Erläuterungen zum Erwerb von unabhängigen Dritten bei Finanzierungen aus dem Programm Thüringen-Dynamik Der Erwerb von Vermögenswerten, die Übernahme bestehender Geschäftsanteile und der Kauf gebrauchter Wirtschaftsgüter durch Gesellschaften sind insbesondere bei nachfolgenden Verkäufern/Veräußerern nicht förderfähig: Gesellschafter des Erwerbers Bsp: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftsgüter von ihrem Gesellschafter X. Ehegatten* und Verwandte 1. Grades eines Gesellschafters des Erwerbers Bsp.: Die XY-OHG erwirbt von der Tochter des Gesellschafters X Geschäftsanteile an der ZGmbH. Gesellschaften, an denen der Erwerber beteiligt ist Bsp.: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftsgüter von ihrem Tochterunternehmen T-GmbH Gesellschaften, an denen ein Gesellschafter des Erwerbers beteiligt ist Bsp.: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftgüter von der XY-GmbH. An beiden Gesellschaften ist X beteiligt. Gesellschaften mit Beteiligung von Ehegatten* oder Verwandten 1. Grades eines Gesellschafters des Erwerbers Bsp.: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftsgüter von der F-GmbH, an der die Ehefrau des Gesellschafters X beteiligt ist. Gesellschafter von Gesellschaften, an denen der Erwerber bereits beteiligt ist Bsp.: Die X-GmbH erwirbt von Y weitere Geschäftsanteile an ihrem Tochterunternehmen XYGmbH. Der Erwerb von Vermögenswerten, die Übernahme bestehender Geschäftsanteile und der Kauf gebrauchter Wirtschaftsgüter durch Einzelunternehmer oder sonstige natürliche Personen sind insbesondere bei nachfolgenden Verkäufern/Veräußerern nicht förderfähig: Ehegatten* und Verwandte 1. Grades des Erwerbers Bsp.: X erwirbt von seinem Vater Geschäftsanteile an der V-GmbH. Gesellschaften, an denen der Erwerber beteiligt ist Bsp.: U erwirbt Wirtschaftsgüter von der U-GmbH, an der er beteiligt ist. Gesellschaften mit Beteiligung von Ehegatten* oder Verwandten 1. Grades des Erwerbers Bsp.: U erwirbt Wirtschaftsgüter von der S-GbR, an der sein Sohn beteiligt ist. Gesellschafter von Gesellschaften, an denen der Erwerber bereits beteiligt ist Bsp.: X erwirbt von Y weitere Geschäftsanteile an der XY-GmbH *Ehegatten gleichgestellt sind Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Stand: 01.10.2015
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