Kanton Luzern: Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation Das Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation inkl. teilweise neuer Massnahmen mit Realisierungsbeginn ab 2019 liegt mit folgenden Unterlagen: - Regierungsratsbeschluss Nr. 134 vom 16. Februar 2016, - Bericht Agglomerationsprogramm Luzern, 3. Generation, vom 16. Februar 2016, - Agglomerationsprogramm Luzern, 3. Generation, Massnahmenblätter, vom 16. Februar 2016, - Mitwirkungsformular „Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation, Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung“, - Medienmitteilung während 60 Tagen, ab Montag 7. März bis Freitag 6. Mai 2016, in der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Murbacherstrasse 21 (Empfang im 4. Stock), 6002 Luzern, zur Einsichtnahme auf. Die wesentlichen Dokumente sind auch unter www.rawi.lu.ch bzw. unter www.aggloprogramm.lu.ch einsehbar. Zudem liegen die Unterlagen bei den Verwaltungen der Luzerner Gemeinden innerhalb des Raums des regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus sowie den ausserkantonalen Gemeinden Hergiswil und Küssnacht a.R. (vgl. www.luzernplus.ch) zur Einsicht auf. Personen, Organisationen und Behörden können sich zur Mitwirkungsvorlage äussern. Stellungnahmen sind mit einem Antrag und einer Begründung innert der gesetzten Frist schriftlich an die Dienststelle rawi zu richten. Ein entsprechendes Formular kann auf den erwähnten Homepages heruntergeladen und als digitale Grundlage für die Stellungnahme verwendet werden. Neben der Zustellung der Stellungnahme auf dem Postweg wird zusätzlich um eine Einreichung der Stellungnahme im Word-Format auf elektronischem Weg an [email protected] mit dem Betreff „Aggloprogramm LU 3G“ gebeten. Am Dienstag, 15. März 2016 findet ab 17.15 Uhr bis ca. 19.30 Uhr im Zentrum Gersag (Kongresssaal) in Emmenbrücke eine Informationsveranstaltungen zur Mitwirkungsvorlage „Agglomerationsprogramm Luzern 3 Generation“ statt. Es wird um Anmeldung unter Angabe des Namens und der Funktion bis spätestens 13. März 2016 gebeten an: [email protected]. Luzern, 25. Februar 2016 Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern
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