berechnet wurde, hat dieser die Möglichkeit den Betrag über die Stadt Bonn zurückzuverlangen. Möglichkeiten der Befreiungen von Einzelpersonen Seite 2 Möglichkeiten der Befreiung von Gruppen Seite 4 Vorlagen für Gruppen (Arbeitgeber, Vereine, Schulen) Seite 5 Hotline bei Fragen: 0228 772370 Link zu weiteren Informationen und Formularen 1 Beherbergungsteuer Befreiungen für Einzelpersonen: Eine Befreiung für Einzelpersonen erfolgt i.d.R. durch zwei Dinge: 1. Das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars sowie 2. einen entsprechenden Beweis durch den Arbeitgeber (die Organisation), dass der Aufenthalt an diesem konkreten Datum beruflich bedingt und notwendig ist. Es gilt, dass alle Personen, die sich befreien lassen wollen, jeweils ein Formular ausfüllen müssen. Dies muss bei jedem Aufenthalt erfolgen. Sind z.B. 2 Personen in einem Zimmer, müssen beide beweisen, dass sie befreit sind. Freiberufler können nur für sich selbst, aber nicht für Angehörige und Begleitungen unterschreiben. Im Zweifel müsste eine Rechnung dann gesplittet werden und für die „private“ Hälfte eine Steuer berechnet werden. Wichtig bei allen „Beweisen“ ist, dass der Gastname und das Datum des Aufenthalts enthalten sind. Die Tatsache, dass jemand allgemein berufstätig oder Student ist genügt nicht, der konkrete Aufenthalt muss beruflich bedingt/ausbildungsrelevant sein. Bei Studenten z.B. genügt nicht die Teilnahme an einem Seminar, die Stadt will das konkrete Datum bewiesen haben. Bist du Angestellte/r? Bitte fülle uns Formular 2 aus Mögliche Nachweise: o Die Buchung erfolgte direkt durch den Arbeitgeber o Wir können bei der Erstellung der Rechnung die Firmenadresse angeben o Wir haben ein formloses Schreiben des Arbeitgebers/der Organisation Bist du Freiberufler/in, Selbstständige/r? Bitte fülle Formular 3 aus. 2 Beherbergungsteuer Nimmst du an einer Konferenz/ Messe/ oder sonst einer Veranstaltung teil? Bist du Praktikant, der aus beruflichen Gründen oder aus Gründen beruflicher Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vor Ort ist? Bitte fülle uns Formular 2 aus (ersetze Arbeitgeber durch Organisation) Bitte bringe uns einen Nachweis, dass dein Aufenthalt an diesem konkreten Datum beruflich bzw. aus Gründen beruflicher Aus-, Fort- oder Weiterbildung notwendig ist. Dies können auch mehrere Dokumente sein: o Übernahme der Rechnung durch den Arbeitgeber/die Organisation (Rechnungsadresse ausreichend) o Ein Akkreditierungsausweis der Veranstaltung (ausreichend). Hinweis: Ein Akkreditierungsausweis ist KEIN Firmenausweis. Ersterer lässt sich mit einer konkreten Veranstaltung, also eines konkreten Datums in Verbindung bringen, letzterer nicht. o Kopie/ Ausdruck eines Einladungsschreibens oder einer Teilnahmebestätigung (sofern Datum daraus hervorgeht ausreichend) Bist du Student/in der/die an einer verbindlich vorgeschriebenen Studienveranstaltungen teilnimmt? Bitte fülle uns Formular 2 aus (ersetze Arbeitgeber durch die Uni) Bitte bringe uns einen Nachweis, dass dein Aufenthalt bzw. die Teilnahme an diesem konkreten Datum verpflichtend ist. Dies können mehrere Dokumente sein: o Übernahme der Rechnung durch die Uni (Rechnungsadresse ausreichend) o Kopie/ Ausdruck eines Einladungsschreibens oder einer Teilnahmebestätigung (sofern Verpflichtung und Datum daraus hervorgeht ausreichend) o Auszug aus dem Kurrikulum (sofern Verpflichtung und Datum daraus hervorgeht ausreichend) Studenten, die keine bzw. keine verpflichtende Uni haben (oder die es nicht nachweisen können) oder Studenten, die z.B. „nur“ auf Wohnungssuche sind, müssen die Steuer leider entrichten. Bist du ein Bewerber/Prüfling, der für Gespräche bzw. berufliche/schulische/studentische Prüfungen vor Ort ist? Bitte fülle uns Formular 2 Bitte bringe uns ein Nachweis: o Z.B. eine Kopie der Einladung o Oder ein formloses Schreiben des Arbeitgebers o Oder die Übernahme der Firmenadresse auf der Rechnung 3 Beherbergungsteuer Gruppen: Ist eine ganze Gruppe beruflich zu Gast, verlangt die Stadt entweder für jeden ein Formular samt Beweis oder seitens des Arbeitgebers/ der Organisation eine Liste mit Namen und Geburtsdatum aller sowie eine formlose Bestätigung, dass der Aufenthalt der genannten Personen nicht privat ist. Entsprechende Vorlagen finden sich am Ende des Dokumentes. Seid Ihr eine Schule? (Aus Deutschland oder dem Ausland) Die Stadt benötigt eine Bestätigung der schulischen Veranlassung der Reise durch die Schule durch Verwendung der Schul- als Rechnungsadresse bzw. Buchung direkt durch die Schule + einem formlosen Schreiben seitens der Schule oder durch ein formloses Schreiben durch eine Lehrkraft vor Ort (siehe Vorlage) Achtung: Lehrkräfte und z.B. Busfahrer müssen für sich als Einzelperson durch Formular 2 erklären, dass sie beruflich vor Ort sind. Eltern sind immer privat (da sie freiwillig dabei sind). Wenn der Aufenthalt der Eltern zwingend erforderlich sein sollte benötigt die Stadt dazu einen Nachweis z.B. der Schule (krankes Kind oder wenn z.B. keine passende Lehrkraft zur Verfügung steht. Solche Ausnahmen sind aber nicht offiziell vorgesehen und müssen evtl. hinterher geklärt werden. Seid ihr ein Verein? Eine Buchung direkt durch den Verein (e.V.) + Formlose Erklärung des Vereins, dass Teilnehmer nicht an den Übernachtungskosten beteiligt werden (siehe Vorlage) Gehört ihr zu einer Firma oder zu einer Organisation? Eine Sammelbestätigung (oder eine Buchung) seitens des Arbeitgebers sowie eine Bestätigung, dass alle mit Namen und Geburtsdatum gelisteten Personen beruflich übernachten ist ausreichend. 4 Beherbergungsteuer Hier findet Ihr Vorlagen zum Kopieren und Bearbeiten Formlose Vorlage Arbeitgeber/Organisation Daten der Beherbergung Zeitraum: Unterkunft: Person(en) mit Namen und Geburtsdatum: Bestätigung Hiermit bestätigen wir, dass die oben aufgeführte Unterbringung für die genannte/n Person/en beruflich veranlasst ist. Die Unterbringung ist deshalb nicht mit der Beherbergungssteuer der Bundesstadt Bonn besteuerbar. Unterschrift/Stempel Formlose Vorlage Verein Daten der Beherbergung Zeitraum: Unterkunft: Person(en) mit Namen und Geburtsdatum: Bestätigung Hiermit bestätigen wir, dass die oben aufgeführte Unterbringung vom _____ e.V. veranlasst und vollständig bezahlt wird. Die genannten Personen werden weder direkt noch indirekt am Aufwand der Übernachtung beteiligt. Die Unterbringung ist deshalb nicht mit der Beherbergungssteuer der Bundesstadt Bonn besteuerbar. Unterschrift/Stempel Formlose Vorlage Schule Daten der Beherbergung Schule: Zeitraum: Unterkunft: Person(en) mit Namen und Geburtsdatum: Bestätigung Hiermit bestätige ich, dass die oben aufgeführte Unterbringung durch die genannte Schule veranlasst ist. Die Unterbringung ist deshalb nicht mit der Beherbergungssteuer der Bundesstadt Bonn besteuerbar. Unterschrift/Stempel 5
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