Allgemeine Preise für die Versorgung mit Strom gültig ab 01.01.2016 sowie für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom gemäß § 36 und § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes Grundversorgung Haushaltskunden, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf netto netto inkl. Stromsteuer 21,60 brutto Eintarifregelung: Verbrauchspreis Cent/kWh1) 19,55 Grundpreis Euro/Monat 4,26 5,07 Verrechnungspreis für Eintarifzähler Euro/Monat 2,15 2,56 außerhalb der Schwachlastzeit Cent/kWh 19,55 21,60 25,70 innerhalb der Schwachlastzeit Cent/kWh 16,15 18,20 21,66 Grundpreis Euro/Monat 4,26 5,07 Verrechnungspreis für Zweitarifzähler Euro/Monat 4,20 5,00 netto brutto 25,70 Zweitarifregelung: Verbrauchspreise Verrechnungspreise Eintarifzähler Zweitarifzähler mit Tarifschaltung Smart-Meter Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat 2,15 4,20 5,35 2,56 5,00 6,37 Leistungsmessung mit Tarifschaltung Euro/Monat 6,01 7,15 Stromwandlersatz Euro/Monat 2,10 2,50 Tarifschaltgerät einzeln Euro/Monat 1,53 1,82 1) Cent/kWh = Cent pro Kilowattstunde Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von z.Zt. 19 % und sind kaufmännisch gerundet. Die Schwachlast- und Freigabezeiten sind gebietsweise unterschiedlich und richten sich nach den Vorgaben des Netzbetreibers Stadtwerke Baden-Baden/Netz. Die Umschaltung erfolgt in der Regel durch Rundsteuerung in der Zeit außerhalb der Schwachlastzeiten 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und innerhalb der Schwachlastzeiten 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Im Verbrauchspreis ist die seit 01.04.1999 eingeführte Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) enthalten. Sie beträgt z.Zt. zzgl. Umsatzsteuer 2,05 Cent/kWh. Die Verbrauchspreise zzgl. Umsatzsteuer beinhalten auch die Auswirkungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) (Stand 2016: 6,354 Cent/kWh) sowie das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) (Stand 2016: 0,445 Cent/kWh) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), hierbei besonders die Auswirkungen des § 19 Abs. 2 StromNEV (Stand 2016: 0,378 Cent/kWh), sowie die Auswirkungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), hierbei besonders die Auswirkungen des § 17f Abs. 5 EnWG (Stand 2016: 0,040 Cent/kWh). Im Verbrauchspreis ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) enthalten. Die Konzessionsabgabe wird von uns an die Stadt Baden-Baden mit folgenden Beträgen entrichtet: Für die Stromlieferung an Tarifkunden innerhalb des Schwachlasttarifs 0,61 Cent/kWh und außerhalb des Schwachlasttarifs 1,59 Cent/kWh. Als Netzentgelt des Netzbetreibers zzgl. Umsatzsteuer fließen ein: das Netzentgelt pro verbrauchter kWh (Stand 2016: Kleinkunden 6,51 Cent/kWh; Speicherheizungen 1,30 Cent/kWh; Wärmepumpe 2,60 Cent/kWh), der verbrauchsunabhängige Abrechnungspreis (Stand 2016: 7,76 Euro/Jahr), der verbrauchsunabhängige Mess- und Ablesepreis (Stand 2016: 2,50 Euro/Jahr) und der verbrauchsunabhängige Messstellenbetrieb (Stand 2016: Eintarifzähler: 9,50 Euro/Jahr; Doppeltarifzähler: 20,70 Euro/Jahr; Smart-Meter: 28,50 Euro/Jahr). Nähere Informationen sowie inhaltliche Erläuterungen zu unserer Preiszusammensetzung finden Sie unter www.stadtwerke-baden-baden.de Für die erbrachte Grundversorgerleistung zzgl. Umsatzsteuer am Verbrauchspreis pro verbrauchter kWh bei Eintarifregelung ergibt sich rechnerisch 4,230 Cent/kWh, bei Zweitarifregelung 1,813 Cent/kWh und am verbrauchsunabhängigen Grundpreis bei installiertem Eintarifzähler ergibt sich 57,16 Euro/Jahr, bei installiertem Zweitarifzähler 70,56 Euro/Jahr und bei installiertem Smart-Meter 76,56 Euro/Jahr.
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