AP LU 3G Publikations Text 2016 02 25 - Aggloprogramm

Kanton Luzern: Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation
Das Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation inkl. teilweise neuer Massnahmen mit
Realisierungsbeginn ab 2019 liegt mit folgenden Unterlagen:
- Regierungsratsbeschluss Nr. 134 vom 16. Februar 2016,
- Bericht Agglomerationsprogramm Luzern, 3. Generation, vom 16. Februar 2016,
- Agglomerationsprogramm Luzern, 3. Generation, Massnahmenblätter, vom 16. Februar 2016,
- Mitwirkungsformular „Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation, Stellungnahme im
Rahmen der öffentlichen Mitwirkung“,
- Medienmitteilung
während 60 Tagen, ab Montag 7. März bis Freitag 6. Mai 2016, in der Dienststelle Raum und
Wirtschaft (rawi), Murbacherstrasse 21 (Empfang im 4. Stock), 6002 Luzern, zur Einsichtnahme auf.
Die wesentlichen Dokumente sind auch unter www.rawi.lu.ch bzw. unter www.aggloprogramm.lu.ch
einsehbar. Zudem liegen die Unterlagen bei den Verwaltungen der Luzerner Gemeinden innerhalb des
Raums des regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus sowie den ausserkantonalen Gemeinden
Hergiswil und Küssnacht a.R. (vgl. www.luzernplus.ch) zur Einsicht auf.
Personen, Organisationen und Behörden können sich zur Mitwirkungsvorlage äussern.
Stellungnahmen sind mit einem Antrag und einer Begründung innert der gesetzten Frist schriftlich an
die Dienststelle rawi zu richten. Ein entsprechendes Formular kann auf den erwähnten Homepages
heruntergeladen und als digitale Grundlage für die Stellungnahme verwendet werden. Neben der
Zustellung der Stellungnahme auf dem Postweg wird zusätzlich um eine Einreichung der
Stellungnahme im Word-Format auf elektronischem Weg an [email protected] mit dem Betreff
„Aggloprogramm LU 3G“ gebeten.
Am Dienstag, 15. März 2016 findet ab 17.15 Uhr bis ca. 19.30 Uhr im Zentrum Gersag (Kongresssaal)
in Emmenbrücke eine Informationsveranstaltungen zur Mitwirkungsvorlage
„Agglomerationsprogramm Luzern 3 Generation“ statt. Es wird um Anmeldung unter Angabe des
Namens und der Funktion bis spätestens 13. März 2016 gebeten an: [email protected].
Luzern, 25. Februar 2016
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern