eeg vergütungssätze ab januar 2016

EEG VERGÜTUNGSSÄTZE
AB JANUAR 2016
Feste Einspeisevergütung
Vergütungssätze bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 01. Januar 2016, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung erzielt
(verpflichtend erst ab 100 kWp Nennleistung). Die Vergütung wird für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme ausbezahlt.
Dach <10kWp
Dach 10-40kWp
Dach 40-100kWp
Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden
im Außenbereich und Freiflächen bis
100 kWp
Ab 01.01.2016
12,31 Cent/kWh
11,97 Cent/kWh
10,71 Cent/kWh
8,53 Cent/kWh
Ab 01.02.2016
12,31 Cent/kWh
11,97 Cent/kWh
10,71 Cent/kWh
8,53 Cent/kWh
Ab 01.03.2016
12,31 Cent/kWh
11,97 Cent/kWh
10,71 Cent/kWh
8,53 Cent/kWh
Ab 01.04.2016
Degression abhängig vom Zubau in 03/15 bis 02/16
Inbetriebnahme
Dachanlagen
Erlösobergrenzen des Marktprämienmodells
Vergütungssätze bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 01. Januar 2016, die Erlöse aus der Direktvermarktung erzielt
(verpflichtend ab 100 kWp Nennleistung).
Dachanlagen
Inbetriebnahme
Ab 01.01.2016
Dach <10kWp
Dach 10-40kWp
Dach 40-100kWp
12,70 Cent/kWh
12,36 Cent/kWh
11,09 Cent/kWh
Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden
im Außenbereich, Dachanlagen über
1 MWp bis 10 MWp und Freiflächen bis
10 MWp
8,91 Cent/kWh
Ab 01.02.2016
12,70 Cent/kWh
12,36 Cent/kWh
11,09 Cent/kWh
8,91 Cent/kWh
Ab 01.03.2016
12,70 Cent/kWh
12,36 Cent/kWh
11,09 Cent/kWh
8,91 Cent/kWh
Ab 01.04.2016
Degression abhängig vom Zubau in 03/14 bis 02/16
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom
Für PV-Anlagen, die ab dem 1.8.2014 installiert werden, muss für den selbst verbrauchten Solarstrom eine anteilige EEG-Abgabe
von 40 Prozent der jeweiligen EEG-Umlage (derzeit 6,35 Cent) entrichtet werden. Die Belastungshöhe wird in drei Stufen erreicht:
bis 31.12.2016: 35 Prozent – das entspricht derzeit 2,22 Cent
ab 01.01.2017: 40 Prozent
Bagatellegrenze: Für PV-Anlagen, mit einer Leistung bis 10 kWp sind die ersten 10 MWh Eigenverbrauch von der EEG-Umlage
befreit. Damit ändert sich für PV-Anlagen eines typischen Ein- und Zweifamilienhauses nichts.
Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012 im Überblick
Anlagenleistung
ab 1.1.2012 Anlagen >100kWp
ab 1.1.2013 Anlagen <100kWp
< 30 kWp
Fernabregelbarkeit oder Wirkleistungsreduzierung auf 70% der installierten Leistung am
Netzeinspeisepunkt
30 kWp bis 100 kWp
Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen die ab dem 1.1.2009 errichtet
wurden bis 31.12.2013)
>100 kWp
* Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)
* V orhalten einer Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung (Übergangsfrist zur Nachrüstung von
Altanlagen bis 30.6.2012)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Januar 2016