Beherbergungsteuer - BaseCamp Hostel Bonn

Beherbergungsteuer
Liebe Gäste
Die Stadt Bonn erhebt ab dem 1. Juli 2015 eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5
Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer
sind Übernachtungen, die mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen
oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss
durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Eine Übersicht wer sich wie befreien lassen kann
findet ihr in dem vorliegenden Dokument.
Wichtige Hinweise: Diese Informationen sind von uns selbst zusammengestellt und haben keinerlei
Rechtsgültigkeit. Sie entsprechen lediglich unserem gegenwärtigen Informationstand.
Wer ist steuerpflichtig? Steuerschuldner ist der Gast. Wir als Hotel sind lediglich
Steuerentzugspflichtiger, d.h. wir sind verpflichtet die Steuern vom Gast einzuziehen und diese
anschließend an die Stadt Bonn abzuführen.
Was passiert, wenn die berufliche Erforderlichkeit während des Aufenthaltes nicht nachgewiesen
werden kann? Wenn spätestens beim Check-Out kein Nachweis vorliegt, sind wir verpflichtet die
Beherbergungssteuer einzuziehen. Ihr als Gast habt die Möglichkeit den Nachweis bei der Stadt Bonn
nachzureichen! Wir als Hotel haben mit diesem Prozedere nichts zu tun.
Was passiert, wenn die Beherbergungssteuer fälschlicherweise eingezogen wurde? Sollte es
passieren, dass einem Freiberufler oder Beschäftigten die Steuer berechnet wurde, hat dieser die
Möglichkeit den Betrag über die Stadt Bonn zurückzuverlangen.
Möglichkeiten der Befreiungen von Einzelpersonen
Seite 2
Möglichkeiten der Befreiung von Gruppen
Seite 4
Vorlagen für Gruppen (Arbeitgeber, Vereine, Schulen)
Seite 5
 Hotline bei Fragen: 0228 772370
 Link zu weiteren Informationen und Formularen
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Beherbergungsteuer
Befreiungen
für Einzelpersonen:
Eine Befreiung für Einzelpersonen erfolgt i.d.R. durch zwei Dinge: 1. Das Ausfüllen eines
entsprechenden Formulars sowie 2. einen entsprechenden Beweis durch den Arbeitgeber (die
Organisation), dass der Aufenthalt an diesem konkreten Datum beruflich bedingt und notwendig ist.
Es gilt, dass alle Personen, die sich befreien lassen wollen, jeweils ein Formular ausfüllen müssen.
Dies muss bei jedem Aufenthalt erfolgen. Sind z.B. 2 Personen in einem Zimmer, müssen beide
beweisen, dass sie befreit sind. Freiberufler können nur für sich selbst, aber nicht für Angehörige und
Begleitungen unterschreiben. Im Zweifel müsste eine Rechnung dann gesplittet werden und für die
„private“ Hälfte eine Steuer berechnet werden.
Wichtig bei allen „Beweisen“ ist, dass der Gastname und das Datum des Aufenthalts enthalten sind.
Die Tatsache, dass jemand allgemein berufstätig oder Student ist genügt nicht, der konkrete
Aufenthalt muss beruflich bedingt/ausbildungsrelevant sein. Bei Studenten z.B. genügt nicht die
Teilnahme an einem Seminar, die Stadt will das konkrete Datum bewiesen haben.
Bist du Angestellte/r?
 Bitte fülle uns Formular 2 aus
 Mögliche Nachweise:
o Die Buchung erfolgte direkt durch den Arbeitgeber
o Wir können bei der Erstellung der Rechnung die Firmenadresse angeben
o Wir haben ein formloses Schreiben des Arbeitgebers/der Organisation
Bist du Freiberufler/in, Selbstständige/r?
 Bitte fülle Formular 3 aus.
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Beherbergungsteuer
Nimmst du an einer Konferenz/ Messe/ oder sonst einer Veranstaltung teil?
Bist du Praktikant, der aus beruflichen Gründen oder aus Gründen beruflicher Aus-, Fort- oder
Weiterbildungszwecken vor Ort ist?
 Bitte fülle uns Formular 2 aus (ersetze Arbeitgeber durch Organisation)
 Bitte bringe uns einen Nachweis, dass dein Aufenthalt an diesem konkreten Datum beruflich
bzw. aus Gründen beruflicher Aus-, Fort- oder Weiterbildung notwendig ist. Dies können
auch mehrere Dokumente sein:
o Übernahme der Rechnung durch den Arbeitgeber/die Organisation (Rechnungsadresse
ausreichend)
o
Ein Akkreditierungsausweis der Veranstaltung (ausreichend).
Hinweis: Ein Akkreditierungsausweis ist KEIN Firmenausweis. Ersterer lässt sich mit einer konkreten
Veranstaltung, also eines konkreten Datums in Verbindung bringen, letzterer nicht.
o
Kopie/ Ausdruck eines Einladungsschreibens oder einer Teilnahmebestätigung (sofern
Datum daraus hervorgeht ausreichend)
Bist du Student/in der/die an einer verbindlich vorgeschriebenen Studienveranstaltungen
teilnimmt?
 Bitte fülle uns Formular 2 aus (ersetze Arbeitgeber durch die Uni)
 Bitte bringe uns einen Nachweis, dass dein Aufenthalt bzw. die Teilnahme an diesem
konkreten Datum verpflichtend ist. Dies können mehrere Dokumente sein:
o Übernahme der Rechnung durch die Uni (Rechnungsadresse ausreichend)
o Kopie/ Ausdruck eines Einladungsschreibens oder einer Teilnahmebestätigung (sofern
Verpflichtung und Datum daraus hervorgeht ausreichend)
o
Auszug aus dem Kurrikulum (sofern Verpflichtung und Datum daraus hervorgeht ausreichend)
Studenten, die keine bzw. keine verpflichtende Uni haben (oder die es nicht nachweisen können)
oder Studenten, die z.B. „nur“ auf Wohnungssuche sind, müssen die Steuer leider entrichten.
Bist du ein Bewerber/Prüfling, der für Gespräche bzw. berufliche/schulische/studentische Prüfungen
vor Ort ist?
 Bitte fülle uns Formular 2
 Bitte bringe uns ein Nachweis:
o Z.B. eine Kopie der Einladung
o Oder ein formloses Schreiben des Arbeitgebers
o Oder die Übernahme der Firmenadresse auf der Rechnung
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Beherbergungsteuer
Gruppen:
Ist eine ganze Gruppe beruflich zu Gast, verlangt die Stadt entweder für jeden ein Formular samt
Beweis oder seitens des Arbeitgebers/ der Organisation eine Liste mit Namen und Geburtsdatum
aller sowie eine formlose Bestätigung, dass der Aufenthalt der genannten Personen nicht privat ist.
Entsprechende Vorlagen finden sich am Ende des Dokumentes.
Seid Ihr eine Schule? (Aus Deutschland oder dem Ausland)
Die Stadt benötigt eine Bestätigung der schulischen Veranlassung der Reise durch die Schule
 durch Verwendung der Schul- als Rechnungsadresse bzw. Buchung direkt durch die Schule
+ einem formlosen Schreiben seitens der Schule oder durch ein formloses Schreiben durch eine
Lehrkraft vor Ort (siehe Vorlage)
Achtung: Lehrkräfte und z.B. Busfahrer müssen für sich als Einzelperson durch Formular 2 erklären,
dass sie beruflich vor Ort sind. Eltern sind immer privat (da sie freiwillig dabei sind). Wenn der
Aufenthalt der Eltern zwingend erforderlich sein sollte benötigt die Stadt dazu einen Nachweis z.B.
der Schule (krankes Kind oder wenn z.B. keine passende Lehrkraft zur Verfügung steht. Solche
Ausnahmen sind aber nicht offiziell vorgesehen und müssen evtl. hinterher geklärt werden.
Seid ihr ein Verein?
 Eine Buchung direkt durch den Verein (e.V.)
+ Formlose Erklärung des Vereins, dass Teilnehmer nicht an den Übernachtungskosten beteiligt
werden (siehe Vorlage)
Gehört ihr zu einer Firma oder zu einer Organisation?
 Eine Sammelbestätigung (oder eine Buchung) seitens des Arbeitgebers sowie eine
Bestätigung, dass alle mit Namen und Geburtsdatum gelisteten Personen beruflich
übernachten ist ausreichend.
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Beherbergungsteuer
Hier findet Ihr Vorlagen zum Kopieren und Bearbeiten
Formlose Vorlage Arbeitgeber/Organisation
Daten der Beherbergung
Zeitraum:
Unterkunft:
Person(en) mit Namen und Geburtsdatum:
Bestätigung
Hiermit bestätigen wir, dass die oben aufgeführte Unterbringung für die genannte/n
Person/en beruflich veranlasst ist.
Die Unterbringung ist deshalb nicht mit der Beherbergungssteuer der Bundesstadt Bonn
besteuerbar.
Unterschrift/Stempel
Formlose Vorlage Verein
Daten der Beherbergung
Zeitraum:
Unterkunft:
Person(en) mit Namen und Geburtsdatum:
Bestätigung
Hiermit bestätigen wir, dass die oben aufgeführte Unterbringung vom _____ e.V. veranlasst
und vollständig bezahlt wird. Die genannten Personen werden weder direkt noch indirekt am
Aufwand der Übernachtung beteiligt.
Die Unterbringung ist deshalb nicht mit der Beherbergungssteuer der Bundesstadt Bonn
besteuerbar.
Unterschrift/Stempel
Formlose Vorlage Schule
Daten der Beherbergung
Schule:
Zeitraum:
Unterkunft:
Person(en) mit Namen und Geburtsdatum:
Bestätigung
Hiermit bestätige ich, dass die oben aufgeführte Unterbringung durch die genannte Schule
veranlasst ist. Die Unterbringung ist deshalb nicht mit der Beherbergungssteuer der
Bundesstadt Bonn besteuerbar.
Unterschrift/Stempel
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