Ausschreibung Jahresschau Gelsenkirchener Künstler 2015 13.12.15

Ausschreibung
Jahresschau Gelsenkirchener Künstler 2015
13.12.15 – 07.02.16
Zur Teilnahme zugelassen: Künstler und Künstlerinnen,
die in Gelsenkirchen wohnen, hier arbeiten, hier geboren
wurden, einer Gelsenkirchener Künstlervereinigung oder
Künstlergruppe angehören .
Bewerbungsunterlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
Digitale Abbildungen des Werkes auf CD/DVD.
Diese zusätzlich auch ausgedruckt.
Kurze Erläuterung zum Werk (Technik, Maße,
Entstehungsjahr, Versicherungswert)
Künstlerischer Werdegang(tabellarisch, inkl.
Grund für Teilnahme)
Vollständige Adresse (mit E-Mail und
Telefonnummer)
Ausgefülltes Werkformular
Jurysitzung werden die Künstler informiert und
gegebenenfalls eingeladen, die Originalwerke einzureichen.
Ausstellung: Die Jury wählt die Künstler aus, die zur
Ausstellung zugelassen sind. Die Ausstellung findet vom
13.12.15 bis zum 07.02.16 in der Alten Villa des
Kunstmuseums Gelsenkirchen statt. Die eingereichten
Arbeiten müssen für die gesamte Laufzeit zur Verfügung
stehen.
Katalog: Zur Ausstellung erscheint ein Katalog. Als
Grundlage der Biographien und Werkdaten dienen
ausschließlich die Angaben auf dem Werkformular zur
Bewerbung. Die Künstler erklären sich mit der Abbildung
ihrer Werke im Katalog einverstanden.
Transport, Aufbau und Versicherung: Die Anlieferung
Es können max. drei Werke eingereicht werden, die nicht
älter sind als drei Jahre. Die Bewerbung kann ausschließlich
anhand von Abbildungen erfolgen. Die Einreichung von
Originalen wird nicht berücksichtigt - diese werden den
Künstlern umgehend zurückgesandt.
Auch Projektskizzen, Entwürfe für Installationen etc. sind
als digitale Abbildung einzureichen.
Alle Abbildungen müssen von professioneller Druckqualität
sein und sind sorgfältig mit Namen, Titel und Datierung zu
beschriften. Zudem muss jede eingereichte Abbildung mit
der entsprechenden Ziffer aus dem Werkformular versehen
werden.
Das Werkformular muss vollständig ausgefüllt sein.
Bei der Bewerbung ist anzugeben, ob Sie bereits an einer
Jahresausstellung teilgenommen haben.
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen müssen bis zum
03.08.2015 18h im Kunstmuseum Gelsenkirchen
eingegangen sein. Spätere Eingänge können nicht mehr
berücksichtigt werden!
Jury: Die Fachjury besteht aus einem Vertreter des
Kunstmuseums Gelsenkirchen, einem Vertreter des
Kunstvereins Gelsenkirchens und zwei externen Juroren. Sie
entscheiden über die Zulassung zur Ausstellung. Nach der
der Kunstwerke erfolgt ausschließlich auf Aufforderung. Die
von der Fachjury ausgewählten Werke werden von den
Künstlern angeliefert und nach Ende der Ausstellung,
spätestens bis zum 19.02.2016 abgeholt. Der Aufbau der
Werke wird durch das Team des Kunstmuseum
Gelsenkirchen durchgeführt, ein Aufbau durch den Künstler
ist nur nach Absprache möglich.
Die Werke werden während der Laufzeit der Ausstellung
durch das Museum versichert. Für Kunstwerke, die einen
Monat nach Ablauf der Ausstellung nicht abgeholt wurden
erlischt die Versicherung und die Aufbewahrungspflicht für
den Veranstalter.
Die Künstler sind selbst für die Produktion und den
Transport (inkl. Transportversicherung) verantwortlich –
auch finanziell. Es werden keine Rahmungen oder
Gerätekosten übernommen.
Urheberrecht: Das Urheberrecht bleibt unberührt. Im
Rahmen des Wettbewerbs und der Ausstellung verzichtet
der Einsender auf die Wahrnehmung seiner
Nutzungsrechte.
Schlussbestimmung: Mit der Unterzeichnung des
Werkformulars erkennen Sie die vorliegende Teilnahmeund Ausstellungsbestimmung an.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!