Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen)
Dieses Gewinnspiel steht nur teilnahmeberechtigten Personen (nachstehend «teilnahmeberechtigte
Personen» oder im Singular «teilnahmeberechtigte Person» genannt) offen. Teilnahmeberechtigte
Personen sind mindestens 18 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft. Mitarbeitende von Avios Group
(AGL) (nachstehend «AGL» genannt), von British Airways PLC (nachstehend «BA» genannt) oder
der Cornèr Banca SA (nachstehend «Cornèr Bank» genannt) sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. BA und die Cornèr Bank sind Co-Veranstalter (nachstehend «Veranstalter»
genannt) dieses Gewinnspiels.
Ferner werden die an der Verlosung teilnehmenden Personen, auf welche die in Absatz 1 unten
genannten Eigenschaften zutreffen, als teilnahmeberechtigte Personen betrachtet. Diese
Teilnahmebedingungen gelten ausnahmslos für alle am Gewinnspiel teilnehmenden Personen.
1. Um automatisch am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss die teilnahmeberechtigte
Person zwischen dem 14. Januar, 00.01 Uhr GMT (01.01 Uhr CET), und dem 14. April
2016, 23.59 Uhr GMT (15. April, 00.59 Uhr CET), (nachstehend «Aktionszeitraum»
genannt) erfolgreich eine Cornèrcard British Airways Classic Kreditkarte, eine Cornèrcard
British Airways Gold Kreditkarte oder eine Diners Club British Airways Karte beantragen.
Teilnahmeberechtigte Personen, die erfolgreich eine dieser Karten beantragen, nehmen
einmalig und automatisch an der Verlosung teil. Auf Wunsch ist es auch möglich, nur am
Gewinnspiel teilzunehmen, ohne dabei eine Cornèrcard British Airways Kreditkarte zu
beantragen. Die teilnehmende Person muss dazu lediglich während des
Aktionszeitraums eine E-Mail mit dem Betreff «British Airways Wettbewerb», dem Vorund Nachnamen, der Adresse, dem Geburtsdatum sowie der Telefonnummer und der
E-Mail-Adresse (nachstehend «Einsende-E-Mail» genannt) an [email protected]
senden.
2. Verlost wird ein Preis, der aus zwei Hin- und Rückflugtickets (Schweiz–London) für EuroTraveller-Flüge (Economy) von BA, zwei Übernachtungen mit Frühstück in einem
Viersternehotel sowie CHF 500 Taschengeld besteht. Die BA-Flüge können ab Genf oder
Zürich nach London Heathrow oder London City Airport angetreten werden.
3. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen, und die Veranstalter behalten
sich das Recht vor, eine Person vom Gewinnspiel komplett auszuschliessen, falls sie
versucht, mehr als einmal teilzunehmen. Einsendungen, die nach dem Teilnahmeschluss
erfolgen, werden nicht beachtet.
4. Jegliche Haftung für verloren gegangene, beschädigte oder unlesbare Einsendungen
wird abgelehnt. Masseneinsendungen und Einsendungen durch Dritte werden nicht
akzeptiert. Ein Nachweis für die Einsendung ist kein Nachweis für den Erhalt durch die
Veranstalter.
5. Die Verlosung wird am oder vor dem 26. April 2016 stattfinden, und aus den
teilnahmeberechtigten Personen wird unter unabhängiger Aufsicht und im Einklang mit
diesen Bestimmungen ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die
Benachrichtigung der Gewinner durch BA erfolgt am oder vor dem 5. Mai 2016 per E-Mail
an die mit ihrer Cornèrcard Kreditkarte verbundene oder die in der Einsende-E-Mail
angegebene E-Mail-Adresse.
6. Der Gewinner muss den Preis bis am 13. Mai um 23.59 Uhr GMT (14. Mai, 00.59 Uhr
CET) via E-Mail akzeptieren (per Antwort an die in Absatz 5 genannte BenachrichtigungsE-Mail). Wird ein Preis bis dahin nicht eingefordert oder vom Gewinner abgelehnt, so
können die Veranstalter nach eigenem Ermessen einen zusätzlichen Gewinner ziehen,
der dann per E-Mail benachrichtigt wird. Die Entscheidung der Veranstalter ist endgültig
und kann nicht angefochten werden, und es wird keine diesbezügliche Korrespondenz
geführt.
7. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Bestimmungen haben
sowohl für den Gewinner als auch für die Begleitperson Gültigkeit. Beide Flugtickets sind
gleichzeitig einzulösen. Eine separate Einlösung ist nicht möglich. Die Tickets müssen für
dieselbe Reise, am selben Tag und für dieselben Flüge verwendet werden.
8. Der Gewinner muss, nachdem er den Preis eingefordert hat, die Reise folgendermassen
buchen:
a.
Der Preis muss bis zum 5. November 2016 eingelöst und mindestens
15 Arbeitstage vor dem Hinflug gebucht werden.
b. Der Preis gilt für ausgewählte BA-Flüge und ausgewählte Hotels zwischen
dem 30. April und dem 19. Dezember 2016.
c. Um den Preis einzulösen, muss der Gewinner das AGL Promotions and
Prizes Team unter 0844 493 33 85 oder [email protected]
kontaktieren. Das Team ist jeweils von Montag bis Freitag zwischen 9.00
Uhr GMT (10:00 Uhr CET) und 17.30 Uhr GMT (18:30 Uhr CET)
erreichbar. Es unterstützt den Gewinner beim Vornehmen der jeweiligen
Buchungen und stellt eine schriftliche Bestätigung zu.
9. Flugdaten und -zeiten unterliegen der Verfügbarkeit und Kapazitätskontrolle, und Flüge
müssen gemäss Absatz 8 im Voraus gebucht werden. BA behält sich das Recht vor, die
Anzahl der verfügbaren, im Rahmen eines Gewinnspiels verlosten Sitzplätze auf einem
Flug zu beschränken. Es ist daher möglich, dass für einen bestimmten Flug keine
solchen verlosten Sitzplätze zugeteilt werden oder auf einem Flug keine solchen
verlosten Sitzplätze zur Verfügung stehen, obwohl es auf demselben Flug noch andere
freie Sitzplätze gäbe. Die Veranstalter haften nicht für den Fall, dass der Gewinner
seine/-n bevorzugten Flug/Flüge nicht buchen kann.
10. Sämtliche Taxen, Gebühren und Transportkosten der beiden BA-Flugtickets sind im Preis
inbegriffen und müssen nicht vom Gewinner übernommen werden. Bei den Tickets ist
kein Upgrade möglich, und sie können nicht übertragen, verkauft oder umgetauscht
werden.
11. Für den Gewinner stehen lediglich von BA durchgeführte Flüge zur Auswahl. Reisen mit
BA-Franchisepartnern, Codeshare- und Allianzpartner-Fluggesellschaften sowie
Inlandflüge, Transfers und sonstige Zusatzangebote sind nicht inbegriffen. Bei einmal
gebuchten Tickets können keine Änderungen von Datum oder Zeit mehr vorgenommen
werden.
12. Der Gewinner und die Begleitperson sind selbst für gültige Reisepässe und Visa
verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass sie die möglicherweise für den Antritt ihrer
gewonnenen Reise erforderlichen Impfungen erhalten. Die Veranstalter empfehlen allen
Reisenden, sich vor Antritt des Fluges um eine Reise- und Krankenversicherung zu
kümmern.
13. Weitere anfallende Nebenkosten werden durch den oben genannten Preis nicht gedeckt
und sind vom Gewinner zu tragen. Die Veranstalter haften in keiner Weise für die mit
dem Transport zu und von den Flughäfen verbundenen Reisekosten. Darüber hinaus
obliegen dem Gewinner die im Zusammenhang mit dem Preis anfallenden Einkommensoder Verbrauchsteuerpflichten.
14. Die verlosten Flüge sind weder umtauschbar noch übertragbar.
15. BA haftet weder für Schäden oder Verluste aufgrund von fehlgeleiteten oder
unvollständigen Einsendungen, welche die teilnahmeberechtigte Person selbst zu
verantworten hat, noch für Schäden oder Verluste infolge von Computerpannen, Viren,
Programmfehlern oder Telefonstörungen oder sonstigen ähnlichen Problemen.
16. Alle Reisen mit BA-Flügen unterliegen den allgemeinen Passagier- und
Gepäckbeförderungsbedingungen von BA (siehe ba.com) und den
Vertragsbestimmungen für jedes Tickets und jede Reiseroute.
17. Die Preise weisen die beschriebenen Eigenschaften auf, und eine Barauszahlung oder
alternative Preise werden nicht angeboten.
18. Die Veranstalter haften weder für die Vervielfältigung oder den indirekten Zugang zu
diesen Informationen (über Websites Dritter oder Zugang zur Homepage) noch für
Falschangaben oder Auslassungen, zu denen es im Zuge einer Vervielfältigung der
Informationen oder Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel kommen
könnte.
19. Bei sämtlichen Einsendungen wird auf personenbezogene Daten zurückgegriffen,
allerdings nur soweit solche Angaben vernünftigerweise für die Abwicklung des
Gewinnspiels notwendig sind.
20. Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel ermächtigt der Gewinner die Veranstalter und
deren Bevollmächtigte dazu, Name, Bildmaterial, Fotos, Stimme, Ansichten und/oder
Wohnsitz und Kanton des Gewinners weltweit in allen Medien zu Werbezwecken und
ohne Leistung weiterer Zahlungen oder Entgelte zu verwenden, sofern dem kein
gesetzliches Verbot entgegensteht.
21. Die über die teilnahmeberechtigten Personen und gegebenenfalls über deren
Begleitpersonen gesammelten Informationen unterliegen den Datenschutzbestimmungen
von BA.
22. Um den Namen des Gewinners in Erfahrung zu bringen, ist ein frankierter Rückumschlag
an Sophie Nason bei Avios Group (AGL) Limited, Astral Towers, Betts Way, London
Road, Crawley, West Sussex RH10 9XY, Grossbritannien, zu senden.
23. Die Entscheidung der Veranstalter ist endgültig, und es wird keine diesbezügliche
Korrespondenz geführt. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, im Falle einer
Katastrophe, eines Krieges, Streiks, Erdbebens oder bei einer tatsächlichen oder
erwarteten oder angeblichen Verletzung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften oder
unter sonstigen Umständen, die sich der Kontrolle der Veranstalter entziehen, die
Bestimmungen zu dieser Werbemassnahme nach eigenem Ermessen und ohne
vorherige Ankündigung zu widerrufen oder zu ändern.
24. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, in ihrem alleinigen Ermessen die
Disqualifikation einer Person auszusprechen oder den von dieser Person gewonnenen
Preis abzuerkennen, falls diese nach Auffassung der Veranstalter den Teilnahmeprozess
oder die Durchführung des Gewinnspiels oder des Anlasses manipuliert oder gegen
diese offiziellen Bestimmungen oder eine andere mit dem Anlass verbundene
Werbemassnahme verstossen hat. Jeder Versuch einer Person, die legitime
Durchführung des Gewinnspiels vorsätzlich zu untergraben, kann eine Verletzung des
Straf- und Zivilrechts darstellen. Im Falle eines derartigen Versuchs behalten sich die
Veranstalter das Recht vor, gegen diese Person die maximalen gesetzlich zulässigen
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
25. Versäumt es einer der Veranstalter, eine Bestimmung der vorliegenden offiziellen Regeln
durchzusetzen, stellt dies keinen Verzicht auf die jeweilige Bestimmung dar.
Sofern in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich anderweitig dargelegt, übernehmen
die Veranstalter und ihre verbundenen Unternehmen keine Haftung oder Verantwortung
für jegliche Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung jeglicher ihrer Pflichten, die durch
Ereignisse verursacht wurden, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die Haftung
der Veranstalter für sämtliche Ansprüche aus oder in Verbindung mit einer Teilnahme am
Gewinnspiel durch eine teilnahmeberechtigte Person beschränkt sich auf den Wert des
von der teilnahmeberechtigten Person gewonnenen Preises. Die Veranstalter und ihre
verbundenen Unternehmen haften unter oder im Zusammenhang mit diesen
Bestimmungen oder auch im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel nicht für besondere,
indirekte oder Folgeschäden, die einer teilnahmeberechtigten Person entstehen. Diese
Bestimmungen wirken weder als Haftungsausschluss noch als Haftungsbeschränkung für
die Veranstalter oder ihre verbundenen Unternehmen bei Tod oder Körperverletzung
infolge Fahrlässigkeit seitens der Veranstalter oder ihrer verbundenen Unternehmen oder
bei Betrug oder arglistiger Täuschung und stellen auch keine Beschränkung jeglicher
sonstigen Haftung dar, die nach geltendem Recht weder ausgeschlossen noch
beschränkt werden kann.
26. Sollte eine dieser Bestimmungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin durchsetzbar.
27. Diese Bestimmungen umfassen auch Werbematerial. Im Falle eines Widerspruchs
zwischen diesen Bestimmungen und dem Werbematerial haben diese Bestimmungen
Vorrang.
28. Dieses Gewinnspiel unterliegt englischem Recht und der ausschliesslichen
Rechtsprechung der englischen Gerichte.
29. Die Veranstalter sind British Airways PLC, Waterside, PO Box 365, Harmondsworth,
UB7 0GB, Grossbritannien, Handelsregisternummer 1777777, und Cornèr Bank AG, Via
Canova 16, 6900 Lugano, Schweiz.