Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission Dottikon für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 – Anmeldefrist Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Rücktritt des FiKo Mitgliedes Maria Meier bestätigt und den Gemeinderat Dottikon aufgefordert, eine Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission Dottikon, für den Rest der Amtsperiode 2014/2017, findet somit am 5. Juni 2016 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Dottikon zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Dottikon, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Dottikon bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro Dottikon allerdings nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Wird nicht mehr als eine Kandidatin oder ein Kandidat vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen in dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Wahlbüro Dottikon
© Copyright 2024 ExpyDoc