Erläuterungen zum Erwerb von unabhängigen Dritten

Erläuterungen zum Erwerb von unabhängigen Dritten
bei Finanzierungen aus dem Programm Thüringen-Dynamik
Der Erwerb von Vermögenswerten, die Übernahme bestehender Geschäftsanteile und der
Kauf gebrauchter Wirtschaftsgüter durch Gesellschaften sind insbesondere bei
nachfolgenden Verkäufern/Veräußerern nicht förderfähig:
 Gesellschafter des Erwerbers
Bsp: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftsgüter von ihrem Gesellschafter X.
 Ehegatten* und Verwandte 1. Grades eines Gesellschafters des Erwerbers
Bsp.: Die XY-OHG erwirbt von der Tochter des Gesellschafters X Geschäftsanteile an der ZGmbH.
 Gesellschaften, an denen der Erwerber beteiligt ist
Bsp.: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftsgüter von ihrem Tochterunternehmen T-GmbH
 Gesellschaften, an denen ein Gesellschafter des Erwerbers beteiligt ist
Bsp.: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftgüter von der XY-GmbH. An beiden Gesellschaften ist X
beteiligt.
 Gesellschaften mit Beteiligung von Ehegatten* oder Verwandten 1. Grades eines
Gesellschafters des Erwerbers
Bsp.: Die X-GmbH erwirbt Wirtschaftsgüter von der F-GmbH, an der die Ehefrau des
Gesellschafters X beteiligt ist.
 Gesellschafter von Gesellschaften, an denen der Erwerber bereits beteiligt ist
Bsp.: Die X-GmbH erwirbt von Y weitere Geschäftsanteile an ihrem Tochterunternehmen XYGmbH.
Der Erwerb von Vermögenswerten, die Übernahme bestehender Geschäftsanteile und der
Kauf gebrauchter Wirtschaftsgüter durch Einzelunternehmer oder sonstige natürliche
Personen sind insbesondere bei nachfolgenden Verkäufern/Veräußerern nicht förderfähig:
 Ehegatten* und Verwandte 1. Grades des Erwerbers
Bsp.: X erwirbt von seinem Vater Geschäftsanteile an der V-GmbH.
 Gesellschaften, an denen der Erwerber beteiligt ist
Bsp.: U erwirbt Wirtschaftsgüter von der U-GmbH, an der er beteiligt ist.
 Gesellschaften mit Beteiligung von Ehegatten* oder Verwandten 1. Grades des
Erwerbers
Bsp.: U erwirbt Wirtschaftsgüter von der S-GbR, an der sein Sohn beteiligt ist.
 Gesellschafter von Gesellschaften, an denen der Erwerber bereits beteiligt ist
Bsp.: X erwirbt von Y weitere Geschäftsanteile an der XY-GmbH
*Ehegatten gleichgestellt sind Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Stand: 01.10.2015