Wahlanordnung: Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformiertenKirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018 Für die aus persönlichen Gründen aus ihrem Amt zurückgetretene Margaretha Singh ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der la ufenden Amtsdauer 2014 – 2018 zu wählen. Im Sinne von Artikel 6 der Kirchg emeindeordnung sowie der einschlägigen Artikel des Gesetzes über die politischen Rechte (ab § 49) sind bis Montag, 15. Februar2016(40-Tage-Frist), Wahlvorschläge bei der Wahlvorstehe rschaft, c/o Gemeindekanzlei, Postfach, 8634 Hombrechtikon, einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in Hombrechtikon hat und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hombrechtikon angehört . Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Mitgliedern der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hombrechtikon, die in der politischen Gemeinde Hombrechtikon Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen, mit Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese Stimmberechtigten können ihre Unte rschrift nicht zurückziehen. Entsprechende Formu lare sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvo rschläge eingereicht werden. Geht nur ein Wahlvorschlag ein, wirddie oder der Vorgeschlagene von der Wahlvorsteherschaft als gewählt erklärt (stille Wahl). Gehen keine oder mehrere Vorschläge ein, wird eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren ( leere Wahlzettel) am 5. Juni 2016 durchgeführt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. 6. Januar 2016 Wahlvorsteherschaft Hombrechtikon
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