Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission Dottikon für den

Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission Dottikon
für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 – Anmeldefrist
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Rücktritt des FiKo
Mitgliedes Maria Meier bestätigt und den Gemeinderat Dottikon aufgefordert, eine
Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission
Dottikon, für den Rest der Amtsperiode 2014/2017, findet somit am 5. Juni 2016 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte
(GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn
Stimmberechtigten der Gemeinde Dottikon zu unterzeichnen und bei der
Gemeindekanzlei Dottikon, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag,
Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann
bei der Gemeindekanzlei Dottikon bezogen werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das
Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit
dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere
Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten
vom Wahlbüro Dottikon allerdings nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der
Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten
kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wird nicht mehr als eine Kandidatin oder ein Kandidat vorgeschlagen, wird mit der
Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der
neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen in dieser Frist keine neuen
Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl
gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro Dottikon