Elektrizitäts- und Wasserwerk Dohlenzelgstrasse 6 Tel: +41 56 460 09 80 5210 Windisch Fax: +41 56 460 09 87 www.windisch.ch GN Strom für Privat- und Firmenkunden 2015 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung mit einem Anschlusswert von über 80 Ampère und einem Jahresabsatz kleiner als 100’000 kWh. 2. Preise und Optionen Gültig für die Lieferperiode 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 (Preise exkl. MWSt) Basisprodukt < 100‘000kWh/J > 100‘000kWh/J Wasserstrom Herkunftsnachweis CH Tarifgruppe Wahlprodukt Graustrom Ökostrom Windisch Netznutzung Energie Preis Energieabschlag Preis Energiezuschlag Preis Winter Hochtarif Rp./kWh 6.00 7.50 13.50 - 0.2 13.30 + 3.0 16.50 Winter Niedertarif Rp./kWh 4.00 5.55 9.55 - 0.2 9.35 + 3.0 12.55 Sommer Hochtarif Rp./kWh 6.00 5.00 11.00 - 0.2 10.80 + 3.0 14.00 Sommer Niedertarif Rp./kWh 4.00 3.55 7.55 - 0.2 7.35 + 3.0 10.55 Fr./kW 10.00 Leistungspreis Blindenergie Grundgebühr 10.00 10.00 10.00 Rp./kVarh 3.80 3.80 3.80 CHF/Monat 20.00 20.00 20.00 Der Preis berechnet sich für alle Stromprodukte aus der Summe der Netznutzung und Energie. Seite 1 von 2 Der Blindenergiebezug darf pro Monat im Hochtarif höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkstromverbrauchs betragen (entsprechend einem mittleren Leistungsfaktor von cos = 0,93). Ein allfälliger Überbezug an Blindenergie wird pro Messstelle festgestellt und verrechnet. Abgaben (exkl. MWSt.) Konzessionsabgabe an Gemeinde gesetzliche kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Mehrkostenfinanzierung (MKF) gesetzliche Systemdienstleistungen (SDL) gesetzlicher Mehrwertsteuersatz Tarifzeiten: Hochtarif T1 Niedertarif T2 Montag – Freitag Samstag übrige Zeit 1.13 Rp./kWh 1.10 Rp./kWh 0.54 Rp./kWh 8% 07.00 – 20.00 Uhr 07.00 – 13.00 Uhr 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Anwendung Das Produkt GN gilt für Privat- und Firmenkunden in der Grundversorgung und im Netzgebiet des EW Windisch (EWW), die ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie für die Belieferung ihrer Liegenschaft bei dem EWW beschaffen (Vollversorgung des Kunden). Das Produkt GN kommt bei Kunden mit einem Anschlusswert von über 80 Ampère und einem Jahreskonsum kleiner als 100’000 kWh zur Anwendung. 3.2 Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EWW bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und Datenauswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von dem EWW gestellt. Als Leistungspreis gilt der höchst gemessene viertelstündliche Leistungswert. Der Grundpreis ist auch ohne Energiebezug geschuldet. 3.3 Rechnungsstellung Bezugsperiode Winter (1.Oktober – 31.März): Abrechnung monatlich oder vierteljährlich. Bezugsperiode Sommer (1.April – 30.September): Abrechnung monatlich oder vierteljährlich. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben. 3.4 Rechtsverhältnis Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem EWW beruht auf dem vorliegenden Tarif und den allgemein gültigen Geschäftsbedingungen. Gemeinderatsbeschluss 11. August 2014 Elektrizitätswerk Windisch Seite 2 von 2
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