Preisblatt Wärmepumpen, Stand 01.04.2016

Sonderpreisregelungen
der Überlandwerk Rhön GmbH ab 01.04.2016
für Privat- und Geschäftskunden im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH.
Speicher-, Direkt- und Wärmepumpen-Heizungsanlagen, sowie Anlagen zur Warmwasserversorgung
Preisregelung: Unterbrechbare betriebene Heizungsanlagen getrennte Messung
netto
Preis ab 01.04.2016
(bisheriger Preis)
brutto
brutto
ohne Stromsteuer
mit Stromsteuer
mit Umsatzsteuer
Verbrauchspreis HT
15,87 Cent/kWh
17,92 Cent/kWh
21,32 Cent/kWh
(20,91 Cent/kWh)
Verbrauchspreis NT
13,07 Cent/kWh
15,12 Cent/kWh
17,99 Cent/kWh
(17,58 Cent/kWh)
Wärmepumpen-Heizungsanlagen getrennte Messung
Preisregelung: Unterbrechbare betriebene Heizungsanlagen Eintarifmessung (Thüringen)
Verbrauchspreis
14,47 Cent/kWh
16,52 Cent/kWh
19,66 Cent/kWh
(19,24 Cent/kWh)
Diese Art der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich.
Grundpreis
46,30 Euro/Jahr
55,10 Euro/Jahr
(42,60 Euro/Jahr)
Tarifschaltung
15,00 Euro/Jahr
17,85 Euro/Jahr
(17,85 Euro/Jahr)
35,70 Euro/Jahr
(35,70 Euro/Jahr)
Stromwandlersatz (sofern eingebaut)
Verrechnungspreis
30,00 Euro/Jahr
Als Starklastzeit (HT-Zeit) gilt bis auf weiteres:
Montag bis Freitag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Als Schwachlastzeit (NT-Zeit) gelten die übrigen Zeiten sowie die im jeweiligen Bundesland des Netzbereiches der
Überlandwerk Rhön GmbH geltenden gesetzlichen Feiertage.
Geltungsbereich
•
•
Dieses Preismodell findet nur im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH Anwendung.
Ausschließlich Geräte mit Festanschluss (keine Steckvorrichtung!) sind zugelassen.
Die Nettopreise für den Heizstrom enthalten folgende Steuern und Abgaben
2016
2015
Stromsteuer
2,050 Cent/kWh
2,050 Cent/kWh
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
6,354 Cent/kWh
6,170 Cent/kWh
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
0,445 Cent/kWh
0,254 Cent/kWh
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung
0,378 Cent/kWh
0,237 Cent/kWh
Offshore-Umlage
0,040 Cent/kWh
-0,051 Cent/kWh
Umlage für abschaltbare Lasten
0,000 Cent/kWh
0,006 Cent/kWh
Konzessionsabgabe Schwachlastregelung (NT)
0,110 Cent/kWh
0,110 Cent/kWh
Konzessionsabgabe außerhalb Schwachlastregelung
0,110 Cent/kWh
0,110 Cent/kWh
sowie das durch den Netzbetreiber veröffentlichte Netzentgelt (gültig ab 01.01.2016).
Stromkennzeichnung der Überlandwerk Rhön GmbH (ÜWR) gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Energiemix 2014
Gesamt
Kernenergie in %
12
Kohle in %
Ökostrom
Restmix
Deutschland
0
13
17
38
0
40
46
Erdgas in %
5
0
5
7
Sonstige fossile Energieträger in %
1
0
1
3
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG, in %
38
38
38
25
Sonstige Erneuerbare Energien in %
6
62
3
3
Mit diesem Energieträgermix verbundene Umweltauswirkungen bei der Herstellung einer Kilowattstunde
Radioaktiver Abfall in g/kWh
0,0003
0,0000
0,0003
0,0005
CO2-Emmisssion in g/kWh
356
0
374
508
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.uew-rhoen.de
Quellen: Überlandwerk Rhön GmbH, BDEW; Stand: 26. Oktober 2015
Informationen zum Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Energieeinsparung ist ein Thema, das uns alle angeht und das einen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zur
CO2-Einsparung leistet. Darum engagiert sich die Überlandwerk Rhön GmbH im Energiespar-Kreis Rhön-Grabfeld
zusammen mit professionellen Energieberatern. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.esk-rg.de.
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung
sowie ihren Angeboten finden Sie auch auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
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