Wahlanordnung - Gemeinde Hombrechtikon

Wahlanordnung:
Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformiertenKirchenpflege
für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Für die aus persönlichen Gründen aus ihrem Amt zurückgetretene Margaretha Singh
ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der la ufenden Amtsdauer 2014
– 2018 zu wählen. Im Sinne von Artikel 6 der Kirchg emeindeordnung sowie der einschlägigen Artikel des Gesetzes über die politischen Rechte (ab § 49) sind bis Montag, 15. Februar2016(40-Tage-Frist), Wahlvorschläge bei der Wahlvorstehe rschaft,
c/o Gemeindekanzlei, Postfach, 8634 Hombrechtikon, einzureichen. Wählbar ist jede
stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in Hombrechtikon hat und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hombrechtikon angehört . Jeder Vorschlag muss von
mindestens 15 Mitgliedern der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hombrechtikon, die in der politischen Gemeinde Hombrechtikon Wohnsitz und das 16. Altersjahr
vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche
Bewilligung B, C oder Ci verfügen, mit Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer
Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese Stimmberechtigten können ihre Unte rschrift nicht zurückziehen. Entsprechende Formu lare sind bei der Gemeindekanzlei
erhältlich.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die
Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvo rschläge eingereicht werden.
Geht nur ein Wahlvorschlag ein, wirddie oder der Vorgeschlagene von der Wahlvorsteherschaft als gewählt erklärt (stille Wahl). Gehen keine oder mehrere Vorschläge
ein, wird eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren ( leere Wahlzettel) am 5. Juni
2016 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
6. Januar 2016
Wahlvorsteherschaft Hombrechtikon