Protokoll GV - Université de Fribourg

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2015
der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universität Freiburg
Datum:
Zeit:
Ort:
Mittwoch, 6. Mai 2015
19:30 bis 22:20 Uhr
Universität Miséricorde, MIS 3117
Anwesend:
Leitung:
Protokoll:
41 Mitglieder
Jeff Dicken und Nicolas Graber (Co-Präsidenten CSWM)
Simone Imboden (Sekretärin CSWM)
Traktanden
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Begrüssung
Genehmigung der Traktandenliste
Protokollführer/in und Stimmenzähler/in
Protokoll der Generalversammlung vom 29. April 2014
Jahresberichte
a. Präsidium
b. Weiterbildungskommission
c. Senat
Finanzen
a. Jahresrechnung 2014
b. Revisionsbericht 2014
c. Wahl der Revisoren
d. Entlastung des Komitees
Wahlen
a. Präsidium
b. Delegierte in Kommissionen und Institute
Antrag des Komitees
a. Statutenanpassung
Planung für das Jahr 2015
a. Informationen
Budget 2015
Varia
1. Begrüssung
Der Co-Präsident des Komitees, Jeff Dicken, eröffnet die ordentliche Generalversammlung
und heisst die Mitglieder willkommen.
2. Genehmigung der Traktandenliste
Die Traktandenliste liegt auf und wird einstimmig genehmigt.
3. Protokollführer/in und Stimmenzähler/in
Für die Protokollführung wird die Sekretärin des Komitees, Simone Imboden, bezeichnet. Als
Stimmenzähler amtet der Kassier des Komitees, Matthias Klein.
4. Protokoll der Generalversammlung vom 29. April 2014
Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2014 wurde allen Mitgliedern zusammen mit der Einladung zugestellt. Die Generalversammlung genehmigt das Protokoll in der vorliegenden Form einstimmig. Jeff Dicken dankt Melanie Brunner für ihre Arbeit.
5. Jahresberichte
a. Präsidium
Jeff Dicken stellt die öffentlich-rechtliche Körperschaft der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden
(CSWM) vor. Diese ist die universitätspolitische Vertretung von insgesamt über 1000
 Diplomassistenten und Diplomassistentinnen,
 Doktorassistenten und Doktorassistentinnen,
 Lehr- und Forschungsräten und Lehr- und Forschungsrätinnen,
 Lektoren und Lektorinnen,
 Mediziner-Assistenten und Mediziner-Assistentinnen,
 Oberassistenten und Oberassistentinnen sowie
 wissenschaftlichen Bibliothekaren und Bibliothekarinnen.
Das Komitee der CSWM setzt sich aus dem Co-Präsidium, je zwei Fakultätsvertretenden
und dem Senator zusammen. Derzeit ist einzig die Mathematisch-Naturwissenschaftliche
Fakultät nicht aktiv vertreten1. Das Komitee vertritt die beruflichen Interessen der Mitglieder
auf Universitätsebene (sei es durch die Organisation der Vertretung in den universitären
Kommissionen, Räten und Institutsräten oder den regelmässigen Kontakten zum Rektorat)
sowie nach aussen gegenüber politischen Behörden (wie dem Staatsrat oder der Direktion
für Erziehung, Sport und Kultur). Weiter verwaltet es den universitären Fonds zur Unterstützung der Weiterbildung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Die Tätigkeitsfelder des Komitees werden detailliert beschrieben:
 ActionUni: Die CSWM ist Mitglied von ActionUni, der Dachorganisation des Schweizerischen Mittelbauverbands2. An den Delegiertenversammlungen können jeweils 5 CSWMMitglieder teilnehmen. Die Anwesenden werden ermuntert, sich als Delegierte zu melden und sich aktiv für die Anliegen des wissenschaftlichen Mittelbaus auf nationaler und
internationaler Eben einzusetzen.
 Aktivitäten: Regelmässig werden Veranstaltungen für die Mitglieder organisiert (wie
Stammabende, ein Frühlings- und Herbstapéro, ein Grillabend sowie sportliche/soziale
Aktivitäten). Diese dienen dem Erfahrungsaustausch ebenso wie dem Knüpfen neuer
Kontakte.
 Arbeitsbedingungen: Ein besonderes Anliegen ist die stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten der wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Im
vergangenen Jahr wurde ein neuer CSWM-Flyer gestaltet, welcher den Mitgliedern ge1
Die Zusammensetzung des Komitees ist auf unserer Homepage aufgeschaltet: http://www.unifr.ch/cswm/de/ueberuns/organisation/komitee.
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Detaillierte Informationen zu ActionUni finden sich auf deren Homepage: http://www.actionuni.ch.
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meinsam mit dem Arbeitsvertrag zugestellt wird. Die Anwesenden werden auf die Broschüre „Best Practices“ hingewiesen, welche Antworten auf häufige Fragen rund um die
Anstellung und Begleitung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden gibt3. Es wird darauf
aufmerksam gemacht, eine 100%-Anstellung sei möglich, bzw. sollte die Regel sein.
Zudem seien nach der Probezeit Arbeitsverträge grundsätzlich für den Rest der vorgesehenen Dauer der Qualifikationsarbeit zu verlängern.
Finanzen: Detaillierte Informationen stehen unter Traktandum 6.
Projekt zur Untersuchung der wirklichen Doktoratsdauer: Das Projekt zur Untersuchung
der wirklichen Doktoratsdauer geriet ins Stocken, da die Projektverantwortliche nicht
mehr an der Universität tätig ist.
Rechtsberatung: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet den wissenschaftlichen
Mitarbeitenden eine Erstberatung in juristischen Angelegenheiten an. Die Beratung erfolgt durch einen Assistierenden neben seiner ordentlichen Assistententätigkeit. Aufgrund sich aufdrängender Optimierungsnotwendigkeiten dieses Angebots wurde eine
Arbeitsgruppe durch den Generalsekretär der Universität, Fabian Amschwand gebildet;
die Rechtsberatung soll grundlegend umgestaltet werden.
Rektoratswahl: Vor der Wahl des neuen Rektorats wurden die Kandidierenden zu einem
Hearing eingeladen.
„Salle Odilo Huber“: In Gedenken an die Arbeit und als Dank für das grosse Engagement von Dr. Odilo Wolfram Huber✝ (ehemaliger Co-Präsident der CSWM), wird in der
Regina Mundi ein Raum „Salle Odilo Huber“ benannt. Hierzu ist eine kleine Einweihungsveranstaltung vorgesehen.
Senat: Ausführliche Informationen stehen unter Traktandum 5c.
Universitätsstatuten: Zu den geplanten Änderungen der Universitätsstatuten wurde seitens des Komitees Stellung genommen. Die Stellungnahme liegt zur Kenntnisnahme
auf.
Vorstand: Mit Ausnahme der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sind derzeit alle Fakultäten im Komitee vertreten. Die Anwesenden der MathematischNaturwissenschaftlichen Fakultät werden ermuntert, sich ins Komitee wählen zu lassen.
Weiterbildungsfonds: Ausführliche Informationen stehen unter Traktandum 5b.
b. Weiterbildungskommission
Die CSWM verwaltet den universitären Fonds zur Förderung der Weiterbildung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Dieser Fonds bietet CSWM-Mitgliedern finanzielle Unterstützung im Rahmen ihrer Weiterbildungstätigkeiten an. Die Weiterbildungskommission setzt
sich zusammen aus dem Co-Präsidium sowie mindestens je einem/einer Fakultätsvertretenden4.
Das Co-Präsidium der Weiterbildungskommission, Caroline Biewer und Gabriel Kappeler,
stellt den Jahresbericht der Weiterbildungskommission vor:
 Finanzen: Im Kalenderjahr 2014 hatte die Weiterbildungskommission über 146 Anträge
zu befinden; am meisten Anträge wurden seitens der Philosophischen Fakultät eingereicht. Der nach den Richtlinien zu erstattende Betrag betrug – bei einem Budget von
63‘670 Franken – 72‘539.48 Franken.
Die Anträge an das Rektorat um einen Defizitausgleich für das Jahr 2014, eine Budgeterhöhung für das kommende Jahr und um finanzielle Unterstützung für die Programmierung der Webanwendung „MachForm“ wurden gutgeheissen. Dadurch konnten alle Anträge vollumfänglich berücksichtigt werden und es stehen dem Weiterbildungsfonds für
das Jahr 2015 10% mehr Gelder zur Verfügung. Aufgrund der von Frau Rektorin Epiney
am Hearing gemachten Versprechen, sieht die Weiterbildungskommission einer langfristigen Budgeterhöhung zuversichtlich entgegen.
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Die “Best Practice“ können auf unserer Homepage heruntergeladen werden:
http://www.unifr.ch/cswm/de/angebote/universitaet.
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Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsfonds und der Weiterbildungskommission finden sich auf unserer Homepage:
http://www.unifr.ch/cswm/de/weiterbildungsfonds/.
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 Informatiktool: Durch den geplanten Umstieg auf die Webanwendung „MachForm“ können die Anträge künftig online eingereicht und bearbeitet werden. Dadurch wird sich die
Antragstellung und –bearbeitung effizienter gestalten.
 Reglement: Die Regelung über die Zusatzleistung für wissenschaftliche Beiträge sorgt
oftmals für Verwirrung. Aus diesem Grund wird folgender Antrag um Anpassung des
Reglements gestellt: Ab dem Jahr 2016 soll keine Aufwandsentschädigung (in der Höhe
von max. 150.00 Franken) mehr ausbezahlt werden, sondern eine 100%-Auszahlung
der effektiven Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 950 Franken erfolgen. Durch die
Streichung des Selbstbehalts werden die Antragstellenden finanziell nicht schlechtergestellt.
Beschluss:
Die Generalversammlung genehmigt einstimmig (bei 1 Enthaltung) die
Reglementsänderung, nach welcher die Beiträge für im Rahmen von
Fachtagungen erbrachten wissenschaftlichen Leistungen vollumfänglich bis zu einem Maximalwert von 950 Franken ausbezahlt werden.
Nicolas Graber dankt dem Co-Präsidium und den Fakultätsvertretenden in der Weiterbildungskommission für ihre ausgezeichnete Arbeit.
c. Senat
Der Senat ist das oberste beschlussfassende Organ der Universität Freiburg. Ab der neuen
Zusammensetzung des Senats, welche per 21. Mai 2015 in Kraft tritt, wird sich die Anzahl
Senatoren von sechzehn auf zwölf verringern. Damit setzt sich der Senat aus je drei Personen aus dem Gross- und Staatsrat sowie aus sechs Personen der Universitätsgemeinschaft
zusammen. Die Universitätsgemeinschaft wird durch drei Mitglieder der Professorenschaft
sowie je einem Mitglied der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Studierenden und des
administrativen und technischen Personals vertreten5.
Florian Lippke, derzeitiger Senator der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Mitglied im
Senat-Büro, berichtet ausführlich über die Tätigkeitsfelder des Senats:
 Wahlen und Revisionen: Alle die Universität betreffenden Entscheidungen gehen durch
den Senat. Derzeit steht, aufgrund erforderlicher Anpassungen an das geltende Recht,
eine umfassende Revision der Universitäts- und Senatsstatuten an.
 Akkreditierung und Qualitätsmanagement: Der Evaluationsbericht des Quality Audits
2013/14 wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Ergebnis fiel durchgehend positiv aus.
Am 26. Februar 2015 wurde Florian Lippke in den Schweizerischen Akkreditierungsrat
gewählt. Als Expertengremium sorgt dieser dafür, dass alle Schweizer Hochschulen
nach einem einheitlichen Verfahren akkreditiert werden und die Qualität der Hochschulen sichergestellt ist.
 Swiss Universities: Am 1. Januar 2015 trat das Bundesgesetz über die Förderung der
Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) in
Kraft. Das durch das HFKG geschaffene institutionelle System setzt sich aus der
Schweizerische Hochschulkonferenz, der Rektorenkonferenz und dem Schweizerischen
Akkreditierungsrat zusammen.
 Islamzentrum: Das geplante Zentrum für Islam und Gesellschaft ist auf politischen Widerstand, insbesondere seitens der SVP, gestossen. Derzeit läuft eine entsprechende
Volksinitiative gegen das Islamzentrum.
6. Finanzen
a. Jahresrechnung 2014
Der Kassier, Matthias Klein, erläutert ausführlich die aufgelegte Jahresrechnung 2014:
 Budget: Die einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten werden ausführlich besprochen.
Das durch die Generalversammlung vorgegebene Budget 2014 wurde in allen Bereichen vorbildlich eingehalten.
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Nähere Informationen finden sich auf der Seite des Senats: www.unifr.ch/rectorat/de/senat.
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Erfolgsrechnung: Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Ertrag von 32‘617.50 Franken
und einem Aufwand von 28‘002.30 Franken. Dies ergibt einen Gewinn von 4‘615.20
Franken.
Bilanz: Die Bilanz schliesst mit einem Total von 85‘116 Franken per 31.12.2014. Durch
den erzielten Gewinn von 4‘615.20 Franken konnten Verbindlichkeiten reduziert und das
Eigenkapital erhöht werden.
b. Revisionsbericht 2014
Die statutarisch vorgesehene Wahl der Revisoren war an der letzten Generalversammlung
nicht möglich, da sich hierzu niemand fand. Fabienne Helfer und Michael Weber stellten sich
verdankenswürdigerweise für diese Tätigkeit zu Verfügung. Robert Mosters beantragt, sie
rückwirkend zu wählen.
Beschluss:
Die Generalversammlung wählt in Gesamtabstimmung einstimmig (bei 4 Enthaltungen) Fabienne Helfer und Michael Weber rückwirkend als Revisorin/Revisor für das Geschäftsjahr 2014.
Die beiden Revisionsberichte liegen auf und werden verlesen. Die Revisoren, Fabienne Helfer und Michael Weber, haben die Buchführung eingehend geprüft und sind übereinstimmend zum Ergebnis gekommen, die Arbeit sei sehr sorgfältig erledigt worden. Sie empfehlen, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen.
c. Wahl der Revisoren
Fabienne Helfer ist bereit, die Revision für ein weiteres Jahr zu übernehmen. Als weitere
Revisorin stellt sich Magalie Desgrippes zur Verfügung.
Beschluss:
Die Generalversammlung wählt in Gesamtabstimmung einstimmig Magalie
Desgrippes und Fabienne Helfer als Revisoren für das Geschäftsjahr 2015.
d. Entlastung des Komitees
Robert Mosters beantragt, den Verantwortlichen für ihre Tätigkeit im Jahr 2014 die Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Die Generalversammlung erteilt den verantwortlichen Organen für ihre Tätigkeit im Jahr 2014 einstimmig die Décharge.
Jeff Dicken dankt dem Kassier, Matthias Klein, und den Revisoren, Fabienne Helfer und Michael Weber, für ihre sorgfältige Arbeit sowie den anwesenden Mitgliedern für das ausgesprochene Vertrauen.
7. Wahlen
a. Präsidium
Die Co-Präsidenten, Jeff Dicken und Nicolas Graber, beenden im laufenden Jahr ihre Dissertation und stehen deshalb nicht zur Wiederwahl zur Verfügung.
Nachdem seitens der Anwesenden kein Interesse bekundet wurde, schlägt das Komitee als
Präsidenten Fabien Derivaz vor, welcher seit November 2014 (als Co-Präsident der wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Philosophischen Fakultät) im Komitee ist. Fabien Derivaz
stellt sich vor.
Beschluss:
Die Generalversammlung wählt einstimmig Fabien Derivaz zum Präsidenten
der CSWM.
Florian Lippke dankt Jeff Dicken (seit 5 Jahren aktives Komitee-Mitglied, davon 1 Jahr als
Co-Präsident) und Nicolas Graber (1 Jahr Co-Präsident) im Namen des Komitees und aller
Mitglieder für ihr grosses Engagement, die stets hervorragende Zusammenarbeit und Überreicht ein Präsent. Jeff Dicken und Nicolas Graber bedanken sich ihrerseits und wünschen
dem neuen Präsidenten, Fabien Derivaz, alles Gute für sein Amt.
5
b. Delegierte in Kommissionen und Institute
In zahlreichen universitären Kommissionen haben die wissenschaftlichen Mitarbeitenden die
Möglichkeit Einsitz zu nehmen.
Fabien Derivaz, Verantwortlicher für das Ressort „Kommissionen“, stellt kurz die derzeitigen
Vertretenden und offenen Sitze in universitären Kommissionen vor6. Sein Vorschlag, die Vertretenden en bloc für eine weitere Amtsperiode zu bestätigen, wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Generalversammlung wählt in Gesamtabstimmung einstimmig alle bisherigen Vertretenden für ein weiteres Jahr in die universitären Kommissionen
sowie Robert Mosters in die Rekurskommission.
Die Anwesenden werden eingeladen, sich zu engagieren. Bei Fragen steht Fabien Derivaz
gerne zur Verfügung.
8. Antrag des Komitees
a. Statutenanpassung
Aufgrund der Verkleinerung des Senats von sechzehn auf zwölf Mitglieder (gemäss Art. 43
der Statuten der Universität Freiburg vom 20. Januar 2015; Systematische Sammlung 1.0.2),
haben die wissenschaftlichen Mitarbeitenden nicht mehr zwei, sondern nur noch einen Sitz
im Senat. Entsprechend sind die Art. 7 lit. b und 12 der Statuten der Körperschaft der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Freiburg (Systematische
Sammlung 2.2.0) wie folgt anzupassen:
Art. 7 lit. b: Wahl des Senators oder der Senatorin (gemäss Art. 43 der Universitätsstatuten vom 20.01.2015).
Art. 12: Das Komitee besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin der WM, einem Mitglied aus jeder Fakultät,
den Präsidenten oder Präsidentinnen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Fakultäten sowie dem Senator oder der Senatorin.
Beschluss:
Die Generalversammlung genehmigt die vorliegende Statutenanpassung einstimmig unter der Bedingung einer gendergerechten Formulierung.
9. Planung für das Jahr 2015
Im Jahr 2015 verfolgt das Komitee seine bisherigen Ziele weiter (siehe Traktandum 5a) und
schenkt u.a. nachfolgenden Themen besondere Aufmerksamkeit:
 Aktivierung der Mitglieder/Kommunikation: Sowohl im Komitee als auch in universitären
Instituten und Kommissionen sind nicht alle Sitze besetzt. Das Komitee ist bestrebt, seinen Bekanntheitsgrad und damit verbunden die Anzahl der Engagierten zu erhöhen.
Hierzu wird u.a. die Facebook-Seite7 weiter ausgebaut und es sind künftig auch kulturelle Veranstaltungen und informative Anlässe vorgesehen. Anregungen und Wünsche der
Mitglieder werden sehr gerne entgegengenommen.
 Arbeitsbedingungen: Weiterhin setzt sich das Komitee ein für eine Verbesserung der
Arbeitsbedingungen – und insbesondere für die Einführung von Feedbackmechanismen,
die Einhaltung einer fairen Aufteilung von Forschung und Lehre sowie die Einführung
von Sabbaticals für Lektoren.
 Vertretungsschlüssel/Mitbestimmungsmodalitäten: An der Universität zeichnet sich eine
konsequente Schwächung des Mittelbaus gegenüber den anderen drei Körperschaften
ab. Das Komitee ist bemüht, die Stellung des Mittelbaus zu verbessern. Nähere Informationen stehen unter Traktandum 9a.
6
Die Liste der aktuellen Vertretenden sowie vakanten
http://www.unifr.ch/cswm/de/ueber-uns/organisation/gremien.
7
Sitze
sind
auf
unserer
Homepage
aufgeschaltet:
Seit April 2015 ist die CSWM auch auf Facebook aktiv „CSWM Uni Fribourg“: https://www.facebook.com/cswmfribourg.
6
 Weiterbildungsfonds: Um die nachhaltige Förderung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden weiterhin gewährleisten zu können, wird eine stetige Erhöhung der finanziellen Mittel für den Weiterbildungsfonds angestrebt und der baldige Umstieg auf die Webanwendung „MachForm“ vorangetrieben.
a. Informationen
Der Co-Präsident der Philosophischen Fakultät, Fabien Derivaz, und die Fakultätsvertreterin
der Philosophischen Fakultät, Stéphanie Roulin, stellen die fakultätsinterne Arbeitsgruppe
„Représentation des 4 corps universitaires au sein de l’institution“ vor.
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, einen Bericht zu erarbeiten, in welchem einerseits die Entwicklung des Vertretungsverhältnisses an der Universität Freiburg in den letzten
zwanzig Jahren erarbeitet wird und andererseits die Gegebenheiten an anderen akademischen Einheiten der Schweiz und im Ausland aufgezeigt werden. Auf der Grundlage dieser
Erkenntnisse sollen, unter Berücksichtigung ihrer Vor- und Nachteile, verschiedene Alternativen zum derzeitigen Vertretungsschlüssel 3 : 1 : 1 (Professorenschaft : Wissenschaftliche
Mitarbeitende : Studierende) aufgezeigt werden können.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je zwei Vertretenden aller vier universitären Körperschaften
(Professorenschaft, Wissenschaftlich Mitarbeitende, Studierende, administratives und technisches Personal) zusammen. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden werden durch Magalie
Desgrippes und Pascal Gygax vertreten. Interessierte anderer Fakultäten sind herzlich eingeladen, sich ebenfalls zu engagieren. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe ist für den
29. Mai 2015 geplant.
10. Budget 2015
Der Kassier, Matthias Klein, stellt das detaillierte Budget für das Kalenderjahr 2015 vor. Da
sich das letztjährige Budget bewährte und mit keinen wesentlichen Veränderungen in den
Ein- und Ausgaben zu rechnen ist, wir die Budgetierung beibehalten. Es wird mit Einnahmen
und Ausgaben in der Höhe von 34‘700 Franken gerechnet.
Ulrike Knobloch erkundigt sich, weshalb die Universitäre Kinderkrippe nicht im Budget berücksichtigt wurde. An der letzten Generalversammlung sei einzig beschlossen worden, die
Zahlung für 1 Jahr auszusetzen. Das Komitee führt den letztjährigen Beschluss der Generalversammlung näher aus:
Die Krippe konnte an der letzten Generalversammlung (wie auch in den Jahren zuvor) nicht
aufzeigen, ob und falls ja, welchen Nutzen den CSWM-Mitgliedern durch die finanzielle Unterstützung der Krippe zukommt. Diese und weitere Informationen zur Organisation der
Krippe sind eine notwendige Grundlage, um einen vernünftigen Entscheid hinsichtlich der
Verwendung der 5‘000 Franken zu fällen (welche 14% des Budgets der CSWM ausmachen). Aus diesem Grund wurde an der letztjährigen Generalversammlung beschlossen,
der Krippe ein Jahr Zeit zu geben, dem Komitee alle nötigen Informationen zukommen zu
lassen, um an der diesjährigen Generalversammlung über den Fortbestand der finanziellen
Unterstützung entscheiden zu können. Im Verlaufe des vergangenen Jahres wandte sich
das Komitee mehrmals an die Verantwortlichen der Krippe und erkundigte sich nach dem
Verbleib der Berichte. Sämtliche Anfragen des Komitees blieben bis zum heutigen Zeitpunkt unbeantwortet.
Da ein sachgerechter Entscheid über die Wiederaufnahme des Ausgabenpostens „Kinderkrippe“ in das Budget nur gefällt werden kann, wenn die erforderlichen Informationen vorliegen, erhält die Präsidentin des Vorstands der Kinderkrippe und Mitglied der CSWM, Inge
Schnyder, die Möglichkeit, offene Fragen zu beantworten.
 Aufnahmebedingungen: Die Krippenplätze stehen in erster Linie den Kindern von Eltern zu, die an der Universität Freiburg studieren oder arbeiten und wohnhaft in Freiburg sind. Erste Priorität haben Kinder, von denen bereits ein oder mehrere Geschwister einen Platz in der Krippe haben. Dies unabhängig davon, ob die Eltern zum Anmeldezeitpunkt dieses Kindes noch an der Universitätsgemeinschaft angehören. Zweite
7



Priorität haben alle anderen Kinder, deren Eltern der Universitätsgemeinschaft angehören.
Finanzierung: Die Krippe ist öffentlich subventioniert und verfügt über ein Gesamtbudget von 1 Million Franken. Davon werden ¼ durch die Universität und ¾ durch die
Gemeinde finanziert. Einen Teil des durch die Universität finanzierten Budgets machen
die Gelder der CSWM und der AGEF aus; die Körperschaften der Professorenschaft
und jene des administrativen und technischen Personals leisten keinen finanziellen
Beitrag an die Krippe.
Besetzung der Krippenplätze: Die Krippe verfügt über 50 Plätze. Derzeit werden
13 Kinder von Mitgliedern der CSWM betreut; die Mehrheit der Plätze wird durch Kinder von Studierenden an der Uni Freiburg besetzt. Unter Berücksichtigung der Betreuungsdauer, machten die Kinder von Mitgliedern der CSWM im Jahr 2013 den grössten
Teil aus (aktuelle Zahlen liegen keine vor). Zurzeit sind 5 Kinder in der Krippe, deren
Eltern nicht mehr der Universitätsgemeinschaft angehören.
Aktuelle Probleme: Die Gemeinde ist nicht weiter bereit, die Krippe in dieser Höhe zu
finanzieren, wenn die Plätze vorwiegend durch Kinder von Eltern der Universitätsgemeinschaft besetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass die Plätze künftig allen Kindern der Gemeinde gleichermassen zustehen bzw. Eltern aus der Universitätsgemeinschaft den Prioritätsanspruch auf einen Krippenplatz verlieren. Aus diesem Grund ist
es wichtig, dass sich die Universitätsgemeinschaft für die Kinderkrippe einsetzt. Der finanzielle Beitrag durch die CSWM ist daher aus symbolischer Sicht wichtig, auch wenn
er bloss 0.5% des Gesamtbudgets der Krippe ausmacht.
Das Komitee weist daraufhin, zum ersten Mal von all diesen Ausführungen gehört zu haben.
Der Erhalt dieser Informationen vor der Generalversammlung und in schriftlicher Form wäre
unerlässlich gewesen, um ein sorgfältiges Budget erstellen zu können; insbesondere, da ein
Betrag von 5‘000 Franken 14% des Gesamtbudgets entspricht. Bei einer vorzeitigen Kontaktaufnahme hätte gemeinsam mit den Verantwortlichen der Krippe ein entsprechendes
Traktandum erarbeitet und es hätten den Anwesenden in übersichtlicher Form alle erforderlichen Informationen präsentiert werden können.
Ulrike Knobloch stellt den Antrag um eine finanzielle Unterstützung der Universitären Kinderkripp in der Höhe von 5‘000 Franken.
Beschluss:
Der Antrag um Wiederaufnahme des Ausgabepostens „Kinderkrippe“ in der
Höhe von 5‘000 Franken in das Budget 2015 wird abgelehnt (mit 10 JaStimmen, 19 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen).
Das Komitee schlägt vor, eine (körperschaftsübergreifende) Arbeitsgruppe zu bilden, die sich
mit der Erarbeitung der derzeitigen Situation und den anstehenden Veränderungen befasst.
Dies mit dem Ziel, an der nächsten Generalversammlung eine transparente Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Es wird erforderlich sein, die finanziellen Aspekte mit dem Rektorat
zu besprechen und insbesondere Inputs betroffener Eltern einzuholen, um gemeinsam eine
Zukunftsidee erarbeiten zu können.
Jeff Dicken stellt den Antrag, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich intensiv mit dem Thema „Universitäre Kinderkrippe“ befasst. Dies u.a. mit dem Ziel, an der nächsten Generalversammlung eine transparente Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können.
Beschluss:
Der Antrag zur Gründung einer Arbeitsgruppe „Kinderkrippe“ wird einstimmig
(bei 2 Enthaltungen) angenommen.
Robert Mosters beantragt, das Budget 2015 in der vorliegenden Form anzunehmen.
Beschluss:
Die Generalversammlung genehmigt das Budget 2015 einstimmig (bei 1 Enthaltung) in der vorliegenden Form.
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11. Varia
 Informationsaustausch: Die Anwesenden äussern den Wunsch, regelmässiger über aktuelle Projekte und die Tätigkeiten des Komitees informiert zu werden.
Zusätzlich zum Jahresbrief (welcher jeweils Ende Frühlingssemester versendet wird),
plant das Komitee, die Mitglieder künftig auch via Facebook über mittelbau-relevante
Themen zu informieren. Es ist wichtig, dass die Mitglieder auch aus eigenem Antrieb mit
dem Komitee in Kontakt treten. Die Fakultätsvertretenden haben für Anliegen, Anregungen und Probleme der Mitglieder stets ein offenes Ohr. Der Vorschlag, drei bis viermal
jährlich einen Newsletter zu versenden, wird entgegengenommen und soll an der nächsten Komitee-Sitzung besprochen werden.
 Offenlegung der Finanzen: Simon Berset stellt den Antrag, die Jahresrechnung und das
geplante Budget künftig gemeinsam mit der Einladung zur Generalversammlung zu versenden.
Beschluss:
Die Generalversammlung nimmt den Antrag um vorzeitige Offenlegung
der Finanzen einstimmig (bei 3 Enthaltungen) an.
 Ombudsstelle: Die Anregung zur Errichtung einer Ombudsstelle wird vom Komitee dankend entgegengenommen und soll intensiv verfolgt werden.
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, erklärt Jeff Dicken die Generalversammlung
um 22:20 Uhr als beendet. Er dankt allen Anwesenden für ihr Kommen, ihre Aufmerksamkeit
und lädt zum Apéro im Foyer ein.
Simone Imboden, Freiburg, den 6. Mai 2015
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