UNITA-Brief 9-10/15 - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und

UNITA-Brief 9-10/15
Gesamtschuldnerische Haftung: in Kürze Novelle
des Bauvertragsrechts?
Vergaberechtsreform: VBI von Kabinettsvorlage
enttäuscht ++ VBI-Seminare 2016
In einem Gespräch im Juni mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange, MdB, im Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine BDB-Delegation
positive Signale in der Frage der gesamtschuldnerischen Haftung
erhalten. Lange zeigte sich nach einem Medienbericht des
BDB optimistisch, eine Novelle des Bauvertragsrechts seitens
des BMJV noch in diesem Jahr auf den parlamentarischen
Weg bringen zu können. Die Novelle werde „Verbesserungen
insbesondere dahingehend bringen, die Vorrangigkeit der
Ansprüche zu ändern, eine neue Formulierung des geschuldeten
Erfolgs einzuführen, die Teilabnahme und die Kündigung neu
zu regeln“. Damit würden Vorschläge aus dem gemeinsamen Positionspapier von Verbänden und Kammern der Architekten und
Ingenieure vom 19. Januar 2015 umgesetzt, u. a. „Nacherfüllung
vor Schadenersatz“. Um den Auswirkungen der gesamtschuldnerischen Haftung auf ihre Branche entgegenzuwirken, insbesondere den als Folge davon konstatierten „negativen Trend“
auf dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen, hatten die
Verfasser darüber hinaus den verpflichtenden Abschluss einer
objektbezogenen Gesamtversicherung vorgeschlagen. UNIT bietet ein solches kombiniertes Projektversicherungskonzept bereits
an. Die Produktbroschüre sowie das Positionspapier können Sie
mit dem Coupon anfordern.
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli den Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit wird
die Reform eingeleitet, an deren Ende die drei neuen EU-Vergaberichtlinien bis 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt
sein müssen. Der VBI äußerte sich in einer ersten Stellungnahme
enttäuscht. Es gebe keine Hinweise auf die Besonderheiten bei
der Vergabe von Planungsleistungen, bedauert VBI-Justiziarin
Sabine von Berchem: „Weder wird auf den Vorrang des Verhandlungsverfahrens verwiesen noch auf die Besonderheiten bei der
Ermittlung des Auftragswerts“. VBI und UNIT organisieren ein
Seminar „Vergaberecht-Novelle 2016: was müssen Planer wissen?“ mit drei Terminen unmittelbar nach dem Inkrafttreten am
20. April, 11. und 31. Mai. Die VBI-Seminare 2016 werden derzeit nach und nach unter unita.de veröffentlicht, die Programmübersicht können Sie mit dem Coupon anfordern.
BIM-Manager: Tätigkeitsfeld durch
Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?
Aus aktuellen Stellenausschreibungen für BIM-Manager lässt sich
entnehmen, dass dieser sich neu entwickelnden Funktion oft
auch Aufgaben eines IT-Administrators zugewiesen werden bis
hin zur Programmierung und Implementierung von Software.
Wo dies der Fall ist, sehen Versicherer ggf. den fachlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten/
Ingenieure überschritten. UNIT empfiehlt Büros, die in einem
Projekt mit mehreren Beteiligten diese Funktion werkvertraglich
übernehmen, den Versicherungsschutz prüfen zu lassen – über
einzelne Versicherer können wir exklusiv den expliziten Einschluss der BIM-Managertätigkeit anbieten. Möchten Sie beraten
werden? Dann senden Sie den Coupon ein. VBI und UNIT werden am 11. Februar 2016 übrigens ein BIM-Einführungsseminar
anbieten, siehe unita.de.
Neues UNIT-Versicherungskonzept für private
Haftpflichtrisiken
Um unseren Kunden die beste Lösung auch für private Haftpflichtrisiken anbieten zu können, haben wir eine Ausschreibung
auf dem deutschen Versicherungsmarkt vorgenommen, die HDI
aufgrund von Deckungsumfang und Preis-Leistungsverhältnis
gewonnen hat. So beträgt z. B. die jährliche Bruttoprämie für die
Privat-Haftpflichtversicherung einer Familie mit 50 Mio. € Versicherungssumme nur 86,51 € – und zwar inklusive Forderungsausfalldeckung und Deckungserweiterungen für Schäden an geliehenen
oder gemieteten Sachen oder Sachschäden durch Gefälligkeiten.
Beim Abschluss einer weiteren privaten Haftpflichtversicherung
pro Versicherungsnehmer – z. B. Tierhalter- oder Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht – wird ein Bündelrabatt von 10 Prozent
gewährt, beim Abschluss von drei Risiken 15 Prozent. Sofern Sie
sich kurzfristig für unser Konzept entscheiden, profitieren Sie bereits ab dem Datum der Antragsstellung prämienfrei vom erweiterten Versicherungsschutz. Möchten Sie ein Angebot? Dann
senden Sie den Coupon ein.
Betriebliche Altersversorgung: für 72 Prozent
wichtig bei der Wahl des Arbeitgebers
Gemäß einer aktuellen repräsentativen Forsa-Umfragen ist die
betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Entgelt das zweitwichtigste Kriterium für die Attraktivität des Arbeitsplatzes. Fast
drei Viertel der Deutschen sehen demnach die bAV als wichtig
oder sehr wichtig bei der Wahl des Arbeitgebers an – zum Vergleich: ein Jobticket bezeichnen nur 35, einen Dienstwagen nur
20 Prozent als wichtig. Dieses Ergebnis könnte unter anderem in
der größeren Dimension der Einsparmöglichkeiten von Steuern
und Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der bAV liegen im
Vergleich zu den Freigrenzen für begünstigte Arbeitgeber-Zuschüsse. Beispiele: Steuern und Sozialabgabenfrei können Beiträge
zur Direktversicherung/Pensionskasse von bis zu vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden – das sind 2015
monatlich 242 Euro –, für Benzingutscheine liegt die Freigrenze
bei 44 Euro. Wir beraten Sie gern zu den für Ihr Unternehmen
geeigneten bAV-Optionen – senden Sie einfach den Coupon ein.
Tipp: Fahrräder gegen Diebstahl versichern!
In 2014 wurden 340.000 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst, der
durchschnittliche Schaden betrug nach Auswertung der 210.000
versicherten Fälle 490 Euro. Der Versicherungsschutz gegen
Diebstahl sollte also sichergestellt werden, zumal die Aufklärungsquote nur knapp zehn Prozent beträgt. In Betracht kommen in
erster Linie die Hausratversicherungen, für die eine Fahrradklausel
als Zusatzbaustein eingeschlossen werden kann. Damit lassen sich
alle Fahrräder des Haushaltes nicht nur gegen Diebstahl aus dem
verschlossenen Keller oder der Garage versichern, sondern auch
unterwegs. Zu achten ist auf sogenannte Nachtzeitklauseln, mit
denen einige Versicherer die Haftung bei Diebstahl zwischen
22 und 06 Uhr ausschließen. Freilich ist die Deckung i. d. R. auf
ein Prozent der Hausrats-Versicherungssumme begrenzt. Für teure
Hightech-Räder sollte man daher über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken, die meist Diebstahlschutz und Erstattung
von Reparaturkosten kombiniert. E-Bikes gelten versicherungs-
Per Fax an: 0208 7006-3790
rechtlich nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h als Fahrrad. S-Pedelecs gelten aufgrund der höheren Leistung als Mofas
und sollten schon aufgrund der Preise über eine Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Generelle Empfehlung:
Die beste Prophylaxe ist ein stabiles Schloss!
„PartGmbB“: Müssen Partner Kammermitglied sein?
Ende Juli haben auch Bayern und Schleswig-Holstein die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung von Architekten und
(Beratenden) Ingenieuren gesetzlich geregelt – und zwar wie die
meisten Bundesländer bisher mit den jeweiligen (Bau-) Kammerngesetzen. Folglich gilt die Regelung nur für die Träger der darin
geschützten Berufsbezeichnungen Architekten bzw. „Beratende
Ingenieure“, somit für Kammermitglieder. Entsprechend hat das
OLG Hamm am 30. Juli eine Beschwerde gegen das für NRW
zuständige Registergericht Essen zurückgewiesen, das die Eintragung einer Partnerschaft mit einem „nicht beratenden“ Ingenieur verweigert hatte, weil für diese Gruppe nach wie vor keine
gesetzliche Regelung der Berufshaftpflichtversicherung bestehe.
Wir senden Ihnen auf Anforderung eine aktuelle Übersicht der
Länderregelungen zu und informieren auf Veranstaltungen über
die neue Rechtsform (Details siehe unita.de). Die Beratung durch
UNIT ist insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz für
zum Zeitpunkt der Gründung/Umwandlung laufende Projekte der
Vorgängerbüros empfehlenswert.
Termine – Seminare
06.10. Kommunikation & Präsentation im Projekt, Berlin
08.10. Optimale Ingenieurverträge, Hamburg
22.10. Veränderungen erfolgreich gestalten, München
03.11. Durchführung von VOB-Vergabeverfahren, Mülheim
10.11. Führen, Motivieren, Kommunizieren im Planungsbüro, Frankfurt
17.11.
Selbst- und Zeitmanagement, Leipzig
19.11. Rhetorik in Verhandlungssituationen, Mülheim
21.11. HOAI – Honorarzuschläge/-abschläge, Berlin
Informationscoupon zum UNITA-Brief 9-10/15
Bitte beraten Sie mich zu folgenden Themen oder
senden Sie mir folgende Unterlagen per E-Mail:
Projektversicherung / Positionspapier BIM-Manager
VBI-Seminare 2016
Private Haftpflichtrisiken
Betriebliche Altersversorgung
Ich möchte den UNITA-Brief abonnieren.
Bitte senden Sie ihn an die u. g. E-Mail-Adresse.
Name, ggf. Stempel
UNIT Versicherungsmakler GmbH
Luxemburger Allee 4
45481 Mülheim an der Ruhr
Straße
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon
Ansprechpartner
UNITA-Brief 9-10/15
JS
VMT
JS
VMT
VMT