Unser Heizstrom.fix

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
DEW21 Servicecenter 0231.22 22 21 21, Mo – Fr von 8 – 20 Uhr
[email protected], dew21.de
Unser Heizstrom.fix
Stromliefervertrag zwischen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Kunde:
Frau
Herr
Kunde / Rechnungsempfänger
Lieferstelle (falls abweichend)
Name, Vorname:
Straße, Haus-Nr.:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Ort:
PLZ, Ort:
Angaben zur Stromlieferung
Geb.-Datum:
Bisheriger Stromlieferant
Tel.-Nr.:*
DEW21
Anderer:
E-Mail:*
Bisheriges Vertragskonto / Kunden-Nr.:
Eintarif-Haushaltsstrom
Vertrags-/Lieferbeginn:
Zählernummer:
Nächstmöglicher
Zählerstand:
Zweitarif-Nachtspeicher
Zählernummer:
Bisheriger o. geschätzter Jahresverbrauch:
Zählerstand HT:
Eintarif
NT:
Art der Messung (wenn bekannt)
getrennte
Ab dem:
kWh
Bisheriger o. geschätzter Jahresverbrauch:
gemeinsame | Ladezeit:
8h
8h + 2h
Zweitarif HT:
kWh
NT:
kWh
(* freiwillige Angaben)
Von DEW21 auszufüllen:
|
1. Zählpunktnummer Eintarif-Haushaltsstrom
|
2. Zählpunktnummer Zweitarif-Nachtspeicher (HT/NT)
Unser Heizstrom.fix
Stand: 01.01.2016
bei gemeinsamer Messung
Preisgarantie
Basispreis
Profil: SLP (H0/L0-L2) / TLP (UV E/1/2)
Variabel mit Stand: 01.01.2016
gesetzl. Abgaben,
Netzentgelte
Umlagen u. Steuern
Nettopreis
ohne USt.
Preis
mit 19 % USt.
Arbeitspreis HT Zweitarifzähler (Tagstrom)
7,544 Cent/kWh
6,98 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
23,791 Cent/kWh
28,311 Cent/kWh
Arbeitspreis NT Zweitarifzähler (Nachtstrom)
6,066 Cent/kWh
2,11 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
17,443 Cent/kWh
20,757 Cent/kWh
50,00 Euro/a
47,76 Euro/a
97,76 Euro/a
116,33 Euro/a
Arbeitspreis HT Eintarifzähler (Tagstrom)
7,544 Cent/kWh
6,98 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
23,791 Cent/kWh
28,311 Cent/kWh
Arbeitspreis HT Zweitarifzähler (Tagstrom)
7,544 Cent/kWh
6,98 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
23,791 Cent/kWh
28,311 Cent/kWh
Arbeitspreis NT Zweitarifzähler (Nachtstrom)
6,066 Cent/kWh
2,11 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
17,443 Cent/kWh
20,757 Cent/kWh
50,00 Euro/a
70,79 Euro/a
120,79 Euro/a
143,74 Euro/a
0,600 Cent/kWh
0,714 Cent/kWh
Grundpreis bei gemeinsamer Messung
Grundpreis bei getrennter Messung
Ökostrom (optional), bitte ankreuzen, wenn gewünscht
Mehrpreis Ökostrom
Mindestlaufzeit: 24 Monate fest, Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Laufzeit
Seite 1 von 2
Geschäftsführer: Dr. Frank Brinkmann (Vors.)
Peter Flosbach, Manfred Kossack
Aufsichtsratsvorsitzender: Ullrich Sierau
Handelsregistereintrag HRB 11111, Amtsgericht Dortmund
USt-IdNr.: DE 162978188, Gläubiger-ID: DE46DE100000282672
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Bankverbindung: Sparkasse Dortmund
BLZ 440 501 99 Kto.-Nr.: 001 052 500
IBAN: DE 15 4405 0199 0001 0525 00, BIC DORTDE33XXX
V/12.15
Ausfertigung für DEW21
bei getrennter Messung
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
DEW21 Servicecenter 0231.22 22 21 21, Mo – Fr von 8 – 20 Uhr
[email protected], dew21.de
Besondere Bedingungen Unser Heizstrom.fix
der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Stand: 1. April 2015
Ergänzend zu den Lieferbedingungen für Heizstrom-Tarife (LBH) der Dortmunder Energie- und
Wasserversorgung GmbH (DEW21) gelten für Unser Heizstrom.fix nachfolgende
Besondere Bedingungen vorrangig:
1. Anwendungsbereich, Gesamtbedarfslieferung
1.1 DEW21 liefert die elektrische Energie am Zweitarifzählpunkt (HT/NT) zu diesen
Besonderen Bedingungen und den im Liefervertrag genannten Preisen ausschließlich
an Kunden, die diese als Heizstrom für Wärmeanlagen in Form von elektrischen
Speicher-Raumheizungen mit einem Anschlusswert von mindestens drei Kilowatt
Speicherleistung oder Warmwasserspeicher mit einem Mindestinhalt von 250 Litern
mit Unterbrechungsschaltung, welche regelmäßig – nicht nur gelegentlich – und gemäß
den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Verteilernetzbetreibers
betrieben werden, beziehen.
1.2 Dieser Vertrag setzt voraus, dass die Anlage des Kunden am Zweitarifzählpunkt die
Voraussetzungen einer vollständig unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung nach
§ 14a EnWG erfüllt und DEW21 für den Zählpunkt im Niedertarif (NT) vom örtlichen
Verteilernetzbetreiber reduzierte Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben
gemäß § 2 Abs. 3 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Rechnung gestellt bekommt.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder entfallen später, ist DEW21nach eigenem
Ermessen berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln oder ihn außerordentlich in Textform zu kündigen.
1.3 DEW21 beliefert den Kunden für die Vertragslaufzeit mit dem gesamten Bedarf an
elektrischer Energie für die genannten Eintarif- und Zweitarifzählpunkte (HT/NT).
Während der festen Vertragslaufzeit ist eine Teilkündigung dieses Stromliefervertrages
zwecks Belieferung nur des Eintarif- oder des Zweitarifzählpunktes außerhalb dieses
Vertrages nicht zulässig. Der Vertrag kann von DEW21 außerordentlich in Textform
gekündigt werden, wenn der Kunde im Falle einer getrennten Messung nur seinen
Eintarif-Zählpunkt bzw. nur seinen Zweitarifzählpunkt für einen Lieferantenwechsel
abmeldet oder kündigt.
2. Messung, Freigabezeiten und Speichernutzung
2.1 Der Heizstromverbrauch während der Freigabezeiten wird auf dem NT-Zählwerk
erfasst. Der Verbrauch außerhalb der Freigabezeiten wird auf dem HT-Zählwerk gemessen. Die Freigabezeitpunkte sowie die Freigabedauer der Heizstromlieferung zur
Aufladung der Speicheranlagen werden durch ein Schaltsignal des örtlichen Verteilernetzbetreibers gesteuert.
2.2 Die Freigabedauer ist die Zeit, in der die Aufladung der Speicheranlage durch die
Unterbrechungsschaltung im Niedertarif (NT) freigegeben wird; sie wird vom örtlichen
Verteilernetzbetreiber nach seinen jeweiligen Betriebsverhältnissen festgelegt. Die
Freigabedauer kann vom Kunden beim Verteilernetzbetreiber angefragt werden
(s. Ziff. 12 LBH).
2.3 Sofern DEW21 oder der örtliche Verteilernetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber die
technischen Voraussetzungen dazu herstellt, ist DEW21 berechtigt die Freigabedauer
für das NT-Zählwerk zu verändern und jederzeit Heizstrom in die Speicheranlage des
Kunden zu liefern (Nutzung von (Öko-)Stromspitzen, bes. preisgünstigen Zeiten).
DEW21 stellt dabei sicher, dass dadurch die Heizleistung der Wärme- oder Warmwasserspeichers nicht unangemessen zu Lasten des Kunden beeinträchtigt wird. Die
technisch notwendigen Ladezeiten der Speicheranlage bleiben gewährleistet. Diese
flexible Speichernutzung ist in der jetzigen Preisvereinbarung berücksichtigt und gewährt bei Umsetzung keinen Anspruch auf Preisanpassung.
3. Vertragslaufzeit, Kündigung und Umzug
3.1 In Abänderung von Ziff. 18.1 LBH hat dieser Vertrag eine feste Mindestlaufzeit, deren Dauer im Liefervertrag zwischen DEW21 und dem Kunden vereinbart ist, beginnend mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Liefer- bzw. Umstellungstermin.
Die ordentliche Kündigung ist jeweils erst zum Ende der festen Laufzeit möglich, sofern nicht nachfolgend etwas anders bestimmt ist.
3.2 Der Vertrag verlängert sich immer um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht vom
Kunden oder DEW21 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem
Fall unberührt.
3.4 Bei einem Umzug des Kunden, den dieser spätestens vier Wochen zuvor anzuzeigen
hat, ist sowohl der Kunde als auch DEW21 berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Eine Übertragung des Vertrages auf die neue Lieferstelle des Kunden bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung
von DEW21 in Textform und ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß obiger
Ziffer 1. möglich.
4. Eingeschränkte Preisgarantie, variable Preisbestandteile
4.1 Es besteht eine Preisgarantie für den Basisgrund- und Basispreis nach Ziff. 9.1 LBO
(Basispreis) über die Vertragslaufzeit, so dass eine Preisanpassung gem. Ziff. 9.12 LBO
dieser Preisbestandteile ausgeschlossen wird.
4.2 Während der Vertragsdauer werden Anpassungen für sämtliche der in Ziff. 9.2 bis
9.9 LBO bezeichneten Entgelte für Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb sowie
Netzentgelte, Konzessionsangaben und sonstigen gesetzlichen Abgaben, Umlagen
und Steuern (variable Preisbestandteile) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung (in der Regel zum Kalenderjahreswechsel) und jeweils in gesetzlich gültiger
Höhe durchgeführt. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
5. Mehrpreis „Ökostrom DEW21“
5.1 Der Mehrpreis „Ökostrom DEW21“ beinhaltet den Preisaufschlag für die Mehrkosten
des Nachweises der Zertifizierung des gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Energien.
Zum Nachweis sind alle am Markt gehandelten Zertifikate (auch RECS, EECS-GoO) zugelassen. DEW21 ist verpflichtet, eine Strommenge, die der Menge elektrischer Energie
entspricht, die DEW21 dem Kunden in einem Kalenderjahr liefert, zu 100 % in Stromerzeugungsanlagen, die Wasserkraft und/oder Windenergie, Biomasse oder Sonnenstrahlung in elektrische Energie umwandeln, zu erzeugen und in das Netz einspeisen
zu lassen. Soweit sich der Abrechnungszeitraum vom Kalenderjahr unterscheidet,
ist DEW21 berechtigt, die kalenderjährlichen Mengen für den Herkunftsnachweis
zu schätzen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Sofern z. B. im Rahmen einer Werbe- oder Marketingaktion zwischen DEW21 und
dem Kunden eine einmalige Zahlung (Bonus) für den Vertragsabschluss oder dessen
Verlängerung in Textform vereinbart wurde, so erhält der Kunde diesen Bonus einmalig
als Gutschrift in der Jahresrechnung. Die Höhe des Bonus ergibt sich aus dem Liefervertrag bzw. der Vertragsbestätigung.
6.2 Der Bonus wird in der Regel auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben,
vorausgesetzt, dass die Jahresablesung später als 320 Tage nach Lieferbeginn erfolgt.
Erfolgt die Ablesung früher, wird der Bonus entweder auf der folgenden Jahres- oder
mit der Schlussrechnung verrechnet.
6.3 Wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit den Vertrag berechtigt außerordentlich oder wegen Umzugs kündigt und der Vertrag noch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit endet, entfällt der Bonus zeitanteilig. In diesem Fall wird der zeitanteilige
Bonus nach vollendeten Belieferungstagen berechnet und mit der Schlussrechnung
verrechnet. Kündigt DEW21 gem. Ziff. 3.3 berechtigt wegen Zahlungsverzugs, entfällt
der Bonus insgesamt.
6.4 Im Übrigen gelten die LBH.
Geschäftsführer: Dr. Frank Brinkmann (Vors.)
Peter Flosbach, Manfred Kossack
Aufsichtsratsvorsitzender: Ullrich Sierau
Handelsregistereintrag HRB 11111, Amtsgericht Dortmund
USt-IdNr.: DE 162978188, Gläubiger-ID: DE46DE100000282672
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Bankverbindung: Sparkasse Dortmund
BLZ 440 501 99 Kto.-Nr.: 001 052 500
IBAN: DE 15 4405 0199 0001 0525 00, BIC DORTDE33XXX
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
DEW21 Servicecenter 0231.22 22 21 21, Mo – Fr von 8 – 20 Uhr
[email protected], dew21.de
Unser Heizstrom.fix
Stromliefervertrag zwischen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Kunde:
Frau
Herr
Kunde / Rechnungsempfänger
Lieferstelle (falls abweichend)
Name, Vorname:
Straße, Haus-Nr.:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Ort:
PLZ, Ort:
Angaben zur Stromlieferung
Geb.-Datum:
Bisheriger Stromlieferant
Tel.-Nr.:*
DEW21
Anderer:
E-Mail:*
Bisheriges Vertragskonto / Kunden-Nr.:
Eintarif-Haushaltsstrom
Vertrags-/Lieferbeginn:
Zählernummer:
Nächstmöglicher
Zählerstand:
Zweitarif-Nachtspeicher
Zählernummer:
Bisheriger o. geschätzter Jahresverbrauch:
Zählerstand HT:
Eintarif
NT:
Art der Messung (wenn bekannt)
getrennte
Ab dem:
kWh
Bisheriger o. geschätzter Jahresverbrauch:
gemeinsame | Ladezeit:
8h
8h + 2h
Zweitarif HT:
kWh
NT:
kWh
(* freiwillige Angaben)
Von DEW21 auszufüllen:
|
1. Zählpunktnummer Eintarif-Haushaltsstrom
|
2. Zählpunktnummer Zweitarif-Nachtspeicher (HT/NT)
Unser Heizstrom.fix
Stand: 01.01.2016
bei gemeinsamer Messung
Preisgarantie
Basispreis
Profil: SLP (H0/L0-L2) / TLP (UV E/1/2)
Variabel mit Stand: 01.01.2016
gesetzl. Abgaben,
Netzentgelte
Umlagen u. Steuern
Nettopreis
ohne USt.
Preis
mit 19 % USt.
Arbeitspreis HT Zweitarifzähler (Tagstrom)
7,544 Cent/kWh
6,98 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
23,791 Cent/kWh
28,311 Cent/kWh
Arbeitspreis NT Zweitarifzähler (Nachtstrom)
6,066 Cent/kWh
2,11 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
17,443 Cent/kWh
20,757 Cent/kWh
50,00 Euro/a
47,76 Euro/a
97,76 Euro/a
116,33 Euro/a
Arbeitspreis HT Eintarifzähler (Tagstrom)
7,544 Cent/kWh
6,98 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
23,791 Cent/kWh
28,311 Cent/kWh
Arbeitspreis HT Zweitarifzähler (Tagstrom)
7,544 Cent/kWh
6,98 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
23,791 Cent/kWh
28,311 Cent/kWh
Arbeitspreis NT Zweitarifzähler (Nachtstrom)
6,066 Cent/kWh
2,11 Cent/kWh
9,267 Cent/kWh
17,443 Cent/kWh
20,757 Cent/kWh
50,00 Euro/a
70,79 Euro/a
120,79 Euro/a
143,74 Euro/a
0,600 Cent/kWh
0,714 Cent/kWh
Grundpreis bei gemeinsamer Messung
Grundpreis bei getrennter Messung
Ökostrom (optional), bitte ankreuzen, wenn gewünscht
Mehrpreis Ökostrom
Mindestlaufzeit: 24 Monate fest, Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Laufzeit
Seite 1 von 2
Geschäftsführer: Dr. Frank Brinkmann (Vors.)
Peter Flosbach, Manfred Kossack
Aufsichtsratsvorsitzender: Ullrich Sierau
Handelsregistereintrag HRB 11111, Amtsgericht Dortmund
USt-IdNr.: DE 162978188, Gläubiger-ID: DE46DE100000282672
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Bankverbindung: Sparkasse Dortmund
BLZ 440 501 99 Kto.-Nr.: 001 052 500
IBAN: DE 15 4405 0199 0001 0525 00, BIC DORTDE33XXX
V/12.15
Ausfertigung für den Kunden
bei getrennter Messung
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
DEW21 Servicecenter 0231.22 22 21 21, Mo – Fr von 8 – 20 Uhr
[email protected], dew21.de
Besondere Bedingungen Unser Heizstrom.fix
der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Stand: 1. April 2015
Ergänzend zu den Lieferbedingungen für Heizstrom-Tarife (LBH) der Dortmunder Energie- und
Wasserversorgung GmbH (DEW21) gelten für Unser Heizstrom.fix nachfolgende
Besondere Bedingungen vorrangig:
1. Anwendungsbereich, Gesamtbedarfslieferung
1.1 DEW21 liefert die elektrische Energie am Zweitarifzählpunkt (HT/NT) zu diesen
Besonderen Bedingungen und den im Liefervertrag genannten Preisen ausschließlich
an Kunden, die diese als Heizstrom für Wärmeanlagen in Form von elektrischen
Speicher-Raumheizungen mit einem Anschlusswert von mindestens drei Kilowatt
Speicherleistung oder Warmwasserspeicher mit einem Mindestinhalt von 250 Litern
mit Unterbrechungsschaltung, welche regelmäßig – nicht nur gelegentlich – und gemäß
den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Verteilernetzbetreibers
betrieben werden, beziehen.
1.2 Dieser Vertrag setzt voraus, dass die Anlage des Kunden am Zweitarifzählpunkt die
Voraussetzungen einer vollständig unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung nach
§ 14a EnWG erfüllt und DEW21 für den Zählpunkt im Niedertarif (NT) vom örtlichen
Verteilernetzbetreiber reduzierte Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben
gemäß § 2 Abs. 3 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Rechnung gestellt bekommt.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder entfallen später, ist DEW21nach eigenem
Ermessen berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln oder ihn außerordentlich in Textform zu kündigen.
1.3 DEW21 beliefert den Kunden für die Vertragslaufzeit mit dem gesamten Bedarf an
elektrischer Energie für die genannten Eintarif- und Zweitarifzählpunkte (HT/NT).
Während der festen Vertragslaufzeit ist eine Teilkündigung dieses Stromliefervertrages
zwecks Belieferung nur des Eintarif- oder des Zweitarifzählpunktes außerhalb dieses
Vertrages nicht zulässig. Der Vertrag kann von DEW21 außerordentlich in Textform
gekündigt werden, wenn der Kunde im Falle einer getrennten Messung nur seinen
Eintarif-Zählpunkt bzw. nur seinen Zweitarifzählpunkt für einen Lieferantenwechsel
abmeldet oder kündigt.
2. Messung, Freigabezeiten und Speichernutzung
2.1 Der Heizstromverbrauch während der Freigabezeiten wird auf dem NT-Zählwerk
erfasst. Der Verbrauch außerhalb der Freigabezeiten wird auf dem HT-Zählwerk gemessen. Die Freigabezeitpunkte sowie die Freigabedauer der Heizstromlieferung zur
Aufladung der Speicheranlagen werden durch ein Schaltsignal des örtlichen Verteilernetzbetreibers gesteuert.
2.2 Die Freigabedauer ist die Zeit, in der die Aufladung der Speicheranlage durch die
Unterbrechungsschaltung im Niedertarif (NT) freigegeben wird; sie wird vom örtlichen
Verteilernetzbetreiber nach seinen jeweiligen Betriebsverhältnissen festgelegt. Die
Freigabedauer kann vom Kunden beim Verteilernetzbetreiber angefragt werden
(s. Ziff. 12 LBH).
2.3 Sofern DEW21 oder der örtliche Verteilernetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber die
technischen Voraussetzungen dazu herstellt, ist DEW21 berechtigt die Freigabedauer
für das NT-Zählwerk zu verändern und jederzeit Heizstrom in die Speicheranlage des
Kunden zu liefern (Nutzung von (Öko-)Stromspitzen, bes. preisgünstigen Zeiten).
DEW21 stellt dabei sicher, dass dadurch die Heizleistung der Wärme- oder Warmwasserspeichers nicht unangemessen zu Lasten des Kunden beeinträchtigt wird. Die
technisch notwendigen Ladezeiten der Speicheranlage bleiben gewährleistet. Diese
flexible Speichernutzung ist in der jetzigen Preisvereinbarung berücksichtigt und gewährt bei Umsetzung keinen Anspruch auf Preisanpassung.
3. Vertragslaufzeit, Kündigung und Umzug
3.1 In Abänderung von Ziff. 18.1 LBH hat dieser Vertrag eine feste Mindestlaufzeit, deren Dauer im Liefervertrag zwischen DEW21 und dem Kunden vereinbart ist, beginnend mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Liefer- bzw. Umstellungstermin.
Die ordentliche Kündigung ist jeweils erst zum Ende der festen Laufzeit möglich, sofern nicht nachfolgend etwas anders bestimmt ist.
3.2 Der Vertrag verlängert sich immer um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht vom
Kunden oder DEW21 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem
Fall unberührt.
3.4 Bei einem Umzug des Kunden, den dieser spätestens vier Wochen zuvor anzuzeigen
hat, ist sowohl der Kunde als auch DEW21 berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Eine Übertragung des Vertrages auf die neue Lieferstelle des Kunden bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung
von DEW21 in Textform und ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß obiger
Ziffer 1. möglich.
4. Eingeschränkte Preisgarantie, variable Preisbestandteile
4.1 Es besteht eine Preisgarantie für den Basisgrund- und Basispreis nach Ziff. 9.1 LBO
(Basispreis) über die Vertragslaufzeit, so dass eine Preisanpassung gem. Ziff. 9.12 LBO
dieser Preisbestandteile ausgeschlossen wird.
4.2 Während der Vertragsdauer werden Anpassungen für sämtliche der in Ziff. 9.2 bis
9.9 LBO bezeichneten Entgelte für Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb sowie
Netzentgelte, Konzessionsangaben und sonstigen gesetzlichen Abgaben, Umlagen
und Steuern (variable Preisbestandteile) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung (in der Regel zum Kalenderjahreswechsel) und jeweils in gesetzlich gültiger
Höhe durchgeführt. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
5. Mehrpreis „Ökostrom DEW21“
5.1 Der Mehrpreis „Ökostrom DEW21“ beinhaltet den Preisaufschlag für die Mehrkosten
des Nachweises der Zertifizierung des gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Energien.
Zum Nachweis sind alle am Markt gehandelten Zertifikate (auch RECS, EECS-GoO) zugelassen. DEW21 ist verpflichtet, eine Strommenge, die der Menge elektrischer Energie
entspricht, die DEW21 dem Kunden in einem Kalenderjahr liefert, zu 100 % in Stromerzeugungsanlagen, die Wasserkraft und/oder Windenergie, Biomasse oder Sonnenstrahlung in elektrische Energie umwandeln, zu erzeugen und in das Netz einspeisen
zu lassen. Soweit sich der Abrechnungszeitraum vom Kalenderjahr unterscheidet,
ist DEW21 berechtigt, die kalenderjährlichen Mengen für den Herkunftsnachweis
zu schätzen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Sofern z. B. im Rahmen einer Werbe- oder Marketingaktion zwischen DEW21 und
dem Kunden eine einmalige Zahlung (Bonus) für den Vertragsabschluss oder dessen
Verlängerung in Textform vereinbart wurde, so erhält der Kunde diesen Bonus einmalig
als Gutschrift in der Jahresrechnung. Die Höhe des Bonus ergibt sich aus dem Liefervertrag bzw. der Vertragsbestätigung.
6.2 Der Bonus wird in der Regel auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben,
vorausgesetzt, dass die Jahresablesung später als 320 Tage nach Lieferbeginn erfolgt.
Erfolgt die Ablesung früher, wird der Bonus entweder auf der folgenden Jahres- oder
mit der Schlussrechnung verrechnet.
6.3 Wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit den Vertrag berechtigt außerordentlich oder wegen Umzugs kündigt und der Vertrag noch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit endet, entfällt der Bonus zeitanteilig. In diesem Fall wird der zeitanteilige
Bonus nach vollendeten Belieferungstagen berechnet und mit der Schlussrechnung
verrechnet. Kündigt DEW21 gem. Ziff. 3.3 berechtigt wegen Zahlungsverzugs, entfällt
der Bonus insgesamt.
6.4 Im Übrigen gelten die LBH.
Geschäftsführer: Dr. Frank Brinkmann (Vors.)
Peter Flosbach, Manfred Kossack
Aufsichtsratsvorsitzender: Ullrich Sierau
Handelsregistereintrag HRB 11111, Amtsgericht Dortmund
USt-IdNr.: DE 162978188, Gläubiger-ID: DE46DE100000282672
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Bankverbindung: Sparkasse Dortmund
BLZ 440 501 99 Kto.-Nr.: 001 052 500
IBAN: DE 15 4405 0199 0001 0525 00, BIC DORTDE33XXX
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
DEW21 Servicecenter 0231.22 22 21 21, Mo – Fr von 8 – 20 Uhr
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Stromliefervertrag zwischen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Kunde:
(Seite 2)
Unser Heizstrom.fix ist ein Vertragsangebot mit fester Mindestlaufzeit. Es richtet sich an Haushaltskunden, die bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh mit Strom im Standardlastprofilverfahren (SLP) beliefert werden und zugleich Nachtspeicher (TLP) über einen Zweitarifzähler (HT/NT) beziehen. Die Preisgarantie beinhaltet nur den Basispreis
(Ziff. 9.1 der ALB). Nicht Bestandteil der Preisgarantie sind die variablen Preisbestandteile, nämlich die vom örtlichen Verteilernetzbetreiber erhobenen Entgelte für Messung,
Abrechnung, Messstellenbetrieb und Netznutzung sowie die Konzessionsabgaben. Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) mit 6,354 Cent/kWh, KWKG-Aufschlag (KraftWärme-Kopplungs-Gesetz) mit 0,445 Cent/kWh, §19 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) mit 0,378 Cent/kWh, Offshore-Haftungsumlage (§ 17 f EnWG) mit
0,040 Cent/kWh, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) mit 0,000 Cent/kWh, Stromsteuer mit 2,050 Cent/kWh sowie Umsatzsteuer mit 19% (alle Beträge Stand: 01.01.2016) sind als hoheitlich auferlegte Abgaben, Umlagen und Steuern variabel und werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung angepasst.
Auftragserteilung/Vollmacht:
Hiermit beauftrage ich DEW21 mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom für alle oben angegebenen Zählpunkte und bevollmächtige DEW21 zur Vornahme aller damit in
Zusammenhang erforderlichen üblichen Erklärungen und Handlungen. Dies umfasst die Kündigung meines bestehenden Stromliefervertrages. Bestandteil dieses Liefervertrages
sind in der jeweils gültigen Fassung die Besonderen Bedingungen Unser Heizstrom.fix, die Lieferbedingungen für Heizstrom-Tarife (LBH) und die Kostenübersicht. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die vorgenannten Bedingungen erhalten und gelesen zu haben, und akzeptiere sie. Weiterhin erkläre ich mich einverstanden, dass DEW21 bei einer Belieferung mit Strom im Rahmen des geltenden Rechts gemäß Ziffer 4 der ALB bei der SCHUFA Holding AG zur Bonitätsprüfung Auskünfte über mich einholen darf bzw. an sie Daten,
insbesondere über nicht vertragsmäßiges Verhalten wie zum Beispiel Zahlungsverzug, übermittelt.
Aktuelle Angebote/Marktforschung:
Durch Ankreuzen erkläre ich mich einverstanden mit der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung meiner oben angegebenen Daten in elektronischer Form für an mich
gerichtete Werbung (per E-Mail, Telefon und Brief) über eigene Angebote und Produkte (z. B. Rabattaktionen, Informationen über Sonderangebote, Vertragsangebote)
sowie zur Marktforschung durch DEW21. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Dortmunder Energie- und Wasserversorgung
GmbH, Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund oder per E-Mail an: [email protected]
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige DEW21, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DEW21 auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Name, Vorname (Kontoinhaber):
Kreditinstitut:
Straße, Haus-Nr.:
BIC: PLZ, Ort:
IBAN: DE ∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑
∑∑∑∑∑∑∑∑ | ∑∑∑
Datum, Ort und Unterschrift des Kontoinhabers
Andere Formen der Bezahlung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch DEW21.
- Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Dortmunder Energie– und Wasserversorgung GmbH, Abteilung VMS, Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund,
Tel.: 0231.22 22 21 21, Fax: 0231.544-3002 oder per E-Mail an: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.dew21.de/widerrufsformular elektronisch
ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Datum, Ort und Unterschrift des Kunden
Der Liefervertrag kommt mit unserer gesonderten Vertragsbestätigung,
die Ihnen per Post zugeht, zustande.
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Geschäftsführer: Dr. Frank Brinkmann (Vors.)
Peter Flosbach, Manfred Kossack
Aufsichtsratsvorsitzender: Ullrich Sierau
Handelsregistereintrag HRB 11111, Amtsgericht Dortmund
USt-IdNr.: DE 162978188, Gläubiger-ID: DE46DE100000282672
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Bankverbindung: Sparkasse Dortmund
BLZ 440 501 99 Kto.-Nr.: 001 052 500
IBAN: DE 15 4405 0199 0001 0525 00, BIC DORTDE33XXX
V/12.15
Ausfertigung für DEW21
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
DEW21 Servicecenter 0231.22 22 21 21, Mo – Fr von 8 – 20 Uhr
[email protected], dew21.de
Stromliefervertrag zwischen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Kunde:
(Seite 2)
Unser Heizstrom.fix ist ein Vertragsangebot mit fester Mindestlaufzeit. Es richtet sich an Haushaltskunden, die bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh mit Strom im Standardlastprofilverfahren (SLP) beliefert werden und zugleich Nachtspeicher (TLP) über einen Zweitarifzähler (HT/NT) beziehen. Die Preisgarantie beinhaltet nur den Basispreis
(Ziff. 9.1 der ALB). Nicht Bestandteil der Preisgarantie sind die variablen Preisbestandteile, nämlich die vom örtlichen Verteilernetzbetreiber erhobenen Entgelte für Messung,
Abrechnung, Messstellenbetrieb und Netznutzung sowie die Konzessionsabgaben. Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) mit 6,354 Cent/kWh, KWKG-Aufschlag (KraftWärme-Kopplungs-Gesetz) mit 0,445 Cent/kWh, §19 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) mit 0,378 Cent/kWh, Offshore-Haftungsumlage (§ 17 f EnWG) mit
0,040 Cent/kWh, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) mit 0,000 Cent/kWh, Stromsteuer mit 2,050 Cent/kWh sowie Umsatzsteuer mit 19% (alle Beträge Stand: 01.01.2016) sind als hoheitlich auferlegte Abgaben, Umlagen und Steuern variabel und werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung angepasst.
Auftragserteilung/Vollmacht:
Hiermit beauftrage ich DEW21 mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom für alle oben angegebenen Zählpunkte und bevollmächtige DEW21 zur Vornahme aller damit in
Zusammenhang erforderlichen üblichen Erklärungen und Handlungen. Dies umfasst die Kündigung meines bestehenden Stromliefervertrages. Bestandteil dieses Liefervertrages
sind in der jeweils gültigen Fassung die Besonderen Bedingungen Unser Heizstrom.fix, die Lieferbedingungen für Heizstrom-Tarife (LBH) und die Kostenübersicht. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die vorgenannten Bedingungen erhalten und gelesen zu haben, und akzeptiere sie. Weiterhin erkläre ich mich einverstanden, dass DEW21 bei einer Belieferung mit Strom im Rahmen des geltenden Rechts gemäß Ziffer 4 der ALB bei der SCHUFA Holding AG zur Bonitätsprüfung Auskünfte über mich einholen darf bzw. an sie Daten,
insbesondere über nicht vertragsmäßiges Verhalten wie zum Beispiel Zahlungsverzug, übermittelt.
Aktuelle Angebote/Marktforschung:
Durch Ankreuzen erkläre ich mich einverstanden mit der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung meiner oben angegebenen Daten in elektronischer Form für an mich
gerichtete Werbung (per E-Mail, Telefon und Brief) über eigene Angebote und Produkte (z. B. Rabattaktionen, Informationen über Sonderangebote, Vertragsangebote)
sowie zur Marktforschung durch DEW21. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Dortmunder Energie- und Wasserversorgung
GmbH, Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund oder per E-Mail an: [email protected]
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige DEW21, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DEW21 auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Name, Vorname (Kontoinhaber):
Kreditinstitut:
Straße, Haus-Nr.:
BIC: PLZ, Ort:
IBAN: DE ∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑∑∑ | ∑∑
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Datum, Ort und Unterschrift des Kontoinhabers
Andere Formen der Bezahlung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch DEW21.
- Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Dortmunder Energie– und Wasserversorgung GmbH, Abteilung VMS, Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund,
Tel.: 0231.22 22 21 21, Fax: 0231.544-3002 oder per E-Mail an: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.dew21.de/widerrufsformular elektronisch
ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Datum, Ort und Unterschrift des Kunden
Der Liefervertrag kommt mit unserer gesonderten Vertragsbestätigung,
die Ihnen per Post zugeht, zustande.
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Geschäftsführer: Dr. Frank Brinkmann (Vors.)
Peter Flosbach, Manfred Kossack
Aufsichtsratsvorsitzender: Ullrich Sierau
Handelsregistereintrag HRB 11111, Amtsgericht Dortmund
USt-IdNr.: DE 162978188, Gläubiger-ID: DE46DE100000282672
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Bankverbindung: Sparkasse Dortmund
BLZ 440 501 99 Kto.-Nr.: 001 052 500
IBAN: DE 15 4405 0199 0001 0525 00, BIC DORTDE33XXX
V/12.15
Ausfertigung für den Kunden
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Achtung!
Bitte nur zurück senden, falls kein Vertrag mit DEW21 gewünscht wird.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden es an uns zurück:
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
Abteilung VMS
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135 Dortmund
Fax: 0231.544-3002
E-Mail: [email protected]
Angaben zum Vertragsabschluss:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*) /die Erbringung
der folgenden Dienstleistungen(*) :
Bestellt am(*) /erhalten am(*) :
Angaben zum Verbraucher:
Frau
Herr
Name, Vorname:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Ort:
Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(*)
Unzutreffendes bitte streichen.