Verkettung von Maschinen

VERKETTUNG
Verke ung von Maschinen
O.malig werden einzelne Maschinen zu einer Gesamtheit verbunden, oder werden bestehende
Gesamtheiten von Maschinen durch neue Anlagenteile ergänzt. Die zentrale Frage lautet:
Hat die Verke ung Auswirkung auf die Konformität (CE-Kennzeichnung) der bestehenden Anlage?
Die Antwort ergibt die Untersuchung, ob es sich um eine geringfügige oder wesentliche
( efgreifende) Verke ung handelt.
geringfügige Verke ung
efgreifende Verke ung
Merkmale einer geringfügigen Verke ung:
•
Einzelmaschine bleibt als solche erhalten
⇒
Eigene Steuerung
⇒
Eigene Energieeinspeisung
⇒
Bes mmungsgemäße Verwendung bleibt im wesentlichen erhalten
•
Einzelmaschine kann weiterhin autonom betrieben werden (Handbeschickung, Handentnahme )
•
Kommunika on in der Verke ung erfolgt über poten alfreie Steuersignale (kein BusSystem)
•
Jede Maschine besitzt eine eigene Sicherheitstechnik
www.ibkern.at
offi[email protected]
Merkmale einer wesentlichen ( efgreifenden) Verke ung
•
Erfüllt nicht die Bedingungen der geringfügigen Verke ung
•
Einzelmaschine entspricht einer unvollständigen Maschine oder einer Komponente
•
Gesamtanlage weist nur ein Steuerungskonzept auf
•
Werkstückfluss ist kon nuierlich
•
Keine Puffer oder Staustrecken
•
Keine manuelle Beschickung
Fazit:
bei geringfügiger Verke ung bleibt die CE-Kennzeichnung der Einzelmaschine erhalten;
Altmaschinen ohne CE-Zeichen müssen dem Abschni 4 (Beschaffenheit von Arbeitsmi eln) der
AM-VO genügen;
Bei efgreifender Verke ung erhält die Gesamtmaschine eine CE-Kennzeichnung
(Konformitätsbewertungsverfahren durchführen);
ABER: in jedem Falle ist eine Gefahrenanalyse = Risikobeurteilung durchzuführen !
Meine Leistungen:
•
Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ob eine geringfügige oder
efgreifende Verke ung vorliegt
•
Unterstützung bei der Durchführung der Risikoanalyse
•
Bei efgreifender Verke ung Unterstützung in der Umsetzung des CEKonformitätsverfahrens
Bemerkung: Diese Informa on stellt nur Auszüge von Gesetzen
und Verordnungen dar! Es ist zu beachten, dass ausschließlich
der originale Gesetzestext rechtsverbindlich ist! Der Umfang der
Leistungen wird werkvertraglich schri.lich vereinbart!
Irrtum und Druckfehler vorbehalten!