UNITA-Brief 9-10/15 Gesamtschuldnerische Haftung: in Kürze Novelle des Bauvertragsrechts? Vergaberechtsreform: VBI von Kabinettsvorlage enttäuscht ++ VBI-Seminare 2016 In einem Gespräch im Juni mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange, MdB, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine BDB-Delegation positive Signale in der Frage der gesamtschuldnerischen Haftung erhalten. Lange zeigte sich nach einem Medienbericht des BDB optimistisch, eine Novelle des Bauvertragsrechts seitens des BMJV noch in diesem Jahr auf den parlamentarischen Weg bringen zu können. Die Novelle werde „Verbesserungen insbesondere dahingehend bringen, die Vorrangigkeit der Ansprüche zu ändern, eine neue Formulierung des geschuldeten Erfolgs einzuführen, die Teilabnahme und die Kündigung neu zu regeln“. Damit würden Vorschläge aus dem gemeinsamen Positionspapier von Verbänden und Kammern der Architekten und Ingenieure vom 19. Januar 2015 umgesetzt, u. a. „Nacherfüllung vor Schadenersatz“. Um den Auswirkungen der gesamtschuldnerischen Haftung auf ihre Branche entgegenzuwirken, insbesondere den als Folge davon konstatierten „negativen Trend“ auf dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen, hatten die Verfasser darüber hinaus den verpflichtenden Abschluss einer objektbezogenen Gesamtversicherung vorgeschlagen. UNIT bietet ein solches kombiniertes Projektversicherungskonzept bereits an. Die Produktbroschüre sowie das Positionspapier können Sie mit dem Coupon anfordern. Das Bundeskabinett hat am 8. Juli den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit wird die Reform eingeleitet, an deren Ende die drei neuen EU-Vergaberichtlinien bis 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Der VBI äußerte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht. Es gebe keine Hinweise auf die Besonderheiten bei der Vergabe von Planungsleistungen, bedauert VBI-Justiziarin Sabine von Berchem: „Weder wird auf den Vorrang des Verhandlungsverfahrens verwiesen noch auf die Besonderheiten bei der Ermittlung des Auftragswerts“. VBI und UNIT organisieren ein Seminar „Vergaberecht-Novelle 2016: was müssen Planer wissen?“ mit drei Terminen unmittelbar nach dem Inkrafttreten am 20. April, 11. und 31. Mai. Die VBI-Seminare 2016 werden derzeit nach und nach unter unita.de veröffentlicht, die Programmübersicht können Sie mit dem Coupon anfordern. BIM-Manager: Tätigkeitsfeld durch Berufshaftpflichtversicherung gedeckt? Aus aktuellen Stellenausschreibungen für BIM-Manager lässt sich entnehmen, dass dieser sich neu entwickelnden Funktion oft auch Aufgaben eines IT-Administrators zugewiesen werden bis hin zur Programmierung und Implementierung von Software. Wo dies der Fall ist, sehen Versicherer ggf. den fachlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten/ Ingenieure überschritten. UNIT empfiehlt Büros, die in einem Projekt mit mehreren Beteiligten diese Funktion werkvertraglich übernehmen, den Versicherungsschutz prüfen zu lassen – über einzelne Versicherer können wir exklusiv den expliziten Einschluss der BIM-Managertätigkeit anbieten. Möchten Sie beraten werden? Dann senden Sie den Coupon ein. VBI und UNIT werden am 11. Februar 2016 übrigens ein BIM-Einführungsseminar anbieten, siehe unita.de. Neues UNIT-Versicherungskonzept für private Haftpflichtrisiken Um unseren Kunden die beste Lösung auch für private Haftpflichtrisiken anbieten zu können, haben wir eine Ausschreibung auf dem deutschen Versicherungsmarkt vorgenommen, die HDI aufgrund von Deckungsumfang und Preis-Leistungsverhältnis gewonnen hat. So beträgt z. B. die jährliche Bruttoprämie für die Privat-Haftpflichtversicherung einer Familie mit 50 Mio. € Versicherungssumme nur 86,51 € – und zwar inklusive Forderungsausfalldeckung und Deckungserweiterungen für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder Sachschäden durch Gefälligkeiten. Beim Abschluss einer weiteren privaten Haftpflichtversicherung pro Versicherungsnehmer – z. B. Tierhalter- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – wird ein Bündelrabatt von 10 Prozent gewährt, beim Abschluss von drei Risiken 15 Prozent. Sofern Sie sich kurzfristig für unser Konzept entscheiden, profitieren Sie bereits ab dem Datum der Antragsstellung prämienfrei vom erweiterten Versicherungsschutz. Möchten Sie ein Angebot? Dann senden Sie den Coupon ein. Betriebliche Altersversorgung: für 72 Prozent wichtig bei der Wahl des Arbeitgebers Gemäß einer aktuellen repräsentativen Forsa-Umfragen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Entgelt das zweitwichtigste Kriterium für die Attraktivität des Arbeitsplatzes. Fast drei Viertel der Deutschen sehen demnach die bAV als wichtig oder sehr wichtig bei der Wahl des Arbeitgebers an – zum Vergleich: ein Jobticket bezeichnen nur 35, einen Dienstwagen nur 20 Prozent als wichtig. Dieses Ergebnis könnte unter anderem in der größeren Dimension der Einsparmöglichkeiten von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der bAV liegen im Vergleich zu den Freigrenzen für begünstigte Arbeitgeber-Zuschüsse. Beispiele: Steuern und Sozialabgabenfrei können Beiträge zur Direktversicherung/Pensionskasse von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden – das sind 2015 monatlich 242 Euro –, für Benzingutscheine liegt die Freigrenze bei 44 Euro. Wir beraten Sie gern zu den für Ihr Unternehmen geeigneten bAV-Optionen – senden Sie einfach den Coupon ein. Tipp: Fahrräder gegen Diebstahl versichern! In 2014 wurden 340.000 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst, der durchschnittliche Schaden betrug nach Auswertung der 210.000 versicherten Fälle 490 Euro. Der Versicherungsschutz gegen Diebstahl sollte also sichergestellt werden, zumal die Aufklärungsquote nur knapp zehn Prozent beträgt. In Betracht kommen in erster Linie die Hausratversicherungen, für die eine Fahrradklausel als Zusatzbaustein eingeschlossen werden kann. Damit lassen sich alle Fahrräder des Haushaltes nicht nur gegen Diebstahl aus dem verschlossenen Keller oder der Garage versichern, sondern auch unterwegs. Zu achten ist auf sogenannte Nachtzeitklauseln, mit denen einige Versicherer die Haftung bei Diebstahl zwischen 22 und 06 Uhr ausschließen. Freilich ist die Deckung i. d. R. auf ein Prozent der Hausrats-Versicherungssumme begrenzt. Für teure Hightech-Räder sollte man daher über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken, die meist Diebstahlschutz und Erstattung von Reparaturkosten kombiniert. E-Bikes gelten versicherungs- Per Fax an: 0208 7006-3790 rechtlich nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h als Fahrrad. S-Pedelecs gelten aufgrund der höheren Leistung als Mofas und sollten schon aufgrund der Preise über eine Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Generelle Empfehlung: Die beste Prophylaxe ist ein stabiles Schloss! „PartGmbB“: Müssen Partner Kammermitglied sein? Ende Juli haben auch Bayern und Schleswig-Holstein die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung von Architekten und (Beratenden) Ingenieuren gesetzlich geregelt – und zwar wie die meisten Bundesländer bisher mit den jeweiligen (Bau-) Kammerngesetzen. Folglich gilt die Regelung nur für die Träger der darin geschützten Berufsbezeichnungen Architekten bzw. „Beratende Ingenieure“, somit für Kammermitglieder. Entsprechend hat das OLG Hamm am 30. Juli eine Beschwerde gegen das für NRW zuständige Registergericht Essen zurückgewiesen, das die Eintragung einer Partnerschaft mit einem „nicht beratenden“ Ingenieur verweigert hatte, weil für diese Gruppe nach wie vor keine gesetzliche Regelung der Berufshaftpflichtversicherung bestehe. Wir senden Ihnen auf Anforderung eine aktuelle Übersicht der Länderregelungen zu und informieren auf Veranstaltungen über die neue Rechtsform (Details siehe unita.de). Die Beratung durch UNIT ist insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz für zum Zeitpunkt der Gründung/Umwandlung laufende Projekte der Vorgängerbüros empfehlenswert. Termine – Seminare 06.10. Kommunikation & Präsentation im Projekt, Berlin 08.10. Optimale Ingenieurverträge, Hamburg 22.10. Veränderungen erfolgreich gestalten, München 03.11. Durchführung von VOB-Vergabeverfahren, Mülheim 10.11. Führen, Motivieren, Kommunizieren im Planungsbüro, Frankfurt 17.11. Selbst- und Zeitmanagement, Leipzig 19.11. Rhetorik in Verhandlungssituationen, Mülheim 21.11. HOAI – Honorarzuschläge/-abschläge, Berlin Informationscoupon zum UNITA-Brief 9-10/15 Bitte beraten Sie mich zu folgenden Themen oder senden Sie mir folgende Unterlagen per E-Mail: Projektversicherung / Positionspapier BIM-Manager VBI-Seminare 2016 Private Haftpflichtrisiken Betriebliche Altersversorgung Ich möchte den UNITA-Brief abonnieren. Bitte senden Sie ihn an die u. g. E-Mail-Adresse. Name, ggf. Stempel UNIT Versicherungsmakler GmbH Luxemburger Allee 4 45481 Mülheim an der Ruhr Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Ansprechpartner UNITA-Brief 9-10/15 JS VMT JS VMT VMT
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