Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen Stand: 28. August 2015 Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt Staatliche Leistungen und Regelungen Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Serviceportal des Bundesministeriums für Familien informiert Eltern und Menschen, die Eltern werden wollen über staatliche Leistungen und Regelungen www.familien-wegweiser.de • für Frauen/Paare mit geringem Einkommen einmalige Zahlung von max. 1000 Euro • darauf besteht kein Rechtsanspruch • zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere, die sich in einer Ausbildung befinden • Anträge müssen vor der Geburt gestellt werden, bei: − Schwangerschaftsberatungsstellen pro familia www.profamilia.de Diakonie www.diakonie-radolfzell.de und www.diakonie-ueberlingen.de Sozialdienst katholischer Frauen www.skfsingen.de und www.skf-konstanz.de Landesstiftung „Familie in Not“ • • finanzielle Hilfen in besonderen Not- und Konfliktsituationen Antrag und Informationen bei: − Schwangerschaftsberatungsstellen pro familia www.profamilia.de Diakonie www.diakonie-radolfzell.de und www.diakonie-ueberlingen.de Sozialdienst katholischer Frauen www.skfsingen.de und www.skf-konstanz.de Finanzielle Hilfen aus kirchlichen Mitteln • • • während der Schwangerschaft und bis 2 Jahre nach der Geburt nicht an Religionszugehörigkeit gebunden Antrag bei: − den Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen www.skf-singen.de und www.skf-konstanz.de Mutterschaftsgeld • • 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt Antrag bei: − gesetzlicher Krankenversicherung − Bundesversicherungsamt – Mutterschaftsstelle Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel.: 0228/6191888 www.mutterschaftsgeld.de Elterngeld (Variante 1) • kann in den ersten 14. Monaten des Kindes in Anspruch genommen werden beträgt i.d.R. 65-67% vom Lohnausfall steht beiden Eltern gemeinsam mit 12 Monatsbeträgen zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten • • • Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen • • • • • • Elterngeld Plus (Variante 2) • • • • • • • • • Kindergeld • • • • • Stand: 28. August 2015 wenn ALG II erhalten wird, wird Elterngeld (300 Euro) nur bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt gewährt wenn Einkommen unter 1000 Euro/Monat liegt kann „Niedrigverdienerbonus“ beantragt werden Elterngeld wird auf ALG II angerechnet bei Mehrlingsgeburten: je 300 Euro zusätzlich für jeden weiteren Mehrling Geschwisterbonus bei 2 Kindern unter 3 Jahren bzw. 3 Kinder unter 6 Jahren Anträge und Infos bei: − Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde − L-Bank 76113 Karlsruhe Tel.: 0800/6645471 (gebührenfrei) Fax: 0721/150-3191 E-Mail: [email protected] www.l-banlk.de Richtet sich an Eltern, die früher wieder in den Beruf einsteigen möchten Ersetzt wegfallendes Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65-100% (wie bestehendes Elterngeld) Beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde Wird für den doppelten Zeitraum gezahlt (ein Elterngeldmonat = 2 ElterngeldPlus-Monate) Gibt es auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus Partnerschaftsbonus: Gibt jedem Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Mutter und Vater mind. 4 Monate gleichzeitig zwischen 25-30 Wochenstunden arbeiten Unterstützt auch Alleinerziehende: arbeiten sie für mind. 4 Monate in Teilzeit zwischen 25-30 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate Anträge und Infos bei: − www.elterngeld-plus.de − Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde − L-Bank 76113 Karlsruhe Tel.: 0800/6645471 (gebührenfrei) Fax: 0721/150-3191 E-Mail: [email protected] www.l-bank.de ab der Geburt bis mind. 18 und max. bis 25. Lebensjahr des Kindes für 1. und 2. Kind 188 Euro (ab 01.01.2016 190 Euro) für 3. Kind 194 Euro (ab 01.01.2016 196 Euro) jedes weitere Kind 219 Euro (ab 01.01.2016 221 Euro) wird auf ALG II angerechnet 2 Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen Kinderzuschlag Stand: 28. August 2015 • Antrag bei: − Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Ravensburg Schützenstr. 69 88212 Ravensburg Tel.: 0800/4555530 E-Mail: [email protected] www.familienkasse.de • Für Alleinerziehende und Elternpaare bei bestimmten niedrigen Einkommen, wenn: − die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, − das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und − der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. höchstens 140 Euro/Monat je Kind (ab 01.07.2016 höchstens 160 Euro/Monat je Kind) Anträge und Informationen bei: − Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Ravensburg Schützenstr. 69 88212 Ravensburg Tel.: 0800/4555530 E-Mail: [email protected] www.familienkasse.de • • Kindbezogene Steuerentlastungen • • • • • Kinderfreibetrag erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Anträge und Informationen bei: − Finanzamt Konstanz Byk-Gulden-Str. 2 a 78467 Konstanz Tel.: 07531/289-0 − Finanzamt Singen Alpenstr. 9 78224 Singen Tel.: 07731/823-0 Krankengeld • Anspruch auf Krankengeld nach dem SGB V bei Erkrankung des Kindes durch die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch für jedes Kind, dass das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat für längstens 20 Arbeitstage + bei mehreren Kindern höchstens für 50 Arbeitstage • • 3 Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen • • Arbeitslosengeld II (ALG II) • • • Wohngeld • • • Stand: 28. August 2015 Voraussetzung ist, dass das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist Informationen bei: − Krankenkassen bei finanzieller Notlage (unabhängig von Schwangerschaft und Geburt, Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein) abhängig vom Einkommen und der Personen, welche in der Bedarfsgemeinschaft leben Antrag und Informationen bei: − Jobcenter: − Geschäftsstelle Konstanz Konzilstraße 9 78462 Konstanz Tel.: 07531/36336-0 Fax: 07531/36336-100 E-Mail: [email protected] − Geschäftsstelle Singen Hohgarten 2 78224 Singen Tel.: 07731/7974-0 Fax: 07731/7974-100 E-Mail: [email protected] − Geschäftsstelle Radolfzell Ekkehardstr. 6 78315 Radolfzell Tel.: 07732/82396-0 Fax: 07732/82396-100 E-Mail: [email protected] − Geschäftsstelle Stockach Adenauerstr. 4 78333 Stockach Tel.: 07771/9301-500 Fax: 07771/9301-599 E-Mail: [email protected] bei finanzieller Notlage (unabhängig von Schwangerschaft und Geburt, Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein) abhängig vom Einkommen, Größe der Familie, Miete bzw. Belastung bei Eigenheim Antrag und Informationen bei: − Der jeweiligen Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde − Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon 07531/800-0 4 Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen Stand: 28. August 2015 − Unterhaltsvorschuss • • • • BAföG • • E-Mail: [email protected] http://www.lrakn.de/pb/,Lde/988069.html Weitere Infos unter: http://www.service-bw.de/zfinderbwweb/search.do;jsessionid=D2430D95EA557B82517E7C52F F5CC314?searchString=wohngeld&tab=0 Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten Dauer: höchstens 72 Monate, max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes nach Abzug des halben Erstkindergeldes für Kinder unter 6 Jahren 133 Euro/Monat und von 6-12 Jahre 180 Euro/Monat (genauer Betrag wird durch das Jugendamt errechnet) Antrag bei: − Landratsamt Konstanz Amt für Kinder, Jugend und Familie Otto-Blesch-Str. 49 78315 Radolfzell Tel.: 07531/800-2700 Fax: 07531/800-2399 E-Mail: [email protected] http://www.lrakn.de/pb/,Lde/987829.html Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages − Anträge und UVG-Merkblatt gibt es manchmal auch bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Antragsstellung: − für Studenten i.d.R. beim Studentenwerk der Hochschule − für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien, das Amt für Auszubildende, in dessen Bezirk sich die Auszubildungsstätte befindet − für alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern 5
© Copyright 2024 ExpyDoc