EEG VERGÜTUNGSSÄTZE AB JANUAR 2016 Feste Einspeisevergütung Vergütungssätze bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 01. Januar 2016, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung erzielt (verpflichtend erst ab 100 kWp Nennleistung). Die Vergütung wird für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme ausbezahlt. Dach <10kWp Dach 10-40kWp Dach 40-100kWp Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Freiflächen bis 100 kWp Ab 01.01.2016 12,31 Cent/kWh 11,97 Cent/kWh 10,71 Cent/kWh 8,53 Cent/kWh Ab 01.02.2016 12,31 Cent/kWh 11,97 Cent/kWh 10,71 Cent/kWh 8,53 Cent/kWh Ab 01.03.2016 12,31 Cent/kWh 11,97 Cent/kWh 10,71 Cent/kWh 8,53 Cent/kWh Ab 01.04.2016 Degression abhängig vom Zubau in 03/15 bis 02/16 Inbetriebnahme Dachanlagen Erlösobergrenzen des Marktprämienmodells Vergütungssätze bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 01. Januar 2016, die Erlöse aus der Direktvermarktung erzielt (verpflichtend ab 100 kWp Nennleistung). Dachanlagen Inbetriebnahme Ab 01.01.2016 Dach <10kWp Dach 10-40kWp Dach 40-100kWp 12,70 Cent/kWh 12,36 Cent/kWh 11,09 Cent/kWh Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen über 1 MWp bis 10 MWp und Freiflächen bis 10 MWp 8,91 Cent/kWh Ab 01.02.2016 12,70 Cent/kWh 12,36 Cent/kWh 11,09 Cent/kWh 8,91 Cent/kWh Ab 01.03.2016 12,70 Cent/kWh 12,36 Cent/kWh 11,09 Cent/kWh 8,91 Cent/kWh Ab 01.04.2016 Degression abhängig vom Zubau in 03/14 bis 02/16 EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom Für PV-Anlagen, die ab dem 1.8.2014 installiert werden, muss für den selbst verbrauchten Solarstrom eine anteilige EEG-Abgabe von 40 Prozent der jeweiligen EEG-Umlage (derzeit 6,35 Cent) entrichtet werden. Die Belastungshöhe wird in drei Stufen erreicht: bis 31.12.2016: 35 Prozent – das entspricht derzeit 2,22 Cent ab 01.01.2017: 40 Prozent Bagatellegrenze: Für PV-Anlagen, mit einer Leistung bis 10 kWp sind die ersten 10 MWh Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit. Damit ändert sich für PV-Anlagen eines typischen Ein- und Zweifamilienhauses nichts. Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012 im Überblick Anlagenleistung ab 1.1.2012 Anlagen >100kWp ab 1.1.2013 Anlagen <100kWp < 30 kWp Fernabregelbarkeit oder Wirkleistungsreduzierung auf 70% der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt 30 kWp bis 100 kWp Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen die ab dem 1.1.2009 errichtet wurden bis 31.12.2013) >100 kWp * Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012) * V orhalten einer Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012) Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2016
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