enercity Strom. Allgemeine Preise

Informationen zur Stromkennzeichnung
Willkommen bei enercity
Transparent und vergleichbar: Diese Grafik zeigt Ihnen, aus
welchen Energieträgern sich Ihr Stromprodukt von enercity
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0800 - 36 37 24 89
anteilig zusammensetzt – und welche Umweltauswirkungen
es in 2014 hatte.
(kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
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10:00 – 14:00 Uhr
Deutschlandmix 2014
45,5
35,6
0511 - 430-2698
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www.enercity.de
6,3 0,7
35,0
16,8
508 g/kWh
0,0005 g/kWh
15,4
CO2-Emissionen
Radioaktiver Abfall
Störungsmeldung Strom (24 Stunden)
Telefon
0511 - 430-3111
931-LOOK//one-11/2015
3,3
Stadtwerke Hannover-Mix 2014
(kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
enercity
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
24,6
CO2-Emissionen
Radioaktiver Abfall
KundenService Geschäftskunden
Vertrieb Geschäftskunden
Postfach 57 47 · 30057 Hannover
Servicetelefon
0800 - 0 11 12 22
Telefax
E-Mail
Internet
6,7 3,1
7,0
367 g/kWh
0,0002 g/kWh
verbleibender Energieträgermix 2014
48,7
enercity Strom
1,11,0
37,7
CO2-Emissionen
Radioaktiver Abfall
Allgemeine Preise
Kohle
Erdgas
sonstige fossile Energien
Erneuerbare Energien – EEG* gefördert
Erneuerbare Energien – sonstige
Kernkraft
Die Marke der Stadtwerke Hannover AG
Preise gültig ab 01.01.2016
* Erneuerbare-Energien-Gesetz
1,7 9,8
472 g/kWh
0,0003 g/kWh
Allgemeine Preise für die
Ver­sorgung mit Elektrizität in
Niederspannung im Rahmen
der Grundversorgung
rläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen
E
Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kosten­
belastungen
ct/kWh
EUR/
Jahr
Allgemeiner Preis vor Umsatzsteuer
Arbeitspreis netto
24,337
Grundpreis je Zähler netto
Mindestdurchschnittspreis netto
60,92
24,949
In den Netto-Endpreisen sind enthalten
(Stand 1. Januar 2016)
Steuern und Abgaben
1Preisbestandteile
Der Allgemeine Preis besteht aus Arbeitspreis und Grundpreis.
Er gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf.
1.1 Arbeitspreis
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).
1.2 Grundpreis
Der Grundpreis ist das Entgelt insbesondere für die Messung,
die Abrechnung sowie die festen Kosten des Stromnetzes.
2Allgemeine Preise der Grundversorgung
2.1 Preise bei einem Eintarifzähler
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungs­
entgelt an Gemeinden)
2,300
Umlage nach Erneuerbare-EnergienGesetz
6,354
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz**
0,445
Umlage nach Stromnetzentgelt­
verordnung (§ 19 Absatz 2)
0,378
Offshore-Haftungsumlage nach EnWG
(§ 17f Absatz 5)
0,040
Umlage nach Verordnung zu abschalt­
baren Lasten (§ 18)
0,000
Entgelte des Netzbetreibers eNG
Netzentgelte***
ct/kWh
Arbeitspreis brutto
Grundpreis je Zähler brutto
Mindestdurchschnittspreis brutto
5,150
Netzgrundpreis***
EUR/
Jahr
6,30
Messstellenbetrieb***
28,96
–
–
72,49
29,69
–
9,94
Messung/Abrechnung***
Summe der genannten
Kostenbelastungen
18,56
16,717
34,80
Beschaffung und Vertrieb
Die Stadtwerke Hannover AG – im Folgenden „enercity“ genannt –
Arbeitspreis netto
bietet die Versorgung in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen
Bei einer Jahresabnahme ab 10.000 kWh ist einheitlich für jede
Preisen an: Die Versorgung zu Allgemeinen Preisen erfolgt auf der
Kilowattstunde im Abrechnungszeitraum ein Mindestdurch-
Grundpreis je Zähler netto
Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
schnittspreis zu zahlen, der sich aus einem Arbeitspreis- und
Mindestdurchschnittspreis netto
Versorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elek-
Grundpreisanteil zusammensetzt.
trizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsver-
Die Bruttoarbeitspreise und Bruttogrundpreise für die Strom­
ordnung – StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006. Zuletzt geändert durch
lieferung sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I, S. 1631).
Im Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten.
7,620
26,12
8,232
*Dieser Wert ist ein Durchschnittswert, der sich anhand der unterschiedlichen Konzessionsabgaben im Versorgungsgebiet von enercity ergibt.
**Für den Aufschlag auf die Netzentgelte für das Jahr 2016 ist der von den
Übertragungsnetzbetreibern am 26.10.2015 auf Grundlage der parlamentarischen Beratungen veröffentlichte indikative Wert maßgebend.
***Vorläufig vom Netzbetreiber veröffentlichte Entgelte. Die Veröffentlichung
der endgültigen Entgelte erfolgt spätestens am 31. Dezember 2015.
2.2 Preise bei einem Zweitarifzähler (Schwachlastregelung)
ct/kWh
Arbeitspreis Schwachlastzeit
(22:00 – 06:00 Uhr) brutto
EUR/
Jahr
Beschaffung und Vertrieb
Arbeitspreis Schwachlastzeit
(22:00 – 06:00 Uhr) netto
23,25
Grundpreis je Zähler (Zweitarifzähler) brutto
ct/kWh
127,50
Die Bruttopreise und Bruttogrundpreise für die Stromlieferung
sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise
und zu den tatsächlich einfließenden Kosten­belastungen
ct/kWh
EUR/
Jahr
60,05
Für den Verbrauch außerhalb der Schwachlastzeit gelten die
Arbeitspreise gemäß Ziffer 1.
*Dieser Wert ist ein Durchschnittswert, der sich anhand der unterschiedlichen Konzessionsabgaben im Versorgungsgebiet von enercity ergibt.
**Für den Aufschlag auf die Netzentgelte für das Jahr 2016 ist der von den
Übertragungsnetzbetreibern am 26.10.2015 auf Grundlage der parlamentarischenBeratungen veröffentlichte indikative Wert maßgebend.
***Vorläufig vom Netzbetreiber veröffentlichte Entgelte. Die Veröffentlichung
der endgültigen Entgelte erfolgt spätestens am 31. Dezember 2015.
2.3 Konzessionsabgabe
Allgemeiner Preis vor Umsatzsteuer
Arbeitspreis Schwachlastzeit
(22:00 – 06:00 Uhr) netto
4,510
Grundpreis je Zähler (Zweitarifzähler)
netto
Im Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten.
EUR/
Jahr
Im Entgelt enthalten ist die Konzessionsabgabe im Rahmen
19,537
Grundpreis je Zähler (Zweitarifzähler)
netto
der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und
107,14
Gas (Konzessions­abgabenverordnung – KAV) vom 9. Januar
1992. Die Konzessions­abgabe wird an kommunale Gebiets­
körperschaften mit folgenden Höchstsätzen entrichtet:
In den Netto-Endpreisen sind enthalten
(Stand 1. Januar 2016)
§§ bei Strom im Rahmen des Schwachlasttarifs 0,61 ct/kWh
§§ bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird,
Steuern und Abgaben
in Gemeinden
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungs­
entgelt an Gemeinden)
0,610
Umlage nach Erneuerbare-EnergienGesetz
6,354
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
0,445
Vereinbarungen, keine oder nur eine geringere Konzessions­
Umlage nach Stromnetzentgelt­
verordnung (§ 19 Absatz 2)
0,378
Allgemeinen Preise für die Einwohner der jeweiligen Gebiets-
Offshore-Haftungsumlage nach EnWG
(§ 17f Absatz 5)
0,040
Umlage nach Verordnung zu
abschaltbaren Lasten (§ 18)
0,000
6,30
Messstellenbetrieb***
21,11
Messung/Abrechnung***
Summe der genannten
Kostenbelastungen
19,68
15,027
1,32 ct/kWh
1,59 ct/kWh
bis 500.000 Einwohner
1,99 ct/kWh
über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh
körperschaften entsprechend herabgesetzt.
5,15
Netzgrundpreis***
25.000 Einwohner 100.000 Einwohner
abgabe zu zahlen, haben Vorrang. In diesem Falle werden die
Entgelte des Netzbetreibers eNG
Netzentgelte***
bis bis 47,09
3Tarifbestimmungen
Eine tarifliche Zusammenfassung oder gemeinsame Abrech-
der Elektri­zitätsverbrauch zeitanteilig – das heißt nach Tagen –
nung mehrerer Abnahmestellen eines oder mehrerer Kunden ist
errechnet und abgerechnet. Bei der Aufteilung des Strom­
aus­geschlossen.
verbrauchs werden Erfahrungswerte berücksichtigt; die Auf-
3.1 Berechnung der Preise nach Mengenzonen
teilung des Stromverbrauchs von Wärmepumpen erfolgt unter
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Ziffer 2.1, wobei der
Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen
Preis für den Elektrizitätsbedarf des Kunden durch die in einem
auf der Grundlage von Grad­tagszahlen. Entsprechendes gilt bei
Abrechnungsjahr abgenommene Elektrizitätsmenge in Kilowattstunden (bei Anwendung der Schwachlastregelung: nur die
Änderung der Umsatzsteuer.
Menge außerhalb der Schwachlastzeit) bestimmt wird.
5.3 Die Abrechnung des Elektrizitätsverbrauchs wird in Abständen von etwa 12 Monaten vorgenommen, es sei denn der Kunde
3.2 Schwachlastregelung
wünscht eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche
3.2.1 Die Schwachlastregelung kann nur in Verbindung mit
Abrechnung. Werden neben der Jahresverbrauchsabrechnung
einem der Tarifpreise nach Ziffer 2.1 gewählt werden und macht
auf Wunsch des Kunden weitere Abrechnungen erstellt, so
den Einsatz eines Zweitarifzählers einschließlich Tarifsteuerung
betragen die Kosten für jede zusätzliche Abrechnung 20,00 Euro
erforderlich.
netto (23,80 Euro brutto)*.
3.2.2 Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden
Die Stadtwerke Hannover AG erhebt monatliche Abschlags­
8 Stunden. Sie liegt in der Regel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.
3.3 Abrechnung im Schaltjahr
Die unter Ziffer 2. genannten Preise in Euro je Jahr gelten für
365 Tage. Im Schaltjahr wird zusätzlich 1/365 der genannten
Preise berechnet.
4Mitteilungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abrechnung des Entgeltes
und zur tariflichen Einstufung erforderlichen Angaben unverzüglich anzuzeigen. Eine vom Kunden mitgeteilte Änderung
wird bei der Abrechnung mit Beginn des auf die Veränderung
folgenden Monats berücksichtigt.
5 Verbrauchsfeststellung, Rechnung
5.1 Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Bezahlung sind in den „Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatz­versorgung mit Elektrizität aus
dem Niederspannungsnetz“ und ihren Ergänzenden Bedingungen ge­regelt, die dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich ausgehändigt beziehungsweise zugesandt werden.
5.2 Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grundpreise und/oder die Arbeitspreise geändert oder findet ein
Kundenwechsel statt, so werden die Jahresgrundpreise und
zahlungen (Teilbeträge).
* Kosten sind umsatzsteuerpflichtig