GN Strom für Privat- und Firmenkunden 2015

Elektrizitäts- und Wasserwerk
Dohlenzelgstrasse 6
Tel: +41 56 460 09 80
5210 Windisch
Fax: +41 56 460 09 87
www.windisch.ch
GN Strom für Privat- und Firmenkunden 2015
1. Produktbeschrieb
Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung mit einem Anschlusswert von über 80 Ampère und einem Jahresabsatz kleiner
als 100’000 kWh.
2. Preise und Optionen
Gültig für die Lieferperiode 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 (Preise exkl. MWSt)
Basisprodukt
< 100‘000kWh/J
> 100‘000kWh/J
Wasserstrom
Herkunftsnachweis CH
Tarifgruppe
Wahlprodukt
Graustrom
Ökostrom Windisch
Netznutzung
Energie
Preis
Energieabschlag
Preis
Energiezuschlag
Preis
Winter Hochtarif
Rp./kWh
6.00
7.50
13.50
- 0.2
13.30
+ 3.0
16.50
Winter Niedertarif
Rp./kWh
4.00
5.55
9.55
- 0.2
9.35
+ 3.0
12.55
Sommer Hochtarif
Rp./kWh
6.00
5.00
11.00
- 0.2
10.80
+ 3.0
14.00
Sommer Niedertarif
Rp./kWh
4.00
3.55
7.55
- 0.2
7.35
+ 3.0
10.55
Fr./kW
10.00
Leistungspreis
Blindenergie
Grundgebühr
10.00
10.00
10.00
Rp./kVarh
3.80
3.80
3.80
CHF/Monat
20.00
20.00
20.00
Der Preis berechnet sich für alle Stromprodukte aus der Summe der Netznutzung und Energie.
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Der Blindenergiebezug darf pro Monat im Hochtarif höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkstromverbrauchs betragen (entsprechend einem mittleren
Leistungsfaktor von cos = 0,93). Ein allfälliger Überbezug an Blindenergie wird pro Messstelle festgestellt und verrechnet.
Abgaben (exkl. MWSt.)
 Konzessionsabgabe an Gemeinde
 gesetzliche kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
und Mehrkostenfinanzierung (MKF)
 gesetzliche Systemdienstleistungen (SDL)
 gesetzlicher Mehrwertsteuersatz
Tarifzeiten:
Hochtarif
T1
Niedertarif
T2
Montag – Freitag
Samstag
übrige Zeit
1.13 Rp./kWh
1.10 Rp./kWh
0.54 Rp./kWh
8%
07.00 – 20.00 Uhr
07.00 – 13.00 Uhr
3. Besondere Bestimmungen
3.1 Anwendung
Das Produkt GN gilt für Privat- und Firmenkunden in der Grundversorgung und im Netzgebiet des EW Windisch (EWW), die ihren gesamten Bedarf an
elektrischer Energie für die Belieferung ihrer Liegenschaft bei dem EWW beschaffen (Vollversorgung des Kunden). Das Produkt GN kommt bei Kunden
mit einem Anschlusswert von über 80 Ampère und einem Jahreskonsum kleiner als 100’000 kWh zur Anwendung.
3.2 Messung und Leistungsermittlung
Die Verteilnetzbetreiberin EWW bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und Datenauswertung zu gewährleisten. Die
erforderlichen Apparate werden von dem EWW gestellt. Als Leistungspreis gilt der höchst gemessene viertelstündliche Leistungswert. Der Grundpreis ist
auch ohne Energiebezug geschuldet.
3.3 Rechnungsstellung
Bezugsperiode Winter (1.Oktober – 31.März): Abrechnung monatlich oder vierteljährlich.
Bezugsperiode Sommer (1.April – 30.September): Abrechnung monatlich oder vierteljährlich.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben.
3.4 Rechtsverhältnis
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem EWW beruht auf dem vorliegenden Tarif und den allgemein gültigen Geschäftsbedingungen.
Gemeinderatsbeschluss
11. August 2014
Elektrizitätswerk Windisch
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