Ausschreibung Jahresschau Gelsenkirchener Künstler 2015 13.12.15 – 07.02.16 Zur Teilnahme zugelassen: Künstler und Künstlerinnen, die in Gelsenkirchen wohnen, hier arbeiten, hier geboren wurden, einer Gelsenkirchener Künstlervereinigung oder Künstlergruppe angehören . Bewerbungsunterlagen: 1. 2. 3. 4. 5. Digitale Abbildungen des Werkes auf CD/DVD. Diese zusätzlich auch ausgedruckt. Kurze Erläuterung zum Werk (Technik, Maße, Entstehungsjahr, Versicherungswert) Künstlerischer Werdegang(tabellarisch, inkl. Grund für Teilnahme) Vollständige Adresse (mit E-Mail und Telefonnummer) Ausgefülltes Werkformular Jurysitzung werden die Künstler informiert und gegebenenfalls eingeladen, die Originalwerke einzureichen. Ausstellung: Die Jury wählt die Künstler aus, die zur Ausstellung zugelassen sind. Die Ausstellung findet vom 13.12.15 bis zum 07.02.16 in der Alten Villa des Kunstmuseums Gelsenkirchen statt. Die eingereichten Arbeiten müssen für die gesamte Laufzeit zur Verfügung stehen. Katalog: Zur Ausstellung erscheint ein Katalog. Als Grundlage der Biographien und Werkdaten dienen ausschließlich die Angaben auf dem Werkformular zur Bewerbung. Die Künstler erklären sich mit der Abbildung ihrer Werke im Katalog einverstanden. Transport, Aufbau und Versicherung: Die Anlieferung Es können max. drei Werke eingereicht werden, die nicht älter sind als drei Jahre. Die Bewerbung kann ausschließlich anhand von Abbildungen erfolgen. Die Einreichung von Originalen wird nicht berücksichtigt - diese werden den Künstlern umgehend zurückgesandt. Auch Projektskizzen, Entwürfe für Installationen etc. sind als digitale Abbildung einzureichen. Alle Abbildungen müssen von professioneller Druckqualität sein und sind sorgfältig mit Namen, Titel und Datierung zu beschriften. Zudem muss jede eingereichte Abbildung mit der entsprechenden Ziffer aus dem Werkformular versehen werden. Das Werkformular muss vollständig ausgefüllt sein. Bei der Bewerbung ist anzugeben, ob Sie bereits an einer Jahresausstellung teilgenommen haben. Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen müssen bis zum 03.08.2015 18h im Kunstmuseum Gelsenkirchen eingegangen sein. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden! Jury: Die Fachjury besteht aus einem Vertreter des Kunstmuseums Gelsenkirchen, einem Vertreter des Kunstvereins Gelsenkirchens und zwei externen Juroren. Sie entscheiden über die Zulassung zur Ausstellung. Nach der der Kunstwerke erfolgt ausschließlich auf Aufforderung. Die von der Fachjury ausgewählten Werke werden von den Künstlern angeliefert und nach Ende der Ausstellung, spätestens bis zum 19.02.2016 abgeholt. Der Aufbau der Werke wird durch das Team des Kunstmuseum Gelsenkirchen durchgeführt, ein Aufbau durch den Künstler ist nur nach Absprache möglich. Die Werke werden während der Laufzeit der Ausstellung durch das Museum versichert. Für Kunstwerke, die einen Monat nach Ablauf der Ausstellung nicht abgeholt wurden erlischt die Versicherung und die Aufbewahrungspflicht für den Veranstalter. Die Künstler sind selbst für die Produktion und den Transport (inkl. Transportversicherung) verantwortlich – auch finanziell. Es werden keine Rahmungen oder Gerätekosten übernommen. Urheberrecht: Das Urheberrecht bleibt unberührt. Im Rahmen des Wettbewerbs und der Ausstellung verzichtet der Einsender auf die Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte. Schlussbestimmung: Mit der Unterzeichnung des Werkformulars erkennen Sie die vorliegende Teilnahmeund Ausstellungsbestimmung an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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