Informationen zur Stromkennzeichnung Willkommen bei enercity Transparent und vergleichbar: Diese Grafik zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich Ihr Stromprodukt von enercity KundenService Privatkunden Servicetelefon 0800 - 36 37 24 89 anteilig zusammensetzt – und welche Umweltauswirkungen es in 2014 hatte. (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Telefax E-Mail Internet Mo – Fr 08:00 – 20:00 Uhr Sa 09:00 – 14:00 Uhr 0511 - 430-1876 [email protected] www.enercity.de Alle Angaben in Prozent. KundenCenter Ständehausstraße 6 (am Kröpcke) · 30159 Hannover Kundenberatung Mo – Fr 10:00 – 18:30 Uhr Sa 10:00 – 14:00 Uhr Deutschlandmix 2014 45,5 35,6 0511 - 430-2698 [email protected] www.enercity.de 6,3 0,7 35,0 16,8 508 g/kWh 0,0005 g/kWh 15,4 CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall Störungsmeldung Strom (24 Stunden) Telefon 0511 - 430-3111 931-LOOK//one-11/2015 3,3 Stadtwerke Hannover-Mix 2014 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) enercity Ihmeplatz 2 30449 Hannover 24,6 CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall KundenService Geschäftskunden Vertrieb Geschäftskunden Postfach 57 47 · 30057 Hannover Servicetelefon 0800 - 0 11 12 22 Telefax E-Mail Internet 6,7 3,1 7,0 367 g/kWh 0,0002 g/kWh verbleibender Energieträgermix 2014 48,7 enercity Strom 1,11,0 37,7 CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall Allgemeine Preise Kohle Erdgas sonstige fossile Energien Erneuerbare Energien – EEG* gefördert Erneuerbare Energien – sonstige Kernkraft Die Marke der Stadtwerke Hannover AG Preise gültig ab 01.01.2016 * Erneuerbare-Energien-Gesetz 1,7 9,8 472 g/kWh 0,0003 g/kWh Allgemeine Preise für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung rläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen E Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kosten belastungen ct/kWh EUR/ Jahr Allgemeiner Preis vor Umsatzsteuer Arbeitspreis netto 24,337 Grundpreis je Zähler netto Mindestdurchschnittspreis netto 60,92 24,949 In den Netto-Endpreisen sind enthalten (Stand 1. Januar 2016) Steuern und Abgaben 1Preisbestandteile Der Allgemeine Preis besteht aus Arbeitspreis und Grundpreis. Er gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf. 1.1 Arbeitspreis Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). 1.2 Grundpreis Der Grundpreis ist das Entgelt insbesondere für die Messung, die Abrechnung sowie die festen Kosten des Stromnetzes. 2Allgemeine Preise der Grundversorgung 2.1 Preise bei einem Eintarifzähler Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe* (Wegenutzungs entgelt an Gemeinden) 2,300 Umlage nach Erneuerbare-EnergienGesetz 6,354 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz** 0,445 Umlage nach Stromnetzentgelt verordnung (§ 19 Absatz 2) 0,378 Offshore-Haftungsumlage nach EnWG (§ 17f Absatz 5) 0,040 Umlage nach Verordnung zu abschalt baren Lasten (§ 18) 0,000 Entgelte des Netzbetreibers eNG Netzentgelte*** ct/kWh Arbeitspreis brutto Grundpreis je Zähler brutto Mindestdurchschnittspreis brutto 5,150 Netzgrundpreis*** EUR/ Jahr 6,30 Messstellenbetrieb*** 28,96 – – 72,49 29,69 – 9,94 Messung/Abrechnung*** Summe der genannten Kostenbelastungen 18,56 16,717 34,80 Beschaffung und Vertrieb Die Stadtwerke Hannover AG – im Folgenden „enercity“ genannt – Arbeitspreis netto bietet die Versorgung in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen Bei einer Jahresabnahme ab 10.000 kWh ist einheitlich für jede Preisen an: Die Versorgung zu Allgemeinen Preisen erfolgt auf der Kilowattstunde im Abrechnungszeitraum ein Mindestdurch- Grundpreis je Zähler netto Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die schnittspreis zu zahlen, der sich aus einem Arbeitspreis- und Mindestdurchschnittspreis netto Versorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elek- Grundpreisanteil zusammensetzt. trizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsver- Die Bruttoarbeitspreise und Bruttogrundpreise für die Strom ordnung – StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006. Zuletzt geändert durch lieferung sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I, S. 1631). Im Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. 7,620 26,12 8,232 *Dieser Wert ist ein Durchschnittswert, der sich anhand der unterschiedlichen Konzessionsabgaben im Versorgungsgebiet von enercity ergibt. **Für den Aufschlag auf die Netzentgelte für das Jahr 2016 ist der von den Übertragungsnetzbetreibern am 26.10.2015 auf Grundlage der parlamentarischen Beratungen veröffentlichte indikative Wert maßgebend. ***Vorläufig vom Netzbetreiber veröffentlichte Entgelte. Die Veröffentlichung der endgültigen Entgelte erfolgt spätestens am 31. Dezember 2015. 2.2 Preise bei einem Zweitarifzähler (Schwachlastregelung) ct/kWh Arbeitspreis Schwachlastzeit (22:00 – 06:00 Uhr) brutto EUR/ Jahr Beschaffung und Vertrieb Arbeitspreis Schwachlastzeit (22:00 – 06:00 Uhr) netto 23,25 Grundpreis je Zähler (Zweitarifzähler) brutto ct/kWh 127,50 Die Bruttopreise und Bruttogrundpreise für die Stromlieferung sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen ct/kWh EUR/ Jahr 60,05 Für den Verbrauch außerhalb der Schwachlastzeit gelten die Arbeitspreise gemäß Ziffer 1. *Dieser Wert ist ein Durchschnittswert, der sich anhand der unterschiedlichen Konzessionsabgaben im Versorgungsgebiet von enercity ergibt. **Für den Aufschlag auf die Netzentgelte für das Jahr 2016 ist der von den Übertragungsnetzbetreibern am 26.10.2015 auf Grundlage der parlamentarischenBeratungen veröffentlichte indikative Wert maßgebend. ***Vorläufig vom Netzbetreiber veröffentlichte Entgelte. Die Veröffentlichung der endgültigen Entgelte erfolgt spätestens am 31. Dezember 2015. 2.3 Konzessionsabgabe Allgemeiner Preis vor Umsatzsteuer Arbeitspreis Schwachlastzeit (22:00 – 06:00 Uhr) netto 4,510 Grundpreis je Zähler (Zweitarifzähler) netto Im Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. EUR/ Jahr Im Entgelt enthalten ist die Konzessionsabgabe im Rahmen 19,537 Grundpreis je Zähler (Zweitarifzähler) netto der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und 107,14 Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) vom 9. Januar 1992. Die Konzessionsabgabe wird an kommunale Gebiets körperschaften mit folgenden Höchstsätzen entrichtet: In den Netto-Endpreisen sind enthalten (Stand 1. Januar 2016) §§ bei Strom im Rahmen des Schwachlasttarifs 0,61 ct/kWh §§ bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, Steuern und Abgaben in Gemeinden Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe* (Wegenutzungs entgelt an Gemeinden) 0,610 Umlage nach Erneuerbare-EnergienGesetz 6,354 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,445 Vereinbarungen, keine oder nur eine geringere Konzessions Umlage nach Stromnetzentgelt verordnung (§ 19 Absatz 2) 0,378 Allgemeinen Preise für die Einwohner der jeweiligen Gebiets- Offshore-Haftungsumlage nach EnWG (§ 17f Absatz 5) 0,040 Umlage nach Verordnung zu abschaltbaren Lasten (§ 18) 0,000 6,30 Messstellenbetrieb*** 21,11 Messung/Abrechnung*** Summe der genannten Kostenbelastungen 19,68 15,027 1,32 ct/kWh 1,59 ct/kWh bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh körperschaften entsprechend herabgesetzt. 5,15 Netzgrundpreis*** 25.000 Einwohner 100.000 Einwohner abgabe zu zahlen, haben Vorrang. In diesem Falle werden die Entgelte des Netzbetreibers eNG Netzentgelte*** bis bis 47,09 3Tarifbestimmungen Eine tarifliche Zusammenfassung oder gemeinsame Abrech- der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig – das heißt nach Tagen – nung mehrerer Abnahmestellen eines oder mehrerer Kunden ist errechnet und abgerechnet. Bei der Aufteilung des Strom ausgeschlossen. verbrauchs werden Erfahrungswerte berücksichtigt; die Auf- 3.1 Berechnung der Preise nach Mengenzonen teilung des Stromverbrauchs von Wärmepumpen erfolgt unter Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Ziffer 2.1, wobei der Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen Preis für den Elektrizitätsbedarf des Kunden durch die in einem auf der Grundlage von Gradtagszahlen. Entsprechendes gilt bei Abrechnungsjahr abgenommene Elektrizitätsmenge in Kilowattstunden (bei Anwendung der Schwachlastregelung: nur die Änderung der Umsatzsteuer. Menge außerhalb der Schwachlastzeit) bestimmt wird. 5.3 Die Abrechnung des Elektrizitätsverbrauchs wird in Abständen von etwa 12 Monaten vorgenommen, es sei denn der Kunde 3.2 Schwachlastregelung wünscht eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche 3.2.1 Die Schwachlastregelung kann nur in Verbindung mit Abrechnung. Werden neben der Jahresverbrauchsabrechnung einem der Tarifpreise nach Ziffer 2.1 gewählt werden und macht auf Wunsch des Kunden weitere Abrechnungen erstellt, so den Einsatz eines Zweitarifzählers einschließlich Tarifsteuerung betragen die Kosten für jede zusätzliche Abrechnung 20,00 Euro erforderlich. netto (23,80 Euro brutto)*. 3.2.2 Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden Die Stadtwerke Hannover AG erhebt monatliche Abschlags 8 Stunden. Sie liegt in der Regel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. 3.3 Abrechnung im Schaltjahr Die unter Ziffer 2. genannten Preise in Euro je Jahr gelten für 365 Tage. Im Schaltjahr wird zusätzlich 1/365 der genannten Preise berechnet. 4Mitteilungspflichten Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abrechnung des Entgeltes und zur tariflichen Einstufung erforderlichen Angaben unverzüglich anzuzeigen. Eine vom Kunden mitgeteilte Änderung wird bei der Abrechnung mit Beginn des auf die Veränderung folgenden Monats berücksichtigt. 5 Verbrauchsfeststellung, Rechnung 5.1 Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Bezahlung sind in den „Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ und ihren Ergänzenden Bedingungen geregelt, die dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich ausgehändigt beziehungsweise zugesandt werden. 5.2 Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grundpreise und/oder die Arbeitspreise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden die Jahresgrundpreise und zahlungen (Teilbeträge). * Kosten sind umsatzsteuerpflichtig
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