Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7368 15. Wahlperiode 14. 09. 2015 Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Kunstwettbewerb für das sanierte Landtagsgebäude sowie das Bürger- und Medienzentrum Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.welche Konsequenzen sie aus den Erfahrungen der ersten Ausschreibungsrunde des Kunstwettbewerbs für das sanierte Landtagsgebäude sowie das Bürger- und Medienzentrum gezogen hat; 2.bis wann mit einer erneuten Ausschreibung des Kunstwettbewerbs zu rechnen ist; 3.ob die in der ersten Ausschreibungsrunde vorgegebene Thematik „Interessen und Rechte zukünftiger Generationen“ auch in der nun folgenden Ausschreibung als Leitthema beibehalten werden soll; 4.ob die neuerliche Ausschreibung beschränkt oder offen gestaltet werden soll (unter Angabe der Gründe, die für das gewählte Vorgehen sprechen); 5.welche Personen im Falle einer beschränkten Ausschreibung auf der Grundlage welcher Kriterien zur Bewerbung aufgefordert werden sollen; 6.wie das neuerliche Auswahlverfahren gestaltet werden soll; 7.welche Personen dem Auswahlgremium angehören werden; 8.ob der Sachverstand des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in das Auswahlgremium eingebunden wird; 9.ob angedacht ist, das Preisgeld gegenüber der ersten Auswahlrunde zu erhöhen; 1 Eingegangen: 14. 09. 2015 / Ausgegeben: 12. 10. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7368 10. welcher Zeitplan dem gesamten neuerlichen Auswahlverfahren zugrunde gelegt werden soll. 14. 09. 2015 Kurtz, Dr. Stolz, Röhm, Meier-Augenstein, Wald CDU Begründung An einem Kunstwettbewerb für das sanierte Landtagsgebäude sowie für das Bürger- und Medienzentrum haben sich 99 Künstlerinnen und Künstler beteiligt. Alle eingereichten Entwürfe wurden unter Federführung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg negativ beschieden, was zu großer Verärgerung und Enttäuschung der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sowie der gesamten Kunstszene führte. Es ist angedacht, den Kunstwettbewerb nun erneut auszuschreiben. Mit diesem Antrag soll das weitere Verfahren erfragt und das Thema in die parlamentarische Diskussion gebracht werden. Dabei interessiert die Antragsteller insbesondere, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Erfahrungen der ersten Ausschreibungsrunde gezogen hat. Stellungnahme Mit Schreiben vom 5. Oktober 2015 Nr. 4-33ST/847 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.welche Konsequenzen sie aus den Erfahrungen der ersten Ausschreibungsrunde des Kunstwettbewerbs für das sanierte Landtagsgebäude sowie das Bürger- und Medienzentrum gezogen hat; Zu 1.: Bei dem kommenden Verfahren für den Kunstwettbewerb für das sanierte Landtagsgebäude sowie das Bürger- und Medienzentrum soll auf inhaltliche Vorgaben für die Künstler verzichtet werden. Die bewährten Verfahren der Kunstkommission des Landes sind grundsätzlich geeignet und zielführend. 2.bis wann mit einer erneuten Ausschreibung des Kunstwettbewerbs zu rechnen ist; Zu 2.: Die Auswahl der einzuladenden Künstler soll in der Sitzung der Kunstkommission am 22. Oktober 2015 erfolgen. 3.ob die in der ersten Ausschreibungsrunde vorgegebene Thematik „Interessen und Rechte zukünftiger Generationen“ auch in der nun folgenden Ausschreibung als Leitthema beibehalten werden soll; Zu 3.: s. Pkt. 1. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7368 4.ob die neuerliche Ausschreibung beschränkt oder offen gestaltet werden soll (unter Angabe der Gründe, die für das gewählte Vorgehen sprechen); 5.welche Personen im Falle einer beschränkten Ausschreibung auf der Grundlage welcher Kriterien zur Bewerbung aufgefordert werden sollen; 6.wie das neuerliche Auswahlverfahren gestaltet werden soll; Zu 4., 5. und 6.: Das kommende Verfahren soll als nicht anonymer Wettbewerb mit sechs bis acht eingeladenen Künstlern durchgeführt werden. Die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler wird durch die hochrangig besetzte Kunstkommission getroffen. Die Künstlerinnen und Künstler werden auf Grund ihres Werkes, ihrer Arbeitsweise und ihres Potenzials zur Teilnahme aufgefordert. 7.welche Personen dem Auswahlgremium angehören werden; Zu 7.: Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus der Kunstkommission des Landes Baden-Württemberg und Vertretern der Fraktionen. Mitglieder der Kunstkommission sind u. a. Vertreter der Kunsthalle Karlsruhe, Vertreter der Staatsgalerie Stuttgart, Künstler sowie projektbezogene und beratende Personen. 8.ob der Sachverstand des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in das Auswahlgremium eingebunden wird; Zu 8.: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist als beratendes Mitglied in der Kunstkommission vertreten. 9.ob angedacht ist, das Preisgeld gegenüber der ersten Auswahlrunde zu erhöhen; Zu 9.: Das Budget für Kunst am Bau für den Neubau des Bürger- und Medienzentrums soll nicht erhöht werden. 10. welcher Zeitplan dem gesamten neuerlichen Auswahlverfahren zugrunde gelegt werden soll. Zu 10.: Der Wettbewerb für Kunst am Bau soll im 1. Halbjahr 2016 entschieden werden. Hofelich Staatssekretär 3
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